Die neue Dublin-Verordnung verhindert wirkungsvollen Vollzug des Asylrechts 09.03.2014 22:11
Der jetzt vom Bundesrat verabschiedete Nachvollzug der neuesten Dublin-Regelungen
im Asylbereich macht verschiedene Verschärfungen des Asylrechts der vergangenen Jahre rückgängig und verunmöglicht einen wirkungsvollen Vollzug. Die höchstzulässige Administrativhaft als ausländerrechtliche Zwangsmassnahme wird massiv reduziert. Bisher betrug diese 18 Monate, neu noch maximal siebeneinhalb Monate. Durch die massive Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation, die Abschaffung der für den Vollzug essentielle Spezialausschaffungshaft und die Verkürzung der Haftfristen werden wohl deutlich weniger Dublin-Fälle überstellt werden können. Das Abkommen wird damit immer mehr zur Farce und die dem Volk vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin gemachten Versprechen können noch weniger eingehalten werden als dies heute bereits der Fall ist. Durch die
Umsetzung der ursprünglichen Dublin-Bestimmungen musste die Schweiz die
höchstzulässige Dauer der ausländerrechtlichen Administrativhaft bereits von 24
auf 18 Monate reduzieren und so eine vom Volk bestätigte Errungenschaft einfach
aufgeben. Nun sollen als Folge der Dublin III-Verordnung erneut bewährte
Instrumente der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen aufgegeben oder
bis zur Unanwendbarkeit verkompliziert werden. Die vorgesehene
Rechtsweggarantie und die Begrenzung der höchstzulässigen Dauer der
Ausschaffungshaft bei Dublin-Verfahren spielen in erster Linie den sich
missbräuchlich und renitent verhaltenden Asylsuchenden in die Hände und
erschweren den Vollzug massiv. Die Einführung einer Haft wegen unkooperativen
Verhaltens von zusätzlichen sechs Wochen ist völlig unzureichend und hindert
kaum jemanden daran, zu versuchen, durch obstruktives Verhalten den Vollzug zu
verhindern. Die Übernahme der neuen Dublin-Bestimmungen zeigt die immense
Problematik einer dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz liefert sich auf
diese Weise der EU-Gesetzgebung aus und kann eine für das Land optimale
Lösung eigenständig nicht mehr festlegen. Die SVP wird sich weiterhin gegen
eine solche Rechtsübernahme wehren. Die Folgen der neuesten Dublin-Anpassungen
in der Praxis werden zudem zeigen, ob es überhaupt noch Sinn macht, dieses
Abkommen aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat missbraucht Studenten zur Vertuschung seines
Versagens Die bekannt gewordenen Hintergründe rund
um die Beteiligung der Schweiz am EU- Bildungsprogramm ›Erasmus für alle‹ sind ein Skandal. Der Bundesrat hat
verschwiegen, dass die Verhandlungen zu diesem Programm bereits vor
der Abstimmung vom 9. Februar 2014 vor dem Scheitern standen. Auch die Reaktion
aus Brüssel, das Programm für die Schweiz nach dem Volksentscheid abzubrechen,
steht damit in einem ganz neuen Licht da und entpuppt sich als perfide
Falschspielerei. Mit seinem Verhalten hat der Bundesrat unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen zugelassen, dass Tausende von Studenten gegen
den Entscheid von Volk und Ständen auf die Strasse gingen. Ein solches
Verhalten ist zutiefst verwerflich. Auch zu den Verhandlungen über die
Programme ›Horizon 2020‹ und ›MEDIA‹ herrscht von
Seiten des Bundesrats bisher keine Transparenz. Fakt ist offenbar, dass sie vor
dem 9. Februar nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten,
obwohl die Programme bereits seit Anfang dieses Jahres laufen! Deshalb ist auch
hier davon auszugehen, dass die Reaktion aus Brüssel mit dem Bundesrat
abgesprochen wurde und letztlich nicht oder nur bedingt mit der Abstimmung
zusammenhängt. Die Medienberichte zeigen indessen auch, dass im Fall von ›Erasmus‹ nur ein kleiner Teil der vom Parlament verabschiedeten über 300
Millionen Franken für den Studentenaustausch verwendet werden sollten. Der
Grossteil geht in dubiose Projekte für eine Vielzahl von Organisationen.
