Asylmoratorium und Grenzkontrollen statt kontraproduktive Neustrukturierung des Asylwesens

Die Vertreter der SVP-Fraktion haben an der Sitzung der Staatspolitischen Kommission

des Nationalrats (SPK-N) vom 29./30. Juni 2015 den Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage Neustrukturierung des Asylwesens von Bundesrätin Sommaruga gestellt. Die zuständige Bundesrätin und die von ihr eingesetzten Verantwortlichen haben versagt und sind trotz vorhandener Gesetze nicht in der Lage, das Asylwesen im Interesse der Schweizer Bevölkerung geordnet zu führen. Wirtschaftsmigranten, illegale Einwanderer und Rechtsbrecher tanzen den Schweizer Behörden auf der Nase herum, verursachen Milliardenkosten zu Lasten der Steuerzahler und gefährden die Sicherheit in unserem Land. Anstatt wirkungsloser, wenn nicht gar kontraproduktiver Gesetzesänderungen fordert die SVP umgehend ein Asylmoratorium für mindestens ein Jahr und systematische Grenzkontrollen zur Schliessung der Grenzen für illegal Einreisende. 

Die Vorlage von Bundesrätin Sommaruga, welche vom Ständerat unkritisch durchgewinkt wurde, bringt keine einzige Lösung für das heutige Asylchaos und die massiv zunehmende Anzahl an Wirtschaftsmigranten. Es ist fraglich, ob eine Beschleunigung der Asylverfahren mit der überteuerten Neustrukturierung überhaupt möglich ist. Selbst wenn dem so wäre, wäre dies wohl gar kontraproduktiv, solange der Vollzug, also die Rückschaffung der abgewiesenen Asylsuchenden, nicht angegangen wird. Österreich hat heute genau wegen der Schnelligkeit der Verfahren das Problem, dass das Land für Wirtschaftsmigranten umso attraktiver ist. Eine solche Situation muss mit allen Mitteln verhindert werden. Die Schweiz ist bereits heute viel zu attraktiv für diese Personen. Eine Beschleunigung der Verfahren macht nur dann Sinn, wenn die Bleibequote sinkt und die Rückschaffungen umgehend angeordnet werden. 

Sommarugas Vorlage verstärkt sowohl die Fehlanreize als auch die bestehenden Probleme. Bereits heute werden überproportional viele Asylgesuche anerkannt, Personen mit abgelehnten Gesuchen werden meist als vorläufig Aufgenommene für immer in der Schweiz bleiben. Jene, die zurückgeschickt werden könnten und müssten, werden ebenfalls nur selten effektiv ausgewiesen, da der Vollzug von der EJPD-Vorsteherin völlig vernachlässigt wird. Anstatt die von der Bevölkerung beschlossenen Asylgesetzänderungen  - kein Asyl für Wehrdienstverweigerer aus Eritrea und besondere Zentren für renitenten Asylsuchende -  umzusetzen, will Sommaruga lieber allen Asylsuchenden einen Gratisanwalt zur Verfügung stellen, was die Verfahrenskosten und die Attraktivität, in der Schweiz ein Gesuch zu stellen, einmal mehr erhöht.  

Kurz: Mit Sommarugas Revision wird das Asylparadies Schweiz noch attraktiver: Schnelle Verfahren, Gratisanwälte und 6000 neue Plätze wirken auf Asylbewerber und Schlepper als zusätzliche Einladung, in die Schweiz zu kommen. Die für die Umsetzung der Revision veranschlagten Kosten von zusätzlich 550 Millionen Franken werden bei weitem nicht ausreichen. Das Asylwesen und die weitgehend wirkungslose Entwicklungshilfe in den Herkunftsgebieten kosten insgesamt bereits rund 6 Milliarden Franken.

Was ist zu tun? 
Frau Sommaruga hat die bestehenden Gesetze, wie die Möglichkeit zur systematischen Grenzkontrolle, die Asylverweigerung für Deserteure und die Unterbringung krimineller Asylbewerber in besonderen Zentren zur Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung, sofort umzusetzen. Dies umso mehr, als immer häufiger Fälle von Einschleusung von Terroristen in unser Land über den Asylweg bekannt werden. 

Anstelle dieser kontraproduktiven Revision ist daher unverzüglich ein Asylmoratorium zu erlassen. Für mindestens ein Jahr soll die Schweiz keine neuen Asylgesuche mehr gutheissen. Eine entsprechende Motion hat die SVP-Fraktion in der vergangenen Session bereits eingereicht. 

