Das Skandal-Urteil von München - Von Michael Stürzenberger

Ich habe schon viel Unrecht vor Gericht erlebt, aber noch nie

war ein Urteil so völlig klar gegen das bestehende Recht gerichtet wie jenes vom 18. 8. 17. Die ganz offensichtlich politisch eher links justierte Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann ließ ihre ganz persönliche, nicht auf Fakten basierende subjektive Meinung in ihr Urteil einfließen und rügte auch noch selbstgerecht das Publikum im voll besetzten Saal, daß es keine Ahnung von der Materie habe. Hochinteressant – dort saßen neben faktenfesten Islamkritikern und Geschichtskundigen auch drei Absolventen der Rechtswissenschaften. 

Die Drangsalierung patriotischer und islamkritischer Bürger begann schon im Vorfeld: Vierzig am Prozeß Interessierte mußten nach der üblichen intensiven Eingangskontrolle noch eine zweite Durchsuchung über sich ergehen lassen, die alle als reine Schikane empfanden. Jeder Bürger mußte in einer auf Anordnung der Richterin extra aufgebauten Schleuse vor dem Gerichtssaal im ersten Stock erneut sämtliche Taschen ausräumen und durfte keinen einzigen Gegenstand in den Saal mitnehmen. Halsketten, Ringe, Geldbeutel, Smartphones, Stifte etc. mußte man bei den Justizbeamten abgeben, die jeden auch noch mit einem Sensor abscannten und mit den Händen von oben bis unten abtasteten. Als Nebeneffekt erreichte die Richterin damit, daß sich keiner der Zuschauer Notizen über den Prozeßverlauf machen konnte.

Sogar mir wurde die Mitnahme eines Stiftes verweigert. Erst als ich mehrfach darauf bestand, als Angeklagter selbstverständlich auch mitschreiben zu müssen, wurde es mir nach Rückfrage bei höherer Stelle gnädigerweise erlaubt. Meine Tasche mit den Beweismitteln durfte ich ebenfalls nicht mitnehmen. Ich mußte sie meinem Anwalt übergeben, der sie erst nach zeitraubender Kontrolle durch die Beamten, die jede Seite der Bücher durchblätterten, erhielt. Was für eine völlig überflüssige Schikane! Zudem wurde der Personalausweis jedes Bürgers kopiert. Es gab zwar auf Nachfrage den Hinweis, daß die Daten am darauffolgenden Tag gelöscht werden, aber kann man sich auf eine solche Erklärung wirklich verlassen? Wer keinen Personalausweis dabei hatte, wurde abgewiesen.

Ich hatte ganz bewußt schon im Vorfeld mit einem ausführlichen Video-Statement und einem Artikel auf die sich hier anbahnende Justizwillkür hingewiesen, denn ich mußte Richterin Birkhofer-Hoffmann schon vor drei Jahren erleben, als sie mich in einem ähnlichen Fall im Hauruck-Verfahren zu 6.000 € Strafe verdonnerte. Dabei ließ sie weder die benannten Zeugen, darunter einen jüdischen Bürger, noch die Beweisanträge zu.

In Erwartung des nahenden Unheils versammelte sich daher auch am frühen Freitagmorgen ein Dutzend freiheitlich eingestellter Bürger vor dem Münchner Amtsgericht, um gegen Justizwillkür zu demonstrieren. 13 (!) Polizisten sicherten die absolut friedliche Demo, die ohne Murren einen opponierenden Teilnehmer in ihren Reihen duldete.

Aufgrund der zweiten drangsalierenden Durchsuchungsprozedur begann der Prozeß mit Verspätung. Als erstes wurde der Kriminaloberkommissar Fisch als Zeuge verhört, der auch die Anzeige gegen mich gestellt hatte, als er meinen Facebook-Eintrag vom 5. Juni 2016 sah, in dem ich auf meinen ausführlichen geschichtlichen PI-Artikel zum Nazi-Islam-Pakt hinwies. Fisch berichtete von meiner Anhörung, die er ebenfalls durchführte. Dabei hatte ich mich auf §86 (3) des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen bei Berichten über die Geschichte ausdrücklich zuläßt, sowie auf den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit berufen. Fisch meinte, in dem verlinkten PI-Artikel hätte er auch Bilder mit Hakenkreuzen gesehen, aber da wären sie durch den Text erklärt gewesen.

Ich fragte ihn daraufhin  - was Richterin Birkhofer-Hoffmann zunächst verhindern wollte -  ob er außer dem Hakenkreuz bei dem Facebook-Eintrag auch noch den Text wahrgenommen hätte. Beispielsweise die in Großbuchstaben verfaßte Überschrift, die auf die Süddeutsche Zeitung und ihren Artikel Hakenkreuz und Halbmond verwies. Er bejahte dies, und ich fragte ihn weiter, ob er bei den beiden Stichworten auch die beiden abgebildeten Personen zuordnen könne, was er ebenfalls bejahte. Damit war klar, daß auch ihm der geschichtliche Zusammenhang bewußt war, in dem sich das abgebildete Foto befand.

Vor den Plädoyers stellte mein Anwalt zwei Beweisanträge: Zum einen die Verlesung einschlägiger Koranverse, um die Formulierung faschistische Ideologie faktisch zu beweisen. Zweitens die Verlesung von Auszügen aus dem Buch Der islamische Faschismusvon Hamed Abdel-Samad, auf den ich mich in meinem Facebook-Eintrag schließlich berief. Im ersten Satz hatte ich geschrieben: »Die Erkenntnis, daß der Islam eine faschistische Ideologie ist, hat der ägyptischstämmige Politologe Hamed Abdel-Samad mit seinem Buch Der islamische Faschismus vor zwei Jahren hoffähig gemacht.«   

Beides lehnte Richterin Birkhofer-Hoffmann ab
Die Verlesung des Korans sei unzulässig, denn eine pauschale Vorlesung stelle keine Tatsache dar. Ein Vortrag aus dem Buch von Abdel-Samad sei unbegründet. Es sei zwar eine Tatsache, da
ß der Autor Vorwürfe erhebe, aber hier ginge es nur um den Facebook-Eintrag und den Eindruck, der beim flüchtigen Leser haften bliebe. Damit war spätestens zu diesem Zeitpunkt klar, daß eine Verurteilung bereits feststand. In ihrem Plädoyer lehnte es die junge Staatsanwältin Ott ab, bei diesem Facebook-Eintrag den §86 (3) zu berücksichtigen, da keine Ausarbeitung, keine Vorstellung und Vertiefung vorläge, nur eine Verlinkung. Bei Facebook würden die Leser scrollen, und dieser Eintrag liefere in seiner Pauschalität und Kürze, ohne Einbettung in einen Kontext, »keinen Bericht über das Zeitgeschehen« und sei auch »keine staatsbürgerliche Aufklärung«. Zudem sei »die Gegnerschaft zum National-Sozialismus nicht offen bekundet.« Daher sei ich nach §86 StGB zu verurteilen.

Das muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Dieser Facebook-Eintrag hat völlig eindeutig sowohl vom Foto als auch vom Text her den historischen Pakt zwischen Nazis und Islam zum Inhalt, was ich schließlich ausdrücklich erwähnte: Die Süddeutsche Zeitung beschreibt in einem Artikel vom Freitag, den 18. 8., den Pakt der Nazis mit dem Islam und zitiert auch bedeutende Aussagen von Himmler und Hitler. Dieser Eintrag, der zudem auf meinen   ausführlichen Artikel auf PI-NEWS zum Thema verlinkt, soll also nach Auffassung der Staatsanwältin in seinem Inhalt dazu bestimmt sein, »Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.«  

Aber damit noch nicht genug. Ich soll mich auch noch nach § 166 StGB der Beschimpfung von Religionsgesellschaften strafbar gemacht haben. Bei der Formulierung der Islam ist eine faschistische Ideologie hätte ich mich zwar auf ein Buch berufen, dies aber nicht erläutert. Es handle sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung, keine streitbare Auseinandersetzung, sondern um eine reine Verunglimpfung. Den totalitären Alleinherrschaftsanspruch der NS-Zeit mit dem Islam zu verbinden, stelle eine »Störung des öffentlichen Friedens« dar. Der »erstrebte Ausgleich zwischen den Religionen« werde hintergangen und die »Unsicherheit der Bevölkerung ausgenutzt.« Die Staatsanwältin Ott forderte allen Ernstes 10 Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, und 2.500 € Geldstrafe für eine gemeinnützige Einrichtung. Ich würde dem Islam eine fanatische Intoleranz gegenüber Andersdenkenden unterstellen, dies aber selber ausüben. 

