Bundesrätliche Spiegelfechterei um Asylantenzahlen

Die Kostenexplosion geht weiter; einerseits vermelden sämtliche Medien

alle paar Tage den angeblich deutlichen Rückgang der unter behauptetem Asylrecht in die Schweiz gelangenden Einwanderer. Andererseits übersteigen die Asylkosten allein des Bundes erstmals die Zweimilliarden-Grenze – wobei der Bund lediglich einen relativ geringen Anteil an die vom Asylwesen gesamthaft verursachten Kosten trägt. 

Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der sich fortsetzenden Kostenexplosion einerseits und der angeblichen Abnahme der ins Land gelangenden Asylanten andererseits?  U.a. infolge einer immer umfangreicheren, immer teureren, immer ineffizienteren Betreuung.

Die Kostenexplosion legt einerseits Zeugnis davon ab, wie der in Bund, Kantonen und Gemeinden tätige, jeglicher Kontrollmöglichkeit durch Steuerzahler und Bürger entzogene Betreuungsapparat einem Krebsgeschwür gleich immer weiter wuchert. Für immer neue angebliche Anliegen werden immer weitere Betreuungsinstitutionen geschaffen und ausgebaut. Derzeit ist Betreuung in Genderfragen und für Homosexuelle  - der Bund will Homosexualität offenbar als Asylgrund anerkennen -  besonders in Mode. Da der Bundesrat- und die Parlamentsmehrheit die Initiative gegen die Masseneinwanderung auf verfassungswidrige Weise nicht umsetzen, sehen sich die Betreuungsfunktionäre – kaum je auf Effizienz überprüft – erst recht im Auftrieb.

Weniger Einwanderung – mehr Asylanten
Eine weitere statistische Feststellung erstaunt: Einerseits scheint die Zahl der unter Asylrecht Einwandernden tatsächlich zurückzugehen. Gesamthaft aber wird keine Abnahme der Zahl von Asylbegehrenden ausgewiesen. Wer diesem vordergründigen Widerspruch nachgeht, entdeckt Interessantes: Die Zahl der Asylanten steigt in der Schweiz deshalb markant, weil jedes neugeborene Kind einer unter Asylrecht eingewanderten Frau sofort als eigenständiger
Asylantenfall registriert wird. Dies mit einschneidenden rechtlichen Folgen: Klar ist, dass ein Neugeborenes unter keinen Umständen je aus der Schweiz ausgewiesen werden kann. Ein Neugeborenes ist demnach juristisch ab erster Stunde seines Lebens ein Härtefall. Entscheidend – und verlockend – ist: Automatisch werden nach der Geburt eines Härtefall-Säuglings auch dessen Eltern durch die Härtefall-Regelung begünstigt: Man darf schliesslich kein Neugeborenes von seinen Eltern trennen. 

So illustriert die steigende Zahl hier registrierter Asylbewerber, anerkannter Asylanten und vorläufig Aufgenommener nicht zuletzt die ausgeprägte Gebärfreudigkeit von unter Asylrecht eingereisten Frauen bzw. Eltern. Eine Entwicklung, die davon Betroffene allen Konsequenzen der Initiative gegen die Masseneinwanderung – sollte der Bund je zu deren Umsetzung gezwungen werden können – systematisch entzieht.

Milliarden und Abermilliarden
Im Voranschlag des Bundes für das Jahr 2019 übersteigen die Bundesausgaben für das Asylwesen erstmals die Zweimilliarden-Grenze.

Dazu muss immer wieder festgehalten werden, dass der Bund nur einen geringen Teil der vom Asylwesen verursachten Kosten trägt. Der Bund ist verantwortlich für die Aufnahme, für die Registrierung, für den Erstaufenthalt in Bundeszentren, für die Abklärung der Asylberechtigung – deren Ergebnis meistens darin besteht, dass Asylbegehrende ohne echte Asylgründe zu vorläufig Aufgenommeneerklärt werden. Sozialhilfe an eingewanderte Asylanten bezahlt der Bund nur in der Anfangsphase.

Die für die Beherbergung echter oder unter Betrug in die Schweiz gelangter Asylanten anfallenden Kosten haben hauptsächlich die Gemeinden und die Kantone zu tragen. Den Gemeinden obliegen die kostspielige Einschulung von Asylantenkindern sowie die langfristigen Kosten der Sozialhilfe an Asylanten. Diesbezüglich summieren sich exorbitante Kosten. Auch Krankenkassen-Kosten und Gesundheitsbetreuung, Kosten für Therapien, für Sprachkurse, für Zahnarztauslagen usw. fallen vor allem bei den Gemeinden an.

Bekanntlich geraten insbesondere Asylbegehrende in überdurchschnittlichem Ausmass mit der Justiz in Konflikt – je länger, desto gravierender. Die Kosten für Polizeieinsätze bei sich häufenden gewalttätigen Ausschreitungen, bei Angriffen auf Polizisten, Feuerwehrmänner und Sanitäter, vor allem auch auf junge Frauen, tragen die Kantone. Daraus resultierende Kosten der Justiz  - inklusive Gratis-Verteidigung asylbegehrender Täter -  sowie für Gefängnisaufenthalte, Ausländer belegen bis zu 80 % der Zellen in Strafvollzugsanstalten – fallen vor allem bei den Kantonen an.

Nach wie vor verweigert der Bundesrat jede Bereitschaft, endlich einmal eine Vollkostenrechnung zum Asyl(un)wesen vorzulegen. Sie dürfte pro Jahr die Grenze von 10 Milliarden Franken längst überschritten haben.

Der Bürger muss sich darüber im klaren sein: Was uns die Erneuerung von Luftwaffe und Luftabwehr in den nächsten zehn Jahren kosten wird, verschlingt das Asyl(un)wesen in einem einzigen Jahr.

Willkür
Beim Bund fallen allenfalls noch Kosten für internationale Beratungstätigkeit und Konferenz-Tourismus im Zusammenhang mit Asylfragen an. Allmählich ist auch durchgesickert, dass die UNO eine umfangreiche Charta zur Befreiung von Migranten von jeglicher Kontrolle erarbeitet hat – mit exorbitanten Forderungen, die Steuerzahlern die Zornröte ins Gesicht treiben müssen.  Es handelt sich hier um den Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM), der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration  [1]. 

Dem Recht auf unbeschränkte Migration, das jedem, der sich selbst als Flüchtling deklariert, Aufenthalt in seinem Wunschland garantiert, steht das zweifelhafte Recht der ansässigen Bevölkerung gegenüber, für alles, worauf Migranten Appetit bekunden, bezahlen zu müssen. Und vielleicht räumt man ihnen auch noch das Recht ein, das Land, das von Einwanderern gleichsam übernommen wird, wenigstens noch einigermassen heil verlassen zu dürfen. 

Die Schweiz hat aktiv an der Erarbeitung dieser Charta mitgewirkt. Eine Charta, die in diametralem Widerspruch zu den hier von Volk und Ständen beschlossenen Grundsätzen zur Einwanderung steht sowie in Widerspruch zur Ausschaffungsinitiative und im Widerspruch zur Initiative gegen die Masseneinwanderung, die beide von Volk und Ständen angenommen worden sind. Das Departement Sommaruga sieht sich offensichtlich von der Verfassungspflicht, Entscheide des Souveräns überhaupt noch zu respektieren, längst dispensiert.

Dublin IV
Dank Dublin IV und dem damit einhergehenden Totalumbau der im Rahmen des EU-Dublin-Vertrags geregelten Asylordnung droht Europa eine weitere Masseneinwanderung. Ursprünglich sollte der Dublin-Vertrag Europa vor unechten Asylbegehrenden resp. Asylbetrügern, die in erster Linie in die hiesigen Sozialwerke einwandern wollen, bewahren. Die EU-Bürokraten, die bestbezahlten Bürokraten weltweit, erwiesen sich allerdings als grenzenlos unfähig und grenzenlos unwillig, diesen Vertrag je so zu vollziehen, wie er beschlossen worden ist.

Jetzt will man mit Dublin IV die ursprüngliche Zielsetzung in ihr Gegenteil verkehren: Das Recht auf freie Einwanderung für Asylbegehrende soll Tatsache werden, das Recht auf Wohnsitznahme im Wunschland inklusive. Einzelabklärungen hinsichtlich der Asylberechtigung haben zu verschwinden und Gruppenaufnahmen sollen zur Regel werden.

Der Dublin-Vertrag, Zwillingsbruder des Schengen-Vertrags, hätte das Asylwesen in allen dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Ländern vereinheitlichen sollen. Mit einfachen, eigentlich jedem gut verständlichen Regeln: Wer an einer Schengen- bzw. EU-Aussengrenze ankommt und Asyl verlangt, dessen Asylgesuch ist von dem dem Schengen-Vertrag angeschlossenen Staat, der als erster um Asyl angegangen wird, zu behandeln. Die EU versprach hoch und heilig, die EU-Aussengrenze fortan so sorgfältig und so vollständig abzusichern, dass massenhafte Grenzüberquerungen nie mehr unkontrolliert zu befürchten seien.

Inzwischen ist das Projekt Dublin IV auch vom EP akzeptiert worden. Die Mitglieder der Kommission, die Dublin IV ausgearbeitet hat, sind grossmehrheitlich Befürworter einer uneingeschränkten Einwanderung. Es sind nicht etwa eine Handvoll Spintisierer, die sich dieses neue Europa, das aus einer systematischen Völkerverschiebung hervorgehen soll, wünschen, sondern all jene, die Europa grundlegend zu verändern beabsichtigen, da es in Europa nicht länger verschiedene eigenständige, einen eigenen Charakter aufweisende Völker geben soll, sondern ein grenzüberschreitendes Völkergemisch, wie es der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans unverhohlen ausgedrückt hat, ohne dass dies auch nur einen Hauch von Widerrede erzeugt hätte:

Im Mai 2016 hatte Timmermans das EP dazu aufgefordert, seine »Anstrengungen zu verstärken, um monokulturelle Staaten auszuradieren und den Prozeß der Umsetzung der multikulturellen Diversität bei jeder einzelnen Nation weltweit zu beschleunigen. Die Zukunft der Menschheit beruhe nicht länger auf einzelnen Nationen und Kulturen, sondern auf einem Vermischen von Kulturen und Identitäten. Das sei die Herausforderung und die Zukunft der Menschheit. …..

