Verzicht auf Landesverteidigung?

Die neue Strategie wird von äusseren Faktoren geprägt:

Von der alle NATO-Staaten ausnahmslos schwer heimsuchenden Überschuldungskrise und der daraus resultierenden Finanzknappheit. Jeder NATO-Staat - allen voran auch die USA - muss unter diesem enormen Finanzdruck zwangsläufig Streitkräfte abbauen. Die neue NATO-Strategie «verkauft» diesen Sachzwang als «neue Kooperation» mit neuer Streitkräfte-Zusammensetzung: Jedes NATO-Mitglied soll sich auf andere Teilstreitkräfte konzentrieren  - schafft Teile seiner eigenen Armee also ab -  woraus dann in Form eines Puzzles eine neue NATO-Armee entstehen soll, für die jedes Land eine oder zwei Waffengattungen stellt. 

«Kollektivierung» der Landesverteidigung
Das bedeutet: Jeder einzelne NATO-Staat verzichtet für sich selbst auf Landesverteidigung. An deren Stelle tritt eine bis heute imaginäre Kooperation nationaler Teilstreitkräfte, die irgendwann einmal eine neue Armee bilden sollen: Die Landesverteidigung werde so zu einer «kollektiven Aufgabe», die von miteinander befreundeten Nationen erbracht wird. In Wahrheit wird mit dieser heute erst auf dem Papier existierenden «Kooperationsbeschwörung» der Verzicht auf eine eigenständige Verteidigungsfähigkeit getarnt. Ob die Konkurrenten der NATO im Bemühen um die Stellung des global einsatzfähigen «Weltpolizisten», also China und Russland, diese Tarnung massiver Preisgabe militärischer Schlagkraft wirklich nicht zu durchschauen in der Lage sind? Und wenn doch: Was zeichnet sich daraus Neues ab?

Wie reagiert die Schweiz?
Auch dem unabhängigen, neutralen Kleinstaat stellt sich eine Frage: Wie ist auf diese militärische Schwindsucht der NATO zu reagieren? Jeder NATO-Staat baut die eigene Armee relativ rasch ab, mit der Behauptung, dass das, was ihm fortan selbst fehle, künftig ein anderer NATO-Staat in «kooperativer Partnerschaft» übernehmen wird. Dies in einem Moment, da insbesondere das von der Euro- und der Überschuldungskrise erschütterte Europa unruhigen Zeiten entgegentaumelt. Zumindest im Süden Europas wird schon heute ein Ausmass an Armut Tatsache, wie es Europa seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gekannt hat. Und die Zentralisierung des Euro-Schuldenmanagements erlegt den Steuerzahlern aller Euro-Länder eine vom Einzelnen nicht mehr zu beeinflussende Finanz-Zwangsherrschaft auf, mit dem Ziel einer maximalen Besteuerung. Ob die EU-Bürger das alles einfach gottergeben hinnehmen werden? 

Die Bedrohung heisst «Überraschung»
Dies sind Entwicklungen, welche die neutrale eigenständige Schweiz beunruhigen müssten. Europa dürften von völlig unerwarteten Überraschungen geprägte Ereignisse bevorstehen. Die richtige Vorbereitung darauf hiesse, die Staats- und Armeeführung im Rahmen realistischer Szenarien auf das Hereinbrechen derartiger, von niemandem voraussehbarer Überraschungen zu trainieren. Bis heute ist davon allerdings nichts zu sehen. Auch die Aufrechterhaltung einer hinreichenden eigenständigen Verteidigungsfähigkeit müsste unverzichtbarer Teil einer solchen Vorbereitung sein. Der heutige Bundesrat aber höhlt die Armee zunehmend aus – die aus der EU hereinbrechenden «Zeichen der Zeit» einfach übersehend und ausblendend.

Eine bedrohungsgerechte Vorbereitung müsste jedoch beginnen, bevor es zu spät ist.

http://www.armee-volltreffer.ch/infos/-2012/verzicht-auf-landesverteidigung.html  12. 7. 12

Ulrich Schlüer  E-Mail: info@armee-volltreffer.ch

 

Das schönfärberische Argumentarium des Bundesrates gegen die Massenzuwanderungsinitiative  - Von Miriam Gurtner

Am 4. Juli 2012 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz. Bereits beim oberflächlichen Durchsehen des Berichtes lässt sich erkennen, dass klar parteiisch argumentiert wird und es den Autoren von Beginn weg nicht an einer wirklich objektiven Auseinandersetzung mit allen Vor- und Nachteilen der Zuwanderung gelegen war. Nach einer vertieften Analyse werden die Mängel des Berichtes noch offensichtlicher. 

Der Bundesrat führt aus, dass der Bericht die Postulate 09.4301 Girod[Bericht zu Auswirkungen der Personenfreizügigkeit], 09.4311 Bischof [Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern] sowie die Motion 10.3721 Brändli [Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken] beantwortet und erfüllt.

Tatsache ist jedoch, dass der Bericht die von beiden Räten überwiesene Motion 10.3721 Brändlimitnichten erfüllt. Diese beauftragt den Bundesrat, Massnahmen vorzuschlagen, die dazu geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in geordnete Bahnen zu lenken. In der Begründung der Motion heisst es konkret, dass der Bundesrat Vorschläge machen soll, wie die schweizerische Bevölkerung auf einem vernünftigen Niveau stabilisiert werden kann.

Im bundesrätlichen Bericht werden keine effektiven Massnahmen zur Stabilisierung der Einwanderung angesprochen, sondern nur solche, welche die Auswirkungen der Zuwanderung eindämmen oder Randprobleme angehen. Der Bundesrat schlägt keine Massnahmen vor, wie die auch künftig zu erwartende massive Zuwanderung eingedämmt werden könnte. Die Verantwortung für die Masseneinwanderung gibt er gänzlich an die Wirtschaft ab.

Unhaltbare Vergleiche
Um vorzugeben, die Zuwanderung der letzten Jahre sei gar nicht so stark, zieht der Bundesrat den Vergleich zwischen der Einwanderung seit 2002 (freier Personenverkehr zwischen der EU-17 und der Schweiz) und jener von 1960 - 1974. Er stellt dabei fest, dass die Einwanderung in den 60er Jahren jährlich im Durchschnitt um 20‘000 Personen höher lag als in den letzten Jahren, nämlich bei 140‘000 gegenüber 120‘000 bei der Einwanderung seit 2002. Dabei vergisst er zu erwähnen, dass für die Jahre 2002 - 2007 keine vollständige Personenfreizügigkeit galt. Bis Mitte 2007 galten noch Kontingente und Schutzmassnahmen. Betrachtet man die Jahre 2007 – 2010, so gab es eine jährlich Einwanderung von über 145’000. Leider spricht der Bundesrat auch nur von der Bruttoeinwanderung, verschweigt also die jährlichen Auswanderungszahlen.

Beim damaligen System ist ein Ausländer nach Verlust der Arbeitsstelle jeweils unverzüglich in seine Heimat zurückgereist. Spätestens bei einer Krise (was beispielsweise 1974 mit der Erdölkrise der Fall war) verliessen die ausländischen Arbeitskräfte die Schweiz wieder. Dies wird mit den Zugewanderten der letzten Jahre nicht der Fall sein. Diese werden von den verhältnismässig hohen Sozialleistungen der Schweiz so lange wie möglich profitieren wollen, was ihnen gemäss Freizügigkeitsabkommen auch zusteht.

Gerade der Hinweis auf die lange Tradition der Wirtschaftsmigration in der Schweiz zeugt davon, dass die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland auch vor der Personenfreizügigkeit problemlos geklappt hat. Der historische Vergleich zeigt auf, dass der wesentliche Unterschied seit der Einführung der Personenfreizügigkeit darin liegt, dass alle EU-Bürger einen Anspruch sowohl auf Tätigkeit und Verbleib in der Schweiz als auch auf unsere Sozialleistungen haben (erste Sozialleistungen (ALV) erhalten die EU-Bürger, wenn sie mindestens einen Tag in der Schweiz gearbeitet und davor 12 Monate in der EU in eine Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben), wobei dem Schweizer Staat dabei keine Steuerungsmöglichkeiten mehr bleiben. 

Einen schnell entlarvten falschen Vergleich zieht der Bundesrat auch zwischen dem Wanderungssaldo und der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Vergleicht man die Konjunkturkurve mit der Kurve des Wanderungssaldos, so sieht man auf den ersten Blick, dass dies nicht stimmen kann.

Miriam Gurtner, Fraktionssekretärin SVP Schweiz 
Editorial 16.
7. 2012