Der EU-Rahmenvertrag: Behauptungen und Fakten - Entstehung - Inhalt - Bedeutung

Nachdem die EU-Kommission die Schweiz mittels offiziellem Brief am 21. Dezember 2012

zur »institutionellen Anbindung« an die EU aufgefordert hatte, schlug der Bundesrat wenig später vor, dieser Forderung Brüssels mit einem Rahmenvertrag nachzukommen. Im Vorvertrag vom 13. Mai 2013 erklärte sich der Bundesrat bereit, mit dem geplanten Rahmenvertrag 3 EU-Forderungen zu erfüllen: 

Erste
Konzession: Die Schweiz werde alle EU-Gesetze, EU-Verordnungen und EU-Beschlüsse, die von Brüssel als »binnenmarktrelevant« bezeichnet werden, automatisch übernehmen. 

Zweite Konzession: Wenn sich zur Anwendung bilateral getroffener Vereinbarungen Meinungsverschiedenheiten ergeben, werde die Schweiz den EU-Gerichtshof als höchste, nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidungsinstanz anerkennen.
 

Dritte Konzession: Für den Fall, dass die Schweiz einen Entscheid des EU-Gerichtshofs  - weil zum Beispiel eine Volksabstimmung etwas anderes beschlossen hatte -  nicht übernehme, billige sie der EU ein Recht auf Sanktionen, also auf Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu. 

In ihrem Verhandlungsmandat richtete die EU-Kommission zwei weitere Forderungen an die Schweiz: Die Schweiz müsse, anstelle zuvor einzeln bewilligter Kohäsionszahlungen, fortan Jahresbeiträge an die EU entrichten. Ausserdem müsse sie ein von der EU ernanntes Aufsichtsorgan akzeptieren, das die Vertragstreue der Schweiz ständig zu überwachen habe.

Dies bedeutet:

-   Der Rahmenvertrag beraubt die Schweiz ihrer Stellung als gleichberechtigte bilaterale Vertragspartnerin der EU. Sie wird gegenüber Brüssel zur blossen Befehlsempfängerin.

-   Der Rahmenvertrag zerstört den bilateralen Weg. Denn als Befehlsempfängerin bleibt ihr lediglich, Brüsseler Weisungen automatisch zu übernehmen. Allein die Ablehnung des Rahmenvertrags ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung des bilateralen Wegs.

-   Der Rahmenvertrag ist ein Unterwerfungsvertrag: Fremde Richter verfügen fremdes Recht verbindlich über die Schweiz. Die Schweiz wird mit dem Rahmenvertrag faktisch zur Zwangsheirat mit dem Brüsseler Apparat verurteilt.

Tarnungsversuche  
Die faktische Entrechtung der Schweiz durch den Rahmenvertrag versuchen Bundesrat und EU-Kommission mittels beschönigender
Formeln zu tarnen. Die Pflicht zur »automatischen Rechtsübernahme« tarnt Bundesbern als »dynamische Rechtsanwendung«.  

Sanktionen werden als »Ausgleichsmassnahmen« verniedlicht. Der Rahmenvertrag wird als reines »Koordinations-« bzw. »Konsolidierungsabkommen« verklärt.   

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bezeichnete anlässlich seines Besuchs in Bern am 23. November 2017 den Rahmenvertrag gar als »Freundschaftsvertrag« – ganz so, wie seinerzeit die Sowjetunion die Entrechtung ihrer Satellitenstaaten jeweils in als »Freundschaftsvertrag« betitelten Abkommen durchsetzte.  

Die faktische Unterwerfung der Schweiz unter die Oberhoheit der EU wird von beiden Vertragspartnern als »Erneuerung des bilateralen Wegs« beschönigt, obwohl der Rahmenvertrag in Wahrheit das Ende des bilateralen Wegs besiegelt.  All die verwendeten Tarnbegriffe beseitigen die Tatsache der faktischen Entrechtung der Schweiz durch den Rahmenvertrag in keiner Weise. 

Mit dem Wechsel im Bundesrat und EDA
von Herrn Burkhalter zu Herrn BR Cassis hätte man Gelegenheit gehabt, eine detaillierte Standort-Bestimmung betreffend der Beziehungen Schweiz/EU vorzunehmen. Dies wäre nach den bisherigen, für die Schweiz katastrophalen Resultaten ein absolutes MUSS gewesen.

