EU nimmt uns unter Druck - Verrat im eigenen Land

Sie wollen fremde Richter akzeptieren

Treu und Glauben im Bankbereich - Man kann es drehen und wenden wie man will, die Tatsachen sind eindeutig: Die Schweizer Eidgenossenschaft ist entstanden, weil die Bevölkerung in diesem speziellen topographischen Raum, der wichtige Nord-Süd-Alpenübergänge einschliesst, keine Bevormundung wollte. Sich selbst bestimmen können und frei sein, das war das Ziel über Jahrhunderte. Oftmals musste dafür mit grossem Aufwand und entsprechenden Opfern bezahlt werden. Oftmals musste man auch im Innern des Landes mit solchen rechnen und abrechnen, die dieses Ziel persönlicher Vorteile wegen nicht anerkennen wollten. Vor allem in den sogenannten höheren Schichten war der Verrat der Freiheitsidee eher verbreitet als beim Landvolk. Man kann sagen, dass es bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts so blieb. Wohl gab es in schwierigen und gefährlichen Zeiten des 2. Weltkriegs auch bei uns Leute, vornehmlich in den erwähnten höheren Schichten, die mit dem Anschluss an ein Grossreich im Norden der Schweiz liebäugelten. Fröntler wurden sie genannt  -  öfters bei der FDP angesiedelt. Sogar die ehrwürdige NZZ hatte eine Phase der Sympathie für das entstehende Grossdeutschland. Seitdem nun die 68er-Generation in allen Parteien, am wenigsten bei der SVP, das Ruder ergreifen konnte, ging es mit der Aufrechterhaltung von Unabhängigkeit, bewaffneter Neutralität, Föderalismus und Direkte Demokratie abwärts. Nur so ist zu erklären, dass sich unsere Classe politique gegenüber den Grossgebilden der internationalen Bühne so willfährig verhält. Die Überschrift: Fremde Richter - na und? im Tagesanzeiger vom 23. März wäre vor 30 Jahren noch undenkbar gewesen. Eine Unterwerfung unter fremdes Recht nur der kurzfristigen Vorteile wegen hätte man damals als Verrat bezeichnet.

 

Heute wagt man es sogar in bürgerlichen Kreisen kaum noch, den Verrat an den Grundideen der Schweiz mit dem Wort Verrat zu bezeichnen. Noch will man nicht bemerken, dass der Kleine, wenn er sich beim Grossen anbiedert, sehr bald seinen Untergang einleitet. Dass dies die Sozialisten und Grünen in der Schweiz wollen, ist auf Grund ihrer Denkweise klar. Dass aber Bürgerliche dieses üble Verratsspiel mitmachen, ich nenne ausdrücklich FDP und CVP, zeugt von perversem Denken und zeigt klar die Züge der Degeneration. Man lasse sich von den Widerstandsparolen von Österreich und Luxemburg nicht täuschen. Beides sind Kleinstaaten, die kaum Einfluss auf das Geschehen in der EU haben, sofern ihr Widerstand den EU-Ziel zuwiderläuft. Vor allem Österreich hat eine beinahe erschreckende Anpassermentalität. Die Ursachen dafür sind in seinen historische Wurzeln zu suchen. Demzufolge: Hütet Euch am Morgarten.

 

Wer kann in unserem Land gegen die Idee der Unterwerfung unter fremde Richter noch Widerstand leisten? Beantwortet die Frage selbst. Beantwortet auch die Frage, ob es dazu nötig ist, bei der Pflege des inneren Zusammenhaltes und beim Bemühen, die Mitbürger in verständlicher Sprache über das Grundsätzliche der Schweiz zu informieren, strikte Disziplin zu halten. Sodann sollte es einem bewusst werden, dass es vor allem die jüngere Generation ist, die jetzt aktiv werden muss.

 

Johannes Fischer, Stans

 

 

Hausdurchsuchung bei Nationalrat Christoph Blocher

Politisch motiviertes «Gefälligkeits-Verfahren»?  -  Von Ulrich Schlüer

Wie kommt es, dass selbst in der Schweiz Medienleute bereitstehen, wenn im Rahmen eines kurz zuvor eröffneten Strafverfahrens Hausdurchsuchungen durchgeführt werden? Solches Geschehen kann aufgrund von zwei Möglichkeiten Tatsache werden: Entweder hat die Redaktionsleitung der TV-Nachrichtensendung «10 vor 10» Wohnhaus und Bürohaus von Nationalrat Christoph Blocher während Wochen rund um die Uhr beobachten lassen, auf dass man eine Meldung über ein ungewohntes Geschehen sofort mit Entsendung einer Kamera-Equipe beantwortet können hätte. Allerdings ist eher unwahrscheinlich, dass eine derartige, während Wochen anhaltende Dauerbeobachtung niemandem aufgefallen wäre.

