Das Skandal-Urteil von München - Von Michael Stürzenberger 27.08.2017 23:01
Ich habe schon viel Unrecht vor Gericht erlebt, aber noch nie
war ein Urteil so völlig
klar gegen das bestehende Recht gerichtet wie jenes vom 18. 8. 17. Die ganz
offensichtlich politisch eher links justierte Richterin Sonja
Birkhofer-Hoffmann ließ ihre ganz persönliche, nicht auf Fakten basierende
subjektive Meinung in ihr Urteil einfließen und rügte auch noch selbstgerecht
das Publikum im voll besetzten Saal, daß es ›keine Ahnung‹ von der Materie habe. Hochinteressant – dort
saßen neben faktenfesten Islamkritikern und Geschichtskundigen auch drei
Absolventen der Rechtswissenschaften.
Die Drangsalierung
patriotischer und islamkritischer Bürger begann schon im Vorfeld: Vierzig am
Prozeß Interessierte mußten nach der üblichen intensiven Eingangskontrolle noch
eine zweite Durchsuchung über sich ergehen lassen, die alle als reine Schikane
empfanden. Jeder Bürger mußte in einer auf Anordnung der Richterin extra
aufgebauten Schleuse vor dem Gerichtssaal im ersten Stock erneut sämtliche
Taschen ausräumen und durfte keinen einzigen Gegenstand in den Saal mitnehmen. Halsketten,
Ringe, Geldbeutel, Smartphones, Stifte etc. mußte man bei den Justizbeamten
abgeben, die jeden auch noch mit einem Sensor abscannten und mit den Händen von
oben bis unten abtasteten. Als Nebeneffekt erreichte die Richterin damit, daß sich keiner der Zuschauer Notizen über den
Prozeßverlauf machen konnte.
Sogar mir wurde die
Mitnahme eines Stiftes verweigert. Erst als ich mehrfach darauf bestand, als Angeklagter
selbstverständlich auch mitschreiben zu müssen, wurde es mir nach Rückfrage bei
höherer Stelle gnädigerweise erlaubt. Meine Tasche mit den Beweismitteln durfte
ich ebenfalls nicht mitnehmen. Ich mußte sie meinem Anwalt übergeben, der sie
erst nach zeitraubender Kontrolle durch die Beamten, die jede Seite der Bücher
durchblätterten, erhielt. Was
für eine völlig überflüssige Schikane! Zudem wurde der
Personalausweis jedes Bürgers kopiert. Es gab zwar auf Nachfrage den Hinweis, daß die Daten am darauffolgenden Tag gelöscht
werden, aber kann man sich auf eine solche Erklärung wirklich verlassen? Wer
keinen Personalausweis dabei hatte, wurde abgewiesen.
Ich hatte ganz bewußt
schon im Vorfeld mit einem ausführlichen Video-Statement und einem Artikel auf
die sich hier anbahnende Justizwillkür hingewiesen, denn ich mußte Richterin
Birkhofer-Hoffmann schon vor drei Jahren erleben, als sie mich in einem
ähnlichen Fall im Hauruck-Verfahren zu 6.000 € Strafe verdonnerte. Dabei ließ
sie weder die benannten Zeugen, darunter einen jüdischen Bürger, noch die
Beweisanträge zu.
In Erwartung des nahenden
Unheils versammelte sich daher auch am frühen Freitagmorgen ein Dutzend
freiheitlich eingestellter Bürger vor dem Münchner Amtsgericht, um gegen
Justizwillkür zu demonstrieren. 13 (!) Polizisten sicherten die absolut
friedliche Demo, die ohne Murren einen opponierenden Teilnehmer in ihren Reihen
duldete.
Aufgrund der zweiten
drangsalierenden Durchsuchungsprozedur begann der Prozeß mit Verspätung. Als
erstes wurde der Kriminaloberkommissar Fisch als Zeuge verhört, der auch die
Anzeige gegen mich gestellt hatte, als er meinen
Facebook-Eintrag vom 5. Juni 2016 sah, in dem ich auf meinen ausführlichen geschichtlichen PI-Artikel zum Nazi-Islam-Pakt hinwies.
Fisch berichtete von meiner Anhörung, die er ebenfalls durchführte. Dabei hatte
ich mich auf
§86 (3) des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von
verfassungsfeindlichen Symbolen bei Berichten über die Geschichte ausdrücklich
zuläßt, sowie auf den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Presse-, Informations-
und Meinungsfreiheit berufen. Fisch meinte, in dem verlinkten PI-Artikel hätte
er auch Bilder mit Hakenkreuzen gesehen, aber da wären sie durch den Text
erklärt gewesen.
