Ablehnung

d.a. Die Ende April erfolgte Berufung von Aygül Özkan zur ersten türkischstämmigen Ministerin Deutschlands ist in der Bevölkerung ganz offensichtlich auf vielfaches Befremden und selbst auf Ablehnung gestossen.

Während diese am 24. 4. erklärte, dass christliche Symbole ausser in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft nicht in staatliche Schulen gehörten, müssen einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge an den dortigen Gymnasien eine Gebetsstätte für muslimische Schüler bereitgestellt werden und im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind inzwischen Fusswaschbecken für Moslems eingerichtet worden. Allerdings erklärte die neue Sozialministerin Niedersachsens gleichzeitig, dass eine öffentliche Schule ein neutraler Ort sein sollte, so dass dort auch Kopftücher nichts zu suchen hätten. Die Ernennung führte u.a. zu dem folgenden offenen Schreiben an Niedersachsens Ministerpräsidenten Christian Wulff, der sich hinter Özkans Forderung nach Abnahme der Kreuze in Schulen gestellt hatte, eine Forderung, die diese allerdings inzwischen zurückgenommen hat.   
 
Sehr geehrter Herr Wulff, 
erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde durch Sie ein Mitglied der islamischen Umma in die Regierungsverantwortung berufen. Offensichtlich geschah diese Berufung in Unkenntnis des Islams. Ich verlange die Rücknahme dieser Berufung, weil sie die Weichen für ein islamisches Deutschland stellt.
 
Frau Aygül Özkan hat sich bei ihrer Vereidigung auf die islamische Gottheit bezogen, die im Islam als Autor des Korans gilt. Der Koran verwirft den Glauben an den biblischen Gott des christlichen Abendlandes, der im Grundgesetz gemeint ist und zu dessen Ehre Johann Sebastian Bach und die anderen großen Künstler des Abendlandes ihre Werke geschaffen haben. Der Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, weil im Islam die Lehren des Korans als absolute Autorität gelten, die dem Grundgesetz übergeordnet ist:
 
1. Der Koran verwirft die Trennung von Staat und Religion, welche zu den Grundlagen des modernen demokratischen Rechtsstaats gehört.
 
2. Der Koran verwirft die Religionsfreiheit. Apostasie vom Islam wird in islamischen Ländern unter Berufung auf den Koran mit dem Tod bestraft.
 
3. Der Koran fordert Körperstrafen: »Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist allmächtig, allweise.«(Sure 5:38)
 
4. Der Koran verbietet die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
 
5. Der Koran lehnt die Reziprozität ab. In islamischen Ländern ist der Bau christlicher Kirchen grundsätzlich verboten oder zumindest eingeschränkt.
 
Jeder Mohammedaner ist durch seine Religion verpflichtet, sich für die Ausbreitung des islamischen Zwei-Klassen-Systems der Umma zu engagieren, das aus privilegierten islamischen Männern einerseits und unterprivilegierten Frauen und Nichtmohammedanern andererseits besteht.
 
Das Zeigen des christlichen Kreuzsymbols wird in islamischen Ländern schwer bestraft. Bereits vor ihrem Amtsantritt hatte sich Frau Aygül Özkan für die Abschaffung des Kreuzsymbols in Schulen ausgesprochen. Damit hat sie sich die Rückendeckung durch eine Milliarde Mohammedaner verschafft. Zwar hat sie sich für ihre Äußerung entschuldigt, aber sie hat ihre Meinung nicht geändert.
 
Ich hoffe auf eine Verbreitung und Unterstützung meiner Forderung durch mündige Bürger.
 
Mit freundlichen Grüßen - Hans Penner
 
 
Anmerkung: Dr. Hans Penner ist Leiter des Internationalen Arbeitskreises für Verantwortung in der Gesellschaft e.V. D-76351 Linkenheim-Hochstetten
E-Mail: vorstand@iavg.org - www.iavg.org
 
Siehe auch http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1469   20. 3. 10
Zur Frage christlicher Symbole - Von Doris Auerbach
http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1326  20. 9. 09
Einwanderung - Weitere Fakten