Zum Thema Verschleierung von Straftaten

d.a. Generell lässt sich feststellen, dass dem Bestreben, die Identität

eines ausländischen Straftäters oder auch, je nach Fall, die Tat selbst, nach Möglichkeit aus den Berichterstattungen herauszuhalten, von Seiten der Presse offensichtlich in zahlreichen Fällen noch immer Folge geleistet wird, was durch das folgenden Vorkommnis, über das bisher wenig bis nichts zu lesen war, belegt ist. 

Mourtala Madou, ein aus dem Niger stammender Asylsuchender hatte am 14. April auf dem Bahnsteig der Hamburger U-Bahnstation Jungfernstieg die Mutter seines Kindes getötet und das einjährige Baby geköpft. In der Folge hatte ein Augenzeuge des Geschehens, ein christlicher Gospel-Sänger aus Ghana, sein am Tatort aufgenommenes Video auf Facebook gestellt; ebenso hatte der Hamburger Blogger Heinrich Kordewiner diesen Tatvorgang ins Internet gestellt, indem er das von dem Ghanaer auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen hat.

»Mit der Macht der Staatsgewalt gegen kritische Blogger«
So hat Boris T. Kaiser  [1]  seinen Bericht hierzu überschrieben. »Dieses Ausscheren der digitalen Zivilgesellschaft aus dem stillschweigenden Wegseh-Abkommen  zwischen Staat und Medien bei besonders grausamen Taten von sogenannten Flüchtlingen, soll offenbar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden. Denn während der deutsche Rechtsstaat bei illegaler Einwanderung, der Durchsetzung von Abschiebungen und kulturbedingten Grundgesetzverstößen oft unbeholfen und machtlos wirkt, zeigt er bei der Verhinderung von kritischer Berichterstattung seine ganze Übermacht: Sowohl bei dem Augenzeugen als auch bei dem Hamburger Blogger durchsuchte die Polizei deren Wohnungen.

Gegenüber der Achse des Guten berichtete Kordewiner, daß er und seine Mitbewohnerin morgens um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten, die Einlaß in seine Wohnung begehrten, geweckt wurden. Als ihnen dieser verweigert wurde, verschafften sie sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt. Angeführt wurden sie von Staatsanwalt Ulf Bornemann, der unter den Fachjuristeneiner der wenigen Fans des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes war und ist.«

Stefan Frank  [2]  bezeichnet Bornemann als »Spezialist für Haß und Hetze, der 2017 einer der sehr wenigen Juristen war, die keine Bedenken gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hatten, sondern die Meinungsberichtigung im Internet emphatisch begrüßten. 

Man mache sich nun einmal den Vorwurf der Staatsgewalt bewusst, der zu diesem massiven Auftreten führte: »Das Video vom Tatort soll höchstpersönliche Lebensbereiche der ermordeten Frau verletzt haben und damit gegen den 2014 eingeführten Paparazzi- Paragraphen 201a verstoßen haben.«

Was die hier zum Einsatz gelangende Richtlinie 12.1 des deutschen Pressekodex betrifft, so lautet diese wie folgt: »In der Berichterstattung über Straftaten  [3]  ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, daß die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.«

Angesichts der zunehmenden Angriffe der Asylanten auf die für deren Lebensunterhalt arbeitenden Bürger kann man auf diese Besorgnis nur noch mit Fassungslosigkeit reagieren, zumal die Gefahr besteht, dass das Verschweigen der nationalen Zugehörigkeit des Täters dazu führen kann, dass der Verdacht auf die Deutschen selbst fällt, ganz abgesehen von der grotesken Bevormundung, die hier zutage tritt, die sich durchaus in die Kategorie Verhöhnung einreihen lässt.