Ich fragte ihn
daraufhin - was Richterin Birkhofer-Hoffmann
zunächst verhindern wollte - ob er außer
dem Hakenkreuz bei dem Facebook-Eintrag auch noch den Text wahrgenommen hätte.
Beispielsweise die in Großbuchstaben verfaßte Überschrift, die auf die ›Süddeutsche
Zeitung‹ und ihren Artikel ›Hakenkreuz und Halbmond‹ verwies. Er bejahte dies, und ich fragte ihn
weiter, ob er bei den beiden Stichworten auch die beiden abgebildeten Personen
zuordnen könne, was er ebenfalls bejahte. Damit war klar, daß auch ihm der geschichtliche Zusammenhang bewußt
war, in dem sich das abgebildete Foto befand.
Vor den Plädoyers stellte
mein Anwalt zwei Beweisanträge: Zum einen die Verlesung einschlägiger Koranverse,
um die Formulierung ›faschistische Ideologie‹ faktisch zu beweisen. Zweitens die Verlesung von
Auszügen aus dem Buch ›Der islamische Faschismus‹ von
Hamed Abdel-Samad, auf den ich mich in meinem Facebook-Eintrag schließlich
berief. Im ersten Satz hatte ich geschrieben: »Die Erkenntnis, daß der Islam eine faschistische Ideologie ist,
hat der ägyptischstämmige Politologe Hamed Abdel-Samad mit seinem Buch ›Der islamische Faschismus‹ vor zwei Jahren hoffähig gemacht.«
Beides
lehnte Richterin Birkhofer-Hoffmann ab Die Verlesung des Korans sei unzulässig, denn eine
pauschale Vorlesung stelle keine Tatsache dar. Ein Vortrag aus dem Buch von
Abdel-Samad sei unbegründet. Es sei zwar eine Tatsache, daß der Autor Vorwürfe erhebe, aber hier ginge es
nur um den Facebook-Eintrag und den Eindruck, der beim flüchtigen Leser haften
bliebe. Damit war spätestens zu diesem Zeitpunkt klar, daß eine Verurteilung
bereits feststand. In ihrem Plädoyer lehnte es die junge Staatsanwältin Ott ab,
bei diesem Facebook-Eintrag den §86 (3) zu berücksichtigen, da keine
Ausarbeitung, keine Vorstellung und Vertiefung vorläge, nur eine Verlinkung.
Bei Facebook würden die Leser scrollen, und dieser Eintrag liefere in seiner
Pauschalität und Kürze, ohne Einbettung in einen Kontext, »keinen
Bericht über das Zeitgeschehen« und sei auch »keine staatsbürgerliche
Aufklärung«.
Zudem sei »die
Gegnerschaft zum National-Sozialismus nicht offen bekundet.« Daher sei ich nach §86
StGB zu verurteilen.
Das muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen
lassen: Dieser Facebook-Eintrag hat völlig eindeutig sowohl vom Foto als auch
vom Text her den historischen Pakt zwischen Nazis und Islam zum Inhalt, was ich
schließlich ausdrücklich erwähnte: Die ›Süddeutsche
Zeitung‹ beschreibt in
einem Artikel vom Freitag, den 18. 8., den Pakt
der Nazis mit dem Islam und zitiert auch bedeutende Aussagen von Himmler und Hitler. Dieser
Eintrag, der zudem auf meinen ausführlichen Artikel auf PI-NEWS zum Thema verlinkt, soll
also nach Auffassung der Staatsanwältin in seinem Inhalt dazu bestimmt sein, »Bestrebungen
einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.«
Aber damit noch nicht
genug. Ich soll mich auch noch nach § 166 StGB der ›Beschimpfung von Religionsgesellschaften‹
strafbar gemacht haben. Bei der Formulierung ›der Islam ist eine faschistische Ideologie‹
hätte ich mich zwar auf ein Buch berufen, dies aber nicht erläutert. Es handle
sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung, keine streitbare Auseinandersetzung,
sondern um eine ›reine Verunglimpfung›. Den totalitären Alleinherrschaftsanspruch der
NS-Zeit mit dem Islam zu verbinden, stelle eine »Störung des öffentlichen
Friedens«
dar. Der »erstrebte
Ausgleich zwischen den Religionen« werde hintergangen und die »Unsicherheit der
Bevölkerung ausgenutzt.« Die Staatsanwältin Ott forderte allen Ernstes 10
Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, und 2.500 €
Geldstrafe für eine gemeinnützige Einrichtung. Ich würde dem Islam eine
fanatische Intoleranz gegenüber Andersdenkenden unterstellen, dies aber selber
ausüben.