Mein Rechtsanwalt widerlegte in seinem Plädoyer sämtliche Vorwürfe und stellte die Rechtslage zum §86 des Strafgesetzbuches und zum Art. 5 Grundgesetz ausführlich dar, was aber in diesem Schauprozeß genau so sinnlos war, als ob man an eine Betonwand anreden würde. Ebenso hätte ich mir meine letzten umfangreichen Worte, mit denen ich noch einmal auf alles Relevante in diesem Fall einging, sparen können. Die Richterin reagierte erbost über den aufbrandenden Applaus des Publikums und drohte jedem eine Strafe an, der sich noch irgendwie äußerte. Frau Birkhofer-Hoffmann hatte ihre vorgefaßte Meinung und ihre vermutlich schon im Vorfeld getroffene Entscheidung, mich hart zu verurteilen, da mir als scheinbarem Störer des öffentlichen Friedens jetzt wohl endgültig ein Maulkorb verpaßt werden müsse. So brauchte sie auch für die Abfassung des Urteils nicht lange. Ich wurde schuldig gesprochen nach §86 StGB Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sowie §166 StGB Beschimpfung von Religionsgesellschaften

Richterin Birkhofer-Hoffmann legte in ihrer Begründung dar, daß ich mit  meinem Facebook-Eintrag eine Bewertung vorgenommen hätte, ohne mich mit dem Inhalt der Religion auseinanderzusetzen. Ich hätte lediglich meine Meinung und ein Bild präsentiert, das keinen Bezug erkennen ließe, woher es komme und was es bedeute. Es reiche nicht aus, auf den Artikel zu verweisen. Dies sei auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Der Artikel der Süddeutschen Zeitung hätte zudem eine andere Intention gehabt, als den Pakt der Nazis mit dem Islam zu veranschaulichen. Ein flüchtiger Leser nehme nur eine »Beschimpfung der Religionsgemeinschaft« wahr, bei der »jeder Moslem in Mißkredit« falle. Es würde »keine kritische Auseinandersetzung« stattfinden und  es sei nicht zulässig, ein solches Bild zu veröffentlichen. Es handle sich nicht um Tatsachen, sondern um Wertungen. Da ich des öfteren straffällig geworden sei und zu dem stehe, was ich äußere, sei es nun »an der Zeit«, eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auszusprechen, die auf eine Bewährungszeit von drei Jahren und sechs Monaten laufe, sowie Verrichtung von 100 Stunden sozialer Arbeit. Dies kommt nun quasi einem Schreib-, Rede- und Auftrittsverbot gleich, denn bei einer solch willkürlichen Auslegung, was keine berechtigte Kritik an einer Religion, sondern eine Beschimpfung sein soll, könnte ich jederzeit eine erneute Anklage erhalten, die mich dann in den Knast bringt. Das war auch ganz offensichtlich Zweck dieser Übung.

Es ist geradezu grotesk, mir als öffentlichem Gegner des Nationalsozialismus und Mitglied der wieder gegründeten Weißen Rose Nazi-Propaganda zu unterstellen, zumal ich mit dem geschichtlichen Foto und dem Artikel eindeutig vor dem Nationalsozialismus und dem Islam warnte. Mich dann auch noch wegen beiden Delikten zu verurteilen, der Verherrlichung des Nationalsozialismus UND der Beleidigung des Islams, ist zudem ein logischer Widerspruch in sich, denn wenn ich den Nationalsozialismus mit dem Eintrag verherrlichte, würde ich es auch gleichzeitig mit dem Islam tun. Wenn an meiner Stelle ein Linker ein Hakenkreuz gegen vermeintlich Rechte verwendet hätte, wäre er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von dieser Richterin freigesprochen worden, da er ja unzweifelhaft eine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus habe. Genauso etwas habe ich schon als Zeuge in einem vergleichbaren Verfahren erlebt, als ein Linker bei einer Kundgebung der Freiheit am Marienplatz, bei der eine Israelfahne zu sehen war, Deutsche, kauft nicht bei Juden rief.  Er wurde freigesprochen, da er ja als Nazigegner bekannt sei. 