Das Vorgängerprogramm von ›Erasmus‹ war ein eigentlicher
Selbstbedienungsladen auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers, mit dessen Hilfe
vom Pinocchio-Forum über Yoga bis zu Zirkus-Kursen für Erwachsene alles
finanziert wurde. Dies zeigt die Absurdität solch anonymer Monster-Programme
und macht auf krasse Weise klar, wie tief die Brüsseler
Verschwendungsbürokratie bereits in der Schweiz angekommen ist. Viel
besser wäre eine gezielte Förderung von bestimmten Aktivitäten, hier
beispielsweise ein Studentenaustausch. Bundesrat und Parlament müssen
diesbezüglich zwingend über die Bücher. Die SVP verlangt vom Bundesrat nun
volle Transparenz über die Verhandlungen und den Status zum Programm
›Erasmus für alle‹ sowie bezüglich der Programme ›Horizon 2020‹ und ›MEDIA‹. Diese Verhandlungsmandate wurden vom
Bundesrat im vergangenen Jahr am gleichen Tag verabschiedet wie jenes zu
Erasmus. Auf keinen Fall darf die Schweiz nun überzogenen finanziellen
Forderungen der EU nachgeben, sondern hat die Parlamentsentscheide
durchzusetzen.
Jeder Schweizer ein
Terrorist? - Gafi-Standards im Anmarsch - Von
Ulrich Schlüer Nach den
Anschlägen vom 11. September 2001 eröffnete die US-Regierung bekanntlich den »Krieg
gegen den Terror«. Sowohl dem Terror als auch der internationalen
Drogenkriminalität versuchte die USA durch weltumspannende Verfolgung von
Verdächtigten Herr zu werden. Zu deren Bekämpfung erliess Washington die
sogenannten »Gafi«-Standards:
›Groupe d’action financière sur le
blanchiment d’argent‹, im
Amerikanischen ›FATF‹: ›Financial
Action Task Force on Money Laundering‹.
Weltweiter Feldzug Von Anfang
an erwartete die USA, dass alle sich als zivilisiert bezeichnenden Länder diese
Richtlinien übernehmen würden. Was die Überwachung von Geldströmen betrifft,
die mit Geldwäsche aus Gewinnen der Drogenkriminalität in Zusammenhang gebracht
werden, so wurden die »Gafi«-Standards inzwischen ziemlich umfassend zu
OECD-Standards. Ihre Spuren finden sich bereits in den Gesetzen vieler Staaten,
insbesondere auch in EU-Verordnungen. Hingegen hat bisher noch kein Staat der
Welt die »Gafi«-Standards
insgesamt in sein nationales Gesetzeswerk übernommen. Diese Pionierrolle will zur Zeit
Eveline Widmer-Schlumpf, die Finanzministerin der Schweiz, unserem Land auferlegen.
Die Umformung der »Gafi«- Standards in ein schweizerisches Gesetz ist keineswegs nur
eine programmatische Absicht, aus der ›irgendwann
einmal‹ Gesetze entstehen sollen.
Ziemlich unbemerkt, fast klammheimlich, hat das Finanzministerium eine »Gafi« -Vorlage
entworfen. Der Ständerat wird sie bereits in der dritten Woche der unmittelbar
bevorstehenden Märzsession behandeln. Dass diese Standards seit 2001, seit ›Nine-Eleven‹, einen ganz neuen Charakter erhalten
haben, das scheint die vorberatende Rechtskommission der Kleinen Kammer
offenbar ohne grosses Wenn und Aber geschluckt zu haben. 2001 wurden die
Gafi-Standards gezielt gegen mutmassliche, zumeist identifizierte Täter in der
Strafverfolgung angewendet. Heute werden sie, insbesondere im Finanzbereich, so
angewendet, als wäre jeder, der über ein Vermögen verfügt, ein mutmasslicher
Krimineller, ein Terrorist oder ein Drogenhändler.
Schluss mit
Inhaberaktien Auf dass
Finanzströme und Vermögensanlagen lückenlos überwacht werden können, wollen die
»Gafi«-Verordnungen zum Beispiel die Inhaberaktie verbieten. Die Société anonyme, wie die
mit Kapital von im einzelnen nicht bekannten Inhaber-Aktionären arbeitende
Aktiengesellschaft im französischen Sprachraum heisst, darf es fortan nicht
mehr geben. Der Staat will lückenlos wissen, wer mit wie vielen Anteilen
Mitinhaber an einem Konzern ist. Folglich sieht »Gafi« eine umfassende Meldepflicht vor,
womit die Inhaberaktie der Namenaktie faktisch gleichgesetzt wird. Jeder
Konzern muss lückenlos nachweisen, wer in welchem Ausmass Inhaberaktien des
Konzerns besitzt. Konzerne werden so zu Zudienern
der Finanzpolizei. Auch die Banken haben gemäss »Gafi« fortan polizeiliche
Überwachungsaufgaben im Dienste des Staates gegenüber ihren Kunden wahrzunehmen. Die »Gafi«-Vorlage
unterstellt jeden, die im Finanzmarkt tätig ist, also jeden Vermögensverwalter,
Treuhänder, Bankangestellten, Lebensversicherungsmitarbeiter, im Geldverkehr
tätigen Postangestellten, sowie jeden mit Vermögensanlagen oder
Finanztransaktionen beschäftigten Rechtsanwalt einer umfassenden Meldepflicht,
die er der staatlichen Finanzaufsicht gegenüber wahrzunehmen hat. Selbst bei
geringstem Verdacht muss er Meldung erstatten, ohne seine Kunden davon in
Kenntnis zu setzen. Keine Spur mehr von einer respektierten Privatsphäre. Verletzt
ein solcher Finanzintermediär seine Meldepflicht, macht er sich strafbar. Die
Strafen sind happig. Sie reichen relativ rasch bis zu lebenslänglichem
Berufsverbot. Ein Pädophiler, der ein Kind missbraucht, wird nicht so streng
bestraft wie ein Finanzintermediär, der Eveline Widmer-Schlumpfs Departement
nicht mit lückenloser Meldung aller ihm bekannten Vorgänge gefügig ist.