Sollte der Nichteintretensantrag der SVP in der SPK-N keine Mehrheit finden, so werden die SVP-Vertreter gleichzeitig einen Rückweisungsantrag stellen, mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, um die Attraktivität der Schweiz für Asylmissbraucher zu senken und den Vollzug zu beschleunigen. Selbstverständlich wird die SVP für den Fall, dass auch der Rückweisungsantrag abgelehnt wird, ein umfassendes Antragspaket einreichen, um die verfehlte Asylgesetz-Revision wenigstens noch zu verbessern.

Für Rückfragen
Nationalrat Hans Fehr:  079 341 54 57 
Nationalrat Heinz Brand:  079 646 11 45

  

Taten statt immer neue Berichte 
Auf über 100 Seiten hat sich der Bundesrat am 19. 6. 15 zum Stand der Umsetzung seiner sogenannten Fachkräfteinitiative geäussert. Dicker Bericht, magerer Leistungsausweis: So lautet das Fazit aus Sicht der SVP. Viel Konkretes hat die bereits 2011 gestartete Initiative bisher nicht bewirkt. Auf jeden Fall kann die Fachkräfteinitiative nie ein Ersatz für eine Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sein. Verschiedene Massnahmen blähen zudem den Staat, den Finanzhaushalt und die Bürokratie einfach weiter auf, ohne eine entsprechende Wirkung im Ziel zu entfalten. Im Gegenteil: Der überbordende Staat ist mit seinem ungebremsten Personalausbau seit Jahren auch der grösste Konkurrent der Privatwirtschaft auf dem Arbeitsmarkt.  

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung sucht der Bundesrat seit Monaten krampfhaft nach Argumenten, um den Auftrag von Volk und Ständen nicht wörtlich umsetzen zu müssen. Der jetzt vorgestellte Monitoring-Bericht zur Fachkräfteinitiative bildet ein wahres Sammelsurium von Aktivitäten, welche die Verfügbarkeit von Arbeitskräften erhöhen und damit den Bedarf nach ausländischem Personal reduzieren sollen. Ganz offensichtlich hat die Personenfreizügigkeit die Bedürfnisse der Wirtschaft nach den gewünschten Arbeitskräften bisher nicht befriedigend erfüllt, da der Bericht bereits heute von einem Fachkräftemangel ausgeht.    

Verstaatlichen und Zentralisieren 
Verschiedene der im Bericht erwähnten Massnahmen sind durchaus gut gemeint, hätten aber längst an die Hand genommen werden können, da sie offensichtliche Fehlentwicklungen unseres Bildungssystems, z.B. im Bereich der Ausbildungs- und Studiengänge, betreffen. Andere Massnahmen nehmen Schlagworte auf, deren praktischer Nutzen jedoch angezweifelt werden muss. So stellt eine Höherqualifizierung längst nicht zwingend eine verbesserte Arbeitsmarktfähigkeit dar. Vielmehr bekommen heute zahlreiche ältere inländische Arbeitskräfte zu hören, sie seien überqualifiziert. Die Unternehmen beschäftigen an deren Stelle lieber jüngere billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland. Zudem mangelt es diversen Massnahmen an Praxisnähe. So könnte in Pflegeberufen beispielsweise der Wiedereinstieg von Frauen mit praxisnahen Massnahmen vereinfacht werden. Geradezu ins Reich der Kuriositäten gehört die Massnahme, dass sich die Bundesverwaltung als vorbildlicher Arbeitgeber rühmt. Der Bund gewährt unter diesem Titel Privilegien, welche die Privatwirtschaft nicht bieten kann und konkurrenziert diese damit ganz direkt bzw. treibt die Arbeitskosten in einem unerwünschten Mass weiter in die Höhe. Bei anderen Massnahmen geht es darum, entweder gesellschaftlich zu lenken, z.B. indem bestimmte Lebens- und Familienformen zusätzlich staatlich gefördert werden sollen, oder aber um die Verteilung von Geld an Bildungsinstitutionen, Verbände und Organisationen. Vielen dieser Massnahmen ist gemein, dass sie den Staat weiter aufblähen und zweifelhafte sozialistische Konzepte in die Tat umsetzen. Zudem bleiben die Kosten dieser Aktivitäten völlig im Unklaren. Der Bericht gibt darüber unverständlicherweise keinen Aufschluss. 