Seit Ende der 80er und mit Anfang der 90er Jahre ist in diesen Beziehungen gewurstelt worden -  wie man es gerade braucht. Dabei geht es hier um äusserst wichtige und existentielle Probleme der Schweiz. Solche Projekte brauchen ein stabiles, starkes und breit abgestütztes Fundament, auf dem mit der EU auf gleicher Höhe und hart verhandelt werden kann. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist nichts von einer Strategie mit Zielsetzungen und Strukturen resp. einem breit zusammengestellten Team festzustellen. Den eindeutigen Beweis hierfür haben wir gerade jetzt wieder mit der Thematik und der Abwicklung der Kohäsionsmilliarde erhalten. Einzelaktionen statt Team-Arbeit, keine Absprachen im Gremium. Man muss einfach wissen, dass die EU jede Schwäche der Schweiz zu ihren Gunsten ausnützt.

Ganze Heerscharen von Beamten in Brüssel und Bern suchen fieberhaft nach Schwachstellen in der Schweiz. Wenn man die Verantwortlichen von Bundesbern hört, kann es einem übel werden; man wird auch zornig über diese Dummheiten. Die Linkslastigkeit der Schweiz und ihrer Helfershelfer auf allen Ebenen helfen natürlich den Bestrebungen der EU und der PRO-EU-Befürworter in der Schweiz auf dem Weg, der Schweiz ihren Willen aufzuzwingen. Die EU wird alles tun und den Druck jeglicher Art immer mehr verstärken, um unser Land in die Union zu integrieren.

Aufgrund der vorhandenen Verträge kann und wird die EU alles zu ihren Gunsten drehen können. Die EU ist kein Freund der Schweiz, sondern der Vertreter ihrer eigenen Interessen.

Es braucht dringend einen Stop und eine minutiöse Standortbestimmung sowie die Überprüfung aller bisherigen Vereinbarungen und Verträge. Je mehr man dieses dringende und unabdingbare Vorgehen hinausschiebt, desto schwerer wird es werden. Die EU hätte schon lange noch mehr Druck gemacht, wenn sie diese Überlegungen in Brüssel nicht auch gemacht hätte. Auch innerhalb unseres Landes braucht es jetzt betreffend den Zielsetzungen Schweiz/EU eindeutige, vom Souverän getragene Entscheidungen.

Die bisherigen Verhandlungen sind gründlich zu hinterfragen, zu analysieren, zu prüfen und zu ergänzen. Die bisherige History zwischen der Schweiz und der EU ist verheerend und in jeder Hinsicht inakzeptabel. Sie sind eine grosse Katastrophe mit grossen Folgeerscheinungen für unser Land.  

Wenn man das Kasperle-Theater betreffend der Kohäsionsmilliarde erlebt, stellt sich hinsichtlich unserer Zukunft mit Bezug auf die EU eine grosse Angst ein. Das gleiche Spielchen wird sich, solange nicht endlich klare und eindeutige Zielsetzungen vorliegen, immer wieder wiederholen. Es ist eine unglaubliche PRO-EU-Stimmung in Bundesbern festzustellen, die eine regelrechte Bedrückung auslöst, Unabhängigkeit und Freiheit zu verlieren. 

Es gibt in einem Staat nichts Schlimmeres, als wenn eigene Regierungen und somit die eigenen Landsleute die Unabhängigkeit preisgeben. Dies geschieht bei uns leider seit Jahrzehnten und immer mehr in Bundesbern. Jeder macht was er will und alle sind still. Bundesbern ist unheilbar krank. Es kann den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr in die Augen schauen.

Anstelle eines offenen, harten und kritischen Vorgehens findet dort eine spezielle Diplomatie mit Hintergrundaktionen statt. Hart und kritisch bedeutet nicht, dass man unredlich ist; ganz im Gegenteil. Eine solche Haltung erzielt positive, ehrliche, akzeptierbare und realistische Ergebnisse. Es gibt eine nur einzige Partei, die SVP, die gegenüber irgendwelchen Personen und Organisationen keine Verpflichtungen hat. Sie kann sich daher vollumfänglich für den Rechtsstatt Schweiz einsetzen, damit er unabhängig bleibt.

Albertino Steiner; parteiunabhängig 
St. Margrethen/SG im Dezember 2017 
steiner@cisba.ch