Bisher berichtete kein einziges Mainstream-Medium über diese Verurteilung, dies obwohl ich sämtliche deutsche Journalisten über meinen Presseverteiler informiert hatte, daß ich stellvertretend für alle Journalisten vor Gericht stehe, denn dieses Unrecht könne jedem anderen auch widerfahren:

Sehr geehrte Medienvertreter, 
stellen Sie sich vor, Sie veröffentlichen einen Artikel über ein geschichtliches Ereignis aus der Zeit des Nationalsozialismus. Und bringen dazu ein passendes Foto, auf dem ein NSDAP-Vertreter zu sehen ist, der, wie damals üblich, eine Hakenkreuz-Armbinde trägt. Dann erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift, da
ß Sie sich mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht haben. Genau dies widerfuhr mir. (..)  Ich arbeite seit 34 Jahren als selbstständiger Journalist. Mit mir steht am kommenden Freitag im Prinzip potentiell jeder Journalist in Deutschland vor Gericht, dem dies genauso geschehen könnte. Die Verhandlung ist öffentlich.

Was folgte
war Schweigen im Walde. Bisher berichten über dieses Skandal-Urteil ausschließlich konservative Internetportale wie Compact, MMnews, Berlin Journal, Journalistenwatch, Opposition 24, AfD Bodenseekreis, Die Welt taibaweb, europe news, Das Gelbe Forum, Krisenfrei, Politikforen, Open Speech, Hallemax und lupo cattivo.

Auch im Ausland findet der Justizskandal Beachtung: In Österreich informiert Info Direkt, in Frankreich Riposte Laique und in der Tschechei Parlamentnilisty. Die zweitgrößte polnische Zeitung Super Express interviewte mich gestern ausführlich und wird heute einen Artikel veröffentlichen. Im englischsprachigen Ausland berichtet Gates of vienna, das meinen Facebook-Eintrag auch auf englisch übersetzte. Dem US-Blogger Vlad Tepes gab ich noch am Abend nach dem Prozeß ein Video-Interview.

Wie ich auch am Ende des Interviews erwähnte, werde ich diesen offensichtlichen Rechtsbruch zusammen mit meinem Anwalt  - wenn nötig bis zum höchsten Europäischen Gericht -  anfechten. Richterin Birkhofer-Hoffmann wird mit ihrem Versuch scheitern, mich durch Androhung von Knast zum Schweigen zu bringen. Ganz im Gegenteil: Nachdem sie in ihrem Urteilsspruch auch noch den Nazi-Islam-Pakt negierte, werde ich jetzt meine geschichtliche Aufklärung über das Bündnis zweier faschistischer Ideologien öffentlich intensivieren. Dieser weitere Schlüsselbeweis zur Gefährlichkeit des Islams muß noch viel umfassender unters Volk gebracht werden. Es handelt sich hierbei um staatsbürgerliche Aufklärung über eine existentielle Gefahr, die den Nicht-Moslems in der Bundesrepublik Deutschland droht. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich kann jetzt auch entfernt nachempfinden, wie sich Susanne Zeller-Hirzel, die mit mir und anderen Islamkritikern die Weiße Rose wiedergründete, bei ihrem Prozeß vor dem Nazi-Richter Freisler fühlte. Bei ihr ging es zwar um Leben und Tod und sie stand in einer brutalen Diktatur vor einem geifernden Schreihals vor Gericht, aber bei meinem Prozeß habe ich mich ähnlich hilflos gefühlt. Wenn man genau weiß, daß sich eine sture Richterin hartnäckig weigert zu sehen, was sie nicht sehen möchte, kann man noch so viele Fakten und Tatsachen auftürmen – es ist vergeblich. Susanne Zeller-Hirzel bekam fünf Monate Haft, ich sechs Monate auf Bewährung. Beide haben wir eine faschistische Ideologie kritisiert, was im Falle des Islams übrigens neben Hamed Abdel-Samad auch der Zeit-Verleger und Träger des Verdienstkreuzes 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland, Josef Joffe, schon am 18.3.2004 im Artikel  Die Offensive des  Islamo-Faschismus  in der Zeit vornahm: »Nennen wir’s nicht Islamismus“ oder Dschihadismus, sondern Faschismus ohne Duce oder Führer. Betrachten wir’s wie unsere eigene Gegen-Reformation oder deren totalitäre Fortsetzung im 20. Jahrhundert. (…) Den Europäern fällt es schwer, in den Spiegel des Islamo-Faschismus zu blicken und darin die Fratze der eigenen Geschichte auszumachen. (…)  In dieser Weltsicht  - einer sehr schönen und deshalb verteidigenswerten -  fehlt der Blick für das Offenkundige: die Rückkehr des Totalitären im Mäntelchen eines Glaubens, den sich der Islamo-Terror für seine Zwecke zurechtgebogen hat.« Auch Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime sagte: »Der Islam ist vergleichbar mit dem Faschismus«, veröffentlicht in der Welt am 9. 8. 2007.