Da es
erklärtes Ziel der Schweiz ist, raschestmöglich eine »Rechtshomogenität« mit der
EU herbeizuführen, mag es interessant sein, was sich in der EU in Sachen Überwachung
und ständiger Durchleuchtung aller Vermögenden so alles entwickelt. In
verschiedenen EU-Ländern ist die Überwachung der Vermögenden sehr weit
fortgeschritten. Aus Deutschland vernimmt man, dass die Meldeplicht von
Bankangestellten jetzt auf Meldungen über die Art und Weise, wie die Bankkunden
die von ihnen gemieteten Bankschliessfächer nutzen, ausgedehnt werden soll.
Auch Schliessfächer sollen gläsern
werden. Im Rahmen der zu erzielenden Rechtshomogenität wird sich nach dem
Willen von Überwachungsmusterschülerin Widmer-Schlumpf die Schweiz gewiss
Deutschland anpassen müssen – kaum umgekehrt. Mit der »Gafi«-Vorlage
soll die einer Privatsphäre des Einzelnen spottende Bürgerüberwachung als
Prinzip durchgesetzt werden. Ausbauschritte können jederzeit folgen.
Jeder Politiker ein
Verbrecher? Die dem
Ständerat zur Beschlussfassung vorliegende Vorlage sieht zudem vor, dass jeder
Politiker sowie jeder Kaderangestellte der öffentlichen Verwaltung oder von
öffentlichen Regiebetrieben, aber auch jeder hohe Offizier als Persönlichkeit
eingestuft wird, von der ein sogenanntes ›erhöhtes
Risiko‹ ausgeht. Daraus erwächst ihm
die Verpflichtung, über alles und jedes, insbesondere über sämtliche Details
finanzieller Anordnungen, Zahlungen usw., der Finanzüberwachung des Staates
lückenlos Meldung zu erstatten. Er wird offenbar - wenn die grassierende Überwachungsmanie mit
dem den »Gafi-Standards« zugrunde
liegenden US-Projekt in Verbindung gebracht wird – rund um die Uhr terroristischer Verwicklungen
oder Vorhaben verdächtigt. So soll künftig auch der Milizpolitiker Tag und
Nacht finanzpolizeilicher Durchleuchtung ausgesetzt sein. Ob sich
Persönlichkeiten von Format, insbesondere solche mit erheblichem Leistungsausweis
aus persönlicher wirtschaftlicher Tätigkeit, überhaupt noch für politische
Ämter zur Verfügung stellen werden, sollten sie unter ständigem
Terrorismus-Verdacht stehen, scheint Widmer-Schlumpf in ihrem Überwachungswahn
nicht bremsen zu können. So, als wäre sie ganz zufrieden, wenn fortan nur noch
lenkbare Funktionäre im Parlament Einsitz nehmen könnten.
Bargeldverbot In
mehreren EU-Staaten sind in den letzten Monaten bereits massive Einschränkungen
bezüglich des Bargeldverkehrs erlassen worden. In Italien und Frankreich sind
Barzahlungen, die den Betrag von 1.000.- Euro überschreiten, bereits heute verboten.
Soweit geht Widmer-Schlumpf in ihrer Vorlage allerdings (noch) nicht. Im Moment
verbietet sie Barzahlungen erst ab dem Betrag von 100.000.- Franken.
