Agglomerationspolitik soll Schweizer auf EU-Grossräume vorbereiten

Die Agglomerationspolitik ist Teil der Neuen Regionalpolitik, die mit der "Entleerungsstrategie" den nicht-rentablen Bergregionen (jüngst genanntes Beispiel: Calancatal) die bisherigen Gelder entziehen und dafür die reichen Agglomerationen subventionieren will. Neben den drei bestehenden staatlichen Verwaltungsebenen, welche eine Gesetzgebungskompetenz innehaben - Gemeinden, Kanton und Bund - soll neu eine fünfte organisatorische und gesetzgeberische Staatshierarchiestufe eingeführt werden.

Über eine neue vierte Ebene, die sogenannten Interkantonalen Organe, hat das Volk bereits mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) abgestimmt. Dies ist allerdings nur eine Zwischenetappe auf dem Weg, um aus den 26 Kantonen 5 bis 7 EU-kompatible Grossregionen zu bilden, wie man der NFA-Botschaft entnehmen konnte. Weil der Widerstand gegenüber Kantonsfusionen noch zu gross ist, und zwangsweise Gemeindefusionen wie im Tessin und Wallis (Ausserbinn ist überall!) zu grosses Aufsehen erregen, will man das Volk mit der Agglomerationspolitik langsam an den  Heimatverlust gewöhnen.

Mit diesen neuen Ebenen verlieren die Kantone und Gemeinde einen grossen Teil ihrer Autonomie. Wie das Beispiel des Pionierkantons Freiburg zeigt, ist die Agglomerationspolitik mit trickreichen Zwängen verbunden: "Die Änderung des vom Staatsrat provisorisch festgelegten Perimeters kann nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der 39 Agglomerationsräte erfolgen. Da die Gemeinde Düdingen nur vier und Tafers nur drei Vertreter in die Versammlung delegieren konnte, sind die Chancen dieser Gemeinden, aus dem Gründungsprozess aussteigen zu können, als verschwindend klein zu beurteilen."  Wie die Zwangfusion der Tessiner Gemeinde Sala Capriasca oder der Walliser Gemeinde Ausserbinn zeigen, können die Gemeinden auch vom Bundesgericht kaum Unterstützung erwarten: "Das Schweizerische Bundesgericht wies die von einigen Gemeinden geführte Beschwerde ab, die nicht gegen ihren Willen in den provisorischen Perimeter einbezogen werden wollten". In Bezug auf demokratische Mitsprache sind grosse Fragezeichen zu setzen, soll doch in den TAK-Empfehlungen nicht einmal das demokratische Prinzip der Unterscheidung zwischen Legislative und Exekutive vorkommen.

Dass die Agglomerationenbildung aus finanziellen Gründen erfolgen müsste, ist ein taktischer Vorwand. Sind doch die Gemeinden viel weniger verschuldet, als die Kantone oder gar der Bund. Wenn Bundesbern planwirtschaftlich steuern will, ist allemal Vorsicht angesagt. Erinnert sei nur an die  4 Milliarden Steuergelder, die  bei der Swissair ?verlocht? wurden, an die Dumpingpreiskonzessionen für die EU-Lastwagenlawine durch den Gotthard, der eine Goldgrube sein könnte. Oder die Umwandlung unserer Nationalbankgoldreserven zu Billigpreisen in verlustreiche Devisen.  Die Agglomerationspolitik darf nicht anonymen Technokraten überlassen werden. Gottfried Kellers Mahnung gilt hier besonders : "Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht im Stande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt".