Nein zur Euthanasie

Während bankrotte Finanzspekulanten und Banken danach trachten, mit Milliarden von Steuergeldern und Staatsgarantien gerettet zu werden,

ungeachtet des damit verbundenen Risikos einer Hyperinflation und der Gefahr, dass ein Kollaps des Finanzsystems droht, die sozialen Sicherheitsnetze zu zerstören, taucht, von den meisten vermutlich kaum wahrgenommen, auf geradezu unvorstellbare Weise die Frage der Euthanasie auf, verbunden mit dem Druck, die Gesundheitskosten durch eine Euthanasiepolitik zu senken.  
 
In Frankreich hatte der Sozialausschuss des Senats für ein am 25. 1. im Plenum zu diskutierendes Gesetz zur Legalisierung der Euthanasie gestimmt. Dieses Votum löste jedoch einen breiten Aufschrei der Öffentlichkeit aus, was nicht zuletzt zu einem Manifest der Vereinigung Kollektiv für ein Leben in Würde führte, das von 2000 Persönlichkeiten, darunter Politiker, Wissenschaftler, Aktivisten, unterzeichnet wurde. Dieses Manifest wurde von Dr. Françoise Barré-Sinoussi - die zusammen mit einem anderen französischen Wissenschaftler für die Entdeckung des AIDS-Virus mit dem Nobelpreis ausgezeichnet wurde - mitunterzeichnet. Das Manifest unterscheidet klar zwischen Gesetzen, die eine kompetente Palliativ-Versorgung für unheilbare oder am Lebensende stehende Kranke vorschreiben, und der Ermächtigung von Ärzten, die ihrer Obhut anvertrauten Patienten zu töten. Auch der Nationale Ärzteverband hat sich nachdrücklich gegen das Gesetz ausgesprochen. Der UMP-Abgeordnete Bernard Debré, Sohn des früheren gaullistischen Premierministers Michel Debré, der selbst Arzt ist, veröffentlichte auf der Internetseite der LaRouche-Bewegung in Frankreich www.solidariteetprogres.org einen Hinweis auf seine eigene Erklärung gegen das Senatsgesetz, in der er um Unterstützung bat. In dieser Erklärung verurteilt Debré nachdrücklich das perverse Argument des Mitleids, das der Euthanasielobby als Vorwand dient. 
 
Aber es gibt Widerstand
In den Niederlanden löste ein Bericht der Tageszeitung De Volkskrant vom 20.1. über Pläne der Gruppe NVVE zur Einrichtung einer Spezial-Klinik, um jährlich 1000 Menschen euthanasieren zu können, Proteste des Ärzteverbandes KNMG aus. Auch aus Deutschland kamen Proteste von Ärzten, die vor einem Euthanasie-Tourismus über die deutsch- holländische Grenze warnten. Euthanasie ist in den Niederlanden legal, wird aber meistens zuhause durchgeführt. 2010 wuchs die Zahl der Fälle gegenüber 2009 um 13 %. Auch in der Schweiz gibt es neue Initiativen für die Beseitigung der letzten Restriktionen für eine umfassende Euthanasie-Praxis. Während die Sozialdemokraten und Grünen in der vordersten Front derer stehen, die die Beschränkungen aufheben wollen, kommt die Opposition gegen diesen Schritt vor allem von den drei konservativen Parteien EDU, EVP und SVP, die auch ein Referendum über diese Frage in Gang gesetzt haben, das am 15. 5. stattfinden wird. In Deutschland gab es eine Reihe von Veranstaltungen in Vorbereitung des Nationalen Holocaust-Gedenktags zur Erinnerung an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Sowjetarmee am 27.1. 1945. Bei einer solchen Veranstaltung in Aachen sagte Prof. Frank Schneider, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), man müsse nicht nur an die Greueltaten des T4-Programms der Nazis erinnern, sondern sich auch den neuen Bestrebungen in dieser Richtung widersetzen: »Wir reden heute immer über Kostensenkung im Gesundheitswesen. Die Geschichte lehrt uns, dass wir nicht vergessen dürfen, in erster Linie für unsere Patienten da zu sein.« Unterdessen ist der Aufruf der Vorsitzenden der Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Helga Zepp-LaRouche, vom 30. 12. 10 (Operation: Nie wieder Euthanasie!) weltweit verbreitetet worden. In Dänemark schockierte eine Sendung des dänischen Fernsehens TV2 am Abend des 15. 1. die Öffentlichkeit, in der dokumentiert wurde, wie in einem dänischen öffentlichen Krankenhaus medizinisches Personal einen grossen Teil von Patienten selektiert, indem sie ohne deren Wissen oder Rücksichtnahme auf deren Wünsche Vermerke in den Krankenakten anbrächten, wie z.B. die Anweisung, bei Herzstillstand nicht wiederzubeleben. Schon 2007 habe die Wochenzeitung der dänischen Ärzte berichtet, dass bei einem Drittel aller medizinischen Abteilungen solche Geheimcodes eingesetzt würden. Es sei aber nicht bekannt, wie viele es heute sind.
 
Inzwischen hat der französische Senat die aktive Sterbehilfe abgelehnt
Der Gesetzesentwurf zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe ist nun am 25. 1. 11 im französischen Senat mit 170 zu 142 Stimmen abgelehnt worden 1. Die französische Regierung hatte sich klar dagegen ausgesprochen: Preminierminister Fillon warnte vor der Verabschiedung des Gesetzes. Es sei gefährlich, weil es »unpräzise sei und die Unsicherheit bei Sterbenskranken und Pflegepersonal noch verstärkte.« Die geltenden Gesetzesbestimmungen von 2005 reichten aus. Er sei der Auffassung, dass eine Gesellschaft »nicht so weit gehen dürfe, Gesetze darüber zu erlassen, wem das Recht zukomme, jemandem den Tod zu geben.« Gesundheitsminister Xavier Bertrand erklärte, der Gesetzesentwurf stehe »im Widerspruch zu den juristischen Grundlagen der französischen Republik.« Mehrere Bischofe, darunter der Kardinal Philippe Barbarin, warnten ebenfalls vor der Legalisierung. Er sagte, »es drohe die Gefahr, dass die Schwächsten ausgegrenzt würden.« In Ländern, in denen Sterbehilfe zulässig sei, zeige sich, dass nicht nur Kranke im Endstadium ihres Lebens, sondern vermehrt auch andere Personen medizinische Hilfe zur Lebensbeendigung erhielten. Ausserdem werde durch die Legalisierung der Sterbehilfe das Vertrauen zwischen Pflegenden und Pflegern verletzt. Er sprach sich für einen Ausbau der Palliativmedizin aus. »Die Würde des Menschen bestehe in seinem Recht, bis zu seinem natürlichen Ende geliebt zu werden.«
 
 
Quelle: Strategic Alert, Jahrgang 25, Nr. 4 vom 26. Januar 2011
1 http://www.bueso.de/franzosischer-senat-lehnt-aktive-sterbehilfe-ab 27. 1. 11