Offensichtlich spekuliert sie auf Reaktionen, wonach Zahlungen in solcher Höhe
am Postschalter ohnehin nur sehr selten vorkommen, auf dass die Bürger diese
erste eindeutig gesetzeswidrige Etappe der Unterbindung von Bargeldverkehr
vielleicht bloss achselzuckend hinnehmen. Ist das Prinzip des Bargeldverbots
einmal eingeführt, kann es im Sinn der angesprochenen Rechtshomogenisierung mit
der EU jederzeit ausgedehnt werden: durch eine schrittweise Senkung der
Grenzsumme, bis zu welcher Barzahlungen noch gestattet sind. Was resultiert aus
einem staatlich verfügten Bargeldverbot? Daraus ergibt sich, dass jede Zahlung,
die ein Käufer resp. ein Beansprucher von Dienstleistungen zu leisten hat, über
ein elektronisch geführtes Konto läuft, das vom Staat jederzeit eingesehen
werden kann. Der Staat weiss fortan, in welchen Vereinigungen eine Person
Mitglied ist, wofür sie spendet, welche Zeitungen und Bücher sie liest, was sie
einkauft, was sie sich leistet, wo und wie sie ihre Ferien verbringt. Der
gläserne Bürger ist dann Tatsache. Was immer er bezahlt, wird schon vom
kleinsten Betrag an elektronisch erfasst. Auch dazu erbringt Deutschland eine ›Pionierleistung‹. In der BRD befindet sich der Zwang zur Eröffnung eines
jederzeit von der staatlichen Finanzpolizei einsehbaren Bankkontos, der sich
auf alle in Deutschland wohnhafte Personen erstreckt, unter dem unverfänglichen
Schlagwort ›Jeder hat ein Recht auf
ein Bankkonto‹, derzeit auf dem Weg der Realisierung. Die Potentaten der heillos
überschuldeten EU-Länder wollen wissen, wo in ihrem Staat Geld liegt. Auf dass,
wie in der ›Hauptprobe Zypern‹ geschehen, der Zugriff auf private
Vermögen im Rahmen einer spontan erlassenen Schuldentilgungssteuer möglich
wird. Die durch die Bundesverfassung gewährleistete persönliche Freiheit und
Privatsphäre wird vom Departement Widmer-Schlumpf offenbar der Schredder-Anlage
überantwortet. In der »Gafi«-Vorlage noch nicht enthalten, im Finanzdepartement aber
bereits ernsthaft im Studium, ist eine weitere Massnahme, die der Privatsphäre
des einzelnen vollends den Garaus machen wird: Die Chip-Karte: Eine Kreditkarte,
die es dem Inhaber ermöglicht, ohne Eingabe eines Codes an den dafür
eingerichteten Kassen – die
Installierung solcher Kassen wird dann Vorschrift werden – mit seiner Chip-Karte Zahlungen bis zu voraussichtlich
40.- oder 50.- Franken bargeldlos abzuwickeln. Die seine Karte lesende Kasse
wird den Betrag für seine Einkäufe direkt seinem Bankkonto belasten. Worüber
Frau Widmer-Schlumpf in diesem Zusammenhang nicht spricht, was aber im
Zusammenhang mit der Chip-Karte in einzelnen EU-Staaten bereits in Einführung
begriffen ist, ist der Umstand, dass dank dieser neuen Zahlweise ein
vollständiges Verbot von Bargeldzahlungen durchgesetzt werden kann: Big
brother is watching you – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Das Ende der
persönlichen Freiheit Bereits
die erste »Gafi«-Etappe,
die Widmer-Schlumpf Mitte März durch den Ständerat zu bringen hofft, verletzt
elementare Freiheitsrechte. Gelingt der Finanzministerin dieser Einstieg in den
Überwachungsstaat, dann sind die Tage der persönlichen Freiheit in der Schweiz
gezählt. Offenbar dämmert dies erst einer kleinen Minderheit von Ständeräten,
deren Rechtskommission diesen Anschlag auf den freien Bürger fast teilnahmslos
hingenommen hat. Soll der »Gafi«-Polizeistaat verhindert werden, muss der Bürger handeln –
indem er jetzt, ohne auch nur einen Tag zu warten, per Mail, per Telefon, per
Brief mit seinem Ständerat in Verbindung tritt, mit der Aufforderung, dem
Widmer-Schlumpfschen Überwachungswahn ein sofortiges Ende zu bereiten. [1]
Wie am 4.
März bekannt wurde, tritt der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Kaufmann am 4. Mai
aus dem Nationalrat zurück. Als Hauptgrund für seinen Rücktritt nennt er die ›wenig erbauliche Zusammenarbeit mit
dem Bundesrat und einigen Hinterleuten bei Themen, die den Finanzplatz, Steuern
und internationale Abkommen betreffen‹.
›Die staatsstreichähnliche
Missachtung von Volks- und Parlamentsentscheiden, die Aushebelung von
Volksrechten, die selektive, teils irreführende Informationspolitik, die
Einschüchterungsversuche und Arbeitsverweigerung sowie das Agieren hinter dem
Rücken der SVP verunmöglichen zusehends eine konstruktive Arbeit ‹, heisst es im Rücktrittsschreiben.
[1] Der aktuelle Freitagskommentar der «Schweizerzeit»
von Ulrich Schlüer vom 28. 2. 14
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