NEIN zur verantwortungslosen Willkommenskultur!

Die Asylgesetzrevision will die gescheiterte Willkommenskultur

noch ausbauen statt begrenzen. Damit gefährdet sie die humanitäre Asyl-Tradition der Schweiz. Stattdessen sind die Grenzen sofort gezielt und risikobasiert systematisch zu kontrollieren, wenn nötig mit Hilfe der Armee, um insbesondere auch den rücksichtslosen Schlepperbanden das Handwerk zu legen und eine erste Triage der Migrantenströme vorzunehmen. Die Regierung hat sich der Thematik des zunehmenden Werte- und Kulturwandels durch die grenzenlose Zuwanderung anzunehmen: Dazu gehören die vielen abgewiesenen, aber nicht ausgeschafften Asylanten resp. kriminellen Asylbewerber und die Gefahr der Einschleusung von Terroristen, welche beispielsweise über die Asylschiene einreisen. Die Bildung von Ghettos, wie wir sie in vielen der umliegenden Länder kennen, ist in der Schweiz zu verhindern. Aufgrund der grossen Anzahl von Menschen mit völlig anderem kulturellen Hintergrund ist den Grenzen der Integrationsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. 

Schädliche und teure Revisionsvorlage 
Mit den geforderten Gratisanwälten für alle Asylsuchenden und der Möglichkeit der diktatorischen Enteignung von Privaten, Unternehmen und Gemeinden zur Umnutzung oder zum Neubau von Asylzentren durch den Bund wird eine verfehlte und gefährliche Politik auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt. 

In diesem Jahr werden die Kosten für das Asylwesen allein beim Bund auf über 1,8 Milliarden Franken ansteigen, ab dem kommenden Jahr bereits auf 2,3 Milliarden. Zusätzlich tragen Kantone und Gemeinden jährliche Kosten von bis zu 2 Milliarden. Die jährlich rund 3 Milliarden Franken Entwicklungshilfe sind zudem vermehrt als Hilfe und für Informationskampagnen vor Ort einzusetzen und auch an Rückübernahmeabkommen mit diesen Staaten zu knüpfen.

Die verantwortungslose Asylgesetzrevision ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

Für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten ist das Schweizer Asylrecht nicht da! Die Asylgesetzrevision schadet der Schweiz. Die Attraktivität der Schweiz als Zielland ist angesichts der grossen Völkerwanderung nach Europa und der damit verbundenen massiven Probleme zu senken und nicht noch auszubauen. Die Vorlage von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga basiert auf falschen Zahlen. Die Asylrevision geht von jährlich 24.000 Asylgesuchen aus; 2015 hatten wir aber bereits 39.523 Gesuche; und sie geht davon aus, dass 40 % der Asylbewerber als Dublin-Fälle bereits ab Bundeszentren in andere europäische Staaten überwiesen werden können. In der Realität waren es im vergangenen Jahr gerade einmal 6 % im Verhältnis zur Zahl der Gesuche.  

Gratisanwälte für alle Asylsuchenden führen zu einer teuren Prozessflut. Für rund 40.000 Asylsuchende des Jahres 2015 Gratisanwälte zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig zu behaupten, die Verfahren werden schneller, glaubt kein vernünftiger Mensch. Die Möglichkeit der Enteignung von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden durch den Bund für den Bau von neuen Asylzentren ist skandalös. Mit den zentralistischen Plangenehmigungsverfahren wird zudem der zivile direktdemokratische Widerstand gegen Asylunterkünfte in den Gemeinden verunmöglicht.  

Mit der Revision können noch mehr Asylsuchende noch schneller hierbleiben, ungeachtet dessen, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Schnellere Verfahren helfen nur, wenn der Vollzug bei der Ausweisung konsequent durchgesetzt wird. Das ist eine Frage der Führung.   

Die langfristigen Kosten werden unser Land an den Rand des Kollapses bringen. Wer will nicht in die Schweiz kommen, wenn es hier für jeden und jede umsonst medizinische, zahnärztliche und psychiatrische Behandlung, Sozialhilfe und jetzt noch einen bedingungslosen Gratisanwalt auf Kosten der Steuerzahler gibt. Dazu kommen die staatlichen Integrationsmassnahmen wie Sprachkurse und Ausbildungszulagen; diese werden massiv ausgebaut und von Bundesbern subventioniert. Lautstark fordern linke Kreise bereits staatliche Arbeitsbeschaffungsprogramme für Asylsuchende. Renitente Asylbewerber könnten mit dem heutigen Asylgesetz bereits gesondert untergebracht werden. Asylbewerber waren im Jahr 2015 fünfmal krimineller als die Schweizer Bevölkerung. Auch hier bezahlt der Steuerzahler die Polizei-, Gerichts- und Gefängniskosten.  

Die SVP ist froh, dass das Volk in Bezug auf die verantwortungslose Asylgesetzrevision am 5. Juni das letzte Wort hat. Sie fordert die Medienschaffenden dazu auf, über die Vor- und Nachteile der Änderung des Asylgesetzes ausgewogen und kritisch auf beiden Seiten zu berichten. Die SVP selber verzichtet auf eine Kampagne im bezahlten öffentlichen Raum.    

