Eidgenössische Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 - Von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Überlegungen zur Eidgenössischen Volksinitiative »Pro Service public«

In welche Richtung soll es mit dem Service public in der Schweiz gehen? Eine der Vorlagen, über die das Schweizervolk am 5. Juni abstimmen wird, ist die Eidgenössische Volksinitiative »Pro Service public«. Die Initiative will, dass öffentliche Unternehmungen in erster Linie das Gemeinwohl zum Ziel haben müssen und nicht die Bundeskasse füllen sollen. Es geht vor allem um die drei grossen nationalen Unternehmen: Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die Post und die Swisscom. [Andere Service-public-Bereiche wie Wasser- und Stromversorgung, Spitäler und Schulen sind Sache der Kantone und Gemeinden.] 

Hinter der Initiative stehen die Konsumentenzeitschriften K-Tipp, Saldo, Bon à Savoir und Spendere Meglio. Nun sollte es eigentlich für jeden klar sein, dass die Post und die SBB, die beiden Bundesbetriebe par excellence, zuallererst für die Bevölkerung da sind und nicht für die Erzielung einer Rendite. Interessanterweise wird jedoch die Volksinitiative »Pro Service public« von allen politischen Akteuren unisono abgelehnt: In der Schlussabstimmung vom 25. 9. 2015 wurde sie dem Volk im Nationalrat mit 196 zu null und im Ständerat mit 43 zu null Stimmen zur Ablehnung empfohlen, was äusserst selten vorkommt. Dementsprechend haben sämtliche politischen Parteien die Nein-Parole beschlossen, ebenso die wichtigsten Verbände, vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) bis zum Unternehmerverband économiesuisse, aber auch der Gemeindeverband (SGV), der Städteverband und die SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete).

Was will die Volksinitiative »Pro Service public«
Warum wird sie so heftig bekämpft? Um sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen, ist es notwendig, sich auf die eigentliche Bedeutung des Service public, also der vom Staat gewährleisteten Grundversorgung zu besinnen, um von da aus die heutige Situation und die mögliche künftige Entwicklung ins Auge zu fassen. 

Der Initiativtext  
Art. 43?b Grundsätze für Leistungen der Grundversorgung durch den Bund

1.  Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn, verzichtet auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche und verfolgt keine fiskalischen Interessen.

2.  Die Grundsätze nach Absatz 1 gelten sinngemäss auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.

3.  Das Gesetz regelt die Einzelheiten; insbesondere grenzt es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen ab und stellt sicher, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.

Die Forderungen der Initiative 
Die Initianten erklären allgemeinverständlich die drei Grundforderungen ihrer Initiative: 

1.  Öffentliche Betriebe sollen das Wohl der Bevölkerung zum Ziel haben, und nicht möglichst hohe Gewinne für die Bundeskasse. Guter Service muss wichtiger sein als Profit.  

2.  Gewinne sollen in den Bundesbetrieben bleiben und dort für deren Erhaltung und Verbesserung reinvestiert werden. Das heisst: Gewinne der Bahn für die Bahn und Gewinne der Post für die Post. Heute dagegen fliessen alle Überschüsse in die Bundeskasse. Die Initiative stärkt also die Bundesbetriebe.

3.  Die Cheflöhne der Bundesbetriebe sollen jene der Bundesverwaltung nicht übersteigen. Es ist unverständlich, dass Bundesrätin Doris Leuthard pro Jahr 475000 Franken verdient, während ihre De-facto-Untergebenen Andreas Meyer (Chef SBB) mit 1046186 Franken das Doppelte und Urs Schäppi (Chef Swisscom) mit 1832000 Franken gar das Dreifache einkassieren. Zumal es erwiesen ist, dass die Leistungen eines Managers nicht besser werden, wenn seine Bezüge steigen. […] 

Siehe  http://proservicepublic.ch/

JA zu einem starken Service Public! JA zu einer starken Post! JA zu einer starken Bahn! JA zu einer guten landesweiten Grundversorgung! Nein zu Millionensalären für Manager von Bundesbetrieben!    

Liberalisierung vorantreiben oder bremsen?  
Die Gegner argumentieren, eine Annahme der Initiative würde unternehmerische Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit einschränken, ein Verzicht auf Gewinnstreben bei der Grundversorgung würde die Innovation hemmen und letztlich den Service public schwächen. Zudem, drohte Doris Leuthard, könnte ein Ausbleiben der Dividenden von Swisscom (580 Millionen Franken) und Post (200 Millionen Franken) zu Steuererhöhungen und Leistungsabbau führen. So oder ähnlich lauten mehr oder weniger die meisten kritischen Stimmen zur Initiative.  

Tatsache ist
Post, SBB und Swisscom sind heute Aktiengesellschaften, die Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten. Die Aktien der Post und der SBB sind
noch!zu 100 % in der Hand des Bundes, so Doris Leuthard. Die SBB erzielt keine Gewinne, sondern wird durch den Bund subventioniert. Die Post bringt mit dem Brief- und Paket-Transport  - trotz hohen Pakettarifen! –  nur wenig Gewinn ein, mit Ausnahme der PostFinance, die neben der Grundversorgung (Zahlungsverkehr) heute auch alle Bankgeschäfte in ihrem Portfolio hat. Die Swisscom ist, so Bundesrätin Leuthard, »ein börsenkotiertes Unternehmen; der Bund hält zwar noch über 50% [der Aktien], aber es gibt etwa 73?.000 andere Aktionäre, die wären dann ebenfalls betroffen. Mit einer solchen Vorgabe sinkt auch die Bonität des Unternehmens, das heisst, die Aktie verliert an Wert«. [Medienkonferenz vom 5. 4. 2016]

Kommentar: Die Liberalisierung der Post und der SBB, zwei einstigen Verwaltungsabteilungen des Bundes, ist weit vorangeschritten. Die Swisscom ist an der Börse, das heisst, sie muss möglichst hohe Gewinne machen, oder anders gesagt, sie steht unter der Fuchtel des globalisierten freien Marktes. Das Brief- und Paketmonopol der Post wurde unter dem Druck von Seiten des liberalisierten EU-Marktes, aber auch von Schweizer Wirtschaftsvertretern, sukzessive bis zu einem Restmonopölchen für Briefe bis zu 50 Gramm Gewicht abgebaut, und selbst dieses wird von économiesuisse heftig angegriffen: »Der Bundesrat«, heisst es, »will das Restmonopol bei der Briefpost beibehalten. Damit zementiert er die Übermacht der staatlichen Post und lähmt die Wettbewerbsdynamik im Schweizer Markt. Die Zeche bezahlen die Geschäftskunden. économiesuisse kritisiert diese Einschätzung und fordert eine umgehende Marktöffnung«. [économiesuisse vom 18. 9. 2015] 

Siehe  http://www.economiesuisse.ch/de/node/40699  

Hier setzt die Volksinitiative »Pro Service public« mit ihrer ersten Forderung an, dass öffentliche Betriebe das Wohl der Bevölkerung und nicht möglichst hohe Gewinne für die Bundeskasse zum Zweck haben sollen. Warum nicht ein Innehalten und ein Überdenken der Entwicklung der letzten Jahrzehnte? Wollen wir den immer noch relativ guten Schweizer Service public mit rasantem Tempo weiter in die Liberalisierungsfalle, in Privatisierung und Globalisierung treiben? Oder sollen wir uns auf die genossenschaftliche, auf das Gemeinwohl ausgerichtete Grundidee des Service public besinnen? Wir meinen: Manchmal ist es empfehlenswert, sich auf seine Wurzeln zu besinnen.

Die Post  
Die Schweizer Post  - La Poste Suisse, La Posta Svizzera, La Posta Svizra -  ist beinahe so alt wie der Schweizerische Bundesstaat. Die eidgenössische Postverwaltung wurde am 1. Januar 1849 gegründet und ersetzte die bisherigen kantonalen Postverwaltungen. Damit erhielt der Bund das Monopol zum Transport von Briefen, Paketen, Personen und Geldsendungen und stellte im Gegenzug eine zuverlässige flächendeckende und günstige Dienstleistung für die Bevölkerung sicher. Ab 1906 gab es einen Postcheckdienst, den Vorläufer der heutigen PostFinance. 1920 wurde die Post mit der Telefonie und Telegrafie zusammengelegt und hiess nun PTT.  

Telefontaxen und Zahlungsverkehr finanzierten den ganzen Postbetrieb 
In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Telefonieren zu einem eigentlichen Volkssport: 1948 zählte die Schweiz bereits 500000 Telefonabonnenten, 1959 eine Million. Im gleichen Jahr wurde das Schweizer Telefonnetz zum ersten vollautomatisierten Netz der Welt. An dieser Stelle besinnen sich ältere Jahrgänge glücklicherweise darauf zurück  - denn diese  Informationen sind im Internet nicht leicht zu finden! -  wie die PTT als Verwaltungsbetrieb des Bundes funktioniert hat: Mit den enormen Überschüssen aus den Telefontaxen und dem Zahlungsverkehr konnte die PTT alle ihre übrigen Bereiche problemlos finanzieren. So blieb das Porto für Briefe und Pakete günstig, jedes kleine Dorf hatte sein eigenes Postamt, und die Postautos fuhren auch in abgelegene Bergdörfer. Ein hervorragender Service public für alle konnte damit gewährleistet werden. Heute würde man sagen: Die notwendigen Investitionen und Innovationen wurden innerhalb der PTT durch die Überschüsse einzelner Bereiche quersubventioniert. Dann kam der Geist der Liberalisierung über die Schweizer Politiker: Der bestens rentierende Telefonie-Bereich wurde 1998 vom Rest der Post abgetrennt; die Aktiengesellschaft Swisscom wurde gegründet und schrittweise teilprivatisiert. Die Eidgenossenschaft hält zurzeit noch gut 50% der Aktien. An der Börse kann dieser Anteil aber schnell einmal unter die Hälfte sinken, wenn das Parlament das will. Die Post ist seit dem 1. Januar 2013 ebenfalls eine Aktiengesellschaft. Die Aktien der Schweizerischen Post AG sind bis jetzt! zu 100 % beim Bund. Aber die Wahl der Rechtsform einer Aktiengesellschaft weist auf Pläne für eine sukzessive Privatisierung hin. Obwohl die Post satte Gewinne in die Bundeskasse einbringt, werden die Dienstleistungen emsig abgebaut: »In den letzten 15 Jahren schlossen 1800 Poststellen: Mehr als die Hälfte aller Filialen«.  

Viele Dörfer tragen schwer daran, dass sie keine Post mehr haben,
denn für die Identität eines Schweizer Dorfes ist die eigene Post wie der eigene Dorfladen und die eigene Primarschule ein wichtiger Baustein. Die Behauptung von Bundesrätin Leuthard an der Medienkonferenz, die Postämter würden geschlossen, weil die Leute e-Mails statt Briefe schreiben, ist schlicht falsch: Die Post beförderte im Jahr 2015 2,172 Milliarden adressierte Briefe und über 115 Millionen Pakete. Jeder langjährige Briefträger, der darauf angesprochen wird, antwortet, er habe nichts von weniger Briefverkehr gemerkt ….. Der rentable Zahlungsverkehr wurde 2013 in die PostFinance AG ausgegliedert, eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG. Niemand garantiert uns, dass die Postfinance AG nicht wie die Swisscom eines Tages an der Börse landet und mindestens teilweise dem freien Markt überlassen wird ..… 

