Zu den Themen Informationsaustausch, Waffenrecht und Bilaterale

Die SVP verlangt bezüglich des automatischen Informationsaustauschs

mit dem Ausland einen sofortigen Marschhalt! Der Bundesrat will das Netzwerk mit heute 38 Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten AIA seit 2017/2018 umsetzt, ab 2018/2019 um weitere 41 Staaten und Territorien erweitern. Hinzu kommen China und Russland. Die SVP lehnt diese unnötige, voreilige und unverantwortbare Ausdehnung des Datenaustauschs entschieden ab und fordert in ihrer dazu eingereichten Vernehmlassungsantwort einen Marschhalt. Der AIA mit Ländern wie Brasilien, China, Mexiko oder Russland hätte ganz klar auch negative Auswirkungen auf dort ansässige Auslandschweizer. Die SVP verlangt daher vom Bundesrat, zuerst die Auswirkungen der bestehenden AIA-Abkommen eingehend zu prüfen. Einem solchen Abkommen mit Staaten, welche die verfassungsmässig verlangten Anforderungen an den Datenschutz nicht garantieren können, darf unter keinen Umständen zugestimmt werden.  

Die auf Seiten der SVP bestehende ablehnende Haltung und ihre grundlegende Kritik am System des automatischen Informationsaustauschs braucht an dieser Stelle nicht wiederholt zu werden. Da die Schweiz nun diesen Weg leider trotzdem eingeschlagen hat, müssen zumindest wichtige Grundsätze wie gleich lange Spiesse zwischen den Finanzplätzen, Regularisierungsmöglichkeiten, Datenschutz sowie erkennbare Anstrengungen für einen Marktzugang eingehalten werden. Hier bestehen für die meisten der betroffenen Länder deutliche Vorbehalte. Bezüglich des Datenschutzes kommt auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zu dem Schluss, dass das Sicherheitsniveau bei 19 Ländern ungenügend ist. Das hohe Tempo des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) ist für die SVP überraschend, da seitens der OECD kein konkreter Druck besteht, wonach die Schweiz so rasch weitere AIA-Abkommen abschliessen müsste, sondern bestenfalls eine Erwartungshaltung. Die SVP verlangt daher, das heutige AIA-Netzwerk hinsichtlich Vertraulichkeit, Datenschutz und Spezialitätsprinzip zunächst  einer eingehenden Evaluation zu unterziehen, bevor dieses voreilig um weitere Länder, bzw. Territorien erweitert wird. Auch gilt es, das Level Playing Field mit den massgebenden Konkurrenzfinanzplätzen sicherzustellen. Solange die Vereinigten Staaten als wichtigster OECD-Mitgliedstaat selber keine AIA-Abkommen unterzeichnet haben, wird die SVP Erweiterungen des Datenaustausches ablehnen. 

Sollte der Bundesrat entgegen dieser Forderung nach einem sofortigen Marschhalt und einer Evaluation der bestehenden Abkommen dennoch eine entsprechende Botschaft verabschieden, wird sich die SVP im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass nur AIA-Abkommen mit demokratischen Staaten oder Territorien abgeschlossen werden, deren rechtsstaatliche Strukturen weitgehend unserem Niveau entsprechen und die in Bezug auf den Datenschutz den verfassungsrechtlichen Mindeststandard erfüllen.  

Nein zum bürokratischen EU-Entwaffnungswahn - Von Nationalrat Werner Salzmann   

Brüssel startet eine neue Offensive gegen die bewährte Milizarmee sowie den Schiesssport der Schweiz. Unter dem Titel Terrorismusbekämpfung sollen Armeeangehörige sowie unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Mit einem umfassenden bürokratischen Kontrollsystem will die EU dem Schiesssport, der Jagd und dem Sammlerwesen den Garaus machen. So nicht! Die SVP fordert den Bundesrat auf, diesem Vorhaben unmissverständlich entgegenzutreten.

Im Nachgang zu den Anschlägen von Paris sah es die Europäische Union als notwendig an, den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken. Eine dieser Massnahmen war, dass eine Verschärfung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Richtlinie 91/477/EWG) eingeleitet wurde. Nun sind das Abkommen von Schengen sowie das Schengener Durchführungsübereinkommen Bestandteile des EU-Rechts. Die Schweiz konnte bei den Verhandlungen zwar anwesend sein, hatte jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Aufgrund des Assoziierungsabkommens zu Schengen ist die Schweiz jedoch verpflichtet, Entscheide der Europäischen Union in diesem Bereich umzusetzen. Tut sie dies nicht, erfolgt ein Ausschluss der Schweiz aus den Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin.

Soeben hat das EU-Parlament einer erneuten Verschärfung des EU-Waffenrechts mit 491 zu 178 Stimmen bei 28 Enthaltungen zugestimmt. Die Richtlinie kann nun in Kürze in Kraft treten. Inhaltlich folgt die Richtlinie zwar nicht den noch weiter gehenden Vorschlägen der EU-Kommission, dennoch schiesst auch die EP-Direktive völlig über das Ziel hinaus. So würden auf die Schweiz namentlich folgende Massnahmen zukommen: 

-   Einsetzung einer Behörde, welche regelmässig kontrollieren muss, ob deaktivierte Waffen auch tatsächlich dauerhaft unbrauchbar gemacht sind;  

-   Registrierung aller wesentlichen Bestandteile von Waffen sowie aller deaktivierten Waffen; die Einführung eines nationalen Waffenregisters hat der Souverän bisher abgelehnt und setzt vielmehr auf die Verknüpfung der kantonalen Register; 

-   Informationsaustausch innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten, damit Personen, die in einem Land keine Waffe erwerben dürfen, nicht auf ein anderes Land ausweichen können;  

-   Eine Behörde soll auch bei Online-Käufen zwischengeschaltet werden; Sturmgewehre mit Magazinen von mehr als 10 Schuss sollen verboten werden; derzeit sind Magazine mit bis zu 20 Schuss oder mehr in der Schweiz in Gebrauch;

-  Waffenbesitzer sollen einen Bedürfnisnachweis erbringen müssen, um eine Waffe behalten zu dürfen, während Neuerwerber einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen; auch dies hat der Souverän bereits abgelehnt; 

-   Regelmässige medizinisch-psychologische Tests für Waffenbesitzer sollen eingeführt werden, gemäss aktuellem Stand jedoch nicht zwingend sein; es ist nur eine Frage der Zeit, bis schärfere Vorgaben erfolgen;

-   Waffenhalter sollen dazu verpflichtet werden, Mitglied in einem Schützenverein zu werden und eine Teilnahmepflicht zu erfüllen;

-   Wer die Bedingungen an den Waffenbesitz nicht mehr erfüllt, soll dazu verpflichtet werden, die Waffe entschädigungslos abzugeben. 

Für die Schweiz würden die Verschärfungen eine Kriminalisierung aller Schützen, Jäger, Sammler und Waffenerwerber bedeuten, ohne irgendeinen Mehrwert im Kampf gegen den Terrorismus zu bringen. 

Die SVP fordert daher den Bundesrat auf, die Entwaffnungs-Richtlinie nicht zu übernehmen. Es ist verantwortungslos, in der heutigen Zeit die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, während die EU-Aussengrenze löchrig ist wie ein Schweizer Käse und die bewaffneten Auseinandersetzungen immer näher an Europa heranrücken. 

Werner Salzmann ist Nationalrat von  Mülchi (BE)

Anmerkung politonline: Man muss sich einmal die Unzahl an Waffen vor Augen halten, die die Rüstungsfirmen der EU-Staaten Jahr um Jahr exportieren. Inzwischen liegt es auf der Hand, dass diese mit schöner Regelmässigkeit auch in die Hände des Dschihads gelangen, während dem Europäer Waffen weitgehend entzogen wären. Bei vielen Abstimmungen im EP fragt man sich, wo Überlegung, Verstand, Verhältnismässigkeit und ein Überblick über den Sachverhalt gegeben sind. So auch im obigen Fall. Das mit grosser Zähigkeit verfolgte Ziel, den Bürger zu entwaffnen, dürfte im Zusammenhang mit dem Konzept des Aufbaus einer Weltarmee zu sehen sein, die allein von der UNO zu befehligen wäre. »Während Polizei und Militär eine ungebremste Hochrüstung erleben und die politische Doktrin weitreichende Vollmachten zur Niederschlagung und Internierung der Bevölkerung beinhaltet«, schrieb der englische Journalist Paul J. Watson bereits im Februar 2008  [1], »sollen gleichzeitig rechtschaffende Bürger im Namen des Friedensentwaffnet werden.« Aber auch für dieses Ziel gibt es Vorläufer: So sprach sich der Nationale Kirchenrat der USA, der Federal Council of Churches, FCC, bereits 1942 für eine Weltregierung, die internationale Kontrolle aller Armeen, ein universales Finanzsystem und eine demokratisch kontrollierte internationale Bank aus. Wobei hier der Zusatz demokratisch sofortige Zweifel wecken muss. Nicht uninteressant ist auch, dass der FCC zwischen 1926 und 1929 von John D. Rockefeller rund 137.000 $ erhalten hatte. Mit solchen Mitteln lassen sich bekanntermassen nicht nur Strategien untermauern, sondern auch die direkte Beeinflussung der Bevölkerung praktkizieren.

 

Teils breitgeschlagen, teils verschwiegen: Fake News und EU-Propaganda – Von  Ulrich Schlüer 
Unablässig  - als willfährige Echos auf Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Bundesverwaltung -  singen die hiesigen Medien unisono das Hohe Lied vom überragenden Nutzen der Bilateralen, insbesondere der Personenfreizügigkeit, für die Schweiz. Studien lieferten dazu bisher widersprüchliche Berechnungen. Eine einzelne, auf die sich die Economiesuisse laufend beruft, präsentiert positive Zahlen zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Gleichzeitig beteuert sie aber, dass sich die
Gültigkeit dieser Zahlen erst etwa 2035 einwandfrei überprüfen lasse: Dann, wenn keiner der heutigen Autoren noch irgendwo in der Verantwortung steht. 

Keinerlei ernsthafte Diskussion  
Wer Zweifel am angeblichen Erfolgsmodell Bilaterale äussert, wird medial  kurzerhand als Populist diffamiert und der Verbreitung von Fake News bezichtigt. Eine ernsthafte Diskussion findet nicht statt. Jeder Ansatz dazu wird sofort abgewürgt. So, als wäre der tägliche Zusammenbruch der Verkehrsnetze rund um die Schweizer Städte eine üble Erfindung notorischer Lügner; als sei der Zusammenhang zwischen Personenfreizügigkeit und Masseneinwanderung eine böswillige Unterstellung. Erst recht ausgeblendet wird die Tatsache, dass die dank der Personenfreizügigkeit stattfindende Masseneinwanderung vielen Gemeinden ruinöse Sozialhilfekosten beschert, weil viel zu viele Einwanderer hier nie auch nur einen Streich zu arbeiten bereit sind. Personenfreizügigkeit, Schengen-Vertrag, Dublin-Vertrag: Ein EU-Konstrukt, das Europa in den Ruin treibt. 

Die St. Galler Studie   
Soeben ist eine neue Studie erschienen; sie wurde an der Universität St. Gallen erarbeitet und räumt mit all den beschönigenden Mythen rund um die vergötterten Bilateralen gründlich auf. Die Schweiz, weist diese Studie nach, ist seit 2008 mindestens zweihundertmal durch marktwidrige EU-Massnahmen zugunsten maroder Konzerne oder Industriezweige in einzelnen EU-Ländern schwer geschädigt worden. Der Schaden wird sogar beziffert: Er trifft die Schweizer Wirtschaft mit 17 Milliarden Franken. Und dies jedes Jahr! Dass die freihandelswidrigen Schutzmassnahmen vor allem von unseren Nachbarn Deutschland, Frankreich und Italien durchgesetzt wurden, hat der Schweiz  überdurchschnittlichen Schaden bereitet. Weder die Economisuisse noch die Bundesverwaltung haben sich bisher getraut, die St. Galler Studie der Verbreitung von Fake News  - von Falschmeldungen -  zu bezichtigen. Sie sagen überhaupt nichts und verschweigen kurzerhand ihr Erscheinen. Die Basler Zeitung hat bis heute als so ziemlich das einzige Blatt in einem Kommentar auf die Existenz und den Inhalt dieser EU-kritischen Studie hingewiesen. Die übrigen Medien tun, als wäre sie nicht erschienen.

Müssen sie warten, bis ihnen die Economiesuisse und die Bundesverwaltung zutragen, wie sie sich zu dieser neuen brisanten Studie stellen sollen?  [2]



[1]  http://infokrieg.tv/weltregierung_index.html
Obama unterstützt trügerische Legislatur für eine globale Steuer - US-Senat entscheidet über Gesetz, welches die USA 845 Milliarden $ kosten würde und der UNO erlaubt, Schusswaffenverbote zu erlassen Paul Joseph Watson; Thursday, February 14th, 2008
resp.
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=879     
8.
3. 2008  Zum Thema Weltsteuer

[2]  Quelle: auszugsweise
https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/fakenews_und_eupropaganda-3063  Der Freitags-Kommentar vom 10. 3. 2017 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der
Schweizerzeit