EU-Schleichbeitritt 06.10.2014 00:12
Nach wie vor streben deutliche Mehrheiten sowohl im Bundesrat als auch im Parlament
den
EU-Beitritt an. Dass dieser durch direkte Fragestellung in einer
Volksabstimmung keine Chance hat, ist diesen Befürwortern bekannt. Darum
versuchen sie, einerseits mittels «Beseitigung von Beitrittshürden», andererseits
mittels Schaffung von Sachzwängen die Schweiz gleichsam nach Brüssel zu
drängen. Offensichtlich besteht auch der Wille, unser Land bewusst in eine
unvorteilhafte Lage gegenüber Brüssel zu bringen. Dieses Vorgehen Bundesberns
ist wohl mit der Hoffnung verbunden, in der Bevölkerung auf diese Weise allmählich
eine Mehrheit gewinnen zu können, die glaubt, in einem Vollbeitritt der Schweiz
zur EU eine «bessere Alternative» zu dem ehrlosen und rechtlosen Zustand eines
Brüssel ausgelieferten Untertanenlandes Schweiz erkennen zu können.
Die
Schleichbeitritts-Strategie Da
die EU-Mitgliedschaft auf direktem Weg nicht erreichbar ist, hat der Bundesrat
eine Strategie des schleichenden EU-Beitritts entwickelt. Im Rahmen derselben
haben Bundesrat und Bundesverwaltung – neuerdings auch vom Bundesgericht unterstützt
– ein Vorgehen gewählt, das einerseits klare Entscheide für oder gegen den
EU-Beitritt konsequent vermeidet, andererseits aber laufend Beschlüsse
herbeiführt, welche die Eingliederung der Schweiz in die Strukturen der EU bei
gleichzeitiger Aushöhlung ihrer Souveränität Schritt für Schritt vorantreiben.
Noch
zu Beginn der Neunzigerjahre, als der Bundesrat das EU-Beitrittsgesuch in
Brüssel deponierte, wähnte die Landesregierung eine klare Mehrheit der
Bevölkerung hinter ihrer den EU-Beitritt anstrebenden Politik. Das Nein zum
EWR-Vertrag am 6. Dezember 1992 hatte diese bundesrätliche Erwartung als
Illusion entlarvt. Indessen ist die Zahl der Befürworter eines EU-Beitritts in
der Schweiz angesichts der seither in der EU eingetretenen Entwicklungen und
angesichts der EU-Überschuldungs- und Euro-Krise massiv zusammengeschmolzen.
Der Bundesrat eruierte Ende 2013 in einer Umfrage - deren Ergebnis nicht veröffentlicht wurde -
dass lediglich noch rund 16 % der
Bevölkerung einem EU-Beitritt zustimmen würden.
Vom
«strategischen Ziel» Dennoch
halten sowohl im Bundesrat als auch im Parlament noch immer klare Mehrheiten am
«strategischen Ziel EU-Beitritt» fest. Weil dieser jedoch auf direktem Weg
nicht erreichbar ist, soll er durch ein Ausweichen auf verdeckte Wege Schritt
für Schritt, sozusagen schleichend, herbeigeführt werden. Dies geschieht durch die
akribische Übernahme möglichst aller, selbst für unser Land ausgesprochen
nachteiliger EU-Bestimmungen, wobei deren Übernahme gleichzeitig mit
spöttischem Unterton als ein uns auferlegter ›autonomer Nachvollzug‹ demonstrativ lächerlich gemacht wird. Der Bundesrat ist dabei zur
Übernahme selbst unsinnigster Beschlüsse bereit. Die neue ›Staubsauger-Verordnung‹ Brüssels, die mit Ausnahme der
Aufblähung kostspieliger Bürokratie- und Kontrollapparate nichts, sondern höchstens
viel Ärger bei der Staubsauger-Benutzung, bewirkt, illustriert diese Politik
der Nachäffung
Brüssels bis in unsinnigste Regulierungsbestimmungen. Als Joseph Deiss
Aussenminister war, hat er derartige Übernahmen von Brüsseler Regulierungsbeschlüssen
mit dem Ziel der ›Beseitigung von Beitrittshürden‹ gerechtfertigt. Er war es auch, welcher den EU-Beitritt nicht
länger nur als «strategisches Ziel bundesrätlicher Politik» verstanden haben
wollte, sondern vielmehr als «ein in Umsetzung begriffenes Projekt».