 

Die Show

Die andere Möglichkeit ist die: Der Monopolsender erhielt gezielt eine Vor-Information, die ihm das in Ausführung begriffene Geschehen gleichsam wohlfeil als «Knüller» vor die Kamera warf, damit ein genüsslich grinsender Präsentator dem staunenden Publikum die Sensation süffig aufbereitet präsentieren konnte. Dies in einem Land, wo für Beschuldigte prinzipiell die «Unschuldsvermutung» gilt, solange als Ergebnis eines rechtstaatlichen Prinzipien genügenden Verfahrens kein Urteil vorliegt. Trifft diese zweite Möglichkeit zu, dann hätte die Oberstaatsanwaltschaft des Standes Zürich – aus fahrlässiger Schludrigkeit oder aus bewusster Berechnung – Hand dazu geboten, dass ein eigentlich ebenfalls das Recht auf Unschuldsvermutung besitzender Beklagter bereits ab erster Sekunde des Verfahrens, nur weil er ein prominenter Politiker ist, dem Medienpranger ausgeliefert worden wäre. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ist nach dieser Vorab-Information an «10 vor 10» den mit soliden Beweisen zu unterlegenden Nachweis schuldig, dass sie mit dem erlebten Kampagnen-Journalismus anlässlich der Hausdurchsuchung bei Nationalrat Blocher nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Hier stehen elementarste Regeln des Rechtstaates auf dem Prüfstand.

 

Ausschlachtung

Die «10 vor 10»-Redaktion weidete sich selbstverständlich genüsslich an dem ihr vorgeworfenen Beutestück. Und sofort waren all jene Windhunde zur Stelle, deren Nasen generell nie weit von TV-Kameras entfernt nach günstigen Auftritten schnüffeln. Umgehend breiteten sie ihre Empörung mimenden Kommentare aus. Einer, nämlich der (allenfalls erst von sich selbst) designierte FDP-Präsident entblödete sich dabei nicht, seiner Genugtuung darüber Ausdruck zu verleihen, dass die zu Herrliberg inszenierte Show immerhin zeige, dass hierzulande «der Rechtstaat» auch gegenüber Mächtigen funktioniere……. Respekt ist  - im Gegensatz zu dem von Schadenfreude triefenden Votum des Philipp Müller -  andererseits dem SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch zu zollen: Seine klare, juristisch wohlbegründete Distanzierung vom Politmanöver, als das er die medial demonstrativ ausgeschlachtete Hausdurchsuchung bei Blochers einstufte, liess rechtstaatliches Augenmass erkennen.

 

Die Immunitätsfrage

Ein amtierender Nationalrat kann bekanntlich nicht einfach in ein Strafverfahren verwickelt werden. Er geniesst grundsätzlich Immunität. In der Pose der herrischen Urteilsvollstreckerin wusste die Sprecherin der Staatsanwaltschaft vor laufender Kamera allerdings zu verkünden, dass die Oberstaatsanwaltschaft Zürich entschieden habe, dass «in diesem Fall» die Immunitätsregel nicht gelte. Was hat denn die Staatsanwaltschaft in Sachen Immunität eines eidgenössischen Parlamentariers überhaupt zu entscheiden? Nichts! Rein gar nichts! Ihr Entscheid ist pure

rechtswidrige Anmassung. Über die Immunität eines Parlamentariers entscheidet einzig und allein die Legislative dieses Landes, das Parlament bzw. die vom Parlament für solche Entscheide geschaffene Kommission. Niemand anders!

 

Mit Bestürzung muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Oberstaatsanwaltschaft Zürich, wenn sie sich auf den politischen Kriegspfad gegen ein vielleicht nicht so geliebtes Parlamentsmitglied begibt, die elementare Kenntnis in Sachen Gewaltentrennung offensichtlich vermissen lässt. Einem Elefanten im Porzellanladen gleich trampelt sie grundlegende, in der Bundesverfassung festgeschriebene Prinzipien der Machtabgrenzung willkürlich nieder. Nicht minder willkürlich mutet das Vorgehen an, die einem Untersuchungsorgan zwingend auferlegte Konsultation des Nationalratspräsidenten vor der Eröffnung eines Verfahrens gegen einen amtierenden Parlamentarier «in diesem Fall» kurzerhand als «überflüssig» zu erklären. Und all das als öffentliche Show vor laufenden Kameras aufgezogen.

