Der Schweizer Finanzplatz und die EU - Über dem Berg? - Von Ulrich Schlüer

Wenigstens am letzten Tag seiner Tätigkeit als Bundesrat wollte Hans Rudolf Merz einen Erfolg feiern. Bezüglich Abgeltungssteuer

sei mit England und Deutschland eine »grundsätzliche Einigung« gefunden worden. Ist Euphorie ob dieses Verhandlungserfolgs angebracht? Eigentliche Verträge wurden nicht unterzeichnet. Lediglich Absichtserklärungen. Dass England und Deutschland das Prinzip Abgeltungssteuer im Grundsatz anerkennen, ist positiv. Allerdings bezahlt der Finanzplatz Schweiz dafür einen äussert schmerzhaften Preis. Gewaltige Milliardensummen - Gelder, die Bankkunden weggenommen werden - dürften nach London und Berlin fliessen. Ob die englischen und deutschen Kunden der Schweizer Banken dazu wirklich nur »gute Miene zum bösen Spiel« zeigen werden? Als Erfolg wird vom Schweizer Finanzdepartement weiter gefeiert, dass insbesondere Deutschland im Prinzip schweizerischen Bankinstituten den Zugang zum deutschen Markt zugestanden hätte. Die Bedingungen dafür sind allerdings noch nicht ausgehandelt worden. Deutschland betrachtet Bankkunden prinzipiell als gläserne Bürger. Dem deutschen Fiskus ist uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen deutscher Banken über deren Kunden sicher. Diesem Regime, meilenweit vom Bankkundengeheimnis entfernt, werden sich Schweizer Finanzdienstleistungsanbieter unterziehen müssen, wenn sie in Deutschland tätig werden wollen. Ob das Auswirkungen auf das Schweizer Geschäft dieser Banken hat, ist derzeit völlig offen. Sicher hat Deutschland nicht übersehen, was für unverfrorene Auflagen z.B. der amerikanische Fiskus all jenen Banken dieser Welt auferlegt, die auch Amerikaner als Kunden haben. Das kann auf Berlin durchaus appetitanregende Wirkung ausüben.
 
Die EU legt sich quer
Kommt dazu, dass mehrere EU-Staaten die Vereinbarungen zwischen England bzw. Deutschland einerseits und der Schweiz andererseits offen und harsch kritisieren. Es sind die Länder - bislang gehörte auch Deutschland dazu - die bezüglich aller Bankkunden den uneingeschränkten Informationsaustausch pflegen und fordern. Dieser - das pure Gegenteil zum Schweizer Bankkundengeheimnis - ist innerhalb der EU längst zum Prinzip erhoben worden. Nicht wenige EU-Mitglieder sprechen Deutschland und England - auf dieses EU-Prinzip des uneingeschränkten Informationsaustauschs gestützt  - rundweg das Recht ab, mit der Schweiz überhaupt diesem EU-Prinzip widersprechende bilaterale Abmachungen zu treffen. Der für alle Steuerfragen zuständige EU-Kommissar Algirdas Semeta aus Litauen äussert nachdrückliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der bilateralen Abmachungen Schweiz-England und Schweiz-Deutschland. Jubelfeiern für einen Durchbruch anzusetzen, dürften also vorderhand verfrüht sein.
 
Anti-Kartell-Abkommen
Dennoch feiert Bern. Und begibt sich gleichzeitig auf neues, höchst gefährliches Glatteis. Stets nach neuen Möglichkeiten zur Ausweitung des bilateralen Vertragsgeflechts zwischen der Schweiz und der EU suchend, ist der Bundesrat auf die Idee gekommen, mit der EU einen bilateralen Vertrag zur Harmonisierung des Wettbewerbsrechts ins Auge zu fassen. Es zeige sich nämlich, begründet Bern das angebliche Bedürfnis nach solchem Vertrag, dass nationales Kartellrecht zahnlos gegen Konzerne sei, die grenzüberschreitend tätig seien und dabei möglicherweise staatenübergreifend Abmachungen träfen, die geltendem Wettbewerbsrecht widersprächen. Grenzüberschreitende Kartelle könnten nur gesprengt werden, wenn grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbs-Kommissionen institutionalisiert würde. Im Visier der Kartell-Gesetzgebung sind bekanntlich Konzerne, die unerlaubte, weil wettbewerbswidrige Absprachen beispielsweise über die Marktaufteilung oder die Verkaufspreise treffen. Die Fälle, in denen derart fehlbare Konzerne mit Bussen bis zu zwei- oder dreistelligen Summen in Millionenhöhe bestraft wurden, sind ebenso bekannt wie die in diesem Bereich zuweilen spektakulär und undurchsichtig scheiternden Anklagen. Der Fall Vekselberg war dafür Beispiel: Das Finanzdepartement brummt ihm 40 Millionen Franken Busse auf, erscheint selbst aber nicht zum dazu angeordneten Prozess und erleidet in Abwesenheit prompt eine peinliche Niederlage, zieht sich aber trotzdem irgendwie aus der Schlinge, indem der angeklagte Russe Vekselberg freiwillig eine Zahlung von 10 Millionen Franken leistet. Wettbewerbsrecht ist mit Blick auf solche Vorgänge zumindest einigermassen mysteriöses Recht.
 
