Killt Levrat die flankierenden Massnahmen? - Schwerwiegender Fall von EU-Blindheit

Christian Levrat, Ständerat des Kantons Freiburg und Präsident der SP Schweiz,

gehört zu den glühendsten Verfechtern eines raschen Abschlusses des Rahmenabkommens mit der EU. Was im Abkommen steht: Dazu ist sein Wissen bestenfalls lückenhaft. Das Rahmenabkommen, dessen Abschluss Brüssel von der Schweiz immer drängender verlangt, unterstellt die Schweiz in allen wichtigen, von der EU allein als «binnenmarktrelevant» bezeichneten Sachbereichen der Gesetzgebung Brüssels.

Der EU unterstellt

Was Brüssel beschliesst, muss Bern automatisch übernehmen. Schweizerische Sonderlösungen zu wichtigsten wirtschaftlichen Belangen könnte und würde Brüssel rigoros unterbinden. Käme es zu Meinungsverschiedenheiten, hätte der EU-Gerichtshof, also das Gericht der Gegenpartei, das letzte unanfechtbare Wort.
 

Bern versucht, diese im Vorvertrag verankerten Tatsachen derzeit zu verwedeln: Man könne auch das Efta-Gericht als zuständig erklären; oder ein Schiedsgericht entscheiden lassen. Brüssels Standpunkt dazu ist freilich glasklar: Das Efta-Gericht kann keinen Entscheid fällen, der nicht auch vom EU-Gerichtshof als dem EU-Recht entsprechend gebilligt worden ist. Und auch in einem Schiedsgericht kann und wird die EU nur mitwirken, wenn dieses die rechtlichen Vorgaben des EU-Gerichtshofs anerkennt und verbindlich berücksichtigt. So hat es der EU-Gerichtshof festgelegt. Die Schweiz wäre  - käme der Rahmenvertrag zustande -   gegenüber Brüssel definitiv nicht mehr gleichberechtigte Partnerin auf der Grundlage bilateraler Verträge. Sie wäre nur noch Befehlsempfängerin. Ihr Handeln würde weitestgehend in Brüssel festgelegt – zu allem, was Brüssel als binnenmarktrelevant einstuft.

Levrat fordert raschen Vertragsabschluss  
Trotz dieser Entrechtung fordert Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, im Namen seiner Partei den raschen Abschluss des Rahmenvertrags, also umgehende Unterstellung der Schweiz unter Brüssels Oberhoheit. Unsicher ist, ob Levrat vom Inhalt dieses Vertrags überhaupt eine Ahnung hat. Ist ihm wirklich klar, dass die Schweiz seinerzeit dem Vertrag über die Personenfreizügigkeit nur zugestimmt hat, nachdem intern bestimmte flankierende Massnahmen festgelegt worden waren? Massnahmen, deren Zweck darin besteht, schweizerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping, das aus der Zuwanderung von Arbeitnehmern aus EU-Ländern entstehen könnte, zu schützen. Das waren doch die  unmissverständlichen, vom Bundesrat zum Leidwesen vieler Arbeitgeber schliesslich berücksichtigten Forderungen der Linken für ihr Ja zur Personenfreizügigkeit. Bis heute haben echte Unternehmer daran keine Freude. Anstalten, sie zu beseitigen, fehlen freilich – weil der Wirtschaft am Zuzug von Billig-Arbeitskräften aus der EU dank Personenfreizügigkeit weiterhin viel liegt.

Rudolf Strahm kontert   
Es bedurfte eines weiteren Sozialdemokraten, des früheren Nationalrats und Preisüberwachers Rudolf Strahm, um den Genossen in Erinnerung zu rufen, was für einen Gewinn sie aus dem Rahmenvertrag ziehen würden. Dieser Rahmenvertrag, so Strahm, ziele nämlich ganz direkt auf die von der SP nahezu geheiligten flankierenden Massnahmen. In einer am 9. Januar 2018 erschienenen viel beachteten Tages-Anzeiger-Kolumne schreibt Strahm wörtlich:
»Der grosse Knackpunkt [des Rahmenvertrags] liegt jedoch bei den flankierenden Lohnschutzmassnahmen (Flam) im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Rund 90 Prozent aller EU-Beschwerden gegen die Schweiz im Gemischten Ausschuss betreffen nämlich die Schutzmassnahmen für Schweizer Arbeitnehmer und Gewerbebetriebe. Diese Tatsache wird in Bundesbern gerne verschwiegen.«  

Die offen Flanke der Schweiz  
Begründet würden diese EU-Beschwerden immer damit, dass die flankierenden Schutzmassnahmen für Schweizer Arbeitnehmer das EU-Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort verletzen würden. EU-Firmen drängten darauf, diese flankierenden Massnahmen endlich zum Verschwinden zu bringen, auf dass sie bei Arbeitsvergaben in der Schweiz das hohe Schweizer Lohnniveau deutlich unterbieten könnten, womit diese EU-Betriebe künftig weit mehr attraktive Aufträge aus der Schweiz ergattern könnten. Strahm fährt dazu wörtlich weiter:
»Genau die Flam-Schutzmassnahmen sind im Visier von Brüssel, das seinerseits von süddeutschen und grenzfranzösischen Bauunternehmern unter Zugzwang gesetzt wird. Die EU-Formel kein Parallelrecht ist bloss ideologischer Überbau. Dahinter stehen knallharte ausländische Interessen, um das Lohnniveau in der Schweiz mit ungehindertem Marktzugang und tieferen Löhnen unterbieten zu können! Exakt diese Lohnschutzmassnahmen sind matchentscheidend im institutionellen Rahmenabkommen. Aus sicherer Quelle ist bekannt, dass genau diese Fragen von den Schweizer Unterhändlern mit Brüssel noch nicht einmal angesprochen, geschweige denn ausgehandelt worden sind! Ich würde sagen, das institutionelle Rahmenabkommen ist deshalb noch nicht mal zu 50 Prozent materiell unter Dach!«

Die Schweiz bleibt Spielball Brüssels  
Tatsache ist: Die von Strahm in seiner Kolumne angesprochenen Aspekte sind im Verhandlungsmandat der Schweiz für den Rahmenvertrag nicht aufgeführt.

Und klar wird damit: Setzt sich Christian Levrat, SP-Präsident, mit seinem gebieterischen Ruf nach raschem Abschluss des Rahmenvertrags durch, dann dürfte er in die jüngere Schweizer Geschichte als Killer der flankierenden Massnahmen eingehen.

Ein Ruf, der seine weitere Karriere innerhalb der sozialdemokratischen Partei zweifellos prägen wird – wohl kaum zu seinem Vorteil.

 

http://eu-no.ch/news/killt-levrat-die-flankierenden-massnahmen_185 Überparteiliches Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

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