Die SBB 
Am 20. Februar 1898 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten mit 386634 Ja gegen 182718 Nein dem Erwerb privater Eisenbahnen durch den Bund und der Gründung der Schweizerischen Bundesbahnen zu. Die SBB wurde im Jahr 1902 gegründet. Seither baute sie sukzessive einen schweizweit flächendeckenden öffentlichen Verkehr aus, zusammen mit anderen Eisenbahngesellschaften, der Post, den Schiffahrtsbetrieben und den Bergbahnen. 1999 wurde auch die SBB aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und ist seither eine Aktiengesellschaft.

Noch heute sind in der Schweiz aber auch zahlreiche Privatbahnen in Betrieb, in der Regel privatrechtliche Aktiengesellschaften. Viele davon sind Schmalspurbahnen, können also auf dem Schienennetz der SBB nicht fahren, sind aber in den SBB-Fahrplan voll integriert. Bei den meisten Privatbahnen haben die Kantone die Aktienmehrheit. Die Appenzeller Bahn zum Beispiel existiert seit 1875, wurde im Laufe der Zeit mit anderen Ostschweizer Privatbahnen zusammengelegt und heisst heute Appenzeller Bahnen, eine AG, an der die Eidgenossenschaft, die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, die Stadt St.Gallen, verschiedene Gemeinden und auch private Aktionäre beteiligt sind. Die Rhätische Bahn als zweites Beispiel ist dagegen keine Privatbahn, sondern wurde nach einer Volksabstimmung von 1897 zur bündnerischen Staatsbahn. 

Zum Service der SBB  
Dass die Bahnbillete und die Generalabos immer teurer werden, ist bekannt. Ebenso weiss jeder Pendler, dass er in den Städteschnellzügen in den Stosszeiten stehen muss – falls er sich nicht ein Erstklass-GA für 5970 Franken pro Jahr leisten kann. Und wer nicht weiss, wie man die Billetautomaten bedient, verpasst vielleicht den Zug, weil keiner mehr da ist, der ihm zur Hand geht. Auch bei der SBB gäbe es also einigen Handlungsbedarf pro Service public …..  

Fazit: »Pro Service public« Denkpause in Zeiten von Globalisierung und TiSA   
Die Grundversorgung müsse mit
»Trends wie Digitalisierung, Globalisierung […] Schritt halten können«: Die dazu notwendigen Innovationen und Investitionen würden durch die Initiative verhindert. »Weitere Liberalisierungsschritte sind angezeigt, nötig ist mehr Markt und Wettbewerb als heute, nicht weniger.« Dies sagte Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH, Präsidentin der Zürcher Handelskammer, an der Medienkonferenz vom 5. April 2016. 

Was hat unsere Grundversorgung mit der Globalisierung zu schaffen? Was haben unsere Pöstler und Bähnler im Ausland zu suchen? An welche Innovationen und Investitionen denken Frau Sauter und andere Wirtschaftsvertreter? Zum Beispiel an diese? »Rund 7 Milliarden Franken blätterte Swisscom 2007 für die Übernahme der italienischen Telecomfirma Fastweb hin. Der Kauf wird immer mehr zum grossen Flop. Vorläufiger Tiefpunkt: Der Milliarden-Abschreiber vom letzten Dezember, der den Reingewinn von Swisscom um rund 1,2 Milliarden Franken schmälerte« 

Siehe  http://proservicepublic.ch/index.php?id=15
Schweizer Kunden zahlen für teure Auslandabenteuer  

Wie sagte Frau Leuthard an der Medienkonferenz? Beim Bund und den Kantonen sei man sehr froh über die hohen Steuern, welche die Swisscom zahle. 2015 habe sie zusammen mit der Post eine halbe Milliarde Gewinnsteuer abgeliefert. Wenn diese kleiner sei, dann müssten der Bund und die Kantone Steuern erhöhen oder Ausgaben kürzen ….. So, so – und was ist mit den 1,2 Milliarden, die im globalen Markt versickert sind? 

