Unglaublich: Der Bundesrat lässt »Lies!«-Jihadisten weiter hetzen!

Es vergeht kaum eine Woche in dieser hektischen Zeit, ohne

dass uns die verheerenden Folgen des im Zuge der Masseneinwanderung importierten und verschärften Islamismus vor Augen geführt würden. Und was tut unser Bundesrat? Er kuscht weiter und sträubt sich, nur schon minimste Massnahmen zu ergreifen. »Unsere« Landesregierung lehnt es sogar weiterhin ab, die umstrittenen Koran-Verteilaktionen der Organisation »Lies!«  - deren Gefahrenpotential eigentlich längst erwiesen ist -  zu verbieten.

Schweizer Milieus

Es ist noch nicht lange her, dass publik wurde, wie ein nicht integrierter muslimischer Hassprediger über einige Jahre 600.000 Franken von unserem Sozialstaat kassierte. Und erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass sich zwei junge Frauen, die just im Umfeld jener Moschee, in welcher der erwähnte vom Schweizer Steuerzahler durchgefütterte Prediger seine Tiraden verbreitete, sich dem Islamischen Staat angeschlossen und nach Syrien abgesetzt hatten.
 

Es ist ein unumstösslicher Fakt: In der Schweiz haben sich unter anderem in der Region Biel regelrechte Milieus gebildet, in denen junge Muslime offenbar fernab jeglicher Einflussnahme sogenannt gemässigter Kräfte und des Staates radikalisiert werden. Eine besonders gefährliche Kampagne, die dschihadistisches Gedankengut verbreitet und speziell junge Menschen für eine radikale Ausprägung des Islams gewinnen will, ist die von extremistischen Salafisten ins Leben gerufene Aktion »Lies!«.

Salafistische Hetze 
Die breit angelegte Koran-Verteilungskampagne hat ihre Anfänge im Jahr 2011. Das Ziel ist die maximale Verbreitung des Islams durch Missionierung der Kuffar, der Ungläubigen beziehungsweise der Nicht-Muslime. Von Deutschland ausgehend wurde die Kampagne auf andere europäische Staaten ausgedehnt. Die
»Lies!«-Organisatoren prahlen damit, in Deutschland, Österreich und in der Schweiz insgesamt bereits über 25 Millionen Koran-Exemplare verteilt zu haben. Treibende Kraft hinter »Lies!« war der in Deutschland lebende salafistische Prediger Ibrahim Abou-Nagie. Dessen Träger-Organisation Die wahre Religion wurde in Deutschland im November 2016 verboten, da sie sich gegen die verfassungsmässige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Abou-Nagie tauchte danach unter.

Unheimliches Netzwerk  
Deutsche
»Lies!«-Aktivisten wie Abou-Nagie verherrlichen in Deutschland den Märtyrertod im Dschihad, im Heiligen Krieg der Muslime, befürworten die Todesstrafe für Homosexuelle und halten Gewaltanwendung gegenüber Ungläubigen für legitim. Sie stellen muslimisches Recht, die Sharia, über den demokratischen Rechtsstaat westlicher Zivilisationen. Bei der Verbreitung ihrer extremistischen Ideologie können die Islamisten auf eine geölte, aber undurchsichtige Finanzierungsstruktur zurückgreifen. Das Netzwerk ist weit verzweigt und fast schon unheimlich. 

In Deutschland ging der Verfassungsschutz Ende 2016 davon aus, dass nach der Teilnahme an
»Lies!«-Aktionen 140 Menschen nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, um sich dort dem Islamischen Staat (IS) anzuschliessen. 

»Rekrutierung verbieten« 
In der Schweiz beteiligen sich unter anderen Personen aus dem Umfeld des Islamischen Zentralrats (IZRS) an den »Lies!«-Aktionen. Auch bei uns dienen die Koran-Verteilaktionen hauptsächlich als Plattform, um junge Leute zu umwerben und für den Jihadismus zu gewinnen. »In Winterthur sollen mehrere junge Menschen über die Koran-Verteilaktion radikalisiert und in den Krieg nach Syrien oder in den Irak geschickt worden sein«, begründet der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, seines Zeichens Präsident des Egerkinger Komitees, seinen parlamentarischen Vorstoss für ein »Lies!«-Verbot.  [1]  Er forderte den Bundesrat in einer Motion auf, »Lies!« und anderslautende Organisationen mit gleicher Zielsetzung auf Schweizer Boden zu verbieten und entsprechende »Rekrutierungsveranstaltungen« unter dem Deckmantel von Koran-Verteilaktionen in Schweizer Städten oder im Internet soweit möglich zu unterbinden.  

Der Bundesrat hat den Vorstoss nun beantwortet. Er sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt ihn ab. Zwar beurteile er es als »wahrscheinlich«, dass die Kampagne »Lies!» zur Radikalisierung von Personen und deren Rekrutierung für dschihadistisch motivierte Reisen beitrage und gibt auch zu, dass ein wesentlicher Anteil von mutmasslichen oder erwiesenen Schweizer Dschihad-Reisenden Bezüge zu »Lies!« habe. Dennoch könnten die Koran-Verteilaktionen auf eidgenössischer Ebene nicht verboten werden, da »Belege für eine existierende Organisationsstruktur in der Schweiz« fehlten. 

