»Erschwerung« à la Sommaruga - Die Stimmbürger werden erneut übers Ohr gehauen

Lange Zeit bestritt das Departement Sommaruga, dass die Zahl jener

in der Schweiz aufgenommener Flüchtlinge, die ihr sie angeblich bedrohendes Herkunftsland problemlos bereisen können, deutlich ansteigt. Jetzt erfolgt die Kehrtwende: Das Justizdepartement präsentiert ein Gesetz, das solche Reisen zwar im Prinzip verbietet. Gleichzeitig werden jedoch derart skurrile Ausnahmen vorgesehen, dass Missbräuche schlicht unbeweisbar werden, wodurch das ganze Gesetz gleich wieder ausgehebelt wird.

Die Öffentlichkeit ärgert sich seit Jahren: In zunehmender Zahl reisen hier untergekommene angebliche Flüchtlinge besuchs- oder ferienhalber in ihr Herkunftsland. Bundesbern bestritt entsprechende Beobachtungen lange. Jetzt aber legt Bundesrätin Sommaruga einen Gesetzesentwurf vor, der solche Besuche – angeblich in erschwerendem Sinn – regeln will. Wer hat nicht schon daran Anstoss genommen: Vor allem Afrikaner kommen in grosser Zahl in unser Land, erklären sich als in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht, worauf sie zumeist als Flüchtlinge anerkannt oder zumindest vorläufig in die Schweiz aufgenommen werden. Und schon bald danach stellt sich heraus, dass auf diese Weise in die Schweiz gelangte, angeblich an Leib und Leben bedrohte Einwanderer frisch-fröhlich in jenes Land reisen, in dem sie angeblich gefährdet sind.

Zuerst bestritten  …..
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Departement Sommaruga hat, wie gesagt, solche Vorgänge lange bestritten. Es ist hauptsächlich das Verdienst der Aarburger Sozialvorsteherin Martina Bircher  - sie ist inzwischen auch in den Aargauer Grossen Rat gewählt worden -  so viele Nachweise für solche Reisen beigebracht zu haben, dass schliesslich selbst Bundesrätin Sommaruga einen derartigen, laufend Tatsache werdenden Missbrauch von gewährtem Asylrecht eingestehen musste.

Was Frau Sommaruga alsbald zu einer regelrechten Kehrtwendung veranlasste: Per Gesetz will sie neuerdings durchsetzen, dass jeder, der als angeblich Bedrohter in der Schweiz als Flüchtling Aufnahme gefunden hat, der aber trotzdem in das ihn angeblich gefährdende Herkunftsland reist, seiner Anerkennung als Flüchtling verlustig gehen soll. Allerdings: Derart logisch klingt
lediglich der Grundsatz in dem neuen Gesetz aus der Küche Sommaruga. Für die Umsetzung des Grundsatzes sieht sie nämlich ein weit differenzierteres Verfahren vor: Das rigorose gesetzliche Verbot, legte die Vorsteherin des Justizdepartements fest, solle lediglich im Prinzip gelten: Bei der Umsetzung seien auch Ausnahmen zu berücksichtigen.

….… dann gesetzlich geregelt 
Wenn, fabulierte Frau Sommaruga zwecks umfassender
Entschärfung des geplanten Gesetzes, der im Prinzip eigentlich an Leib und Leben bedrohte Flüchtling in jenes Land gereist sei, das ihn angeblich drangsaliert, er dabei aber beweisen könne, dass er sich keineswegs unter den Schutz dieses Landes bzw. seiner ihn angeblich bedrohenden Behörden gestellt habe, dann verzichte die Schweiz darauf, ihm die Anerkennung als Flüchtling wieder zu entziehen….…

Kompliziert
nicht wahr?
Denn wie soll der in das sein Leben angeblich
gefährdende Land Reisende seine Nicht-Absicht auf staatlichen Schutz in diesem Land glaubwürdig beweisen? Muss er sich dafür von den Behörden des Landes ein schriftliches Attest ausstellen lassen, wonach er einem Schutz durch diese in aller Form entsagt hätte? Oder muss er, vielleicht gar mittels Schlepperattest, beweisen können, dass er in das ihn bedrohende Herkunftsland illegal eingereist – und später aus diesem Land auch wieder illegal ausgereist ist? Wer in dieser Welt soll ihm ein solches Attest ausstellen?

