EU-Weisungen: Automatisch übernommen

Vor zehneinhalb Jahren, am 24. September 2006, nahmen Volk und Stände

in einer Volksabstimmung eine Revision des Asylgesetzes deutlich an. Darin wurden konkrete Massnahmen gegen die illegale Einwanderung und gegen den Missbrauch des Asylrechts getroffen. Die Massnahmen zielten darauf ab, illegal Eingereiste zu raschem Verlassen der Schweiz zu veranlassen. Bis zur Ausreise sollte den illegal Anwesenden nur Nothilfe geleistet werden. So beschloss es der Souverän.

Illegale Einwanderung und Missbrauch des Asylrechts sind zweifelsohne verwerfliche Handlungen. Wer unter Missbrauch von Asylrecht hier eine definitive Bleibe ergattern will, macht sich an Orten breit, die eigentlich für echte Flüchtlinge, also tatsächlich an Leib und Leben Bedrohten und Verfolgten, reserviert sind. Ein solcher Missbrauch, so entschieden damals Volk und Stände, sollte keine Schonung erwarten können.

Eine EU-Richtlinie 
Neuerdings geschieht allerdings Wunderliches. Die Asylanwälte behaupten, die mit dem Volksentscheid im Jahr 2006 geschaffene Rechtsgrundlage sei gar nicht mehr gültig. Dabei darf man  - eher zwischen den Zeilen als in offizieller Mitteilung -  erfahren, die EU habe zum Umgang mit illegalen Einwandern eine Richtlinie erlassen. Und der Bundesrat habe diese Richtlinie im Namen der Schweiz mitunterzeichnet. Höchst verwundert darf der Stimmbürger erfahren, dass dies keine leere Behauptung der Asylanwälte ist. Tatsächlich hat der Bundesrat  - die Federführung hatte offenbar das Departement Sommaruga -  eine solche EU-Richtlinie unterzeichnet. Damit wurden

ohne dass die Stimmbürger davon erfuhren

wesentliche Pfeiler des aus der Volksabstimmung von 2006 hervorgegangen Asylgesetzes schlicht amputiert. Selbst auf das bundesrätliches Vorgehen zur Aushebelung eines offenbar obrigkeitlich nicht geschätzten Volksentscheids angesprochene Parlamentarier reagieren perplex. Verfassungsbruch ist offensichtlich nicht nur im vergangenen Dezember Tatsache geworden, als die Nicht-Umsetzung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung parlamentarisch abgesegnet wurde. Ein Verfassungsbruch geschah bereits in dem Moment, als die Mitte-Links-Mehrheit im Bundesrat klammheimlich die Unterzeichnung einer EU-Richtlinie durchsetzte, der flugs und wiederum

vollumfänglich hinter dem Rücken von Volk und Parlament

als höheres Gesetz Vorrang gegenüber unserer Bundesverfassung eingeräumt wurde. Es ist dem Streit zwischen linken Aktivisten und SP-Regierungsrat Mario Fehr zu verdanken, dass dieses der Verfassung und dem Souverän gegenüber gewissenlose bundesrätliche Handeln überhaupt ruchbar wurde. Die Stimmbürger erhalten daraus immerhin Anschauungsunterricht, was unserem Land und seinem Souverän blüht, wenn die Schweiz via Rahmenvertrag die automatische Übernahme von EU-Weisungen, EU-Beschlüssen und EU-Gesetzen hinzunehmen hätte. Die gleiche Unterordnung unter die Vorherrschaft des Brüsseler Bürokratie-Apparates plant die Bundesrat-Mehrheit auch mit dem Gegenvorschlag zur sogenannten Rasa-Initiative, die nichts anderes anstrebt als die radikale Beseitigung des Volksentscheids vom 9. Februar 2014 gegen die Masseneinwanderung. Im Gegenvorschlag soll der generelle Vorrang von EU-Recht gegenüber der Schweizer Bundesverfassung festgelegt werden.

Der Souverän wäre damit radikal entrechtet.

Die Bundesrat-Mehrheit ist auf dem Weg, die Schweiz zur Zwangsheirat mit der EU zu zwingen. Ob Bürgerinnen und Bürger dieses Unterfangen rechtzeitig zu verhindern in der Lage sind?   [1] 

 

Wenn Volksentscheide einfach keine Rolle mehr spielen 
Auf Antrag des Chefs des EDA, FDP-Bundesrat Didier Burkhalter, hat der Bundesrat der kürzlich ernannten neuen Staatsekretärin und höchsten Diplomatin unseres Landes per 1. April die Verantwortung für die EU-Verhandlungen, das mit Abstand wichtigste aussenpolitische Dossier unseres Landes, übertragen. Damit wird nun eine Sozialdemokratin und früheres Mitglied des Vorstands der SP Basel die Interessen unseres Landes in Brüssel vertreten.  

Im Juni 2016 stimmten in Grossbritannien bei einem Referendum 51.9 % der Wähler für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Wer wurde im Hinblick auf diese Austrittsverhandlungen folglich Aussenminister? Boris Johnson, welcher die Kampagne der Brexit-Befürworter angeführt hatte. Eine normale Folge eines demokratischen Entscheides, sollte man meinen. 

Aber nicht so in unserem Land. Zwar lehnte das Volk bereits 2001 die Volksinitiative Ja zu Europa, welche einen Beitritt der Schweiz zur EU verlangte, mit 76.8 % ab. Zwar hat das Volk 2014 die Volksinitiative der SVP gegen die Masseneinwanderung angenommen und damit das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU grundsätzlich in Frage gestellt. Zwar zeigen seit Jahren zahlreiche Umfragen klipp und klar, dass die Schweizerinnen und Schweizer mit grosser Mehrheit einen Beitritt zu dieser taumelnden und den Nationalstaat bekämpfenden Union klar ablehnen. Doch was kümmert dies unsere Landesregierung. Sie legt die Verantwortung für die Verhandlungen mit der EU und damit die eigentlich möglichst harte Verteidigung unserer Interessen gegenüber Brüssel in die Hände einer Vertreterin einer Partei, welche auch heute noch offen einen EU-Beitritt anstrebt; eine SP, welche damit nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung vertritt. Es ist offensichtlich, wie ernst die EU-Bürokraten eine solche Verhandlungsführung im Namen der Schweiz nehmen werden. Einmal mehr demaskiert sich damit auch EDA-Chef Burkhalter, den Volksentscheide schon lange nicht mehr interessieren und der auch gar nicht mit der EU verhandeln will, wie sich das bereits bei der Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative deutlich gezeigt hat.

Die SVP wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Durchsetzung des Volkswillens, für die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz einsetzen. Ein Rahmenabkommen mit der EU werden wir gegen die Bundesratsmehrheit und linke Chefbeamte entschieden bekämpfen. Zudem fordern wir den Bundesrat auf, die Interessen unseres Landes endlich auch durch Beamte vertreten zu lassen, welche bereit sind, sich mit ganzem Herzen für die Umsetzung der Entscheide des Schweizer Volkes einzusetzen.  [2]  

  

[1]  https://www.eu-no.ch/news/eu-weisungen-automatisch-uebernommen_151

23. 2. 17

[2]  SVP-Mitteilung vom 22. 2. 17