»Diese an den Haaren herbeigezogene Verletzung der höchstpersönlichen Lebensbereiche einer Toten«, so Kaiser ferner, »wirkt umso haarsträubender wenn man weiß, daß das Opfer in dem Video des Ghanaers an keiner Stelle in Großaufnahme zu sehen ist. Was in dessen Video aber zu sehen ist, ist eine riesige Blutlache. Und diese ist auf keinem der offiziellen Presse-Fotos zu sehen.« Das Video hält auch die »Stimme des Ghanaers fest, der sich in englischer Sprache geschockt über die Enthauptung des Säuglings, die die Staatsanwaltschaft übrigens bis heute nicht kommentieren will, zeigt. Stattdessen versucht letztere die öffentliche Ruhe und das mediale Schweigen über die Horrortat des Westafrikaners aufrecht zu erhalten. Offenbar ist man sich sehr bewußt darüber, daß bei einem einjährigen Kind, dem öffentlich die Kehle durchgeschnitten wurde, die Toleranz auch bei den gutgläubigsten Zeitgenossen endet.«

»Darum«, kommentiert Stefan Frank den Fall, »gehen sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, daß die Tat trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen ist. Bei beiden wurden am 20. 4. 18 Razzien in ihren Wohnräumen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt. Der Ghanaer ist also nachweislich ein Augenzeuge und er plaudert aus, was Staatsanwaltschaft und Polizei unter den Teppich kehren wollten. Nicht nur nämlich, daß in den Meldungen der Polizei kein Wort von einem abgeschnittenen Kopf steht, auch Oberstaatsanwältin Frombach wollte am Telefon die von der Achse des Gutengestellte Frage, ob es stimmt, daß das Baby enthauptet wurde, nicht kommentieren.Sie gibt lediglich zu, daß es schwere Verletzungen am Hals erlitten habe.«

Zwar informiert der Bericht des Hamburger Amtsgericht, wie Stefan Frank festhält, die Öffentlichkeit nicht, jedoch beschreibt der Durchsuchungsbeschluß den Tathergang detailliert: Daraus geht u.a. hervor, daß der Täter aus Wut wegen der Tags zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine Tochter, und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy sitzenden einjährigen Tochter in Tötungsabsicht und zur Durchsetzung seiner Macht- und Besitzansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt hat. »Damit haben wir das«, erklärt Frank, »was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und Siegel«.

Der Paparazzi-Paragraph als Repressionsmittel
»Die Sache«, legt die Die Achse des Gutendar, »wirft Fragen auf, die alle Journalisten nun gerne geklärt hätten. Wenn jemand von uns mit Fotos oder bewegten Bildern über einen Kriegsschauplatz, ein Katastrophengebiet oder den Schauplatz eines Terroranschlags berichtet, müssen wir dann befürchten, daß Staatsanwalt Bornemann am Tag darauf auch unsere Wohnungstür aufbohrt? Davor hatten viele schon 2014 gewarnt, als die Bundesregierung den Paragraphen 201a, der auch als Paparazzi-Paragraph bezeichnet wird, verabschiedete  [4]. Der Deutsche Presserat etwa hatte verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen und vor einer Gefährdung der journalistischen Berichterstattung gewarnt.«

Indessen »besagt Absatz 4 von Paragraph 201a, daß das Bildverbot nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte, oder ähnlichen Zwecken dienen, gilt.« »Genau das ist jedoch bei der Berichterstattung über das Blutbad am Jungfernstieg der Fall. Der Doppelmord hat die Bevölkerung der Stadt erschüttert. Es gibt ein starkes öffentliches Interesse an einer vollständigen Berichterstattung, selbst Zeitungen in Afrika, Indien und Amerika haben darüber berichtet. Und da glaubt Staatsanwalt Bornemann, den Fall so behandeln zu können, als hätte jemand einen Verkehrsunfall gefilmt.« »Es ist also amtlich: Weil Staatsanwälte den Paparazzi-Paragraphen gerne zum Paragraphen zur Zensur der Nachrichten machen würden, gibt es für Journalisten in Deutschland keine Rechtssicherheit. Blogger und Journalisten sollen keine Bilder von den Tatorten der Messermorde, die in Deutschland alltäglich geworden sind, veröffentlichen. Wer sich nicht fügt, wird bestraft. Die Hausdurchsuchungen bei Kordewiner und dem Christen aus Ghana sind reine Schikane – und mit Sicherheit illegal.«

In dem Wortgefecht mit Staatsanwalt Bornemann, das im Anschluss an den Aufbruch der Wohnungstür stattfand, erklärt Kordewiner folgendes:

