Zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU

Das SECO hat soeben den »10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen

Schweiz - EU: Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt 2013« präsentiert. Dabei gehen dieselben Beschönigungen, mit welchen der Bundesrat die Bevölkerung vor der Abstimmung zur Volksinitiative Gegen die Masseneinwanderung einlullen wollte, munter weiter. Statt Lösungen für bestehende Probleme aufzuzeigen, wird ein System angepriesen, das seit dem 9. Februar 2014 Geschichte ist. Es ist höchste Zeit, dass sich auch die Verwaltung den folgenden Tatsachen stellt: 

-  Die Zuwanderung hat 2013 weiter zugenommen. Die Wanderungsbilanz lag mit 88.000 Personen um 15.000 über dem Vorjahr. Die Nettozuwanderung der EU27/EFTA-Bürger überstieg 2013 mit 66.200 Personen sogar den Höchstwert des Jahres 2008 von 61'200 Personen.  

-  Der grösste Anteil der Zuwanderer [52%!] kommt nicht zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Die Einreisen auf Grund des Familiennachzugs waren 2013 so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr [über 50.000 Personen]. Und genau in diesem Bereich möchte der Bundesrat gemäss seinem Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung nichts ändern. Dabei könnte man in diesem Bereich ansetzen und ohne Verlust eines einzigen wichtigen Arbeitnehmers die Zuwanderung markant senken und den Volksauftrag umsetzen.  

-  Liest man den Bericht genau durch, so zeigt dieser auf, dass die Erwerbslosenquote nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) seit der Einführung der Personenfreizügigkeit zunimmt. In den zehn Jahren vor Inkrafttreten des FZA lag sie im Durchschnitt bei 3,4 %, zwischen 2002 und 2013 im Durchschnitt bei 4,1 %. In der Medienmitteilung und der Zusammenfassung des Berichts wird dies aber wie gewohnt verschwiegen.  

-  Die Arbeitslosigkeit von Personen aus Portugal hat in den letzten Jahren stark zugenommen und lag 2013 bei rund 8 % und damit viel höher als bei anderen EU-Bürgern oder gar Schweizern. Gleichzeitig war Portugal 2013 das EU-Land, aus welchem die Zuwanderung auf Grund der Personenfreizügigkeit am stärksten zugenommen hat. Aber auch bei Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, mit denen erst ab diesem Jahr oder erst in einigen Jahren die volle Freizügigkeit herrscht, liegt die Arbeitslosenquote auf einem Höchststand (EU-Oststaaten / EU-Erweiterung 2004: 8 %; Rumänien / Bulgarien: 11,8 %!)  

-  EU-Bürger dürfen unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung im Ausland geleistete Versicherungszeiten für einen Leistungsbezug bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) anrechnen lassen. Damit haben sie bereits nach ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz Anrecht auf ALV-Leistungen, sofern sie zuvor 12 Monate in der EU Beiträge bezahlt haben. Die Zahl der Leistungsbezüger, welche von diesem Recht Gebrauch machten, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Lag sie bis 2008 immer unter 500 Personen, so erreichte sie 2013 einen bisherigen Höchstwert von 2.313. Der Umfang der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigunge für diese Personen belief sich 2012 auf knapp 31 Millionen Franken. Doch auch hier sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die gemäss Art. 121a BV vorgesehenen Begleitmassnahmen zur Steuerung der Zuwanderung mittels Senkung der Sozialleistungsansprüche zu nutzen.  

Fazit  
Um die Zuwanderung wirkungsvoll und wirtschaftsverträglich senken zu können, muss neben der Einführung von Kontingenten und eines Inländervorrangs auch beim Familiennachzug und bei der Senkung des Anspruchs auf Sozialleistungen angesetzt werden. Unter anderem soll nur noch ALV-Beiträge erhalten, wer mindestens 24 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung in der Schweiz ausgeübt hat. Die SVP hat in ihrem Umsetzungskonzept auf die Wichtigkeit solcher Begleitmassnahmen hingewiesen und entsprechende Forderungen aufgenommen. Diese wurden in der vergangenen Session in Form von Vorstössen auch bereits im eidgenössischen Parlament eingereicht. Die Zeit des Schönredens ist vorbei. Der Bundesrat ist in der Pflicht, auch die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit anzuerkennen, offen zu kommunizieren und endlich entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wie sie das Volk am 9. Februar unmissverständlich beschlossen hat.  [1]  