Gefährlicher Informationsaustausch
Äusserst gefährlich im Projekt für einen bilateralen Vertrag zur Harmonisierung des Wettbewerbsrechts zwischen der Schweiz und der EU ist der darin zwecks Verfolgung und Zerschlagung unrechtmässiger Kartelle grenzüberschreitend vorgesehene umfassende Informationsaustausch. Die Gretchenfrage dabei ist: Was genau wird als Kartell betrachtet? Wer definiert, was als unlauterer Wettbewerb zu gelten hat? Wer dem  Finanzdepartement entsprechende Fragen vorlegt und auf präzise Beantwortung pocht, erlebt das, was zu Bern jeder erlebt, der zu bilateralen Verträgen oder bilateralen Projekten genaue Auskünfte erwartet: Die Parlamentarier, die sich als Aussenpolitiker fühlend, gegenüber Brüssel notorisch in Ausverkaufsstimmung schwelgen, reagieren unwirsch. Denn wer nach Brüssel lechzt, attackiert jeden, der präzise Detailfragen zu Verträgen stellt und entsprechende Antworten erwartet. Brüssel ist Glaubensfrage und Fragesteller stören die Brüssel-Gläubigen…..
 
Wir verhandeln vorsichtig
Jene Wirtschafts- und Finanzdiplomaten, welche die Verhandlungen auf technischer Ebene führen, reagierten immerhin ernsthaft: Es treffe zu, dass auf Grund unterschiedlicher  Auffassungen wettbewerbsrechtlicher Natur durchaus schwerwiegende Differenzen zwischen den zukünftigen Vertragspartnern auftreten könnten. Auf eine entsprechende Frage räumten sie ein, dass die EU die in der Schweiz geltende kantonale Steuerhoheit - Grundlage des steuerdämpfenden Steuerwettbewerbs und damit Ursache der im Vergleich zu den EU-Staaten niedrigen Steuern in der Schweiz - als unlauteren Wettbewerb zu bezeichnen pflegt. Und es müsse damit gerechnet werden, dass die EU diesen ihr verhassten Steuerwettbewerb möglicherweise via Wettbewerbsrecht zu knacken versuche. Dass dabei die vertragliche Verpflichtung zu einem uneingeschränktem grenzüberschreitendem Informationsaustausch für die Schweiz gefährlich werden könnte, sei durchaus einzugestehen. Man werde deshalb alles unternehmen, alle Vertragsbestimmungen so vorsichtig zu formulieren, dass spätere Neuinterpretationen verunmöglicht würden.
 
Dynamisches Recht
Das tönt schön und gut, verkennt aber eine Eigenheit der Brüsseler Rechtsauffassung, die von hiesigen EU-Fanatikern zwar unbedarft und pauschal gepriesen wird, die dem schwächeren Vertragspartner aber immer gefährlich werden kann: Brüssel, keineswegs demokratischen Prinzipien verbunden, versteht Vertragsrecht immer als dynamisch. Der Vertragspartner, so Brüssel, erkenne mit einem Vertrag nie bloss das tatsächlich geltende Recht an. Er sage auch pauschal und zum voraus Ja zu einer Entwicklung, in deren Rahmen, wenn neue Gegebenheiten auftauchen, auch Rechtsanpassungen und neue Rechtsauslegungen erfolgen könnten. Die Schweiz erfährt dies gegenwärtig mit dem Schengen-Prozess. Der vom Schweizervolk knapp genehmigte Schengen-Vertrag hat seit der Volksabstimmung bereits über hundert Anpassungen und Erweiterungen erfahren, die von der Schweiz, weil sie Schengen einmal zugestimmt hat, automatisch übernommen werden müssen, dies trotz teilweise äusserst einschneidender Änderungen, etwa im Waffenrecht. Eine erneute Volksabstimmung ist bei Erweiterungen unmöglich. Die Schweiz habe mit Schengen einem dynamischen Rechtsprozess zugestimmt. Das Ja zu Schengen gelte auch für alle Erweiterungen.
 