»Das durch mich von Facebook nach Youtube kopierte Video greift überhaupt nicht in die Privatsphäre von irgend jemandem ein. Anders als in den Fernsehbildern sieht man keine verpixelten Gesichter, keine Oberkörper und keine  Herzdruckmassage zur Wiederbelebung. Es ist die Hamburger Justiz, die für die Scharia-Hinrichtung von Baby und Mutter politisch mitverantwortlich ist, indem sie dem Mörder trotz seiner bekannten Gewalttätigkeiten einen an das Kind geknüpfte Aufenthaltsberechtigung gewährt hat, statt ihn gemäß geltendem Dublin-Recht abzuschieben.«

»Just zu der Zeit«, schreibt Frank ferner, »als die Gruppe von Staatsanwälten, Experten für Cyberkriminalität des LKA Hamburg und Polizisten  - insgesamt fünf Personen -  Kordewiners Wohnung blockierte, gab es unweit der Wohnung ein weiteres Messerverbrechen. Wenn die Polizei auch solche Taten nicht verhindern kann, und wenn sie auch der nun ermordeten Ehefrau von Madou, die zweimal vergeblich die Polizei gerufen und dieser berichtet hatte, daß Madou sie bedrohte, nicht beschützen können hatte, so gibt sie sich doch immerhin alle Mühe, dafür zu sorgen, daß die schrecklichen Einzelheiten der Morde der Öffentlichkeit verborgen bleiben.«

»Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung des Augenzeugen und des Bloggers,  die Informationen über ein Ereignis von überwältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird. Hier wurden weitere Grenzen überschritten. Jeder, der sich um die Freiheit der Berichterstattung sorgt, sollte an Justizsenator Dr. Till Steffen schreiben und ihn auffordern, seine außer Kontrolle geratenen Zensoren zur Ordnung zu rufen.«

Ebenso fassungslos macht folgender Nachtrag: Die Richterin Hannah Kütterer-Lang, die den Durchsuchungsbefehl unterzeichnete, machte schon 2010 mit einem Urteil Schlagzeilen: Damals stellte sie das Verfahren gegen einen mehrfach vorbestraften Mann ein, der einen 19-jährigen Schüler an einer Ampel mit einer Axt und den Worten Ich schlag dir den Kopf ab! bedroht hatte. Laut Zeitungsbericht sorgte sie sich um die Zukunft des Angeklagten: »Ihr Bundeszentralregister enthält ja so einige Einträge, aber seit 2007 nur zwei. Sie sind auf einem guten Weg.«

Einem hochrangiger Polizeibeamte zufolge gibt es »die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.« So unterlässt die Polizei in ihren Verbrechensmeldungen häufig jeglichen Hinweis auf Migranten und benennt kriminelle Migranten meist mit politisch korrekten Termini wie Südländer, Männer mit dunkler Hautfarbe, auch dunkelhäutig oder einer Kombination daraus wie südländische Hautfarbe. »Diese Praxis«, so Soeren Kern  [5], »die offensichtlich darauf abzielt, die Angreifer vom Islam abzukoppeln, macht es deutschen Bürgern schier unmöglich, der Polizei bei der Identifikation von Verdächtigen zu helfen. Frauen und Kinder werden auf dem Altar der Political Correctness geopfert.«

Niemand wird mir erklären wollen, dass das nicht beabsichtigt ist, sonst würde nicht so verfahren.

Bereits im März 1916 hatte der AfD-Landesvorsitzende Georg Pazderski z.B. die Praxis der Berliner Polizei, Straftaten von Asylbewerbern nicht zu erfassen, scharf kritisiert. Auch die Oppositionsparteien hätten darin versagt, »wenn es darum geht, den Bürgern reinen Wein über Ausländerkriminalität einzuschenken.«  [6]

Offensichtlich hat sich hieran nichts geändert. 