Indessen hat der Bundesrat in der letzten Sitzung vor dem Sommer am 3. 7. noch einmal Nägel mit Köpfen gemacht: Er will die Richtlinien für arbeitslose EU-Bürger in der Schweiz verschärfen und die Vergabe von Sozialhilfe und Aufenthaltsbewilligungen für alle Kantone vereinheitlichen. Das heisst: Wer ohne Job in die Schweiz reist, soll keine Sozialhilfe erhalten. Wer die Stelle verliert, soll die Schweiz schneller verlassen. Ein weiterer Vorteil für die Kantone seien zudem die neuen Regeln für in der Schweiz arbeitslos gewordene EU-Bürger. Bisher musste der Kanton den Beweis erbringen, dass die sogenannte Arbeitnehmereigenschaft eines arbeitslosen EU-Bürgers verwirkt sei und er daher das Land verlassen müsse. »Durch die administrativen Prozesse und allfällige Rekurse konnten mehrere Jahre vergehen, bis die Person schliesslich des Landes verwiesen wurde«, sagt Suter. »Mit der neuen Regelung erlöscht die Bewilligung innert sechs Monaten.«  [2]  

Bundesrat nicht an seriösen Verhandlungen interessiert 
Das Bundesamt für Migration, führt die SVP aus, hat das Revisionsbegehren zur Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) als Folge der Annahme der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung am 7. Juli eingereicht. Gleichzeitig verhandelt jedoch der Bundesrat mit der EU über eine Dynamisierung der Personenfreizügigkeit im Rahmen eines institutionellen Rahmenabkommens. Sogar die Forderung nach einem weitgehenden Anschluss der Schweiz an die EU, wie sie Brüssel gemäss einem gestern bekannt gewordenen Mandat verfolgt, bleibt vom Bundesrat unwidersprochen. Ebenso verwirft der Bundesrat laufend Trümpfe der Schweiz für anstehende Verhandlungen, wie zum Beispiel vor einigen Tagen im Bereich der Unternehmensbesteuerung, wo er eine Vereinbarung zur Aufgabe bestimmter Steuerregimes unterzeichnet hat. Für die SVP ist klar: Der Bundesrat ist an seriösen Verhandlungen zur Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens nicht interessiert.  

Der Bundesrat hat noch nicht einmal einen Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung der Volksinitiative gegen Masseneinwanderungvorgelegt, kündigt aber dennoch bereits für diesen Herbst Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit an, dies bevor in der Schweiz eine konsolidierte Haltung in diesem Bereich besteht. Ein solches Vorgehen wählt nur, wer nicht an seriösen Verhandlungen interessiert ist. Die SVP hat schon länger befürchtet, dass es dem Bundesrat nur darum geht, von der EU rasch ein Nein zu einer Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens abzuholen. Danach kann der Abschluss eines  Rahmenabkommens, das die Personenfreizügigkeit wieder installiert, vorangetrieben werden. Seit gestern wissen wir auch, was die Absichten der EU in diesen Verhandlungen sind. Sie entsprechen weitgehend dem Resultat der geheimen Absprachen zwischen Bern und Brüssel, welche im Frühjahr 2013 in einem ominösen Non-Paper resultierten.

Der Bundesrat spielt mit gezinkten Karten und lässt die Öffentlichkeit über seine wahren Absichten im Dunkeln. Auf eine geharnischte Reaktion auf die unverschämten Forderungen aus Brüssel wartet die Bevölkerung seit gestern vergebens. Sie wird wohl nie kommen, weil der Bundesrat den schleichenden EU-Beitritt verfolgt. Der Bundesrat missachtet dabei auch einmal mehr, dass die Schweiz nicht Teil des EU-Binnenmarktes ist und dies auch nicht werden möchte. Vielmehr ist das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU wie bisher auf der Basis von einzelnen Verträgen in Gebieten von gemeinsamem Interesse zu regeln, wie sich dies für zwei gleichberechtigte Staaten geziemt. Die SVP akzeptiert keine Tricksereien und kämpft mit aller Kraft für eine unabhängige und souveräne Schweiz, welche die Zuwanderung eigenständig steuert.  [3]  