Die Nationalratskommission missachtet die Bundesverfassung 
Nach dem Bundesrat missachtet auch die aussenpolitische Kommission des Nationalrates gegen den Willen der SVP-Vertreter die Bundesverfassung in eklatanter Weise. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien widerspricht der Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung, die Volk und Stände 2014 beschlossen haben. Die SVP wird diese Erweiterung der Personenfreizügigkeit bekämpfen und sich für eine Begrenzung der Zuwanderung einsetzen. Der Bundesrat hat selbst immer betont, dass die Personenfreizügigkeit mit einer Annahme der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung nicht vereinbar sei. Folgerichtig wurde die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vom Bundesrat nach dem 9. Februar 2014 gestoppt. Unterdessen hat der Bundesrat vor dem Hintergrund einer Erpressung durch die EU im Bereich der Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen eine verfassungswidrige Kehrtwende beschlossen. Dieser hat sich nun heute auch die aussenpolitische Kommission des Nationalrates gegen den Willen der SVP angeschlossen. Indessen wird die SVP auch weiterhin alles daransetzen, dass bis zum Februar 2017 eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung mit allen EU-Staaten, inklusive Kroatien, eingeführt wird, so wie es das Volk am 9. Februar 2014 beschlossen hat.  [1]

Vorteilhafte und schädliche Einwanderung 
Wer als Nicht-EU-Bürger dem raffiniertesten Schlepper am meisten bezahlen kann, der ergattert sich heutzutage faktisch am ehesten ein Bleiberecht auf Dauer in der Schweiz. Während die EU-Bürger von der Personenfreizügigkeit profitieren, können sich die von weiter auswärts Kommenden mittels hohem Geldeinsatz manipulierte oder gefälschte Pässe besorgen, die ihnen eine Herkunft aus einem Kriegs- oder anderen Notgebiet attestieren. Von den Schleppern eingeschleust, erschleichen sie hier Asyl oder zumindest eine vorläufige Aufnahme – was in beiden Fällen zumeist auf ein Bleiberecht auf Lebenszeit hinausläuft. Indessen wäre es ziemlich einfach, zwischen einer für die Schweiz vorteilhaften und einer unserem Land Nachteile bescherenden Einwanderung zu unterscheiden und den Einlass von Ausländern in unser Land auf eine solche Unterscheidung auszurichten. 

Die wirtschaftliche Gesamtleistung eines Landes kommt bekanntlich in seinem Bruttoinlandprodukt (BIP)  – in der Summe der im Land erbrachten wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistungen –  zum Ausdruck. Der Wohlstand des Landes geht aus dem pro Kopf der Bevölkerung erreichten BIP hervor. Auch der von jedem Einzelnen an das gesamte BIP geleistete Beitrag kann berechnet werden – sowohl derjenige der hier ansässigen Einwohner als auch der von jedem Einwanderer geleistete. Übertrifft der von einem Einwanderer an das BIP der Schweiz geleistete Beitrag das im Landesdurchschnitt errechnete BIP pro Kopf, so verhilft dieser der Schweiz zu wirtschaftlichem Wachstum. Solche Leistungsträger können daher als Einwanderer willkommen geheissen werden.

Hingegen stellen Einwanderungswillige, deren persönliche Leistung unter dem durchschnittlichen BIP pro Kopf der Bevölkerung bleibt, eine Belastung dar, die dem Land eine Wohlstandseinbusse beschert; somit ist deren Einwanderung im Interesse der Gesamtbevölkerung zu verhindern. Wird sie breit zugelassen, ist der Weg der Schweiz in die Armut vorgezeichnet.  

Bundesrätin Sommarugas Bringschuld 
Bundesbern will von derart sachbezogenen Einwanderungskriterien nichts wissen. Die Vorsteherin des Justizdepartements lässt der Einwanderung, ihr Nicht-Handeln als menschlich etikettierend, einfach ihren Lauf. Und verschliesst die Augen vor der Tatsache, dass sie damit faktisch zur Komplizin skrupelloser und raffinierter Schlepper und deren zahlungsfähigsten Kunden geworden ist. Die schweren Nachteile solch faktischer Kollaboration mit kriminellen Schleppern werden vom Bund auf die Gemeinden und vor allem auf die hier ansässige Bevölkerung abgewälzt. Wie eine solche Politik mit dem bei Amtsantritt von jedem Mitglied der Landesregierung zu leistenden Eid auf die Schweiz und ihre Verfassung in Einklang zu bringen ist, das müsste die Vorsteherin des Justizdepartements der Öffentlichkeit endlich einmal erklären.  [2]

 

[1]  Medienmitteilungen der SVP zur Pressekonferenz vom 4. und 5. April 2016
[2]  Quelle - auszugsweise
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/sommarugas_versagen-2628
Der Freitags-Kommentar vom 1. April 2016 von Ulrich Schlüer