Treuherzige Beteuerung genügt
Frau Sommaruga erkannte dann offensichtlich selbst die Fragwürdigkeit der von ihr im Prinzip verlangten Beweiserbringung von dem in sein Herkunftsland gereisten Flüchtling. Und flugs präsentierte sie einen bundesrätlich erfundenen Ausweg: Den Schweizer Behörden genüge als Beweis, wenn der in sein Herkunftsland reisende Flüchtling nur schon eine Geschichte zu erzählen wisse, welche die Beteuerung enthielte, dass er bei dieser Rückkehr nicht die Absicht gehabt hätte, sich den Behörden seines Landes zu unterstellen. Erzähle er seine Geschichte treuherzig genug, dann werde ihm der ihm hierzulande so viele Wohltaten sichernde Flüchtlingsstatus nicht entzogen. Der weitere Bezug komfortabler Sozialhilfe, bezahlt von hiesigen Steuerzahlern, bleibe ihm gesichert.

Beweislast-Umkehr
Die von Frau Sommaruga zur Anhörung solcher Geschichten extra eingestellten staatlich salarierten Funktionäre würden dem reisenden Flüchtling seine Geschichte in aller Regel einfach glauben. Weitere Beweise müsse dieser dann jedenfalls nicht mehr beibringen. Im Gegenteil: Mit diesem Sommaruga-Dreh wird die Beweislast regelrecht umgekehrt: Sollten bei den Schweizer Behörden je Zweifel am Wahrheitsgehalt der von einem armen Verfolgten treuherzig präsentierten Geschichte aufkommen, dann ist es die Schweiz, die dem fabulierenden Flüchtling beweisen muss, dass er in Tat und Wahrheit mit dem konkreten Vorsatz in sein ihn angeblich bedrohendes Herkunftsland gereist sei, um sich dort zielbewusst unter den Schutz der ihn angeblich bedrohenden Behörden stellen zu wollen……
 
Anklagebank droht
Ob es irgendwo auf der Welt einen unter reichlich zu bezahlender Schlepperhilfe Reisenden gibt, der eine derart unsinnige Absicht je freiwillig offenbaren würde? Die böse Absicht muss ihm also von einer Schweizer Behörde bewiesen werden, zum Beispiel von der Sozialbehörde jener Gemeinde, die ihn tagein tagaus mit ihrer Sozialhilfe zu beglücken hat. Wie soll die Vorsteherschaft einer Sozialbehörde solch einen durch und durch abstrusen Vorsatz je beweisen können? Zumal jederzeit vom Steuerzahler zu entschädigende und von Flüchtlingsreisenden kurzfristig abrufbare Anwälte bereitstehen, behördlich vorgebrachte Verdachtsmomente in der Luft zu zerfetzen und die Behördenvertreter, die sie äusserten, mit Hilfe sogleich mobilisierbarer Medien unmittelbar selbst auf die Anklagebank zu setzen: Mit ihrem kleinlichen Verhalten gebe diese Behörde nichts anderes als eine rappenspalterische, niederträchtige, geizige, im Grunde gar rassistische Gesinnung zu erkennen….…

Das Recht auf den Kopf gestellt     
Frau Sommaruga und ihre Fachjuristen legen also ein Gesetz vor, das jedem, der Recht von Unrecht noch zu unterscheiden weiss, alle Haare zu Berge stehen lässt: Einerseits will sie angeblich
an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen Reisen in ihr Herkunftsland im Prinzip verbieten und dem gegen diesen Grundsatz verstossenden trotzdem Reisenden den Flüchtlingsstatus entziehen. Gültig ist dieses Gesetz aber bloss theoretisch. Denn der angeblich bedrohte Flüchtling darf in Tat und Wahrheit sehr wohl in sein Herkunftsland reisen; er muss sich anschliessend nur die passende Geschichte einfallen lassen.
 
Gesetzgebung à la Justizdepartement 
Man muss wohl Sommaruga heissen, um solch einen geballten, die illegale Einwanderung zweifellos erleichternden Unsinn in ein schweizerisches Gesetz zu schreiben. Ob sich die Erfinderin eines Paragraphendschungels dieser Art vor sich und ihrer Anhängerschaft einfach eine weisse Weste attestieren lassen will? Dies, indem sie jeden, dem die Ausbeutung hiesiger Steuerzahler besonderen Spass bereitet, zum speziell zu Bedauernden erklärt, auch wenn er die zu lächerlicher Schwäche verurteilten hiesigen Behörden systematisch und kaltschnäuzig ausnutzt.

Die Schweizer dürfen derweil zur Kenntnis nehmen, dass offenbar eine Mehrheit im Siebnerkollegium, das sich Landesregierung nennt, dieser gesetzlichen Umgehung eines gesetzlichen Grundsatzes grünes Licht erteilt hat. Man darf wirklich gespannt sein, ob sich auch im Parlament Mehrheiten finden lassen, die solcher den Steuerzahler übers Ohr hauender Politik ihren zustimmenden Segen erteilt.  

Zu den neuen EU-Plänen Bundesrats  

Hierzu erklärt SVP-Chefstratege Christoph Blocher: »Entfacht die EU einen Wirtschaftskrieg, dann gibt es Gegenmittel«. FDP-Aussenminister Ignazio Cassis hat seine neue Verhandlungsstrategie für ein EU-Rahmenabkommen präsentiert. Blocher geht damit hart ins Gericht. Ein Rahmenvertrag bedeute nichts anderes als die Abschaffung der schweizerischen Demokratie, sagt er in einem mit Nico Menzato und Ruedi Studer vom Blick geführten Interview.

Blick: Herr Blocher, Sie lachen sich bestimmt schon ins Fäustchen!
Christoph Blocher: Wieso?

Der Bundesrat will rasch einen Rahmenvertrag abschliessen und liefert Ihnen damit fürs Wahljahr 2019 mächtig Munition.  
Auch das wird der Bundesrat zu verhindern wissen. Eine allfällige Volksabstimmung zum Rahmenvertrag wird sicherlich bis nach den Wahlen hinausgeschleppt. Für die Politiker wäre es im Wahljahr äusserst peinlich, hinstehen zu müssen und zu sagen: Wir sind dafür, dass in Zukunft die Schweizer ihr Stimmrecht für Schweizer Gesetze an die EU abgeben müssen. Sollen die Schweizer Stimmbürger ihrer eigenen Entmachtung zustimmen?

Wieso sperren Sie sich bereits fundamental gegen einen Rahmenvertrag, obwohl noch gar nicht klar ist, was die Schweiz in der Verhandlung herausholen wird?
Was klar ist, genügt, um klar Nein zu sagen: Die Schweiz müsste sich verpflichten, dass die EU für Schweizer verbindliche Gesetze macht. Die EU wird zum alleinigen Gesetzgeber für alles, was den europäischen Binnenmarkt betrifft. Was das sein wird, bestimmt ebenfalls die EU. Die Schweiz hätte nichts mehr zu bestimmen.

Sie übertreiben! Der Bundesrat strebt eine dynamische, keine automatische Rechtsübernahme an. Das Schweizer Volk kann zu neuem EU-Recht sehr wohl Nein sagen. 
Es kann Nein sagen, wird aber dann von der EU bestraft. Sie können auch in der Schweiz auf den Autobahnen 200 km/h schnell fahren. Sie haben diese Freiheit, stimmt. Nur: Sie müssen auch mit den Konsequenzen leben – mit der Strafe! Das wäre beim Rahmenabkommen dasselbe. Die EU bekäme mit dem Vertrag das Recht und die Pflicht, Gegenmassnahmen zu ergreifen, wenn die Schweiz nicht spuren würde.

Ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht, und nicht fremde Richter, würde entscheiden, ob solche Gegenmassnahmen angemessen sind oder nicht.
Also als Vergleich: Wenn das Gericht Sie zu vier Monaten Strafe wegen zu schnellen Fahrens verurteilt, könnte noch ein Schiedsgericht urteilen, ob vier oder drei Monate Gefängnis angemessen wären. Nein, es geht um die schweizerische Freiheit. Wir dürfen einen solchen Vertrag nicht unterschreiben. Man will doch nicht allen Ernstes die schweizerische Demokratie abschaffen, nur, damit ein paar Exporteure ein bisschen einfacher exportieren können.

Es geht doch um mehr – etwa darum, dass die Schweizer Börsenäquivalenz wieder unbefristet gilt. Sie schaden mit Ihrer Fundamentalblockade ganz bewusst der Schweizer Wirtschaft!
Die Schweiz kann das Börsenproblem auf eigene Faust und ohne die EU regeln. Entsprechende Projekte laufen bereits im Departement von Bundesrat Ueli Maurer.

Aus EU-Sicht sind die bilateralen Verträge an einem Ende angelangt, wenn es kein Rahmenabkommen gibt.  
Im Gegenteil: Das institutionelle Rahmenabkommen ist das Ende des bilateralen Weges. Denn dieser funktioniert nur dann, wenn zwei gleichberechtigte Seiten miteinander einen Vertrag abschliessen und nicht, wenn einer befiehlt. Der Rahmenvertrag ist wie ein bilateraler Mietvertrag, bei dem der Vermieter den Mietzins erhöhen kann und der Mieter diesen schlucken müsste, wenn er nicht Sanktionen in Kauf nehmen will. Einen solchen Vertrag unterschreibt kein vernünftiger Mensch.