Was die SP betrifft, so hatte sich diese am 30. 6. von  der Umsetzung des Volksentscheids definitiv verabschiedet und klargemacht, dass sie nicht im Traum daran denkt, den neuen Verfassungsartikel zu respektieren. Eine Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und Kontingente, wie sie in der Verfassung steht, lehnt sie kategorisch ab. Vielmehr sollen, wie bereits von Bundesrätin Sommaruga favorisiert, Millionen an Steuergeldern für Integrations-, Bildungs- und Gleichstellungsprojekte eingesetzt werden, mit dem Ziel, die Schweiz auf einen nachhaltigen Wachstums- und Zuwanderungskurs zu bringen. Im Klartext: mehr Sozialismus für noch mehr Zuwanderung: Der Vorhang ist gefallen. Fakt bleibt indessen, dass die Zuwanderung ohne eine Beschränkung des Familiennachzugs und des Zugangs zu den Sozialwerken  - wie sie die Initiative vorsieht -  nicht wirkungsvoll gebremst werden kann.   

Verhandlungen mit der EU sofort abbrechen  
Das am 6. 7. bekannt gewordene Verhandlungsmandat der EU für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der Schweiz zeigt, dass die EU der Schweiz einen Kolonialvertrag aufzwingen will, der die Souveränität unseres Landes beenden würde. Die Schweiz soll bestehendes und künftiges EU-Recht automatisch übernehmen, der europäische Gerichtshof soll in Zukunft bei Streitigkeiten alleine entscheiden und die EU-Kommission soll die Rechtsanwendung der Schweiz überwachen. Zudem soll die Schweiz zum dauerhaften EU-Beitragszahler werden. Das EU-Mandat ist ein Affront und keine Basis für ausgewogene Verhandlungen. Der Bundesrat muss die Verhandlungen über eine institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU sofort beenden. Die SVP ist schockiert, dass der Bundesrat offenbar im Wissen um die Vorstellungen der EU mit dieser über einen Kolonialvertrag verhandelt, welcher die Souveränität der Schweiz aufgibt. Die Schweiz würde mit einem solchen Vertrag fremdes Recht übernehmen, fremde Richter akzeptieren und einer fremden Macht die Kontrolle über das Land übertragen. Der Bundesrat will die Schweiz ganz offensichtlich in die EU führen, wie dies die SVP längst befürchtet hat. Gemäss dem heute bekannt gewordenen Mandat wurden verschiedene Elemente einer institutionellen Einbindung bereits zwischen Bern und Brüssel diskutiert und festgehalten. Das Aussendepartement von Bundesrat Burkhalter führt also Verhandlungen zur Aufgabe der Unabhängigkeit der Schweiz. Die SVP fordert die FDP auf, ihren Bundesrat endlich zu stoppen. Tut sie dies nicht, arbeitet auch sie an der Aufgabe der Souveränität der Schweiz. 

Die Schweiz ist auf keine neuen Verträge mit der EU und auch kein Rahmenabkommen angewiesen. Sie ist auch nicht Teil des EU-Binnenmarktes, wie dies die EU und auch der Bundesrat immer wieder fälschlicherweise glaubhaft machen wollen. Wo gegenseitige Interessen bestehen, gibt es bilaterale Verträge und wird es auch in Zukunft bilaterale Verträge geben. Für Verhandlungen über eine institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU gibt es keinen Anlass. Solche unwürdigen Verhandlungen sind deshalb umgehend zu beenden.  [4]  

