Ein weiterer Schritt zur Diktatur - Von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider 23.09.2012 22:02
Das Bundesverfassungsgericht hat sich dem Unrecht der politischen Klasse nicht in den Weg gestellt.
Die Bürger Deutschlands und der weiteren Europäischen Union können über
das Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 nicht froh sein. Es war die wohl
letzte Chance, den wirtschaftlichen und politischen Niedergang Deutschlands und
der übrigen Union aufzuhalten und sich auf den Weg der praktischen Vernunft zu
begeben, um die Mitgliedsstaaten wieder zu Rechtsstaaten, Sozialstaaten und
Demokratien zu reorganisieren. Der Union hätte nach dem Ende des Euro-Abenteuers
wieder eine Gestalt gegeben werden können und müssen, welche der Freiheit der
Bürger und deren Souveränität genügt, ein europäisches Europa, ein Staatenbund
der Nationalstaaten, ein Europa der Freiheit, des Rechts und der Staaten. Auch
das Bundesverfassungsgericht hat sich, fest
in die politische Klasse eingefügt, der europäischen Integrationsideologie - der Vision eines großen, mächtigen Europas,
einer Großmacht neben den Vereinigten Staaten von Amerika, neben China, neben
Rußland,
neben den neuen erwarteten Großmächten wie Brasilien, Indien und anderen - unterworfen. Die Union wird ein großer
Staat werden, aber ein Staat der Unfreiheit, des Unrechts, der Armut, ein Staat
des Krieges, im Innern und nach außen, ein failed state. Die wichtigsten
Sicherungen der Freiheit und des Rechts gehen verloren, die horizontale und die
vertikale Gewaltenteilung. Seit der Aufklärung sind diese die Kriterien der
Republikanität, deren Fehlen die Definition der Despotie ist. Die horizontale
Gewaltenteilung, die zwischen der Exekutive und der Legislative, ist in den
Parteienstaaten längst entleert, zunehmend auch die Unabhängigkeit der
Judikative, wie das Urteil erweist. Darum ist die Stärkung des Parlamentarismus
durch alle europapolitischen Urteile des Bundesverfassungsgerichts der jüngeren
Zeit nur ein schwacher Schein des Rechtsschutzes der Bürger. Das parteiengeprägte Parlament
beschließt, was ihm die Parteienoligarchie vorgibt. Die wiederum ist international
eingebunden und von nicht offengelegten Machthabern befohlen, vornehmlich aus
der Finanzwelt, die sich als die wirkliche Obrigkeit unserer Niedergangszeit
durchgesetzt hat. Demokratie ist dieser zuwider. Darum drängt sie diese
Schritt für Schritt zurück, mit allen Mitteln der Propaganda, der Ausgrenzung,
der Korruption. Demokratie und Kapitalismus sind nun einmal genauso unvereinbar
wie Demokratie und Sozialismus. Nur bürgerliche Gemeinwesen, Republiken,
können, müssen aber auch demokratisch sein. Das Bündnis der Kapitalisten mit
den Sozialisten ist das Unglück unserer Zeit.
Freie Wahlen in Gefahr Allerdings geben die bürgerlichen Rechte des Parlaments auch Chancen
für die Menschen, von Untertanen wieder zu Bürgern zu werden. Dafür müssen diese
nur anders wählen. Freilich weiß man nicht, wie lange ihnen die Möglichkeit
dafür gelassen wird. Verfassungsschutz, Medien und Wahlsystem behindern schon
lange und recht wirksam freie Wahlen. Die Diktatur hat sich schon hinreichend
bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt
auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das Bundesverfassungsgericht. Letzteres
hätte spätestens 1998 die Einführung der einheitlichen Währung, des Euros,
unterbinden müssen. Aber das
Zusammenspiel der Parteienoligarchie mit dem Verfassungsgericht läuft wie
geschmiert. Vielleicht genügt dafür allein die Ideologie »Europa,
Europa«, die postnationale »Religion«, der vermeintliche Fortschritt zu einer
neuen Welt, der New World. Die linke Political Correctness ist nun einmal
unverbesserlich internationalistisch, egalitaristisch und sozialistisch. Auf
Freiheit, auf Recht, auf praktische Vernunft hat sie noch nie Rücksicht
genommen. Das ist den Ideologen auch viel zu mühsam und hindert sie vor allem
an der Machtentfaltung. Religionen und Ideologien unterscheiden sich insofern
nicht. Es geht um die Macht der Priester und der Kommissare, die sie in
Gemeinwesen der praktischen Vernunft nicht haben können; denn in diesen sind
die Menschen Bürger, also frei. Der Kapitalismus weiß den Verfall der
praktischen Vernunft, der Freiheit und des Rechts in den sozialistisch
ideologisierten Parteienstaaten trefflich für seine Interessen zu nutzen,
sowohl durch Manipulation der Vermögensmärkte die Vermögen weitestgehend an
sich zu ziehen, als auch eine imperiale Macht aufzubauen, die diese Vermögen zu
sichern erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hält sich aus dem Machtkampf heraus,
als wäre dieser nur eine Sache der Politik, die Regierung und Parlament zu
verantworten hätten. Es ist aber eine Sache des Rechts. Sowohl der
internationale Kapitalismus als auch der internationale Sozialismus sind mit
der Souveränität der Völker, mit deren Freiheit und mit deren Recht
unvereinbar. Diese zu verteidigen ist Amt des Gerichts. Es ist eingerichtet, um
Widerstand gegen das Unrecht unnötig zu machen. Es hat wieder versagt.
Bürgerrechte erneut geschwächt Das Gericht hat die Eilanträge abgelehnt, mit denen die
völkerrechtliche Verbindlichkeit durch Vertragsratifizierung erstens der
Umwandlung der währungsrechtlichen Stabilitätsgemeinschaft in eine Haftungs-,
Schulden- und Finanzunion mittels des neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV, zweitens des
Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM, der neben dem vorläufigen
»Rettungsschirm« die Staatsfinanzierung wirtschaftlich gescheiterter Staaten
vor allem durch Deutschland übernehmen soll, und drittens des Fiskalpakts,
dessen Kern die illusionäre »Schuldenbremse« und die Verpflichtung zum
Schuldenabbau ist, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden in der
Hauptsache und damit in allen Anträgen unterbunden werden sollte. Die
Zustimmungsgesetze zu den Verträgen waren alle in weitgehender Unkenntnis ihrer Inhalte vom Bundestag und vom
Bundesrat am 29. Juni 2012 verabschiedet worden. Das Gericht hat, um die
Ablehnung rechtfertigen zu können, die Anforderungen
an eine einstweilige Anordnung entgegen dem Recht und entgegen dem Interesse am
Schutz wenigstens des Kerns der Verfassung der Bürger wesentlich verschärft. Es hat nämlich den Erfolg eines
Eilantrags, wenn es um die Ratifizierung völkerrechtlicher, zumal
europarechtlicher Verträge geht, davon abhängig gemacht, daß die
Verfassungsbeschwerden in »summarischer Prüfung« mit »hoher Wahrscheinlichkeit«
Erfolg versprechen. Bisher genügte es, daß sie nicht offensichtlich
unbegründet sind, abgesehen von der außerdem notwendigen Folgenabwägung einer
einstweiligen Anordnung zum Nachteil des verklagten Staates oder deren
Ablehnung zum Nachteil der Beschwerdeführer. Das ist eine erneute schmerzliche
Schwächung der Bürgerrechte. Das Gericht hat lediglich den Vertragsinhalt in
zwei wichtigen Punkten klargestellt und Deutschland dazu verpflichtet, die richtige
Interpretation des Vertrags völkerrechtlich sicherzustellen. Zum einen ist das
die Begrenzung der Gewährleistung des Stammkapitals des ESM durch Deutschland
auf etwa 190 Milliarden Euro, die ernsthaft nicht bestreitbar war, aber doch zu
besorgten Interpretationen geführt hat, nämlich dahin, daß die
Kapitalabrufe nach dem Vertrag bis zu 700 Milliarden Euro gehen könnten, wenn
andere ESM-Mitglieder ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, oder daß die
Ausgabewerte der Beteiligungen nicht an den im Vertrag festgelegten Nennwert
gebunden seien und sich dadurch die Belastungen Deutschlands beliebig erhöhen
ließen. Weiterhin hat das Gericht die demokratiewidrigen Geheimhaltungsregeln
des ESM insoweit zurückgewiesen, als sie auch die vollständige Information des
Bundestages über die Handlungen des ESM ausgeschlossen hätten. Der Bundestag
kann beanspruchen, über allen Informationen, welche die Bundesregierung besitzt,
unterrichtet zu werden; denn er hat die Integrationsverantwortung. Das ist gut,
aber der Deutsche Bundestag hat hinreichend unter Beweis gestellt, daß er nicht befähigt
ist, diese Verantwortung wahrzunehmen. Im Übrigen: Was die Abgeordneten
wissen, müssen auch die Bürger wissen dürfen und können; denn die Abgeordneten
sind Vertreter des Volkes, dessen Diener und nicht dessen Herren und Vormünder.
Bundestag wird Deutschland weiter
bluten lassen Ich hege wenig Zweifel, daß der Bundestag dem Ansinnen,
die Gewährleistung Deutschlands und damit die Finanzierungspflicht des
Deutschen Volkes zu erweitern, wenn der ESM das anfordert, »europabegeistert«
folgen wird, bis zum bitteren Ende.
Die Abgeordneten haften doch nicht mit dem eigenen Vermögen. Es gilt das
wichtigste innere, nie gesagte Argument: Uns geht es doch gut; wir sind auf der
richtigen Seite. Im Bundestag sitzen allenfalls vereinzelt Abgeordnete mit
bürgerlichem Gewissen, mit Verantwortungsgefühl für die »Menschen im Lande«,
mit Leidenschaft für Deutschland. Jedem
willigen Vollstrecker winkt auch ein Amt in der Europäischen Union oder ein Job
in der Industrie, möglichst der Finanzindustrie, sollte er sein
einträgliches Mandat für jüngere Interessenten räumen müssen, freilich nachdem
er die Pensionsansprüche ersessen hat, was sehr schnell geht. Das
Bundesverfassungsgericht gibt seinem berechtigten Mißtrauen
Ausdruck, daß der
Europäische Gerichtshof den Vertragstext entgegen dem Wortlaut und entgegen den
gebotenen Interpretationsmethoden wie üblich integrationistisch entgegen den
Interessen Deutschlands auslegt und Deutschland für verpflichtet erklärt, über
die 190 Milliarden Euro hinaus dem ESM Kapital zur Verfügung zu stellen. Der Bestand und die Vertiefung der
Europäischen Union ist diesem »Gericht« das höchste »Rechtsprinzip«, in dessen
Interesse auch die Verträge gebeugt werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht nicht ausschließen können, aber mit seiner
Ratifikationsauflage größtmöglich erschwert. Deutschland wäre an eine
vertragswidrige Vertragsauslegung ohnehin nicht gebunden, hätte aber, wenn es
die Vertragstreue zur Geltung bringen wollte, nur die Möglichkeit, die Union zu
verlassen. Das wäre richtig, aber das ist von der politischen Klasse
keinesfalls zu erwarten, solange das Volk sie nicht dazu zwingt. Das Volk aber ist in die Irre geführt.
Die einzige Rettungschance für Deutschland und Europa liegt in einer anderen
Besetzung des Deutschen Bundestages. Die Alternative auf mittlere Sicht ist
nicht nur die wirtschaftliche Destabilisierung Deutschlands und der übrigen
Union, sondern in deren Gefolge die politische Destabilisierung. Deren Folgen
sind freilich ungewiß. Sie müssen keineswegs die Rückkehr zum Recht
sein. Eher ist die harte Diktatur der Europäischen Union zu erwarten.
Zentralistischer Bundesstaat
formiert sich Art. 136 Abs. 3 AEUV rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht als
stabilitätsverpflichtete
Weiterentwicklung der Währungsunion im Rahmen der Struktur derselben,
die ihr der Maastricht-Vertrag gegeben hat und geben mußte. Es
gesteht nicht zu, daß diese Vertragsänderung die Stabilitätsgemeinschaft
in eine Haftungs- und Schuldenunion umwandelt, das Gegenteil einer
Stabilitätsgemeinschaft, zudem gänzlich unbestimmt in den Voraussetzungen und
den Vorschriften, welche den Nehmerländern zu machen sind, also den Auflagen.
Vor allem diese Vertragsänderung begründet die Finanzunion und beendet die
Eigenständigkeit der mitgliedsstaatlichen Haushalte. Sie schafft eine neue
Union, endgültig den zentralistischen Bundesstaat, souveränitätswidrig, demokratiewidrig, rechtsstaatswidrig
und allemal sozialstaatswidrig. Sie gibt den Integrationspolitikern eine
Ermächtigung an die Hand, die sie zu jedweder Integrationsmaßnahme befugt. Das
Prinzip der begrenzten Ermächtigung ist ad acta gelegt. Unbestimmte Verträge
sind rechtsstaatswidrig und damit der Freiheit der Bürger und deren politischer
Form, der Demokratie, unvereinbar. Gegen die völkerrechts- und
demokratiewidrige Stimmrechtsaussetzung im ESM der Vertreter der
Mitgliedsstaaten im Gouverneursrat oder im Direktorium des ESM, welche ihren
Beitrag nicht entrichtet haben, hat das Bundesverfassungsgericht nichts
einzuwenden. Das kann auch Deutschland treffen, so daß es zu
ruinösen Zahlungen oder Haftungen verpflichtet werden kann, ohne selbst
mitzubestimmen. Das ist mit der Souveränität eines Volkes schlechterdings
unvereinbar, wie auch die Auflagen an
fremde, hilfsbedürftige Staaten, die freilich kaum mehr aufrechterhalten
werden, weil sie auch nicht durchgesetzt werden können. Wichtig ist der
politischen Klasse nur der Bestand der Union. Diese hat einen großen Vorteil:
Sie ist nicht demokratisch. In der Schuldenordnung des Fiskalpaktes sieht das
Gericht keinen erheblichen Unterschied zur Regelung der Haushaltsdisziplin des
jetzigen Arbeitsvertrages (Art. 126 AEUV), aber auch nicht zur Schuldenordnung
des Grundgesetzes. Es läßt den Fiskalpakt also durchgehen. Diese
Einschätzung ist mehr als oberflächlich, verpflichtet doch der Fiskalpakt zur
Schuldenrückführung, für die Deutschland nach jetzigem Durchschnittszins
Deutschlands jährlich 26 Milliarden Euro aufbringen muß,
während die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Art. 109, wenn diese denn in
späteren Jahren zur Anwendung kommen wird, lediglich eine Rückführung der
Nettokreditaufnahme vorschreibt. Auch das wird nicht gehen. Außerdem droht der
Fiskalpakt Zwangsgelder an und unterwirft die Staaten weitestgehend dem
Haushaltsdiktat der Kommission der Union – eindeutig souveränitätswidrig.
