Es braucht neue Mehrheiten im Parlament

Die letzten vier Jahre waren im eidgenössischen Parlament gekennzeichnet durch eine

Mitte-Links-Mehrheit, welche vielen Themen ihren Stempel aufdrückte. Die SVP-Fraktion konnte dennoch verschiedene Akzente setzen. In zentralen Fragen musste das Volk die Richtung weisen. Für die kommende Legislatur erhofft sich die SVP eine Rückkehr zu bürgerlichen Mehrheiten. 

Die Legislaturbilanz 2011-2015 fällt durchzogen aus. Leider haben in den letzten vier Jahren die Mitte-Parteien häufig mit der SP gestimmt. Damit ist eingetroffen, wovor die SVP am Ende der vergangenen Legislatur gewarnt hatte, falls das rechtsbürgerliche Lager aus den Wahlen nicht gestärkt hervorgehen würde. Die Mitte-Links-Mehrheit drückte zahlreichen Themen ihren Stempel auf:

-  Keine korrekte bzw. verschleppte Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiativen [Ausschaffungsinitiative; Volksinitiative gegen Masseneinwanderung, Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen]

-  Überstürzte Energiewende mit Ausstieg aus der Kernenergie

-  Schwächung des Finanzplatzes

-  Ausgaben- und Personalwachstum in der Verwaltung

-  Abbau des flexiblen Arbeitsmarktes über die flankierenden Massnahmen 

-  Bürokratieausbau in fast allen Politikbereichen

-  Schwächung der produzierenden Landwirtschaft über eine weitere Extensivierung und   Ökologisierung im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17

-  Schlendrian im Bereich der Asyl- und Ausländerpolitik

Richtungswahlen am 18. Oktober

Würde eine Mitte-Links-Mehrheit auch die kommende Legislatur dominieren, so werden weiterhin zentrale Standortvorteile der Schweiz aufgegeben [z.B. im Bereich Steuern, Gebühren und Abgaben]. Ebenso wird dann das Parlament die Schweiz mit einem institutionellen Rahmenabkommen an die EU anbinden und die von Volk und Ständen beschlossene Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung wird nicht umgesetzt; der Staat breitet sich weiter aus [Ausgaben- und Personalausbau, mehr Bürokratie] und die Eigenverantwortung wird zurückgedrängt [mehr Regulierung].

Erfolge der SVP

Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen konnte sich die SVP in den letzten vier Jahren in wichtigen Bereichen in den Räten oder schliesslich vor dem Souverän durchsetzen: 

-  Schaffung der Voraussetzungen für die Rückgewinnung der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung (Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung durch den Souverän am 9. Februar 2014; 

-  Kontinuierliche Gestaltung der Ausländer- und Asylpolitik durch zahlreiche Anträge und Vorstösse;

  -  Verhinderung einer weiteren Verstaatlichung der Familien; ein entsprechender Verfassungsartikel wurde dank des Widerstands der SVP am 3. März 2013 abgelehnt; es gibt jedoch bereits wieder Bestrebungen des Bundesrats, diesen Entscheid zu umgehen;

-  Verhinderung der Erhöhung des Preises der Autobahnvignette auf 100 Franken;  

-  Die Bevölkerung kann selbst über mehr Sicherheit bestimmen; dies dank der Durchsetzungsinitiative, welche die Ausschaffung krimineller Ausländer sicherstellt [Abstimmung 2016]; 

-  Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, z.B. durch Ablehnung der Lex USA

-  Beharrlicher Druck der SVP für eine glaubwürdige Milizarmee mit genügend Mitteln zum Schutz von Land und Leuten [ohne die SVP wäre die Armee heute quasi ausgehöhlt];  

-  Mehr Sicherheit auf der Strasse durch die beschlossene Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit getrennten Gegenfahrspuren [Volksabstimmung 2016]; 

-  Verhinderung einer weiteren Zentralisierung und Verstaatlichung der Integration; 

-  Einflussnahme auf die europapolitische Diskussion  -  kontinuierlicher Kampf gegen einen schleichenden EU-Beitritt;

 -  Lancierung eines Massnahmenpaketes zur wirtschaftlichen Deregulierung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen; 

-  Senkung der volkswirtschaftlichen Risiken durch eine Bankenpleite dank Neustrukturierung der Grossbanken [als Folge von Interventionen und Vorstössen der SVP];

 -  Pädophile dürfen nicht mehr mit Kindern arbeiten; die SVP hat die Vorlage als einzige grosse Partei unterstützt;

 -  Diverse Überregulierungen konnten verhindert oder abgeschwächt werden [Präventionsgesetz, Umweltauflagen usw.]; 

-  Elektronische Abstimmung und mehr Transparenz im Ständerat dank eines Vorstosses der SVP;

Die Wahlen vom 18. Oktober werden entscheiden, wie die politischen Weichen für die kommenden Jahre gestellt werden. Die SVP-Fraktion hofft dabei auf eine Rückkehr zu bürgerlich geprägten Mehrheiten im eidgenössischen Parlament.


Selbstbestimmung als Ziel für die neue Legislatur  -  Von Nationalrat Erich von Siebenthal, Gstaad (BE)

Die Volksinitiative Schweizer Recht statt fremde Richter, die Selbstbestimmungsinitiative, wird in der kommenden Legislatur dem Souverän zur Abstimmung unterbreitet werden. Aus Sicht der Volksrechte dürfte dies die zentralste Vorlage der kommenden vier Jahre sein und einen Wendepunkt in der Bedeutung der Bestimmungen der Schweizerischen Bundesverfassung einläuten. Mit Beginn der Wintersession 2015 geht Ende November die 49. Legislatur der Bundesversammlung zu Ende. 41mal konnte der Souverän in den vergangenen 4 Jahren an der Urne über Volksinitiativen und Referendumsvorlagen befinden. Die Möglichkeit, Volk und Ständen mittels Volksinitiative eine Verfassungsänderung vorzulegen, ist in dieser Art auf der Welt einmalig. Umso wichtiger ist es, dieses Volksrecht in keiner Art und Weise einzuschränken. 

Keine Einschränkung des Initiativrechts  
Die vergangene Legislatur war von verschiedenen Angriffen auf das Initiativrecht geprägt. Im Sommer 2013 gab der Bundesrat - ausgelöst durch zwei Motionen der staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats – eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Diese sah verschiedene Massnahmen zur Eindämmung der Volksrechte vor: 

-  Der Initiativtext sollte einer Prüfung der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Völkerrechts unterzogen werden; 

-  auf der Unterschriftenliste sollte ein Warnhinweis angebracht werden, welcher auf Widersprüche zum Völkerrecht aufmerksam machen soll; 

-  die Bundesversammlung sollte eine Volksinitiative für ungültig erklären können, wenn der Kerngehalt eines Grundrechts verletzt wird. 

Die SVP wehrt sich konsequent gegen jede Einschränkung der Volksrechte. Was Sinn und Zweck solcher Verfassungsänderungen wäre, liegt auf der Hand. Bundesbern geht es einzig und allein darum, unliebsame Volksinitiativen zu verhindern, wie z.B. die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer, die Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung oder die Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer [Abstimmung im Jahr 2016].  


Umsetzung der Volksentscheide

25 Volksinitiativen wurden dem Souverän während der vergangenen Legislatur vorgelegt. Bei jeder dieser Vorlagen setzte sich das Parlament mit der Frage auseinander, ob die Volksinitiative nicht einem internationalen Abkommen widerspreche. Gemäss geltendem Recht muss eine Volksinitiative richtigerweise auch dann Volk und Ständen vorgelegt werden, wenn dies der Fall sein sollte. Ausnahme bildet das zwingende Völkerrecht. Mit der lancierten Volksinitiative Schweizer Recht statt fremde Richter soll sichergestellt werden, dass nach der Annahme einer Initiative deren Umsetzung nicht mit Verweis auf internationale Abkommen behindert werden kann.

Die Initiative sieht vor, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und internationalen Vereinbarungen vorgeht. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Da Bundesbern, Richter und sogenannte Rechtsgelehrte diesbezüglich teilweise eine andere Rechtsauffassung haben, muss mit der Selbstbestimmungsinitiative Klarheit geschaffen werden. Von einer Annahme würden alle politischen Lager profitieren. Die Selbstbestimmungsinitiative setzt die Basis für die Umsetzung aller Bestimmungen in der Bundesverfassung. 

Den Initianten geht es hier um die Volksrechte und nicht um die Durchsetzung von Parteiinteressen. Die direkte Demokratie hat die Schweiz zu dem gemacht, was sie heute ist. Diesem System ist auch in Zukunft Sorge zu tragen. 

Somit den Bogen herunterladen und unterschreiben:

www.selbstbestimmungsinitiative.ch  

 

Die Schweiz wächst wegen der Migration erneut um fast eine Stadt wie Winterthur

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ist gemäss heutiger Mitteilung des Bundesamtes für Statistik im Jahr 2014 erneut um 98.035 Personen gewachsen (+1,2 %), was der Grössenordnung der Stadt Winterthur entspricht. Dieser Zuwachs ist zu rund 99 % migrationsbedingt. Die Masseneinwanderung geht also ungebremst weiter. Ende 2014 belief sich die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz auf 8.237.666 Personen. Die Netto-Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern betrug im vergangenen Jahr 78.500 Personen, was der Grössenordnung des Kantons Schaffhausen entspricht. Hinzu kommt ein Geburtenüberschuss bei den Ausländern von über 18.500 Personen. Der Zuwachs der ständigen Wohnbevölkerung um  98.035 Personen stellt den dritthöchsten Wert der letzten 15 Jahre dar.

10-Millionen-Schweiz um das Jahr 2030 
Setzen sich diese Zahlen fort, wird die Schweiz um das Jahr 2030 die Grenze von 10 Millionen Einwohnern überschreiten. Die Folgen dieser masslosen Entwicklung für die Infrastruktur, den Wohnraum, die Arbeitsplätze, die Sozialwerke, usw., sind heute noch nicht absehbar. Das Bevölkerungswachstum ist fast vollumfänglich migrationsbedingt. Seit Annahme der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung sind erneut weit über 100.000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert.

Verfassungsauftrag umsetzen
Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrat die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsbestimmung zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung aus wahltaktischen Gründen verzögert und verschleppt. Die SVP fordert den Bundesrat auf, die Botschaft zur Umsetzungsgesetzgebung umgehend vorzulegen. Eine wirkungsvolle Steuerung über Kontingente und Inländervorrang ist endlich umzusetzen.