Die Volksinitiative »Pro Service public« gibt uns Bürgern dankenswerterweise die Gelegenheit, eine Denkpause einzulegen und uns auf die direktdemokratischen und genossenschaftlichen Grundsätze zurückzubesinnen; mit diesen sind wir in unserem Staatswesen immer gut gefahren.

Ein schweizerisches Service-public-Unternehmen hat mit dem ihm von den Steuerzahlern anvertrauten Kapital keine Spekulationsgeschäfte und keine Expansion ins Ausland zu veranstalten.  

Noch ein Wort zu den Salären: Ein SBB- oder Postchef sollte seine Stelle nicht nur wegen des hohen Lohns antreten. Wenn die vielen Gemeinderäte und Schulpfleger ihre Mandate nur wegen der Bezahlung annähmen, könnten wir zusammenpacken. Denn die meisten von ihnen beziehen in ihrem Hauptberuf einen weit höheren Stundenlohn als in ihrem Teilzeitamt. Und wer ein Vollzeitamt ausübt, wie die meisten kantonalen Regierungsräte, würde mit seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrung in der Privatwirtschaft wohl einiges mehr verdienen. Die direkte Demokratie besteht eben nicht nur aus Rechten, sondern auch aus Pflichten, aus dem Mittragen der Verantwortung für das Ganze. 

Zum Schluss ein ganz zentrales Argument, das bisher kaum in die Waagschale gelegt wurde: Wenn die Initiative »Pro Service public« vom Schweizer Volk angenommen wird, bedeutet das einen klaren Stopp für das vom Bundesrat geplante Andocken der Schweiz an TiSA: Die Gefahr, dass sämtliche Dienstleistungsbereiche inklusive der Grundversorgung  - deren Ausklammerung bisher nicht glaubhaft belegt wurde -  in den unersättlichen Rachen der globalen Grosskonzerne geworfen würden, könnte einstweilen abgewendet werden. Langsam neigt sich die Waage auf die andere Seite.  [1] 

Wie aus dem diesbezüglich mit Prof. Dr. Rainer Schweizer, ehem. Ordinarius für Öffentliches Recht einschliesslich Europa- und Völkerrecht, Universität St. Gallen, geführten Interview hervorgeht, kann

Die Initiative kann so umgesetzt werden, dass sinnvolle Investititionen gefördert werden 

Den von Marianne Wüthrich an Prof. Schweizer gestellten Fragen gehen Zitate aus den Erläuterungen des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein voraus:

Abstimmungsbüchlein auf Seite10: »Die Annahme der Initiative würde zu einer Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und der Wettbewerbsfähigkeit führen. Die bundesnahen Unternehmen dürften bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben, was die Innovation und die Entwicklung hemmt. Das würde den Service public schwächen.«

Frage: Stimmt es, dass die Innovation und die Entwicklung von SBB, Post und Swisscom bei einem Ja zur Initiative eingeschränkt wären? Oder anders formuliert: Müssten sie ihre gesamten Erträge ausschliesslich für bessere Dienstleistungen, also für billigere Zugbillets und Päckli, mehr bediente Bahnschalter und die Wiedereröffnung der geschlossenen Postämter verwenden?

Prof. Schweizer: Es gibt verschiedene private und öffentliche Unternehmen, welche nach Gewinnen streben, aber aus bestimmten Gründen die Gewinne nicht ausschütten. Der Gesetzgeber, der den Verfassungstext umsetzt, kann sehr wohl festlegen, wie die Gewinne zu verwenden sind, nämlich zum einen zur Senkung der Preise für die Leistungen des Service public für die Landesbewohner, zum anderen aber notwendigerweise auch für die inhaltlichen, technischen und betrieblichen Innovationen und Entwicklungen. Dass zum Beispiel von der SBB vielfältige Angebote jetzt über Internet und iPhone nutzbar sind, ist im Sinne und konform mit dem Initiativtext. Dasselbe gilt für die grossen Investitionen, welche die Swisscom in den Netzausbau steckt. Die Initiative kann so umgesetzt werden, dass solche Bestrebungen nicht behindert, sondern durch die Konzentration der Mittel gefördert werden.