 

Mag sein, dass das üblicher Untersuchungspraxis in Harare oder in einer anderen Bananen-Republik entspricht. Greift eine derartige Willkür in der Schweiz, dann müsste dies die höchste Alarmstufe auslösen. Oder gelten rechtsstaatliche Regeln, wenn ein prominentes SVP-Mitglied im Visier selbstherrlicher Strafverfolger steht, plötzlich nicht mehr?

 

Verfassungswidriger Beeinflussungsversuch

Indem die Oberstaatsanwaltschaft juristische Belehrungen zur Immunitätsfrage verbreitet, macht sie sich eines Beeinflussungsversuchs gegenüber einer parlamentarischen Instanz schuldig, der bezüglich jedes Versuchs der Entscheidbeeinflussung schlicht und einfach verfassungswidrig ist. Ist diese Tatsache, dieses elementare Grundprinzip der Gewaltentrennung im Rechtstaat Schweiz der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft tatsächlich unbekannt? Oder glaubt sie, wenn sie sich ins Polit-Feuergefecht gegen einen möglicherweise ungeliebten Exponenten einer wenig geschätzten politischen Kraft stürzt, sich über selbstverständliche Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtstaats hinwegsetzen zu können? Handeln diese Untersucher so kopflos an den Rechtstaatsregeln vorbei,  nur weil in den vergangenen Wochen massiver – selbst von der Bundespräsidentin angeheizter – Mediendruck gegen Blocher, seine politische Haltung und sein politisches Handeln aufgebaut worden ist? Wähnen sich die Untersucher in eine politische Kampffront eingereiht, aus der heraus sie aus Gefälligkeit gegenüber den eine Fertigmacher-Kampagne inszenierenden Politikern und Medienleuten ihre höchste Aufgabe, den Regeln des Rechtstaates Respekt zu verschaffen, von sich aus ausser Kraft setzen? 

 

Der «Privatmann» und die «Magistratin»

Äusserst aufschlussreich ist auch die Begründung, welche die Oberstaatsanwaltschaft Zürich ihrem sich angemassten Immunitätsaberkennungsentscheid unterstellte: Blocher habe, als er mit den  ihm übergebenen Unterlagen zu den Devisen-Transaktionen des Notenbankchefs den in jeder Beziehung korrekten Weg zur Chefin der Wahlbehörde des SNB-Direktoriums, zur Bundespräsidentin, einschlug, als reiner Privatmann gehandelt. In welcher Eigenschaft handelte denn auf Grund solch skurriler Interpretation der Oberstaatsanwaltschaft die Bundespräsidentin, als sie Blochers Überlegungen und in einer späteren Phase auch seine schriftlichen Informationen dazu entgegennahm und damit Untersuchungen in die Wege leitete - Untersuchungen, die schliesslich zum Rücktritt des SNB-Direktionspräsidenten geführt haben? Hat Frau Calmy-Rey dabei etwa auch als Privatfrau gehandelt? Soll auch ihr die Immunität aberkannt werden?

 

Die Exekutive, also der Bundesrat, untersteht bezüglich seiner Amtsführung der Aufsicht und der Kontrolle des Parlaments. Als Angehöriger dieses Kontrollorgans hat Nationalrat Christoph Blocher die Bundespräsidentin unter Wahrung höchster Vertraulichkeit auf Vorgänge aufmerksam gemacht, die, wie Blocher argumentierte, genauerer Untersuchungen bedürften. Will die Oberstaatsanwaltschaft dazu die Fiktion festschreiben, Blocher – Mitglied des Aufsichtsorgans über den Bundesrat – habe als Privatmann gehandelt, als er die Bundespräsidentin – Vorsitzende der Wahlbehörde der SNB-Spitze – auf vermutete Unregelmässigkeiten an dieser Nationalbank-Spitze aufmerksam machte? Wahrlich eine ebenso absonderliche wie durchsichtige Argumentation, Grundprinzipien unserer Verfassung geradezu der Lächerlichkeit preisgebend!