Was aber, wenn scheinbar vertraglich klar begrenzter Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kartellabsprachen von Brüssel dynamisch so erweitert wird, dass die kantonale Steuerhoheit der Schweiz als wettbewerbsverzerrende Praxis ins Visier Brüssels genommen werden kann? Ob die Schweiz eine derartige dynamische Fortentwicklung  statischen Rechts verhindern könnte? Berns Stellung ist in Verhandlungen mit Brüssel immer solange stark, solange Vereinbartes schliesslich auch noch vor dem Schweizervolk Bestand haben muss. Sobald mit dem Mittel dynamisierten Rechts der Schweizer Souverän übergangen werden kann, werden Berns Verhandlungswaffen ziemlich stumpf. Dann nämlich kann Brüssel seine Übermacht voll nutzen. Die EU-Euphoriker sind solchen Gegebenheiten gegenüber auch dann blind, wenn es um umfassenden Informationsaustausch geht, der plötzlich auch den Finanzplatz mit dem Bankkundengeheimnis ins Visier nehmen könnte. Der «Sieg», den Bern derzeit feiern zu können glaubt, könnte sich damit über Nacht in eine unser Land und seinen Wohlstand hart treffende Niederlage verwandeln. Eine Perspektive, die Bern in seiner notorischen Ausverkaufsstimmung Brüssel gegenüber allerdings überhaupt nicht in Betracht zu ziehen bereit ist.
 
Anmerkung politonline d.a.
Unter den gegebenen Umständen ist es durchaus absehbar, dass Nichtschweizer Bankkunden, die auf Schweizer Banken Guthaben deponiert haben, diese rasch und endgültig nach Singapur verlegen werden. Einem solchen Schritt steht nichts im Wege, zieht man die Beschaffenheit dieser Steueroase in Betracht:
 
Was die Möglichkeiten der Geldbunkerung in Singapur betrifft, so sind auch dort, wie in der Karibik, die grauen Kapital-Markt-Trusts entstanden. In diesen lassen sich quasi anonym - also frei von Steuerpflichten wie auch immer entstandene Reichtümer renditestark anlegen, während der kleine Mittelständler die Macht der Gesetze zu spüren bekommt, wenn eine Essensquittung nicht richtig verbucht wurde 1. Zu den Trusts führt Jean-Claude Paye u.a. folgendes aus 2: Auch die britischen Kanalinseln Jersey und Guernsey haben sich auf Grund ihrer gesetzlichen Regelungen auf die Errichtung von Trusts spezialisiert. Dies gilt auch für Delaware und die Karibik, die beide als Zufluchtsorte für das «graue» Geld aus den Vereinigten Staaten dienen, ebenso wie Miami, das die lateinamerikanischen Gelder aufnimmt, die den Steuerbehörden ihrer Länder entzogen werden sollen. Singapur hat dieselbe Funktion in bezug auf asiatische resp. europäische Vermögen.
 
Der langen Rede kurzer Sinn: Die Diskussion um die Steueroasen Schweiz, Liechtenstein usw. sind reine Ablenkungsmanöver, die zusätzlich noch den Nebeneffekt haben, die autarkieorientierten Schweizer zu demoralisieren und somit in die unheilvolle Globalisierung zu zerren. Die wirklich starken Steueroasen lassen sich ohnedies schwer knacken, etwa Anguilla, Grand Cayman, das als die perfekteste Steueroase der Welt gilt, oder Nauru, Belize, Panama, San Marino oder Hongkong, das seine postkoloniale Reinkarnation in der Funktion als chinesisches onshore-/offshore-Zentrum gefunden hat. Dass sich EU, USA, OECD oder G-20 auf die Schweiz einschiessen, hat auch damit zu tun, dass das Land Zuverlässigkeit, Stabilität und einen funktionierenden Rechtsstaat bietet 1. Auffallend ist im übrigen, dass gerade Panama so gut wie nie erwähnt wird.
 
Das auf die Vermögensverwaltung spezialisierte Singapur wird inzwischen auch als das Genf von Asien bezeichnet. Über hundert Geschäftsbanken werben hier um Kunden, so auch Schweizer Institute. Das Bankgeheimnis ist streng, längst gilt es als undurchdringlicher als das Schweizer Vorbild: Bei Steuerbetrug oder Geldwäscherei schützt es im Prinzip zwar ebensowenig, jedoch mit dem Unterschied, dass es nur aufgehoben wird, wenn einheimische Gesetze verletzt werden. Und da man als Ausländer mit fremdem Wohnsitz in Singapur ohnehin keine Steuern zahlt, wird man wohl kaum mit den dortigen Steuergesetzen in Konflikt kommen. Dem Zürcher Wirtschaftsanwalt Enzo Caputo zufolge wurde dieser bereits zu Beginn des Jahres 2008 von deutschen Anlegern gebeten, zu erklären, auf welche Weise sie ihr Geld schnell nach Singapur verschieben könnten. 3
 