Mein Rechtsanwalt
widerlegte in seinem Plädoyer sämtliche Vorwürfe und stellte die Rechtslage zum
§86 des Strafgesetzbuches und zum Art. 5 Grundgesetz ausführlich dar, was aber
in diesem Schauprozeß genau so sinnlos war, als ob man an eine Betonwand
anreden würde. Ebenso hätte ich mir meine letzten umfangreichen Worte, mit
denen ich noch einmal auf alles Relevante in diesem Fall einging, sparen können.
Die
Richterin reagierte erbost über den aufbrandenden Applaus des Publikums und drohte jedem eine Strafe an, der sich noch
irgendwie äußerte. Frau Birkhofer-Hoffmann hatte ihre vorgefaßte Meinung und ihre vermutlich schon im
Vorfeld getroffene Entscheidung, mich hart zu verurteilen, da mir als
scheinbarem ›Störer des öffentlichen
Friedens‹ jetzt wohl
endgültig ein Maulkorb verpaßt werden müsse. So brauchte sie auch für die
Abfassung des Urteils nicht lange. Ich wurde schuldig gesprochen nach §86 StGB ›Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen‹ sowie §166 StGB ›Beschimpfung
von Religionsgesellschaften‹.
Richterin Birkhofer-Hoffmann
legte in ihrer ›Begründung‹ dar, daß ich mit meinem Facebook-Eintrag
eine Bewertung vorgenommen hätte, ohne mich mit dem Inhalt der Religion
auseinanderzusetzen. Ich hätte lediglich meine Meinung und ein Bild
präsentiert, das keinen Bezug erkennen ließe, woher es komme und was es
bedeute. Es reiche nicht aus, auf den Artikel zu verweisen. Dies sei auch nicht
von der Meinungsfreiheit geschützt. Der Artikel der ›Süddeutschen
Zeitung‹ hätte zudem ›eine andere Intention‹ gehabt, als den Pakt der Nazis mit dem Islam
zu veranschaulichen. Ein flüchtiger Leser nehme nur eine »Beschimpfung der Religionsgemeinschaft« wahr, bei der »jeder Moslem in Mißkredit« falle. Es würde »keine kritische
Auseinandersetzung« stattfinden und es sei nicht zulässig, ein solches Bild zu
veröffentlichen. Es handle sich nicht um Tatsachen, sondern um Wertungen. Da
ich des öfteren straffällig geworden sei und zu dem stehe, was ich äußere, sei
es nun »an
der Zeit«,
eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auszusprechen, die auf eine Bewährungszeit
von drei Jahren und sechs Monaten laufe, sowie Verrichtung von 100 Stunden
sozialer Arbeit. Dies kommt nun quasi einem Schreib-, Rede- und Auftrittsverbot
gleich, denn bei einer solch willkürlichen Auslegung, was keine berechtigte Kritik an einer Religion,
sondern eine ›Beschimpfung‹ sein soll, könnte ich jederzeit eine erneute
Anklage erhalten, die mich dann in den Knast bringt. Das war auch ganz
offensichtlich Zweck dieser Übung.
Es ist geradezu grotesk,
mir als öffentlichem Gegner des Nationalsozialismus und Mitglied der wieder gegründeten
›Weißen
Rose‹ Nazi-Propaganda zu unterstellen, zumal ich mit dem
geschichtlichen Foto und dem Artikel eindeutig vor dem Nationalsozialismus und
dem Islam warnte. Mich dann auch noch wegen beiden Delikten zu verurteilen, der
Verherrlichung des Nationalsozialismus UND der
Beleidigung des Islams, ist zudem ein logischer Widerspruch in sich, denn wenn
ich den Nationalsozialismus mit dem Eintrag verherrlichte, würde ich es auch
gleichzeitig mit dem Islam tun. Wenn an meiner Stelle ein Linker ein Hakenkreuz
gegen vermeintlich ›Rechte‹ verwendet hätte, wäre er mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit von dieser Richterin freigesprochen worden, da er
ja unzweifelhaft eine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus habe. Genauso etwas
habe ich schon als Zeuge in einem vergleichbaren Verfahren erlebt, als ein Linker
bei einer Kundgebung der ›Freiheit‹ am Marienplatz, bei der eine Israelfahne zu sehen
war, ›Deutsche, kauft nicht bei Juden‹
rief. Er wurde freigesprochen, da er ja als Nazigegner bekannt
sei.