Kein Land soll der unvermeidlichen Vermischung entgehen, vielmehr sollen die Zuwanderer dazu veranlaßt werden, auch die entferntesten Plätze des Planeten zu erreichen, um sicherzustellen, dass nirgends mehr homogene Gesellschaften bestehen bleiben

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte am 21. 2. 17 bei der Konrad-Adenauer-Stiftung: »Wir müssen stets bereit sein, neuen Migrationsbewegungen zu begegnen.« Am 29. 8. 2017 drängt er die europäischen Staaten dazu, deutlich mehr Flüchtlinge aus Afrika nach Europa umzusiedeln. Es gelte nun, nicht mehr nur Flüchtlinge aus der Türkei und dem Nahen Osten umzusiedeln, sondern zunehmend auch aus Staaten wie etwa Ägypten, Libyen, Niger, Tschad, Sudan. Am 18. 12. 17 erklärt er ganz offen »Es ist an der Zeit, sich der Wahrheit zu stellen: Wir können die Migration nicht stoppen und werden niemals in der Lage sein, sie aufzuhalten.« Die Migration ist unsere neue Realität. Europas Migranten sind hier, um zu bleiben«. Am 25. Februar lässt er uns wissen: »Am Ende des Tages werden wir alle Migration, Freizügigkeit und Diversität als Normalität sehen und akzeptieren und unsere Politik dem anpassen müssen.« Nirgendwo eine vernehmbare Reaktion.

Dublin IV ist für Migranten verlockend: Wer als Migrant an der Aussengrenze der EU ankommt und sich als Flüchtling ausgibt, darf angeben, ob er irgendwo in Europa einen Freund, einen Bekannten, einen Verwandten kennt, oder ob er mit irgend jemandem in irgendeiner Beziehung steht. Solche Beziehungen, so darf man erwarten, dürften in Bälde bei Schleppern gegen erhebliches Entgelt auch gekauft werden können. Kann ein Asyl begehrender Ankömmling Beziehungen, Verwandtschaft oder Ähnliches nennen, wird ihm ein Rechtsanspruch eingeräumt, damit sein Asylverfahren dort eingeleitet wird, wo seine Beziehungsperson wohnt. Eine solche Regelung, die faktisch auf die freie Wahl des Asyllands hinausläuft, ist sowohl für legale als auch illegale Einwanderer äusserst attraktiv.  

Es werden Deutschland, Schweden und die Schweiz sein, welche die vorhersehbaren Einwanderungslawinen gemäss Dublin IV aufzunehmen haben. Die Schweiz ist besonders betroffen: Wir verfügen neuerdings über Gerichte, die behaupten, internationale Regulierungen gingen schweizerischem Recht generell vor. Also hätten wir Dublin IV ohne Wenn und Aber zu übernehmen.

Die jüngsten Entwicklungen im Asylwesen beweisen, wie wichtig es ist, dass der Souverän der Schweiz, Volk und Stände, die Hoheit über die Asyl- und Einwanderungsgesetzgebung wieder vollumfänglich durchsetzen. Das Mittel dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative. Bundesrats- und Parlamentsmehrheit bekämpfen diese Initiative mit Nachdruck. Offensichtlich wollen sie die Direkte Demokratie und die Volkssouveränität – das letzte Wort von Bürgerinnen und Bürgern in allen wichtigen Angelegenheiten des Landes – zum Verschwinden bringen.

Am 25. November dieses Jahres hat die Schweiz die wichtige Entscheidung zu treffen, ob in der Schweiz das aus unserer Demokratie hervorgegangene Schweizer Recht für immer gilt oder ob – was Bundesbern unbedingt durchsetzen möchte – von internationalen Funktionären bestimmte Regelungen künftig dem Schweizer Recht vorgehen. Sollte der Souverän den Schweizern in dieser Abstimmung das Selbstbestimmungsrecht absprechen, internationale Funktionäre als übergeordnete Regulierer anerkennen, dann bleibt die Schweiz gegenüber Dublin IV machtlos. Das Schweizer Volk würde sich selbst entrechten und in der Masseneinwanderung, die ihm Brüssel mittels Dublin IV zu verordnen beabsichtigt, untergehen.



[1]  https://www.iom.int/global-compact-migration

Dieses UNO-Vertragswerk ist in folgendem Schreiben ausführlich abgehandelt:

http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2836
5. 8. 2018  Doris Auerbach – Offenes Schreiben an den Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern - Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm  -  München

 

Quellen – auszugsweise

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/dublin_wird_auf_den_kopf_gestellt-3451   17. 8. 18
Freitags-Kommentar von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der Schweizerzeit

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/kostenexplosion_geht_weiter-3464   31. 8. 2018
Freitags-Kommentar von Ulrich Schlüer