 

Nicht ausgeschlossen, dass es angesichts dieser den Kern unserer Verfassung treffenden Vorgänge einigen Zeitgenossen allmählich dämmert, dass in unserem Land derzeit nicht bloss um Stilfragen gerungen wird. Was heute auf juristischer und politischer Ebene vorgeht, bedroht die persönliche Freiheit und die politische Freiheit jedes Schweizers. Und es bedroht den Rechtsstaat und die Demokratie der Schweiz. Denn es stellt sich nicht bloss die Frage, ob sich anlässlich der Attacke auf Blocher eine juristische Untersuchungsbehörde von gewissen Drahtziehern einer Polit-Kampagne instrumentalisieren lassen hat. Es stellt sich auch die Frage, ob diese Untersuchungsbehörde nicht selber zu den Drahtziehern gehört.

 

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Politisch_motiviertes_GefaelligkeitsVerfahren-545  Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 23. März 2012

 

 

 

Asylchaos hausgemacht -  Von Patrick Freudiger

Die derzeitige öffentliche Asyldebatte in der Schweiz trägt merkwürdig angenehme Züge: Die Medien üben sich nicht wie sonst in Realitätsverweigerung, sondern benennen Fakten. So konstatiert die Basler Zeitung, dass in Holland 70 % aller Asylgesuche innerhalb von zwei

Monaten erledigt sind. In der Schweiz dagegen dauert ein Asylverfahren durchschnittlich

413 Tage. Sogar die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert nun eine Verfahrensbeschleunigung.

Gemäss einem Gutachten von Hans Wüthrich werden heute in der Schweiz weniger Asylgesuche

erledigt als vor der Reorganisation des Asylapparates, welche seinerzeit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf veranlasste. Nun soll also die Widmer-Schlumpf-Reform teilweise rückgängig gemacht werden. Reichlich spät, aber immerhin. Ob die derzeitige Justizministerin Simonetta Sommaruga dieses Mal indes mehr als Ankündigungen liefert, bleibt noch abzuwarten.

 

Sogar Politiker benennen jetzt Verantwortlichkeiten für die Missstände im Asylwesen. CVP-Nationalrat Gerhard Pfister kritisiert Eveline Widmer-Schlumpf: »Mit ihrer Reorganisation

hat sie eine personelle und finanzielle Blutspur hinterlassen.« FDP-Nationalrat Philipp Müller erteilt Widmer-Schlumpf ebenfalls kein gutes Zeugnis: »Sie hat den ganzen Schlamassel zu verantworten.« Sogar SP-Nationalrat Tschümperlin muss eingestehen: »Sicher war es falsch, in einem so sensiblen Bereich auf solche Fachleute zu verzichten.« Widmer-Schlumpf, letzten Dezember noch wegen ihrer angeblichen Sachkenntnis entgegen aller Regeln der Konkordanz wiedergewählt, ist im Erklärungsnotstand. Die Ehrlichkeit in der aktuellen Asyldebatte verwundert nicht. Zu gross sind die Probleme im Asylbereich geworden. Auch wer keine Chance auf Asyl in der Schweiz hat, kommt hierher und stellt ein Gesuch. Mit allerlei Beschwerdemöglichkeiten und aufschiebender Wirkung erhält man so trotzdem für einige Monate Asyl. Eine bequeme Lösung, die kalten Wintertage in luxuriöser helvetischer Atmosphäre zu verbringen.

 

Die Lösung darf nun aber nicht etwa darin bestehen, Stellen beim Bundesverwaltungsgericht aufzustocken. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in den letzten Jahren mehrfach dadurch ausgezeichnet, an sich griffige Asylgesetze auf gerichtlichem Umweg wieder zu verwässern. Nötig wäre vielmehr eine Einschränkung der Beschwerdemöglichkeiten gegen ablehnende Entscheide. Auch das hochgelobte Dublin-Abkommen offenbart sich in der Krise als Schönwetterkonvent. Jeder Staatsvertrag ist nur so gut wie sein schwächstes Mitglied. Wenn Italien seine Pflichten nicht  erfüllt, die Aussengrenzen zu wenig kontrolliert oder im Vollzug nicht kooperiert, leiden die anderen Vertragsstaaten. Konkret: Die Schweiz. Kollektive Verantwortungslosigkeit hilft nicht weiter. Die Schweiz muss ihre Asylprobleme wieder selbst lösen.