NEIN zur verantwortungslosen Willkommenskultur! 06.04.2016 23:48
Die Asylgesetzrevision will die gescheiterte Willkommenskultur
noch
ausbauen statt begrenzen. Damit gefährdet sie die humanitäre Asyl-Tradition der
Schweiz. Stattdessen sind die Grenzen sofort gezielt und risikobasiert
systematisch zu kontrollieren, wenn nötig mit Hilfe der Armee, um insbesondere
auch den rücksichtslosen Schlepperbanden das Handwerk zu legen und eine erste
Triage der Migrantenströme vorzunehmen. Die Regierung hat sich der Thematik des
zunehmenden Werte- und Kulturwandels durch die grenzenlose Zuwanderung
anzunehmen: Dazu gehören die vielen abgewiesenen, aber nicht ausgeschafften
Asylanten resp. kriminellen Asylbewerber und die Gefahr der Einschleusung von
Terroristen, welche beispielsweise über die Asylschiene einreisen. Die Bildung
von Ghettos, wie wir sie in vielen der umliegenden Länder kennen, ist in der
Schweiz zu verhindern. Aufgrund der grossen Anzahl von Menschen mit völlig
anderem kulturellen Hintergrund ist den Grenzen der Integrationsmöglichkeiten Rechnung
zu tragen.
Schädliche und teure
Revisionsvorlage Mit den
geforderten Gratisanwälten für alle Asylsuchenden und der Möglichkeit der
diktatorischen Enteignung von Privaten, Unternehmen und Gemeinden zur Umnutzung
oder zum Neubau von Asylzentren durch den Bund wird eine verfehlte und
gefährliche Politik auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt.
In diesem
Jahr werden die Kosten für das Asylwesen allein beim Bund auf über 1,8 Milliarden
Franken ansteigen, ab dem kommenden Jahr bereits auf 2,3 Milliarden. Zusätzlich
tragen Kantone und Gemeinden jährliche Kosten von bis zu 2 Milliarden. Die
jährlich rund 3 Milliarden Franken Entwicklungshilfe sind zudem vermehrt als
Hilfe und für Informationskampagnen vor Ort einzusetzen und auch an
Rückübernahmeabkommen mit diesen Staaten zu knüpfen.
Die
verantwortungslose Asylgesetzrevision ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
Für
illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten ist das Schweizer Asylrecht nicht da!
Die Asylgesetzrevision schadet der Schweiz. Die Attraktivität der Schweiz als
Zielland ist angesichts der grossen Völkerwanderung nach Europa und der damit
verbundenen massiven Probleme zu senken und nicht noch auszubauen. Die Vorlage
von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga basiert auf falschen Zahlen. Die
Asylrevision geht von jährlich 24.000 Asylgesuchen aus; 2015 hatten wir aber
bereits 39.523 Gesuche; und sie geht davon aus, dass 40 % der Asylbewerber als ›Dublin-Fälle‹ bereits ab Bundeszentren in andere europäische Staaten überwiesen
werden können. In der Realität waren es im vergangenen Jahr gerade einmal 6 %
im Verhältnis zur Zahl der Gesuche.
Gratisanwälte für
alle Asylsuchenden führen zu einer teuren Prozessflut. Für rund 40.000 Asylsuchende des
Jahres 2015 Gratisanwälte zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig zu
behaupten, die Verfahren werden schneller, glaubt kein vernünftiger Mensch. Die
Möglichkeit der Enteignung von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden durch
den Bund für den Bau von neuen Asylzentren ist skandalös. Mit den
zentralistischen Plangenehmigungsverfahren wird zudem der zivile
direktdemokratische Widerstand gegen Asylunterkünfte in den Gemeinden
verunmöglicht.
Mit der
Revision können noch mehr Asylsuchende noch schneller hierbleiben, ungeachtet
dessen, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Schnellere Verfahren
helfen nur, wenn der Vollzug bei der Ausweisung konsequent durchgesetzt wird.
Das ist eine Frage der Führung.
Die langfristigen
Kosten werden unser Land an den Rand des Kollapses bringen. Wer will nicht in die Schweiz
kommen, wenn es hier für jeden und jede umsonst medizinische, zahnärztliche und
psychiatrische Behandlung, Sozialhilfe und jetzt noch einen bedingungslosen
Gratisanwalt auf Kosten der Steuerzahler gibt. Dazu kommen die staatlichen
Integrationsmassnahmen wie Sprachkurse und Ausbildungszulagen; diese werden
massiv ausgebaut und von Bundesbern subventioniert. Lautstark fordern linke
Kreise bereits staatliche Arbeitsbeschaffungsprogramme für Asylsuchende. Renitente
Asylbewerber könnten mit dem heutigen Asylgesetz bereits gesondert
untergebracht werden. Asylbewerber waren im Jahr 2015 fünfmal krimineller als
die Schweizer Bevölkerung. Auch hier bezahlt der Steuerzahler die Polizei-,
Gerichts- und Gefängniskosten.
Die SVP
ist froh, dass das Volk in Bezug auf die verantwortungslose Asylgesetzrevision am
5. Juni das letzte Wort hat. Sie fordert die Medienschaffenden dazu auf, über
die Vor- und Nachteile der Änderung des Asylgesetzes ausgewogen und kritisch
auf beiden Seiten zu berichten. Die SVP selber verzichtet auf eine Kampagne im
bezahlten öffentlichen Raum.
