Nur gegen die Preisgabe der Eigenständigkeit

Seit einigen Jahren möchte die Europäische Union mit der Schweiz

ein Strom- bzw. Energie-Abkommen abschliessen. Die Schweizer Stromwirtschaft begegnet diesem Ansinnen zunehmend skeptisch. Der Preis dafür wäre der Verzicht auf schweizerische Eigenständigkeit. 

Brüssel beschied der Schweiz formell, dass ein Energie- bzw. Strom-Abkommen nur zu erhalten sei, wenn Bern zuvor mittels Rahmenvertrag der institutionellen Einbindung der Schweiz in die EU-Strukturen vollumfänglich zustimme. Unser Land hätte dafür in sämtlichen Sachbereichen, bei denen bereits früher abgeschlossene oder auch künftig geplante bilateralen Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern betroffen wären, jede eigenständige Gesetzgebung an Brüssel abzutreten. Fremdes, von der Schweiz nicht beeinflussbares Recht, das allein von fremden, von der EU gestellten Richtern ausgelegt wird, würde für die Schweiz verbindlich - ein eklatanter Souveränitätsverlust, der unser Land faktisch zum Untertanen Brüssels degradieren würde.

Eine Fachkommission des Komitees Nein zum schleichenden EU-Beitritthat sich eingehend mit den Ideen und Plänen für ein Strom- bzw. Energie-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU befasst, dies unter Einbezug resp. Anhörung mehrerer Experten der Energie-Versorgung.

Eigentlich hat die Schweiz zwischen zwei Alternativen zu entscheiden: Sie kann auf die Bedingungen der EU eingehen, verlöre damit aber den Charakter eines über sein Schicksal und auch über seine Wirtschaftsordnung und Energieversorgung eigenständig bestimmenden Landes. Die Schweiz würde mit dem von Brüssel geforderten Rahmenvertrag nicht bloss bezüglich Energieversorgung dem EU-Binnenmarkt unterworfen, sie müsste sich damit vielmehr auch allen, gerade in Energiefragen ausufernden EU-Regulierungen unterwerfen.

Oder unser Land wahrt bezüglich der Energieversorgung bewusst seine Unabhängigkeit, womit es Strom-Importe künftig möglicherweise über eine Strom-Börse abzuwickeln hätte. Es gälten dafür die gleichen Regeln, wie sie schon heute bezüglich der Erdöl-Versorgung der Schweiz gelten. Die Schweiz bzw. ihre Strom-Konsumenten wären damit einem freien Markt, bestimmt von Angebot und Nachfrage ausgesetzt - genau gleich wie bei vielen andern Versorgungsgütern des täglichen Bedarfs. Dies würde, wie Beispiele zeigen, mittel- oder längerfristige Vereinbarungen über die Energieversorgung und deren Kosten gut gewährleisten, so wie Gleiches heute bezüglich anderer Versorgungsgüter auch in Kraft ist.

Die Drohung, dass dies die EU zur Installierung neuer Strom-Autobahnen veranlassen könnte, die um die Schweiz herumgeführt würden  - wodurch unser Land seine heutige Drehscheibefunktion in der europäischen Stromversorgung einbüssen würde -  erweist sich als kaum haltbar: Solche neuen Strom-Autobahnen würden Investitionen in Milliardenhöhe bedingen, die nicht einmal mittelfristig finanzierbar wären, schon gar nicht von Ländern wie viele EU-Staaten, die heute mit einem schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung konfrontiert sind. Tatsachen, die ein Strom-Abkommen mit der EU auch bei der Schweizer Stromwirtschaft rasch an Attraktivität einbüssen lassen.  [1]

Das Papier zur Analyse eines möglichen Energie-Abkommens mit der EU mit dem Titel: «Stellungnahme zum Stromabkommen» finden Sie >> hier.

 

Behauptungen und Fakten zu den Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU 
Das Ja von Volk und Ständen vom 9. Februar 2014 zur Initiative gegen die Masseneinwanderung verlangt nach Neuaushandlung des Personenfreizügigkeits-Vertrags mit der Europäischen Union, was zu der Frage führt, ob dadurch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU gefährdet werden. Die Gegner jeglicher Beschränkung der Masseneinwanderung behaupten, dass Massnahmen zur Reduktion der Einwanderung nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern vielmehr alle Verträge des Pakets Bilaterale I gefährden würden, womit die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU insgesamt bedroht seien. Diese Behauptung ruft nach einer Klarstellung der Faktenlage.

Erstrangige Tatsache ist: Grundlage der Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU ist der 1972 abgeschlossene Freihandelsvertrag. Als dieser Vertrag unter Dach war, erläuterte der Bundesrat dem Schweizer Volk gegenüber die Bedeutung dieses Vertrags wie folgt: »Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Den schweizerischen Wirtschaftsakteuren soll gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten ein möglichst stabiler, hindernis- und diskriminierungsfreier Zugang zu ausländischen Märkten verschafft werden.« Eine solche geordnete, diskriminierungsfreie Grundlage für gute Wirtschaftsbeziehungen wurde mit dem Freihandelsvertrag gegenüber der EU offensichtlich erreicht. Das seit dem 1. Januar 1973 in Kraft stehende Freihandelsabkommen erweist sich damit als die Garantin ausgeglichen guter Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Das heisst nicht, dass die Bilateralen Verträge I bedeutungslos seien. Sie präzisieren in den damit einzeln angesprochenen Sachbereichen geltende Rahmenbedingungen und sind damit durchaus wichtig. Ihr Wegfall würde die Schweiz indessen keineswegs in die Verelendung stürzen. Ein Wegfall dieser Verträge ist jedoch unwahrscheinlich, da die EU daraus  - insbesondere aus dem Vertrag über den Transitverkehr -  eher mehr Vorteile zieht als die Schweiz selbst. Eine Kündigung dieser Verträge durch die EU ist daher, wie gesagt, hypothetisch, zumal dafür ein einstimmiger Beschluss aller heute der EU angehörenden 28 Mitgliedländer erforderlich wäre, was in der Realität kaum erreichbar sein dürfte. 

Auch bestimmte Wirtschaftszahlen sind dazu geeignet, die Bedeutung der Bilateralen I in einen realistischeren Zusammenhang zu stellen, als dies die Befürworter uneingeschränkter Masseneinwanderung zu tun pflegen: 2001, also im letzten Jahr vor dem Inkrafttreten der Bilateralen I, gingen noch 62 % aller schweizerischen Ausfuhren in Länder der Europäischen Union. 2014  - mit den Bilateralen I und II mitsamt der Personenfreizügigkeit -  hatten indessen nur noch 45 % der schweizerischen Ausfuhren ein Ziel in der Europäischen Union. Dieser Rückgang illustriert den wirtschaftlichen Bedeutungsverlust, den die EU mit Blick auf die Weltwirtschaft in den letzten Jahren hinzunehmen hatte. Die Wachstumsmärkte liegen für die Schweiz nicht in Europa, sie liegen in der USA, in Fernost und in Südamerika. 

Fakten, die wohl dazu geeignet sind, in der gegenwärtigen Diskussion Tatsachen und Behauptungen auseinander zu halten.

Zahlen gemäss Bundesamt für Statistik  

 

[1]  http://eu-no.ch/news/droh-instrument-energie-abkommen_109    Droh-Instrument «Energie-Abkommen»  -  EU-NO Newsletter vom 07.1.2016

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