Nein zur Volksentmachtung! - Von Roger Köppel 23.09.2018 22:20
Sollen wir die Schweiz aufgeben? Sollen wir kapitulieren? Geht es nach Bundesgericht,
Bundesrat und Parlamentsmehrheit, werden in der Schweiz nicht mehr die Schweizerinnen und Schweizer, sondern die Ausländer das letzte Wort haben. Vor sechs Jahren beerdigte das Bundesgericht in Lausanne die Schweiz, präziser: Die direkte Demokratie. Die hohen Richter verfügten, dass ab sofort das internationale Recht, das angebliche Völkerrecht, über der Bundesverfassung, über den Volksentscheiden, über dem rechtmässigen Souverän stehe. Volk und Stände, mit einem Federstrich entmachtet.
Elitenverschwörung
statt Gewaltenteilung
Gab es einen Aufschrei in
Bern? Stiegen die angeblichen Volksvertreter, die einen Eid auf die Verfassung
und die Volksrechte geschworen haben, auf die Barrikaden? Im Gegenteil: Sie
nahmen den Steilpass aus Lausanne dankbar auf und fingen selber an, die direkte
Demokratie zu verstampfen. Bundesräte, Politiker und Richter greifen nach der
Macht im Staat.
Das sind keine überspannten
Phantasien. Das sind keine Übertreibungen. Leider nein. Ich habe es bei der
Nichtumsetzung der von Volk und Ständen verbindlich angenommenen
Masseneinwanderungsinitiative im Bundeshaus mit eigenen Augen gesehen: Die
Politiker hebeln eiskalt Volksentscheide aus. Sie setzen sich über die
Verfassung hinweg, indem sie behaupten, internationales Recht stehe über
Schweizer Recht. Was jeweils im überschlauen Juristendeutsch verkauft wird, ist
eine freche Anmassung. In der Schweiz gilt eigentlich der Rechtsstaat. Und der Rechtsstaat
heisst: Alle halten sich ans Recht, und was Recht ist, bestimmen Volk und
Stände. Kein Verfassungsartikel, kein Gesetz kann ohne die Zustimmung der
Bürgerschaft in Kraft treten! Die Bundesverfassung steht zuoberst.
Politiker
und Richter ziehen Fremdbestimmung dem Volkswillen vor
Dagegen läuft jetzt ein
Staatsputsch in Bern und Lausanne. Nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger sollen
bestimmen, was gilt, sondern ausländische Instanzen. Es geht um die Macht. Das
internationale Recht ist der Zauberstab, mit dem sie in Bern das Volk, den
eigentlichen Souverän, wegzaubern wollen. Statt Selbstbestimmung der Bürger
haben wir Selbstbestimmung der Politiker. Das muss wieder gedreht werden!
Wie die politische Elite in
diesem Lande mittlerweile denkt, zeigte ein Interview des Bundespräsidenten in
der ›Frankfurter Allgemeinen Zeitung‹ vom 25. April 2018. Da sagte Alain Berset wörtlich: »Über Volksinitiativen können
die Bürger ein Thema lancieren, das ihnen unter den Nägeln brennt. Und dann
schaut das Parlament mit seinen zwei Kammern, was man daraus unter
Berücksichtigung der geltenden Verfassung und des Völkerrechts machen kann«.
Nach Meinung von Alain
Berset sind also Volksinitiativen nichts Weiteres als die unverbindliche ›Lancierung eines
Themas‹, ein bisschen psychotherapeutisches Pro-forma-Dampfablassen, eine
Fingernagelsache, politische Maniküre. Und das ›hochwohlweise‹ Parlament und der allwissende Bundesrat, flankiert von den Richtern in
Lausanne, schauen dann schon, ob man daraus irgendetwas machen könne.
SBI = Selbstverteidigung unserer Bürgerrechte
Das Volk wird entmachtet,
die Verfassung versenkt. Es ist erlaubt, von korrupten Zuständen zu sprechen.
Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Bei der Abstimmung vom 25. November
geht es um die entscheidende Frage: Wer macht in der Schweiz die Gesetze?
Bestimmen die Bürger? Oder reissen Richter und Politiker die Macht an sich?
Nein zum Obrigkeitsstaat. Ja zur direkten Demokratie. Ja zur ›Selbstbestimmungsinitiative‹. [1]
Neues zum
Rahmenvertrag - Neue Ideen – neue Finten
Bundesrat Ignazio Cassis, für die Verhandlungen über den der Schweiz von der EU
zugemuteten Rahmenvertrag zuständig, räumt ein: Ein Verhandlungsergebnis zu
diesem Abkommen ist in absehbarer Zeit nicht zu erreichen.
Gleichzeitig mit diesem
Eingeständnis präsentiert er eine neue Idee: Er wolle der EU – mit dem dazu
erhofftem Segen des Bundesrats selbstverständlich – vorschlagen, den
Rahmenvertrag zu stückeln. Vorerst solle nur jener Teil formell verabschiedet
werden, der die Konfliktbereinigung per Schiedsgericht vorsieht. Denn diese ›Schiedsgerichts-Lösung‹ – behauptet Cassis
zweckoptimistisch – sei in der Schweiz ›unbestritten‹.
›Option Schweiz‹
Zwar nicht der Bundesrat,
wohl aber das ›EU-No-Bulletin‹ hat in den letzten Monaten mehrfach darauf hingewiesen, dass in der EU
ein Papier mit dem Titel ›Option Schweiz‹ kursiert. Es spielt – so wurde es überhaupt entdeckt – eine nicht
unwesentliche Rolle in den Brexit-Verhandlungen. BBC-London gelangte in den
Besitz dieses Papieres aus den Händen des EU-Chefunterhändlers in den
Brexit-Verhandlungen, Michel Barnier. BBC-London hat es in einer Sendung
ausführlich vorgestellt und kommentiert.
In diesem Grundsatzpapier ›Option Schweiz‹ hat die EU ihr gegenüber Bundesbern zu erreichendes Hauptziel in den
Verhandlungen über den Rahmenvertrag festgehalten: Die EU will in allererster
Linie erreichen, dass die Schweiz der EU-Gesetzgebung und der EU-Rechtsprechung
unterstellt wird: Auf dass der EU-Gerichtshof zu allen Fragen, die Brüssel
einseitig als ›binnenmarktrelevant‹ etikettiert, also zu allen für Brüssel wichtigen Fragen, das letzte von
der Schweiz nicht mehr anfechtbare Wort, den letzten von der Schweiz nicht mehr
anfechtbaren Entscheid treffe: Einwanderungsbeschlüsse,
Steuersatz-Festlegungen, Transportrechtsfragen, konjunkturpolitische
Entscheide, Währungsfragen, usw., würden danach abschliessend von Brüssel und nicht
mehr von Bern behandelt und entschieden.
Bundesrat und Parlament,
obwohl von klar brüsselfreundlichen Mehrheiten beherrscht, wagten es bisher
nicht, den hiesigen Stimmbürgern eine derart schwerwiegende Entrechtung des
Volkes vorzulegen. Monatelang suchte man nach tarnenden Auswegen.
Einschneidende
Brüsseler Vorbehalte
Schliesslich wurde die Idee ›Schiedsgericht‹ geboren. Und
Brüssel signalisierte alsbald Einverständnis – allerdings mit substantiellen
Einschränkungen: Die EU könne ein solches, dem EU-Gerichtshof vorgelagertes
Gremium dann akzeptieren, wenn gesichert sei, dass damit niemals geltendes
EU-Recht angetastet werde. Im Klartext: Für alles, was Brüssel einseitig als ›binnenmarktrelevant‹ etikettiert, muss
sich das zu schaffende Schiedsgericht zwingend an die Vorgaben des EU-Rechts
halten. Das Schiedsgericht muss zu ›binnenmarktrelevanten Fragen‹ obligatorisch den EU-Gerichtshof konsultieren, bevor es Entscheide
fällt. Und die Vorgaben, die der in Luxemburg domizilierte EU-Gerichtshof
formuliert, sind zwingend zu berücksichtigen.
Der
EU-Gerichtshof hat zwei Aufträge zu erfüllen
Es darf angesichts solcher Vorbehalte aus Brüssel nie vergessen werden: Der
EU-Gerichtshof hat gemäss den in der EU geltenden Festlegungen zwei Aufgaben zu
erfüllen. Er ist erstens die höchste, nicht mehr anfechtbare
Entscheidungsinstanz zu Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU. Und er hat
zweitens in ganz Europa die Rechtsvereinheitlichung im Sinne Brüssels voranzutreiben
und herbeizuführen: Als oberste, nicht anfechtbare Instanz. Als solche hat der
EU-Gerichtshof – zweifellos ein äusserst folgenreicher Entscheid – der EU
bekanntlich den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich
verboten. Würde die EU diesem Abkommen je beitreten, so müsste sie sich in
Menschenrechtsfragen dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg unterstellen.
Solches kommt für den EU-Gerichtshof unter keinen Umständen in Frage. Er ist
und will oberste Gerichtsinstanz in Europa sein und bleiben.
Mit anderen Worten:
Schweizer Recht hätte gegenüber Brüsseler Recht keine Chance! Auch nicht in
einem dem EU-Gerichtshof vorgelagerten Schiedsgericht.
Das letzte
Wort hat Brüssel
Der Grundsatz, wonach keine Rechtsinstanz je
über dem EU-Gerichtshof stehen kann, bleibt vielmehr zwingend: Auch für das
vorgesehene Schiedsgericht. Den Entscheidungsspielraum des von Bundesrat Cassis
als ›unbestritten‹ bezeichneten Schiedsgerichts bestimmt allein und abschliessend der
EU-Gerichtshof. Von einer unabhängiger Entscheidungsfreiheit des zu schaffenden
Schiedsgerichts keine Spur! Auch mit diesem Schiedsgericht werden fremde
Richter fremdes Recht über die Schweiz verfügen.
Insbesondere würde die Schweiz auch der sogenannten ›dynamischen Rechtsentwicklung‹ unterworfen, wie sie in Brüssel gilt
- und bezüglich des Schengen-Vertrags
auch der Schweiz aufgezwungen worden ist. ›Dynamische Rechtsentwicklung‹ heisst: Die Obrigkeit – also die EU-Kommission – kann bestehendes Recht
jederzeit nach eigenem Ermessen angeblich ›neuen Entwicklungen‹ oder aber neuen Überzeugungen oder Kommissions-Mehrheiten anpassen:
Brüssel würde befehlen, die Schweiz hätte nachzuziehen – ohne echte
Rekursmöglichkeit.
Ausgeschaltet werden angesichts solch ›dynamischer Rechtsentwicklung‹ in allererster Linie die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Und
auch die Bundesversammlung, National- und Ständerat, würden in wesentlichen
Sachbereichen in ihrer Entscheidungsfreiheit deutlich eingeschränkt.
Mehrere
Referenden?
Nichts verlautet seitens des Departements
Cassis bis heute, wie der Bundesrat einen gestückelten Rahmenvertrag dem Volk
vorzulegen hätte. Kann das Volk nur zum ersten Teil das Referendum ergreifen?
Oder hätte der Bundesrat wenigstens die Gnade, alle Einzelteile des
gestückelten Rahmenvertrags laufend dem Referendum zu unterstellen?
Opponenten hätten also
ständig Unterschriftensammlungen zu organisieren. Oder findet die
Landesregierung – was allein verfassungskonform wäre – zur Entscheidung, die
vorgesehenen gestückelten Vertragsteile, die allesamt die Schweizerische
Bundesverfassung in wesentlichen Teilen beschneiden, jeweils dem
obligatorischen Referendum zu unterstellen?