Verantwortungslos 
Der Bundesrat reicht die heisse Kartoffel lieber an die Kantone und Gemeinden weiter: Er begrüsse und unterstütze Anstrengungen der zuständigen Behörden der Kantone und Gemeinden, Standaktionen von
»Lies!« zu unterbinden, indem sie die polizeilichen Bewilligungen verweigerten. Zudem gelte ja grundsätzlich die Meinungsäusserungs- und Religionsfreiheit und Koran-Verteilaktionen seien für sich alleine genommen noch »keine Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz«.

Trotz des offensichtlichen Gefahrenpotentials stiehlt sich die schweizerische Landesregierung aus der Verantwortung und verpasst es, klare Kante zu zeigen. Das ist fahrlässig und realitätsfremd – ja skandalös. Muss, wie leider so oft in der Politik, noch viel Schlimmeres geschehen, bis endlich gehandelt wird?

Sofortmassnahmen nötig
Die
»Lies!«-Koran-Verteilaktionen gehören selbstverständlich sofort landesweit verboten – verbunden mit weiteren, dringend nötigen Sofortmassnahmen. Die Behörden müssen beispielsweise endlich wissen, was in Schweizer Moscheen effektiv gepredigt wird und proaktiv dort eingreifen, wo die Menschen radikalisiert und indoktriniert werden.

Wir brauchen daher endlich eine verstärkte, systematische nachrichtendienstliche Überwachung von Moscheen und der darin predigenden Imame. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist konzentriert mit arabisch- und türkischsprechenden Sachverständigen aufzurüsten, die genauestens verstehen und auswerten können, was in Moscheen hierzulande vorgetragen wird.  [2]

 

Anmerkung politonline d.a.

Siehe hierzu
Der Masterplan zur Islamisierung aller Länder - Von Doris Auerbach

Im November 2016 war die Polizei in Deutschland bei einer bundesweiten Razzia vor allem in Nordrhein-Westfalen gegen die radikal-salafistische Vereinigung Die wahre Religion vorgegangen. Die inzwischen verbotene Vereinigung war zuvor in zahlreichen Städten des Landes mit Koran-Verteilungsaktionen unter dem Motto »Lies!« in Erscheinung getreten. Die Behörden, die in der Vereinigung eine Gruppe sehen, die zur Rekrutierung dschihadistischer Islamisten beiträgt, beschlagnahmten hierbei auch rund 22.000 Koran-Übersetzungen in einem Lager in Pulheim.

Wie weit die Anpassung, um das Wort Unterwerfung zu vermeiden, an islamische Vorgaben bereits fortgeschritten ist, erhellt sich aus der sich in diesem Zusammenhang ergebenden Frage, was mit den Büchern, deren weiterer Gebrauch ausschied, da die Koran-Übersetzungen stark salafistisch geprägt sind, passieren sollte. Der Umgang mit religiösen Büchern ist im Islam traditionell geregelt und da es sich in diesem Fall um die Heilige Schrift der Muslime handelte, war ein Verbrennen, Schreddern oder eine Entsorgung im Altpapier nicht in Betracht zu ziehen.

»Wir suchen im Gespräch mit Islam-Organisationen nach einer islamgerechten Lösung«, hiess es bei den Behörden. Ferner: Es gebe allerdings auch Islamwissenschaftler, die eine Entsorgung gerade dann weniger kritisch sehen, wenn es sich um Übersetzungen handelt. Wie die Islamwissenschaftlerin Kadriye  Acar erklärte, gebe es Koranbücher, die in einer Unterzeile darauf hinweisen, dass es sich bei der Übersetzung ins Deutsche nur um die ungefähre Bedeutung des Korans handelt. »Diese Unterzeile müsste die Entsorgung erleichtern.«

Eine Möglichkeit, ein solches Buch zu entsorgen, besteht darin, es an einer Stelle zu vergraben, über die keine Menschen laufen. Daneben galt das Vergraben in Tüchern in der Wüste zum Zeitpunkt der Einsammlung als die wahrscheinlichste Lösung. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums verlauten liess, sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Offiziell gehören die Bücher dem Bund, der sich somit um die Entsorgung zu kümmern hat.

Wie das Problem des Loswerdens dieser in die Tausende gehenden Exemplare letztlich geregelt wurde, war in der Folge kein Thema mehr in der Presse, es sei denn, ich hätte dies übersehen.  [3]

d.auerbach@gmx.ch

 

[1]
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173583
Verbot der salafistischen Organisation
»Lies! « und Unterbindung der Verbreitung von jihadistischem Gedankengut – Walter Wobmann - Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
[2]  Unglaublich: Bundesrat lässt «Lies!»-Jihadisten weiter hetzen!
Freitags-Kommentar vom 8. 9. 2017 von Anian Liebrand, Redaktion «Schweizerzeit» http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/unglaublich_bundesrat_laesst_liesjihadisten_weiter_hetzen-3163  
[3] 
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/entsorgung-beschlagnahmte-korane-100.html   30. 12. 16