Verfassungsrichter befördern die
Abschaffung Deutschlands All diese Gefahren ignoriert das Bundesverfassungsgericht mit seiner
und in seiner Entscheidung. Es macht sich nicht nur für den Niedergang des
Rechtsstaates mitverantwortlich, sondern auch für den Zusammenbruch der
Lebensgrundlagen in Deutschland und Europa. Es gefährdet den Frieden unseres Kontinents. Es
sympathisiert recht offen mit der Integration der Union zum Großstaat, in dem
die politischen Führer seit Jahrzehnten die Zukunft und das Heil auch der
Deutschen sehen, anders formuliert: mit
der Abschaffung Deutschlands. Das Gegenteil ist geboten, rechtlich
durch die Souveränität des Deutschen Volkes als die Freiheit seiner Bürger und
wirtschaftlich nach den Gesetzen der Ökonomie, die eine Einheit von Staat und
Wirtschaft, vor allem Währung,
unverzichtbar machen. Ohne Deutschland, ohne eigenständiges Deutschland
ist Europa zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. Freiheit, Recht und Wohlstand in
Europa kann es nur in einem europäischen Europa mit einem souveränen
Deutschland geben. Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat hängen von der
genannten Einheit des Staates mit der Wirtschaft und wegen des Sozialprinzips von
der hinreichenden Homogenität des Volkes ab. Es gibt kein europäisches Volk und
es wird auch auf lange Sicht keines geben. Ohne Volk aber gibt es keinen Staat
des Rechts, keine Freiheit, aber auch keinen Wohlstand und schon gar nicht
soziale Gerechtigkeit. Ein europaweiter oder gar globaler Egalitarismus ist
nicht nur zum Scheitern verurteilt, weil er menschheitswidrig ist, er führt
unausweichlich zu Despotie, ja Tyrannis. Diesen
Egalitarismus aber betreibt die politische Klasse, weil das einer kleinen
»Elite« unendlichen Reichtum und unbeschränkte Herrschaft über die ganze
Menschheit verspricht. Das ist der Grund, warum das
Bundesverfassungsgericht nicht bereit ist, festzustellen, daß die
Union längst der Bundesstaat ist, der sie nicht sein darf, weil die Völker danach
nicht gefragt wurden, einfach deswegen, weil sie das aus guten Gründen nicht
wollen. Das große Unrecht erörtert das Gericht gar nicht erst, die schlichteste
Methode, ungewünschten Erkenntnissen aus dem Weg zu gehen. Das
Bundesverfassungsgericht verweigert nach wie vor den Vermögensschutz aus der
Eigentumsgewährleistung, obwohl die Inflation, die auf absehbare Zeit trotz der
gegenwärtigen Deflation in der Realwirtschaft im Gegensatz zur starken
Inflation der Vermögenswerte, unbestritten zu erwarten ist. Darüber hinaus
erscheint eine Währungsreform am Schluß des »Dramas« unausweichlich. Beides sind unbestritten Enteignungen,
nicht der großen Vermögen, sondern auch und vor allem der Vermögen der kleinen
Leute, nämlich der Rentenansprüche, der Pensionsansprüche, der
Transferansprüche, die alle nur rechtlich gesicherte Erwartungen an den Staat
sind, welche durch nichts von den Anspruchsberechtigten geschützt werden
können. Auch die Grundstücksvermögen, Häuser und Wohnungen, dürften entwertet
werden, zumal zu erwarten ist, daß sie vor dem endgültigen
Zusammenbruch vom Staat mittels Zwangsanleihen zur Finanzierung fremder Staaten
mißbraucht
werden. Auch das Recht auf Recht, das jeder Bürger aus der politischen Freiheit
hat, akzeptiert das Gericht nicht. Es sieht sich aufgrund von Bürgerklagen
nicht zur allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle der Politik verpflichtet.
Das Gericht schützt die Bürger
nicht wirklich Das Gericht kapriziert sich fast ausschließlich auf die
Budgetbefugnisse des Parlaments, die es gegen demokratiewidrige Selbstaufgabe
durch die Abgeordneten festigt. Das bringt den Bürgern wenig, wenn nicht
nichts, weil das Parlament des republikwidrigen Parteienstaates so gut wie jeder Maßnahme zustimmt,
welche ihm von der Finanz-, Medien- und Parteienoligarchie vorgeschrieben wird.
Erst die »evidente Überschreitung der äußersten Grenzen« der Refinanzierbarkeit
der Kredite und der Belastbarkeit des Volkes hält das Gericht für judiziabel.