Bemerkenswerterweise wurde diese von Joseph Deiss verbreitete Absichtserklärung
vom Bundesrat nie widerrufen. Sie repräsentiert offensichtlich noch heute das
Denken der Mehrheit im Bundesrat. Ein Teil dieser indirekten Strategie der
Bundesverwaltung zur Herbeiführung des EU-Beitritts ist auch das Bestreben,
unser Land Brüssel gegenüber bewusst in eine nachteilige Position zu bringen.
Souveränitäts-Untergrabung Mit
dem geplanten Rahmenvertrag zur institutionellen Einbindung der Schweiz in die
EU-Strukturen will der Bundesrat auf dem Weg des Schleichbeitritts
offensichtlich entscheidend vorankommen. Indem die Schweiz nach dem Willen des
Bundesrats mit diesem Rahmenvertrag fortan automatisch alle EU-Beschlüsse und
alle EU-Gesetze übernehmen soll, die Sachverhalte betreffen, die in irgend
einer Weise in bilateralen Vereinbarungen angesprochen und geregelt werden,
verzichtet er auf die gleichberechtigte Mitbestimmung der Schweiz, wie sie bei
der Aushandlung der bilateralen Verträge Tatsache war. Stattdessen will der
Bundesrat den EU-Gerichtshof als jene Instanz anerkennen, die bei
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Verträgen den
letztinstanzlichen, nicht mehr anfechtbaren, und somit auch für die Schweiz
gültigen Entscheid trifft. Der EU werden sogar Sanktionen - also Strafmassnahmen - gegen die Schweiz zugebilligt, falls unser
Land ein solches EU-Urteil [z.B. wegen
eines davon abweichenden Volksentscheids] einmal nicht wie vorgesehen übernehmen kann.
Weitere
Forderungen Die
EU hat ihren Forderungskatalog für den geplanten Rahmenvertrag inzwischen noch
erweitert. Sie verlangt zusätzlich, dass die Schweiz die Zahlungen an den
EU-Kohäsionsfonds, die sie in der Vergangenheit jeweils bei geografischer
Erweiterung der EU von Fall zu Fall geleistet hat, in jährliche Zahlungen umwandelt.
Die Schweiz würde damit der EU gegenüber tributpflichtig. Des weiteren soll sie ein von der EU eingesetztes
Überwachungsorgan akzeptieren, das, in unserem Land wirkend, darüber zu
wachen hätte, ob die Schweiz alle im Rahmenvertrag akzeptierten Verpflichtungen
auch buchstabengetreu erfülle. Wir stünden damit gleichsam wieder unter der
Aufsicht fremder Vögte. Der Bundesrat mutet unserem Land durch seine mit dem
Rahmenvertrag Brüssel gegenüber zum Ausdruck gebrachten Bereitschaft das Dasein
eines ständig überwachten Untertanen zu. Er manövriert die Schweiz offenbar
bewusst in eine rechtlose und ehrlose Situation, wohl von der Hoffnung
motiviert, diese ehrlose Position lasse, sobald ihre schweren Nachteile von der
Bevölkerung erkannt würden, in der Schweiz mit der Zeit doch eine Mehrheit
entstehen, die dieser Situation des tributpflichtigen Untertanenlandes einen
Vollbeitritt zur EU vorziehen würde.
Diese
Strategie ist als «Weg des schleichenden EU-Beitritts» zu bezeichnen. Sie
umgeht Volksentscheide und politische Rechte des Volkes. Darum wird sie vom
Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» bekämpft.
Das
vollständige Wörterbuch zum Schleichbeitritt finden Sie auf
www.eu-no.ch www.ue-non.ch www.ue-no.ch
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