Bisher
berichtete kein einziges Mainstream-Medium über diese Verurteilung, dies obwohl ich sämtliche deutsche Journalisten
über meinen Presseverteiler informiert hatte, daß ich stellvertretend für alle Journalisten vor
Gericht stehe, denn dieses Unrecht könne jedem anderen auch widerfahren:
Sehr geehrte
Medienvertreter, stellen Sie sich vor, Sie
veröffentlichen einen Artikel über ein geschichtliches Ereignis aus der Zeit
des Nationalsozialismus. Und bringen dazu ein passendes Foto, auf dem ein NSDAP-Vertreter
zu sehen ist, der, wie damals üblich, eine Hakenkreuz-Armbinde trägt. Dann
erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift, daß Sie sich mit dem ›Verwenden
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen‹
strafbar gemacht haben. Genau dies widerfuhr mir. (..) Ich arbeite seit 34 Jahren als
selbstständiger Journalist. Mit mir steht am kommenden Freitag im Prinzip
potentiell jeder Journalist in Deutschland vor Gericht, dem dies genauso
geschehen könnte. Die Verhandlung ist öffentlich.
Was folgte
war Schweigen im Walde. Bisher berichten über dieses Skandal-Urteil
ausschließlich konservative Internetportale wie Compact, MMnews, Berlin Journal, Journalistenwatch, Opposition 24, AfD Bodenseekreis, Die Welt taibaweb, europe news, Das
Gelbe Forum, Krisenfrei, Politikforen, Open Speech, Hallemax und lupo cattivo.
Auch im Ausland findet
der Justizskandal Beachtung: In Österreich informiert Info Direkt, in Frankreich Riposte Laique und in der Tschechei Parlamentnilisty. Die zweitgrößte polnische Zeitung ›Super
Express‹ interviewte mich gestern ausführlich und wird
heute einen Artikel veröffentlichen. Im englischsprachigen Ausland berichtet Gates of vienna, das meinen Facebook-Eintrag auch
auf englisch übersetzte. Dem US-Blogger Vlad Tepes gab ich noch am Abend nach
dem Prozeß ein Video-Interview.
Wie ich auch am Ende des
Interviews erwähnte, werde ich diesen offensichtlichen Rechtsbruch zusammen mit
meinem Anwalt - wenn nötig bis zum
höchsten Europäischen Gericht - anfechten.
Richterin Birkhofer-Hoffmann wird mit ihrem Versuch scheitern, mich durch
Androhung von Knast zum Schweigen zu bringen. Ganz im Gegenteil: Nachdem sie in
ihrem Urteilsspruch auch noch den Nazi-Islam-Pakt negierte, werde ich jetzt
meine geschichtliche Aufklärung über das Bündnis zweier faschistischer
Ideologien öffentlich intensivieren. Dieser weitere Schlüsselbeweis zur
Gefährlichkeit des Islams muß noch viel umfassender unters Volk gebracht werden. Es handelt sich
hierbei um staatsbürgerliche Aufklärung über eine existentielle Gefahr, die den
Nicht-Moslems in der Bundesrepublik Deutschland droht. Nicht mehr und nicht
weniger.
Ich
kann jetzt auch entfernt nachempfinden, wie sich Susanne Zeller-Hirzel, die mit
mir und anderen Islamkritikern die ›Weiße Rose‹ wiedergründete, bei ihrem Prozeß vor dem Nazi-Richter Freisler fühlte. Bei ihr
ging es zwar um Leben und Tod und sie stand in einer brutalen Diktatur vor
einem geifernden Schreihals vor Gericht, aber bei meinem Prozeß habe ich mich ähnlich hilflos gefühlt. Wenn
man genau weiß, daß sich eine sture
Richterin hartnäckig weigert zu sehen, was sie nicht sehen möchte, kann man
noch so viele Fakten und Tatsachen auftürmen – es ist vergeblich. Susanne
Zeller-Hirzel bekam fünf Monate Haft, ich sechs Monate auf Bewährung. Beide
haben wir eine faschistische Ideologie kritisiert, was im Falle des Islams
übrigens neben Hamed Abdel-Samad auch der Zeit-Verleger und Träger des
Verdienstkreuzes 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland, Josef Joffe, schon
am 18.3.2004 im Artikel Die
Offensive des Islamo-Faschismus in der Zeit vornahm: »Nennen wir’s nicht ›Islamismus“
oder ›Dschihadismus‹, sondern ›Faschismus‹ ohne Duce oder Führer. Betrachten wir’s wie unsere
eigene Gegen-Reformation oder deren totalitäre Fortsetzung im 20. Jahrhundert.