Ohne Rahmenabkommen bekommt die Schweiz keine neuen Marktzugangsabkommen mit der EU. Zum Nachteil für unser Land.  
Wir brauchen auch keine bedeutenden Dinge. Sollte die EU mit Nadelstichen einen Wirtschaftskrieg entfachen, gibt es Gegenmittel. Bedenken Sie: 2016 verkaufte die EU Produkte im Wert von 262 Milliarden Franken in die Schweiz, diese in die EU nur für 220 Milliarden!

Ignazio Cassis hat der SVP als Bundesratskandidat versprochen, den Reset-Knopf zu drücken. Geändert hat sich praktisch nichts.  
Wie erwartet: Nichts Wesentliches. Er kann weder aus seiner Haut, noch aus seinem Umfeld fliehen. Nun legt er alten Wein in neuen Schläuchen vor. Aber es bleibt die Abschaffung der schweizerischen Demokratie, das dürfen wir nie akzeptieren. Ich kenne wenige Bundesräte, die nach den Wahlen gemacht haben, was sie vor den Wahlen versprochen haben. Ich war da eine Ausnahme. (lacht)

Wird der Widerstand gegen den Rahmenvertrag für Sie nochmals ein grosser Kampf wie gegen den EWR
Hoffentlich nicht nur für mich. Das ist jetzt schon meine politische Haupttätigkeit. Es gilt, den Kampf gegen die Abschaffung der schweizerischen Demokratie nicht nur zu führen, sondern zu gewinnen.

Werden Sie den Posten als SVP-Strategiechef aufgeben, um sich voll auf ihren Anti-EU-Kampf zu konzentrieren?  
Bis jetzt ist beides möglich. Die Abstimmung kommt wohl erst 2020, da bleibt mir noch genügend Zeit, um zu entscheiden.  

Dann bleiben Sie Strategiechef?  
Die Strategie für die Wahlen 2019 steht bereits. Alles Weitere haben wir bis zum 23. März 2018 zu entscheiden.

Braucht es nicht eine Verjüngung?
Doch, doch. Aber nur jung oder nur alt allein bringt nichts. Die Jungen haben mehr Energie, die Alten mehr Erfahrung, darum braucht es beide.  

Ziehen Sie sich zurück, wenn Ihre Tochter in den Parteileitungsausschuss will?  
Sie will nicht, obwohl sie eine starke Kraft wäre. Mein Rückzug hängt aber nicht von der Mitwirkung meiner Tochter ab.

[Anmerkung des EU-No-Bulletins: Magdalena Martullo-Blocher wurde am 6. März in den Parteileitungsausschuss gewählt]

Ein anderes Thema: Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie übernehmen. Was halten Sie davon
Wieder ein fremder Ukas, der uns aufgezwungen wird. Dagegen muss man unbedingt das Referendum ergreifen, das würde ich unterstützen. Diese Richtlinie bedeutet eine Einschränkung unseres freiheitlichen Waffenrechts, das haben wir schon mehrmals abgelehnt.

Ein erfolgreiches Referendum würde das Schengen-Abkommen in Gefahr bringen.
Und? Das ist in Kauf zu nehmen.

Der Verlust des Schengen-Abkommens würde uns laut Bundesrat Hunderte Millionen Franken kosten.
Nein, im Gegenteil: Weniger Kosten, weniger Kriminalität und mehr Freiheit.

Haben Sie selber Waffen
Natürlich. Ich bin ja Oberst a.D. der Schweizer Armee.

 

 

Was das Waffenrecht angeht, siehe

http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1682   
10. 2. 11  Nochmals: »Entwaffnungsinitiative Nein!«

http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1673  
23. 1. 11  Liebe Mitbürger
Es ist wichtig, die Unterlagen zu verbreiten, die Initiative steht auf Messers Schneide!! Seit dem Altertum muss jedes Volk zum Zeichen seiner Unterwerfung alle Waffen dem Sieger abgeben. Dies bis zum heutigen Tage.

Quellen:
[1]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/erschwerung_la_sommaruga-3302  Der Freitags-Kommentar vom 9. März 2018 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der «Schweizerzeit»
[2]  EU NO 
info@eu-no.ch