Auch Liechtensteins LGT hat ihre Niederlassungen im Ausland, z.B. in Luxemburg, Bahrein, Cayman Islands, British Virgin Islands, Irland, Hongkong, Uruguay und Singapur. Im Gegenzug haben ausländische Investoren neue Banken in Vaduz gegründet. So sind inzwischen in dem 35000-Einwohnerstaat 15 Banken tätig, die grossenteils internationalen  Investoren gehören. Diese haben ihren Sitz oft in anderen Finanzoasen; z.B. gehören 35 % der Banque Pasche der Briefkastenfirma March auf Bermuda. Der  Privatbankier Konrad Hummler legte Anfang Februar dieses Jahres folgendes dar: »Jedenfalls mache das Ende des Steuergeheimnisses den Grossbanken am wenigsten zu schaffen. Diese könnten Schwarzgeld immer noch in Singapur oder sonstwo verstecken5 Man ziehe darüber hinaus in Betracht, dass sich Pascal Couchepin an einer Werbeveranstaltung der Schweizer Bankiersvereinigung für den Finanzplatz Schweiz Ende April 2002 in Madrid u.a. wie folgt äusserte: … Es müssten für andere Länder mit einem bedeutenden Finanzplatz, wie Hongkong oder Singapur, die gleichen Regeln gelten wie für die Schweiz. Andernfalls wäre ein Abkommen für die Schweiz »selbstzerstörerisch«. 6
 
Schon bevor das Gesetz bezüglich der Besteuerung von EU-Erträgnissen am 1. Juli 2005 in Kraft treten sollte, war festzustellen, dass bestimmte, in diese Regelung nicht eingeschlossene Steueroasen - wie beispielsweise Singapur und Dubai - einen markanten Zufluss von Geldern zu verzeichnen hatten. So hiess es im Juni 2005, dass Dubai bei den Investitionen in offshore-centres an zweiter Stelle stehe. Und 2005 stiegen die von Privatbanken Singapurs verwalteten Vermögen von nicht in Singapur residierenden Bankkunden um 25 % - die weltweit grösste Steigerung. 8 Im März 2006 durfte der EU-Steuerzahler des weiteren lesen, dass Singapur, das sich in der Tat seit seiner 2004 durchgeführten signifikanten Änderung der Steuergesetzgebung rasch zu einem bedeutenden offshore-centre entwickelt hatte, zu den wenigen weiterhin existierenden Steueroasen mit A-Rating gehört, welche die EU-Direktive der Besteuerung von Erträgnissen nicht unterzeichnet haben, was wahrscheinlich mit ein Grund dafür sein dürfte, dass 2005 derart grosse Summen aus anderen Steuerfluchtorten nach Singapur flossen. 9
 
Die Basler Zeitung hielt am Mai 2008 fest, dass die Anziehungskraft des Finanzplatzes Singapur ungebrochen sei. So verliess auch die auf den Diamantenmarkt spezialisierte Bank Diamantaireihren Sitz in Genf, um nach Singapur überzusiedeln. Als Begründung wurde angegeben, dass sich der Diamantenmarkt zunehmend nach Asien verlagere, was man dieser nun abnehmen mag oder nicht.  
 
Überdenkt man diese Gegebenheiten, so sollte es erneut auffallen, dass wir, wie bereits des öfteren konstatiert, auch auf diesem Gebiet gnadenlos verdummt werden.
 
 
 
1 Quelle: http://www.wissensmanufaktur.net/daten/pdf/AngelsaechsischeTrusts.pdf  August 2010 Angelsächsische Trusts als Werkzeuge des Finanzkrieges! Die G 20-Armee im politischen Einsatz….. von Andreas Popp 
2 http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nr23-vom-862009/die-g-20-staaten-und-die-hierarchisierung-des-internationalen-kapitals/  Die G-20-Staaten und die Hierarchisierung des internationalen Kapitals - Von Jean-Claude Paye, Belgien
3 BaZ 44  21. 2. 08  Pieth kritisiert deutsche Behörden - Strafrechtler spricht von Hexensprozess
4http://www.handelsblatt.com/politik/international/steueroasen-trocknen-langsam-aus;2452118 2. 9. 09   Abkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein - Steueroasen trocknen langsam aus von Torsten Riecke
5 http://bazonline.ch/schweiz/standard/Sonst-haenge-ich-den-Job-an-den-Nagel/story/28017733 7. 2. 10   Privatbankier Konrad Hummler greift in die Debatte um gestohlene Kundendaten ein
6 Neue Zürcher Zeitung Nr. 96 vom 26. April 2002
7http://www.shelteroffshore.com/index.php/offshore/more/offshore_investment_in_singapore_and_dubai/ Offshore Investment in Singapore and Dubai - Published on 21 June 2005
8 http://www.google.ch/search?hl=de&q=offshore+centre+Singapur&meta=
Offshore Banking in Singapore Published on 28 March 2006
9 http://www.google.ch/search?hl=de&q=offshore+centre+Singapur&meta=
Offshore Banking in Singapore Published on 28 March 2006