Letztlich ist davor zu warnen, die Wirkung all dieser zentralistischen staatlichen Massnahmen zu überschätzen. So weist die Schweiz im internationalen Vergleich bezüglich der Arbeitsmarktintegration der älteren Bevölkerung sowie der Frauen [inkl. Teilzeitarbeit] bereits heute Spitzenwerte aus. Ein weiterer Ausbau dieser Position lässt sich nicht einfach vom Bundesrat befehlen

Die SVP will keine 10-Millionen-Schweiz 
Am 22. 6. gab das Bundesamt für Statistik bekannt, dass die Schweiz wegen der Zuwanderung bereits im Jahr 2030 rund 10 Millionen Einwohner zählen könnte. Die Folgen eines solchen Szenarios wären verheerend: Eine zubetonierte Schweiz mit nicht mehr funktionierenden Infrastrukturen, explodierenden Sozialkosten, Integrationsproblemen und massiven gesellschaftlichen Spannungen. Und was tut der Bundesrat dagegen? Nichts. Er verschleppt die Umsetzung der vom Volk beschlossenen Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung, verweigert systematische Grenzkontrollen gegen die massive illegale Einwanderung und übt sich bezüglich der negativen Folgen der Personenfreizügigkeit weiterhin in Schönfärberei. Die SVP wird alles daran setzen, dass eine 10-Millionen-Schweiz nicht Realität wird. Der am 23. 6. 15 veröffentlichte Monitoring-Bericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU stellt die bereits bekannte politische Schönfärberei weiterhin in den Vordergrund. Die schon heute sichtbaren negativen Effekte der grenzenlosen Zuwanderung finden sich erst bei genauerer Betrachtung des Berichts. Sie sind erschreckend. Die international vergleichbare Erwerbslosenquote ist seit Einführung der Personenfreizügigkeit stetig gestiegen. In den wirtschaftlichen Zentren sowie den Grenzregionen herrscht Lohndruck durch Zuwanderer und Grenzgänger. In der Arbeitslosenversicherung beziehen Ausländer bereits heute viel mehr als sie einzahlen

»Die Schweiz«, schreibt Nationalrätin Sylvia Flückiger, »hat immer Menschen aufgenommen, die in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht waren. Wenn unsere humanitäre Tradition jedoch ausgenutzt und mit Füssen getreten wird, schwindet die Toleranz zusehends. Bereits 2010 zeigte sich plötzlich eine rege Reisetätigkeit bei vorläufig aufgenommenen Ausländern mit Ausweis F. Und zwar genau in jene Länder, in welchen die Asylsuchenden angeblich an Leib und Leben bedroht sind und deshalb in die Schweiz geflüchtet waren. Indessen spricht das Bundesamt für Migration BFM, neu SEM, Staatssekretariat für Migration, von Einzelfällen. Mit einer Motion, welche von beiden Räten überwiesen wurde, forderte ich den Bundesrat auf, die frühere Regelung, mit der Auslandreisen nur in bestimmten Fällen bewilligt werden, wieder einzuführen. Sollte eine solche Reise unter falschen Angaben erschlichen werden, müsse die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufgehoben werden. Der Bundesrat gab zu, dass Schwachstellen in der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen vorhanden seien. Ein Bericht wurde erarbeitet und die Verordnung wurde minimal angepasst. 

So weit so gut, mag man denken. Umso unverständlicher ist nun die Feststellung, dass zwischen 2010 und 2014 beinahe 62.000 solcher Reisen bewilligt wurden. Flüchtlingseigenschaften wurden praktisch keine aberkannt. Spitzenreiter bei diesen Reisen sind Somalier und Eritreer. Viele reisen wohl in ihre Herkunftsländer, wo sie angeblich bedroht und verfolgt sind. Die Frage drängt sich auf, was machen diese Asylsuchenden dort? Verwandte besuchen oder Ferien! Und dann kommen sie ungeniert wieder in die Schweiz und lassen es sich von der Sozialhilfe gutgehen, und schauen wenn möglich noch, dass ihre Verwandten über den Familiennachzug auch ins Schlaraffenland Schweiz kommen können, was heisst: Vom ersten Tag an staatliche Unterstützung, kostenlose medizinische Untersuchungen, teure Zahnreparaturen auf Kosten der öffentlichen Hand - wohl beraten von Hilfswerken und Juristen. Und das alles zu Lasten des Steuerzahlers. Und wenn man mal Lust auf Ferien hat, macht man einen Besuch in der Heimat, z.B. in Eritrea. Gut, einverstanden, aber Bitte ein Flugticket nach Eritreaeinfach!«