Die neuen Ideen von
Bundesrat Cassis erweisen sich als gespickt mit neuen Finten.
Dynamische
Rechtsentwicklung im Widerspruch zur Bundesverfassung
Die Schweizerische Bundesverfassung kann in
mancherlei Hinsicht als einzigartig bezeichnet werden. Auch die Tatsache, dass
jederzeit relativ einfach Teilrevisionen der Bundesverfassung anbegehrt werden
können, ist einzigartig: Der Bundesrat, das Parlament insgesamt, aber auch
einzelne Parlamentarier, sicher auch das Volk – Einzelpersonen oder bestimmte
Gruppen – können jederzeit Verfassungsartikel zur Disposition stellen – dies
mittels Parlamentsentscheiden oder Volksinitiativen. Wer - welche Stellung im Staat er auch einnimmt
- einzelne Artikel der Bundesverfassung
neuen Entwicklungen anpassen oder neuen Überzeugungen unterstellen will, hat
jederzeit die Möglichkeit, ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten. Dies
sind Revisionsmöglichkeiten, wie sie keine andere Staatsverfassung auf der weiten
Welt in ähnlicher Form bietet.
Diese Möglichkeit einer
relativ rasch erreichbaren Teilrevision entbindet die Schweiz davon, eine ›dynamische
Rechtsentwicklung‹ überhaupt vorzusehen. ›Dynamische Rechtsentwicklung‹ geht von der Obrigkeit, von der Regierung aus. Diese masst sich die
Kompetenz an, das Recht nach eigenem Ermessen angeblich neuen Gegebenheiten
anzupassen, neuen Ideen zu unterwerfen – einseitig und endgültig.
Hingegen ist die Schweizerische Bundesverfassung die demokratische Alternative dazu.
Sie lässt Teilrevisionen der Bundesverfassung aufgrund neuer Entwicklungen,
aufgrund neuer Überzeugungen, aufgrund neuer Ideen ohne grosse Hindernisse
einleiten – überlässt das letzte, entscheidende Wort über geforderte
Anpassungen aber dem Souverän, Volk und Ständen.
Wer die ›dynamische
Rechtsentwicklung‹ anstrebt, der schaltet den Souverän, das Volk, die Direkte Demokratie,
rigoros aus, denn die ›dynamische Rechtsentwicklung‹, beseitigt die Demokratie. Im Gegensatz dazu respektiert die offene
Möglichkeit zur Teilrevision der Verfassung die Demokratie.
Auch wenn sich Bundesbern bereit erklärte, den ›halbierten Rahmenvertrag‹ zu schlucken, würde die Direkte Demokratie hierzulande entscheidend
beschnitten, würden Volk und Stände, aber auch das Parlament nachhaltig entrechtet.
Dass Brüssel die Direkte
Demokratie mit Volksentscheiden hasst wie die Pest, weiss man in Europa längst.
Dass Bundesbern vor diesem Hass kapitulieren will und die Demontage der
Direkten Demokratie Brüssel zuliebe hinzunehmen bereit ist: Das muss
alarmieren! Erreicht würde dieses Ziel auch mit halbiertem Rahmenvertrag.
Der Schweizer Souverän ist
gut beraten, auch diesem halbierten Rahmenvertrag mit grösster Skepsis zu
begegnen. Mindestens so wichtig ist es aber auch, dass der Souverän am 25. November
dieses Jahres mit deutlichem Ja zur ›Selbstbestimmungsinitiative‹ die Direkte Demokratie, das Stimmrecht von Bürgerinnen und Bürgern in
der Schweiz bestätigt und zementiert.
[2]
Freiheit oder Unterwerfung?