»Die EU« heisst es in der Basler Zeitung vom 6. 7., »rüttelt an der Souveränität der Schweiz. Fremde Richter, Aufpasser und mehr Geld: Die EU stellt in ihrem Verhandlungsmandat für die bilateralen Beziehungen harsche Forderungen: Für FDP-Präsident Philipp Müller stellt dies eine Provokation dar. Neue Erkenntnisse über die Positionen der EU in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der Schweiz ergeben sich aus dem Bericht der SonntagsZeitung: Diese hat Auszüge aus dem Verhandlungsmandat veröffentlicht, welches die 28 EU-Minister am 6. Mai verabschiedeten. Dieses beinhaltet  brisante Forderungen: Sämtliche Verträge mit Bern sollen nach einer Gesetzesänderung durch Brüssel angepasst werden, das gelte sowohl rückwirkend für bereits bestehende Vereinbarungen als auch für künftige Übereinkommen. Hinzu kommt gemäss diesem Bericht die ausnahmslose Vorrangstellung des Europäischen Gerichtshofes als oberste juristische Instanz – ein beispielloser Machtverlust für das Bundesgericht in Lausanne. Die Umsetzung dieser Forderungen würde den politischen Spielraum der Schweiz dramatisch verringern. Ein anderer heikler Punkt ist die Kontrolle der Vertragseinhaltung: Von einem paritätischen Schiedsgericht, wie es Bürgerliche der SVP und der FDP fordern, ist bei der EU keine Rede; stattdessen soll mit der EU-Kommission einer der Vertragspartner selber befugt sein, der Schweiz bei der Einhaltung der Abmachungen auf die Finger zu schauen: für Juristen ein No-go. Hinzu kommt die Forderung einer europäischen Kontrollinstanz, die beim Verdacht der Nichteinhaltung auch in der Schweiz untersuchen dürfte.  

Das Mandat wird nie kommen‹ 
Die Forderungen an die Schweiz gehen FDP-Präsident Philipp Müller zu weit. »Mit dem Mandat liegt nun die Maximalforderung der EU auf dem Tisch. Unsere Forderungen sind andere«, sagt Müller im Interview mit der SonntagsZeitung. Er ist sich sicher: »So wie die EU das im Mandat skizziert, wird es nie kommen.« Die Schweiz wäre damit »das unsouveränste Land in Europa. Da könnten wir  ja gleich beitreten«. Die EU wisse, dass die Schweiz diese Maximalforderungen niemals akzeptiere. Über die institutionellen Fragen mit der EU verhandeln Bundesrat Didier Burkhalter; dieser habe von seiner Partei, der FDP, »klare rote Linien gesetzt bekommen«, sagte Müller. Burkhalter steht vor einer Mammutaufgabe. Zunächst muss sein Chefunterhändler Yves Rossier mit der EU die Frage der Personenfreizügigkeit klären. Zu den Forderungen der EU in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen heisst es bei Burkhalters Aussendepartement gemäss dem Bericht der  SonntagsZeitung: Man sei in Kenntnis über die Forderungen der EU. Das Mandat widerspiegle die Position der EU-Mitgliedsstaaten vor Beginn der Verhandlungen. «  [5]  