Die
Nationalratskommission missachtet die Bundesverfassung Nach dem
Bundesrat missachtet auch die aussenpolitische Kommission des
Nationalrates gegen den Willen der SVP-Vertreter die Bundesverfassung in
eklatanter Weise. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien
widerspricht der Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung, die Volk
und Stände 2014 beschlossen haben. Die SVP wird diese Erweiterung der
Personenfreizügigkeit bekämpfen und sich für eine Begrenzung der Zuwanderung
einsetzen. Der Bundesrat hat selbst immer betont, dass die
Personenfreizügigkeit mit einer Annahme der Volksinitiative ›gegen die Masseneinwanderung‹ nicht vereinbar sei. Folgerichtig
wurde die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vom Bundesrat nach
dem 9. Februar 2014 gestoppt. Unterdessen hat der Bundesrat vor dem Hintergrund
einer Erpressung durch die EU im Bereich der Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen
eine verfassungswidrige Kehrtwende beschlossen. Dieser hat sich nun heute auch
die aussenpolitische Kommission des Nationalrates gegen den Willen der SVP
angeschlossen. Indessen wird die SVP auch weiterhin alles daransetzen, dass bis
zum Februar 2017 eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
mit allen EU-Staaten, inklusive Kroatien, eingeführt wird, so wie es das Volk
am 9. Februar 2014 beschlossen hat. [1]
Vorteilhafte und
schädliche Einwanderung Wer als
Nicht-EU-Bürger dem raffiniertesten Schlepper am meisten bezahlen kann, der
ergattert sich heutzutage faktisch am ehesten ein Bleiberecht auf Dauer in der
Schweiz. Während die EU-Bürger von der Personenfreizügigkeit profitieren,
können sich die von weiter auswärts Kommenden mittels hohem Geldeinsatz
manipulierte oder gefälschte Pässe besorgen, die ihnen eine Herkunft aus einem
Kriegs- oder anderen Notgebiet attestieren. Von den Schleppern eingeschleust,
erschleichen sie hier Asyl oder zumindest eine vorläufige Aufnahme – was
in beiden Fällen zumeist auf ein Bleiberecht auf Lebenszeit hinausläuft.
Indessen wäre es ziemlich einfach, zwischen einer für die Schweiz vorteilhaften
und einer unserem Land Nachteile bescherenden Einwanderung zu unterscheiden und
den Einlass von Ausländern in unser Land auf eine solche Unterscheidung
auszurichten.
Die
wirtschaftliche Gesamtleistung eines Landes kommt bekanntlich in seinem
Bruttoinlandprodukt (BIP) – in der Summe
der im Land erbrachten wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistungen – zum Ausdruck. Der Wohlstand des Landes geht
aus dem pro Kopf der Bevölkerung erreichten BIP hervor. Auch der von jedem
Einzelnen an das gesamte BIP geleistete Beitrag kann berechnet werden – sowohl
derjenige der hier ansässigen Einwohner als auch der von jedem Einwanderer
geleistete. Übertrifft der von einem Einwanderer an das BIP der Schweiz
geleistete Beitrag das im Landesdurchschnitt errechnete BIP pro Kopf, so
verhilft dieser der Schweiz zu wirtschaftlichem Wachstum. Solche
Leistungsträger können daher als Einwanderer willkommen geheissen werden.
Hingegen
stellen Einwanderungswillige, deren persönliche Leistung unter dem
durchschnittlichen BIP pro Kopf der Bevölkerung bleibt, eine Belastung dar, die
dem Land eine Wohlstandseinbusse beschert; somit ist deren Einwanderung im
Interesse der Gesamtbevölkerung zu verhindern. Wird sie breit zugelassen, ist
der Weg der Schweiz in die Armut vorgezeichnet.
Bundesrätin
Sommarugas Bringschuld Bundesbern
will von derart sachbezogenen Einwanderungskriterien nichts wissen. Die Vorsteherin
des Justizdepartements lässt der Einwanderung, ihr Nicht-Handeln als ›menschlich‹ etikettierend, einfach ihren Lauf. Und verschliesst die Augen vor
der Tatsache, dass sie damit faktisch zur Komplizin skrupelloser und
raffinierter Schlepper und deren zahlungsfähigsten Kunden geworden ist. Die
schweren Nachteile solch faktischer Kollaboration mit kriminellen Schleppern
werden vom Bund auf die Gemeinden und vor allem auf die hier ansässige
Bevölkerung abgewälzt. Wie eine solche Politik mit dem bei Amtsantritt von
jedem Mitglied der Landesregierung zu leistenden Eid auf die Schweiz und ihre
Verfassung in Einklang zu bringen ist, das müsste die Vorsteherin des
Justizdepartements der Öffentlichkeit endlich einmal erklären. [2]
[1] Medienmitteilungen der SVP zur
Pressekonferenz vom 4. und 5. April 2016 [2] Quelle - auszugsweise http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/sommarugas_versagen-2628
Der Freitags-Kommentar vom 1. April 2016 von Ulrich Schlüer
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