(…) Den Europäern fällt es schwer, in den Spiegel des Islamo-Faschismus zu
blicken und darin die Fratze der eigenen Geschichte auszumachen. (…) In dieser Weltsicht - einer sehr schönen und deshalb
verteidigenswerten - fehlt der Blick für
das Offenkundige: die Rückkehr des Totalitären im Mäntelchen eines Glaubens,
den sich der Islamo-Terror für seine Zwecke zurechtgebogen hat.« Auch
Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime sagte: »Der
Islam ist vergleichbar mit dem Faschismus«, veröffentlicht in der ›Welt‹ am 9. 8. 2007.
All
diese Fakten hatte mein Anwalt im Rahmen meiner Stellungnahme zur Anklage der
Richterin Birkhofer-Hoffmann übermittelt. Sie war aber nicht an den Tatsachen,
sondern ihrem Verhalten nach ganz offensichtlich nur an meiner Verurteilung
interessiert. Daß in Deutschland eine regelrechte juristische
Beißhemmung in Bezug auf den Islam vorliegt, hat auch der Rechtswissenschaftler
Professor Rudolf Steinberg vor wenigen Tagen geäußert, ebenfalls von der ›Welt‹ am 7. August berichtet:
Steinberg hat vor einer
Einschränkung von Grundrechten aus falsch verstandener Rücksichtnahme gewarnt.
Muslime seien vielfach nicht »an die in Europa üblichen Formen von
Meinungsfreiheit gewöhnt, die negative Äußerungen über Religion einschließt«, schreibt er in einem
Gastbeitrag in der ›Frankfurter Allgemeinen Zeitung‹. Sie
müßten daher lernen, »gegenüber Kritik eine
kritische Distanz einzunehmen, sie zu
relativieren oder zu ignorieren.« Das Ziel der Integration dürfe nicht dazu führen,
daß elementare Rechte
wie die Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit beschnitten würden. Tatsächlich
seien diese Freiheiten bereits eingeschränkt, so der frühere Präsident der Frankfurter
Goethe-Universität: »durch die Schere im Kopf von Journalisten,
Karikaturisten und Schriftstellern.« (…..) Zu
beobachten sei eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber dem Terror. Schwächen des Staates und der westlichen
Zivilgesellschaft seien »für die faktische Rückkehr einer Art muslimischen
Blasphemieverbots mitverantwortlich«, so Steinberg. »Man mag beklagen, daß Muslime heute mit größerem Engagement und
größerer Empfindlichkeit ihren Glauben verteidigen. Das Maß an Sensibilität
kann nicht die Schranke für Eingriffe in Grundrechte absenken.«
Bei mir geht der Lauf
durchs Minenfeld der juristischen Verfolgung ungebremst weiter. Im ›Krebsgeschwür‹-Prozeß, bei dem eine objektive Richterin im Februar
dieses Jahres ein hervorragendes Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit und des
Rechtes auf Religionskritik fällte, hat die Staatsanwaltschaft nun erneut
Revision eingelegt. Anfang Oktober muß ich mich dann in der fünften Instanz erneut
vor dem Oberlandesgericht verantworten: Nach einer Verurteilung vor dem
Amtsgericht, Freispruch vor dem Landgericht, Revision vor dem Oberlandesgericht
mit Rückverweis aufs Landgericht, dem dortigen Freispruch mit eindrucksvoller Begründung und schließlich
erneuter Revision durch die Staatsanwaltschaft. So lange eben, bis ich endlich
nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, die an den Strippen des CSU-geführten
Justizministeriums hängt, juristisch ans Kreuz genagelt bin.
Diese verlogenen Heuchler
werden mich aber nicht zum Schweigen bringen. Wie Geert Wilders sagt: »Ich spreche die Wahrheit
aus, so lange ich atme.«
Ich bedanke mich ganz
herzlich bei all jenen, die mich zu diesem Schauprozeß begleiteten, die die Demonstration am Morgen
vor dem Gerichtsgebäude durchführten und die mir nach diesem Skandal-Urteil
ihre Solidarität aussprachen sowie ihre Unterstützung anboten. Die Plakate bei
der Demo hatten allesamt ihre vollste Berechtigung: Dieses Skandalurteil wird
so lange angefochten, bis das Recht wieder hergestellt ist.
Quelle: http://www.pi-news.net/das-skandal-urteil-von-muenchen-ist-ein-rechtsbruch/
22. August 2017
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