Der EU-Binnenmarkt  
Hierzu führt Roger Köppel u.a. folgendes aus: Brüssel geht davon aus, dass die Schweiz Mitglied seines Binnenmarkts ist und auch sein will. Ein Binnenmarkt ist weit mehr als ein Markt. Ein Markt ist lediglich ein Absatzgebiet für Waren und Dienstleistungen, hingegen ist ein Binnenmarkt ein territorial abgegrenztes Wirtschaftsgebiet mit eigener Rechtsordnung. Ein Markt regelt lediglich Produktebestimmungen und die Art, wie Produkte und Dienstleistungen verkauft werden können. Staaten schliessen untereinander Freihandelsabkommen ab, um solche Fragen zu klären. Ein Binnenmarkt allerdings geht viel weiter. Er umfasst alle Gesetze, welche die Wirtschaft eines Landes regeln. Mit dem Wort Binnenmarkt bezeichnen wir Arbeitsmarktgesetze, Steuerfragen, Fragen des freien Güter- und Personenverkehrs. Ein Binnenmarkt ist das rechtliche Gehäuse der Wirtschaft eines Landes. Es geht um Politik: Gerade der europäische Binnenmarkt ist ausdrücklich mit dem Ziel eingeführt worden, den losen Staatenverbund der früheren Europäischen Gemeinschaften zu einem Bundesstaat neuen Zuschnitts unter dem Namen Europäische Union zu verschweissen. Der EU-Binnenmarkt ist Vorstufe und Vorantreiber des werdenden Bundesstaats EU. Wer im EU-Binnenmarkt mitmacht, wird unweigerlich vom Sog erfasst. Wenn die EU davon spricht, dass die Schweiz bereits Mitglied ihres Binnenmarkts sei oder es sein wolle, dann ist für sie die Schweiz nicht einfach ein Handelspartner, der seine Produkte und Dienstleistungen in der EU verkaufen will, sondern sie betrachtet die Schweiz schon als Teil ihrer Rechtsordnung. Für die EU ist die Schweiz, was die Wirtschaftsbeziehungen angeht, eine Art Mitglied der EU, allerdings ein Mitglied, das auf eine formelle Mitgliedschaft verzichtet und deshalb nichts zu sagen hat. In der Schweiz hingegen kursieren ganz andere Vorstellungen. Der Schweiz ist von ihrer eigenen Regierung die Annäherung, der Zugang zum europäischen Binnenmarkt stets als blosses Verfahren zur Verbesserung der Handelsbeziehungen verkauft worden. Bundesrat, Wirtschaftsverbände und Parteien haben die Worte Binnenmarkt und Markt synonym verwendet. Niemand ist gegen Marktzugang, also war man auch für den Binnenmarkt, obschon es sich um zwei grundverschiedene Realitäten handelt. Aus ihrer Sicht hat die EU recht: Sie akzeptiert in ihrem Binnenmarkt keine Extrawürste. Alle Teilnehmer des Binnenmarkts sind dessen Regeln und Gesetzen unterworfen. Die Schweiz macht es gleich. Der schweizerische Binnenmarkt ist verbindlich für alle Kantone. Würde die Schweiz Österreich oder China in den schweizerischen Binnenmarkt integrieren, müssten die Chinesen und die Österreicher ebenfalls alle Schweizer Binnenmarktgesetze übernehmen, die aktuellen wie die künftigen. Gleiches Recht für alle.  

Aus dem Gesagten geht logisch hervor: Die Schweiz muss der EU endlich klarmachen, dass sie weder Mitglied des europäischen ­Binnenmarkts ist noch sein will. Die Schweiz will möglichst offene Märkte auf der ganzen Welt. Sie will Freihandels- und Dienstleistungsabkommen. Sie hat ein Interesse an einem durchaus freien, kontrollierbaren Personenverkehr, aber nicht an automatisierten jährlichen Völkereinwanderungen im Umfang einer mittelgrossen Stadt.  [6]   

[1]  http://www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/liebes-seco-der-abstimmungskampf-ist-vorbei-die-zeit-der-fakten-waere-gekommen/?doaction=return&emailid=5272FA2E-98AE-48D9-98780FB614E0C777&email=d.auerbach%40gmx.ch&nocache=1    9. 7. 14   
[2]
  http://bazonline.ch/schweiz/EUEinwanderer-ohne-Job-Das-sagen-die-Kantone/story/19255020   3. 7. 14  
[3]  http://www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/bundesrat-nicht-an-serioesen-verhandlungen-interessiert/?doaction=return&emailid=99A045A2-E46B-416A-B9577CA68343EA66&email=d.auerbach%40gmx.ch&nocache=1  7. 7. 14 
[4]  http://www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/verhandlungen-mit-der-eu-sofort-abbrechen/?doaction=return&emailid=3DBD4724-E3B2-46D0-B9E9DC485538FDE7&email=d.auerbach%40gmx.ch&nocache=1 
[5]
 http://bazonline.ch/schweiz/standard/EU-ruettelt-an-der-Souveraenitaet-der-Schweiz/story/19736707   6. 7. 14 
[6] 
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-28/editorial-burkhalter-die-weltwoche-ausgabe-282014.html  10. 7. 12  Editorial von Roger Köppel: Burkhalter  -  Die Weltgeschichte ist eine Abfolge von Missverständnissen; Die Weltwoche, Ausgabe 28/2014 vom 13. Juli 2014