Abstimmungsbüchlein auf Seite7: Die Initiative fordert, »im Bereich der Grundversorgung keine fiskalischen Interessen zu verfolgen«. Damit soll sichergestellt werden, »dass Gewinne der bundesnahen Unternehmen aus der Grundversorgung nicht in Form von Dividenden an den Bund ausgeschüttet werden.«

Frage: Müssten also bei einem Ja zur Initiative die Aktiengesellschaften in andere Rechtsformen umgewandelt werden?

Prof. Schweizer: Das ist keineswegs notwendig; es genügen gewisse Anpassungen in den Bundesgesetzen und Verordnungen.

Abstimmungsbüchlein auf Seiten 6/7: »Gemäss dem Initiativtext wäre die Quersubventionierung anderer Bereiche * untersagt. Ob die Quersubventionierung innerhalb des Bundes, innerhalb der bundesnahen Unternehmen oder von den Unternehmen zum Bund gemeint ist, geht aus dem Initiativtext nicht hervor.«

* Im Initiativtext steht anderer Verwaltungsbereiche, was im Abstimmungsbüchlein eine Verfälschung des Initiativtextes darstellt.

Frage: Welche Quersubventionierungen will die Initiative verbieten?

Prof. Schweizer: Unzulässig sollen Quersubventionierungen in andere Verwaltungsbereiche mit anderen Zwecken sein, also zum Beispiel von der Post in Logistikbetriebe der Armee.

Abstimmungsbüchlein auf Seite6: »Beim Service public sind Quersubventionierungen üblich. Indem weniger rentable Dienstleistungen über Erträge aus rentablen Dienstleistungen finanziert werden, erhalten alle die gleichen Leistungen zum gleichen Preis und in gleicher Qualität: So kostet ein A-Post-Brief an jeden Ort in der Schweiz gleich viel.«

Frage: Also hat der Bundesrat doch verstanden, welche Quersubventionierungen die Initiative erlauben will?

Prof. Schweizer: Der Bundesrat gibt mit dieser Erläuterung ein zutreffendes Beispiel für die erlaubte Quersubventionierung innerhalb der ganzen Palette von Postleistungen. Das Postgesetz schreibt im übrigen schon heute in Art. 19 vor, dass die Erträge, welche die Post aus den reservierten Dienstleistungen erwirtschaftet, nicht für Quersubventionierungen für Leistungen ausserhalb der Grundversorgung verwendet werden dürfen.

Abstimmungsbüchlein auf Seite10: »Die bundesnahen Unternehmen hätten zudem bei einer Annahme der Initiative strengere Rechnungslegungspflichten einzuhalten. Sie müssten in ihrer Buchhaltung die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen abgrenzen.«

Frage: Wäre eine solche Abgrenzung im Sinne der Transparenz nicht ohnehin wünschenswert?

Prof. Schweizer: Solche Angaben in den Rechnungen wären sehr sinnvoll. So haben die Poststellen heute einen Gemischtwarenverkauf, dessen Rentabilität zu kennen lohnend wäre.  [2]

 

Quelle: Zeit-Fragen - Ausgabe Nr. 9/10 vom 26. April 2016   
[1]  http://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2016/nr-910-26-april-2016/in-welche-richtung-soll-es-mit-dem-service-public-in-der-schweiz-gehen.html

[2]  http://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2016/nr-910-26-april-2016/die-initiative-kann-so-umgesetzt-werden-dass-sinnvolle-investititionen-gefoerdert-werden.html