Am 21. März war ein ortsbekannter Obdachloser auf dem Hauptfriedhof von Koblenz enthauptet vorgefunden worden. Er hatte seit mehreren Jahren auf dem Friedhof übernachtet und war tagsüber in der Innenstadt und am Hauptbahnhof unterwegs. Auch wenn der Kopf des Getöteten gefunden worden ist, so fehlt bis heute jede Spur des Täters. Ein Mord dieser Art war bislang nicht zu verzeichnen. [7]

Schon 2015 war die Aufforderung des Europarats an Österreich ergangen, »auf Medien, die über ausländische Kriminelle berichten, Druck auszuüben. In einem am 13. 10.15 veröffentlichten Bericht der Organisation heißt es, die Behörden sollten darauf drängen, daß Medien nur dann die ethnische Zugehörigkeit von mutmaßlichen Tätern offenlegen, wenn dies absolut notwendig ist. Auch Polizei und Justiz sollten die Herkunft der Täter nur angeben, wenn dies unbedingt nötig sei. Zudem sollte die Presse vom Staat sensibilisiert werden, Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen einen angemessenen Raum zu geben, sich selbst zu präsentieren. Dazu könne beispielsweise der Presserat mehr Macht bekommen, um gegen Medien vorzugehen. So sollten durch den Presserat Sanktionen für alle Medien eingeführt werden, die gegen den Ehrenkodex verstoßen. Der Europarat sprach sich dabei für eine systematische Überwachung von Internetforen aus, um Haßreden zu bekämpfen. Die vorhandenen gesetzlichen Normen sollten strikter angewendet werden, um die Aktivitäten von Organisationen, die rassistische Ideologien propagieren, einzudämmen.  Insbesondere während Wahlkämpfen sollten Haßreden systematisch bekämpft und verurteilt werden, heißt es in dem Bericht.«  [8]

Nun war das Vorhaben, uns im Zuge der angestrebten Totalüberwachung auch noch das Internet zu entziehen, effektiv in Betracht gezogen worden: Nur kann dies nicht umgesetzt werden, da die globale Wirtschaft auf das Internet angewiesen ist; sie würde sich sonst den eigenen Ast absägen …….. Insofern können wenigstens dank dieses Instruments einige verantwortungsvolle Redakteure existieren, die ihrerseits darum bemüht bleiben, die Identität des Täters aufzudecken.

Im Gegensatz zu den behördlichen Anordnungen hat sich indessen der Bund Deutscher Kriminalbeamter dafür ausgesprochen, die Nationalität von Tatverdächtigen offensiv zu nennen. »Wenn wir den Bürgern offen sagen, wer welche Taten begeht, dann kann niemand argumentieren, daß man ihm etwas vorspiele«, erklärte der Landeschef des Verbandes in Nordrhein-Westfalen, Sebastian Fiedler. Auch innerhalb der Polizei sei ein neuer Sprachgebrauch wichtig. »Wenn wir wissen und darüber reden, woher die Täter kommen, können wir besser klären, wie Taten zustande kommen«.  [9]  

 

Siehe hierzu auch Der Krieg gegen die Meinungsfreiheit  

[1]  https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/mit-der-macht-der-staatsgewalt-gegen-kritische-blogger/   25. 4. 18  
Mord am Jungfernstieg - Mit der Macht der Staatsgewalt gegen kritische Blogger  von Boris T. Kaiser 
[2]  http://www.achgut.com/artikel/die_enthauptung_der_hamburger_justiz 
Die Enthauptung der Hamburger Justiz – Von Stefan Frank 24. 4. 18 

[3]  http://www.journalistenwatch.com/2017/03/23/schuetzt-der-presserat-den-islamischen-terror/  
23. 3. 17 

[4]  https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html 
[5]  https://de.gatestoneinstitute.org/12123/deutschland-vergewaltigung-krise
5. 4. 18  Deutschland: Migranten-Vergewaltigungskrise sorgt weiter für Schrecken und Leid  -  Von Soeren Kern 

[6]  https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/afd-empoert-ueber-berliner-polizeistatistik/ 
9. 3. 16 
[7]  https://www.welt.de/vermischtes/article175727243/Koblenz-Kopf-von-enthauptetem-Obdachlosen-gefunden.html   23. 4. 18
[8]  https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2015/europarat-medien-sollen-auslaenderkriminalitaet-verheimlichen/   13. 10. 15 
[9]  https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/kriminalbeamte-fordern-nennung-von-straftaeter-nationalitaet/  18. 1. 16