Das ist die Frage, legt Christoph Spiess dar, die wir
alle am 25. November an der Urne beantworten müssen, wenn wir über die ›Selbstbestimmungsinitiative‹ abstimmen. Auf dem Spiel steht nicht weniger
als die Unabhänggkeit und Souveränität der Schweiz. In der Vergangenheit war
nun die Bedrohung unserer Freiheit regelmässig militärischer Natur und so akut,
dass sie jedermann erkannte und begriff, dass entsprechende Gegenmassnahmen
zwingend notwendig waren. Das ist heute anders. Die Gefahr für unsere Freiheit
kommt auf leisen Sohlen daher, ohne Panzer und Kanonen. Ins Mäntelchen des
Rechts gekleidet, nimmt sie langsam überhand. So merken viele Eidgenossen
nicht, wie ernst die Lage ist. Recht ist doch etwas Gutes, es sorgt für Frieden
und Ordnung, denken sie. Nur ist es leider fremdes Recht, das uns
von aussen aufgezwungen wird und zur schleichenden Abschaffung unserer
Souveränität und Demokratie führt.
Nun hat der Umfang der völkerrechtlichen
Verpflichtungen stark zugenommen und die Schweiz hat sich in ein
undurchdringliches Dickicht von Staatsverträgen verwickelt. Auch geht es immer
öfters nicht um zu regelnde nachbarschaftliche Fragen, sondern um
eine multinationale Rechtsvereinheitlichung. Diese mag bei technischen Normen
wie Masseinheiten, Netzspannung, etc., sinnvoll sein, geht aber mittlerweile
weit darüber hinaus. So wird ein immer grösserer Teil der Gesetzgebung
fremdbestimmt und der Entscheidungsgewalt des Schweizer Volkes entzogen,
wodurch unsere Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. So erfrecht sich die EU
neuerdings sogar, von uns zu fordern, dass wir ihre Gesetze automatisch
übernehmen. Damit wäre das Ende des unabhängigen Staates Schweiz besiegelt und
wir wären bestenfalls noch die unterworfene Kolonie einer fremden Macht.
Es geht nicht bloss gegen fremde Richter, sondern
darum, die Unterwerfung unter fremdes Recht, das auch fremdbestimmt bleibt,
wenn es von Schweizer Richtern angewendet würde, abzuwenden. Das sogenannte ›zwingende Völkerrecht‹ ist eine blosse Erfindung von
Rechtsgelehrten. Es gibt niemand, der befugt wäre, irgendwelche Regeln für ›weltweit zwingend‹ zu
erklären. Diesen Unsinn wird man später, nach der nationalen Wende, aus der
Bundesverfassung entfernen müssen.
Den Urhebern der ›Selbstbestimmungsinitiative‹ stellt sich eine gewaltige Front von
Angstmachern aus Politik, Wirtschaft, ›Kultur‹ und Medien entgegen. Die Gefahr ist gross,
dass sich das Volk davon beeindrucken lässt, und die Initiative ablehnt. Dies
würde dann sozusagen zur Freifahrkarte für diejenigen Kreise, die ohnehin schon
seit geraumer Zeit versuchen, über einen Vorrang des Völkerrechts die
demokratischen Rechte der Bürger auszuhebeln. Insbesondere bestünde die Gefahr,
dass sich das Bundesgericht in Missachtung der Gewaltenteilung noch mehr als
bisher anmasst, dem Souverän vorzuschreiben, was er überhaupt noch in
Verfassung und Gesetz schreiben darf.
Ins Fäustchen lachen könnten sich auch all die
landesverräterischen ›open
society‹-
Fanatiker, die am liebsten alle Grenzen schleifen und unser Land zum
Selbstbedienungsladen und Eroberungsobjekt für alle Wohlstandstouristen aus dem
fernen Süden machen würden.
Damit es nicht soweit kommt, legen wir Schweizer
Demokraten ein klares Ja zur ›Selbstbestimmungsinitiative‹ in die Urne.
[3]
[1] https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2018-2/svp-klartext-september-2018/nein-zur-volksentmachtung/
17. 9. 18
[2] http://www.eu-no.ch
http://www.eu-no.ch
http://www.eu-no.ch
[3] Schweizer
Demokrat – 53. Jahrgang - Nr. 7/8 2018
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