All diese Fakten hatte mein Anwalt im Rahmen meiner Stellungnahme zur Anklage der Richterin Birkhofer-Hoffmann übermittelt. Sie war aber nicht an den Tatsachen, sondern ihrem Verhalten nach ganz offensichtlich nur an meiner Verurteilung interessiert. Daß in Deutschland eine regelrechte juristische Beißhemmung in Bezug auf den Islam vorliegt, hat auch der Rechtswissenschaftler Professor Rudolf Steinberg vor wenigen Tagen geäußert, ebenfalls von der Welt am 7. August berichtet:

Steinberg hat vor einer Einschränkung von Grundrechten aus falsch verstandener Rücksichtnahme gewarnt. Muslime seien vielfach nicht »an die in Europa üblichen Formen von Meinungsfreiheit gewöhnt, die negative Äußerungen über Religion einschließt«, schreibt er in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie müßten daher lernen, »gegenüber Kritik eine kritische Distanz   einzunehmen, sie zu relativieren oder zu ignorieren.« Das Ziel der Integration dürfe nicht dazu führen, daß elementare Rechte wie die Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit beschnitten würden. Tatsächlich seien diese Freiheiten bereits eingeschränkt, so der frühere Präsident der Frankfurter Goethe-Universität: »durch die Schere im Kopf von Journalisten, Karikaturisten und Schriftstellern.« (…..)  Zu beobachten sei eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber dem Terror.  Schwächen des Staates und der westlichen Zivilgesellschaft seien »für die faktische Rückkehr einer Art muslimischen Blasphemieverbots mitverantwortlich«, so Steinberg. »Man mag beklagen, daß Muslime heute mit größerem Engagement und größerer Empfindlichkeit ihren Glauben verteidigen. Das Maß an Sensibilität kann nicht die Schranke für Eingriffe in Grundrechte absenken.«

Bei mir geht der Lauf durchs Minenfeld der juristischen Verfolgung ungebremst weiter. Im Krebsgeschwür-Prozeß, bei dem eine objektive Richterin im Februar dieses Jahres ein hervorragendes Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit und des Rechtes auf Religionskritik fällte, hat die Staatsanwaltschaft nun erneut Revision eingelegt. Anfang Oktober muß ich mich dann in der fünften Instanz erneut vor dem Oberlandesgericht verantworten: Nach einer Verurteilung vor dem Amtsgericht, Freispruch vor dem Landgericht, Revision vor dem Oberlandesgericht mit Rückverweis aufs Landgericht, dem dortigen Freispruch mit eindrucksvoller Begründung und schließlich erneuter Revision durch die Staatsanwaltschaft. So lange eben, bis ich endlich nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, die an den Strippen des CSU-geführten Justizministeriums hängt, juristisch ans Kreuz genagelt bin.

Diese verlogenen Heuchler werden mich aber nicht zum Schweigen bringen. Wie Geert Wilders sagt: »Ich spreche die Wahrheit aus, so lange ich atme.« 

Ich bedanke mich ganz herzlich bei all jenen, die mich zu diesem Schauprozeß begleiteten, die die Demonstration am Morgen vor dem Gerichtsgebäude durchführten und die mir nach diesem Skandal-Urteil ihre Solidarität aussprachen sowie ihre Unterstützung anboten. Die Plakate bei der Demo hatten allesamt ihre vollste Berechtigung: Dieses Skandalurteil wird so lange angefochten, bis das Recht wieder hergestellt ist.

 

Quelle:  
http://www.pi-news.net/das-skandal-urteil-von-muenchen-ist-ein-rechtsbruch/
22. August 2017