Bis dahin würden allein die Regierung und vor allem das Parlament die Verantwortung
haben; deren »weiten Einschätzungsspielraum« der Gefahren, die das Gericht
durchaus sieht und anspricht, müsse das Gericht um der Gewaltenteilung willen
respektieren. Genau das ist das ständige Argument des
Bundesverfassungsgerichts, um sich den Geboten des Rechts zu entziehen. Recht
ohne Gerichtsschutz ist wertlos. Es schafft den Frieden des Rechtsstaates
nicht. Es läßt
Enttäuschung entstehen und drängt irgendwann zur Gewalt. Ein Gericht muß seine
Kontrollaufgabe streng praktizieren und auch akzeptieren, daß
politische Maßnahmen, die den Grundrechten aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß
den ökonomischen Gesetzen zuwider sind und den Bürgern schaden, mit dem Recht
unvereinbar sind. Es muß den Gefahren wehren und darf die Bürger nicht schutzlos
auf das Unglück warten lassen. Wenn der Schaden eingetreten ist, ist es zu spät
für die Vermögen, zu spät für das Recht, zu spät für die Freiheit. Das Gericht
hat nicht festgestellt, ja im Gegensatz zum Lissabon-Urteil nicht einmal
erwogen, daß die durch die Vertreter des Volkes erzwungene Finanzierung fremder
Staaten mit dem Vermögen des Volkes die
Souveränitätsgrenzen eines Volkes freier Bürger überschreitet und zumindest das
Einverständnis der Bürger durch ein neues Verfassungsgesetz erfordert, nämlich
durch ein neues Verfassungsgesetz, welches ein neues Volk, das der
Unionsbürger, und einen neuen Staat, den der Union, begründet, die funktional,
dem Prinzip der einheitlichen Lebensverhältnisse folgend, längst praktiziert
werden. Das würde die Zustimmung des Bundesvolkes, aber auch der 16
Landesvölker, die Zustimmung der Völker der anderen Mitgliedsstaaten und die
konstitutive Zustimmung des neuen Unionsvolkes voraussetzen, wohl unüberwindbare Barrieren, die darum zu
umgehen versucht werden.
Hoffnungen, keine Erwartungen Immerhin hat das Gericht ausführlich und richtig das Verbot der
Staatsfinanzierung durch das Europäische System der Zentralbanken und die
Europäische Zentralbank dargelegt, die dieses Verbot systematisch mißachten
und weiter »ohne Grenzen« zu mißachten angekündigt haben. Über den Antrag, die
Verletzung des Staatsfinanzierungsverbots durch die Maßnahmen des ESZB und der
EZB festzustellen, den ich namens der von mir vertretenen Beschwerdeführer und
im eigenen Namen gestellt habe, will das Gericht erst im Hauptsacheverfahren
befinden. Das nährt die Hoffnung, daß es nicht wiederum wie im
ersten Prozeß gegen
die Euro-Rettungspolitik diese Beschwerde entgegen dem Maastricht- und dem
Lissabon-Urteil als unzulässig zurückweist. Das wäre erneut ein schwerer
Verstoß gegen das Bürgerrecht auf Schutz vor ausbrechenden Rechtsakten der
Union, vor deren eigenmächtiger Machtergreifung, also Ultra-vires-Handlungen,
die das demokratische Prinzip der begrenzten Ermächtigung verletzen. Ich mache
mir Hoffnungen, keine Erwartungen. Das Gericht pflegt ja in seiner
Integrationsjudikatur mit Mahnungen auskommen zu wollen. Der Bürgerschutz durch
Rechtsschutz leidet dabei größte Not. Der Versuch, Widerstand gegen das
Verfassungsunrecht von Regierung und Parlament durch Verfassungsgerichtsschutz
zu leisten, ist in Karlsruhe erwartungsgemäß wieder einmal gescheitert. Aber:
Wir werden obsiegen. Mehr und mehr Bürger werden sich ihrer Verantwortung für
Deutschland bewußt werden, um ihrer selbst, ihrer Kinder und
Kindeskinder willen. »Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!«
Quelle: http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/karl-albrecht-schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html;jsessionid=FB79DCFD227E5180039350CF889E2ADC 18. 9. 12 Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider - Ein
weiterer Schritt in die Diktatur
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