Explosion der Sozialhilfe-Kosten

Endlich rückt die unabsehbare Kostenlawine, die unter dem Titel »Sozialhilfe«

über die Gemeinden hereinbricht, in den Mittelpunkt der politischen Diskussion.

1999 hatte das Volk den Bilateralen I mit der EU relativ knapp zugestimmt. Dazu gehörte die Personenfreizügigkeit. Das Risiko bestand, dass das Volk in der Schweiz das ganze Paket wegen der Personenfreizügigkeit ablehnen würde. Deshalb hatte der Bundesrat die Werbetrommel kräftig gerührt und behauptet, dass nicht mehr als 8.00010.000 Personen pro Jahr zuwandern werden. Das ist kein Problem, werden viele gedacht haben, wir haben ja schon ganz anderes erlebt. Aber das war nicht die Realität. Es kamen Zeiten mit einer Zuwanderung von über 100.000 im Jahr – so viele wie einst in der Hochkonjunktur der sechziger Jahre. 

2014 stimmte das Volk der Masseneinwanderungs-Initiative zu. Im Unterschied zu früheren Initiativen verlangte sie nicht, den Ausländerbestand von bereits sehr hohen 25 % herabzusetzen, sondern sie wollte der Schweiz lediglich wieder das Recht geben, selber über die Zuwanderung zu bestimmen – so wie sie es seit Jahrzehnten immer wieder getan hatte. Aber die Behörden  - Bundesrat und Parlament -  zögerten und weigerten sich schliesslich unter Druck von Brüssel, das Volksverdikt umzusetzen. Nun haben wir ein veritables staatspolitisches Problem.  [1]

Diese Entwicklung, legt Ulrich Schlüer dar, fordert all die vieltausend Funktionäre heraus, die an der zentralisierten und zehntausendfach missbrauchten staatlichen Sozialhilfe-Konstruktion reichlich verdienen. Doch allzu viele dieser Funktionäre scheinen die Technik der Tatsachen verschleiernden Desinformation bestens zu beherrschen. Etwa dann, wenn sie sich  – von oberflächlichen Medienschaffendenbereitwillig und kritiklos unterstützt -  wortreich über den Verrat an der Solidarität beklagen, der von den Kritikern der finanziell aus allen Nähten platzenden Sozialhilfe angeblich ausgehe.

Generationenvertrag  
Sich über die Solidarität auszusprechen, die dem Schweizer System der Unterstützung Bedürftiger zugrunde liegt, ist tatsächlich überfällig. Der auf Solidarität beruhende Generationenvertrag geht in der Schweiz davon aus, dass alle, die keine Bedürftigkeit ausweisen, arbeiten und sich so den eigenen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen. Und dass sie darüber hinaus Teile ihres Verdienstes abgeben, auf dass damit den echt Bedürftigen geholfen werden kann. Wer gesund ist, wer arbeiten kann, der arbeitet, auf dass dem verschuldet oder unverschuldet in Not Geratenen angemessen geholfen werden kann. So wird Solidarität bezüglich Sozialhilfe umgesetzt.

Die Sozialhilfe ist aber nicht dazu da, dass Tausende, Zehntausende durchaus Gesunde, in keinerlei Hinsicht Bedrängte oder Bedrohte, in unser Land strömen können, damit sie sich hier von den Steuerzahlern via Sozialhilfe ein arbeitsfreies Leben finanzieren lassen. Per Ende 2017 wurden in der Schweiz insgesamt 27'945 Personen, die sich selber als Flüchtlinge etikettieren, die sich ihren Asyl-Status jedoch allerdings vielfach durch unwahre und bewusst lückenhafte Angaben erschlichen haben, vom Bund ausgehalten. Das sind 197 % mehr als 2010, sieben Jahre vorher.

Der rege Informationsaustausch ins Herkunftsland per ihnen gratis zur Verfügung stehendem Handy sorgt dafür, dass der Zustrom nicht abbricht. 2017 befanden sich weitere 41'544 Personen als vorläufig Aufgenommene in unserem Land. Allein 2018 wuchs diese Zuwanderer-Kategorie um weitere 4'723 Personen auf 46'267 an. Auch von diesen vorläufig Aufgenommenen lassen sich über 80 %   von der Sozialhilfe aushalten.

Rente für Arbeitsunwillige
Vorläufig aufgenommen werden hierzulande zahlenmässig sehr viele Asylbewerber, die keinerlei persönliche Verfolgung nachweisen können, also kein Anrecht auf Asyl haben. Die Registrierungsbürokratie erachtet es trotzdem als unzumutbar, sie in ihr Herkunftsland zurückzuschicken. Unzumutbarkeit können sich Findige, die um keinen Preis zurückreisen wollen, auch nachträglich konstruieren, indem sie sich beispielsweise an einer Demonstration gegen das Regime des Herkunftslandes beteiligen. Oder einen Protestbrief an die Adresse des Staatschefs im Herkunftsland unterschreiben, woraus ihnen, wie sie beteuern, eine Bedrohung erwachsen könne, weshalb die Rückkehr unzumutbar sei. Solches geschieht hier laufend. Man tut einfach so, als wäre eine derartige  betrügerische Erschleichung des Anwesenheitsrechts legal.

Über solche  - weit öfters als vermutet -  Tatsache werdenden Zusammenhänge schweigen sich die Solidaritäts-Lamentierer in der Betreuungsindustrie aus, in ihrem Schweigen nachdrücklich von den Missbrauchs-Übersehern in unseren Medien unterstützt. Ein Grossteil dieser Sozialhilfe-Ausbeuter  - über 90 % -  könnte und dürfte hier durchaus arbeiten. Sie wollen aber nicht. Tatsachen, die übergangen werden. Stattdessen wurde am 10. Januar im Schweizer Fernsehen über das Schicksal einer Mutter mit behindertem Kind gejammert, die aus ihrem Grundbetrag an Sozialhilfe kaum ihre Wohnung bezahlen könne.

Situationsbedingte Leistungen‹ 
Verschwiegen wurde in diesem Zusammenhang, dass für Behinderte die Invalidenhilfe (IV) aufkommt. Und dass Wohnkosten gar nicht aus dem von der Sozialhilfe für den Grundbedarf ausgerichteten Betrag zu decken sind. Wohnkosten werden zusätzlich vergütet. Ebenso wie Dutzende sogenannter situationsbedingter Leistungen. Dazu gehören Arztkosten, Zahnarztkosten, Kosten für Dentalhygiene, für beanspruchte Krippenplätze, für Möbel, für weitere Gegenstände der Wohnungseinrichtung, für Musikinstrumente, aber auch Umzugskosten, Kosten für Schulutensilien, Anwaltskosten, amtliche Gebühren, Kosten für den öffentlichen Verkehr, für Brillen, usw., usw. Das läppert sich eindrücklich zusammen: Für eine Frau mit vier Kindern kommen rasch einmal bis gegen 6'000 Franken pro Monat zusammen – und alles steuerfrei! Der, der arbeitet, geniesst keine dieser Vergünstigungen.

Solche Tatsachen zu verschweigen, gleichzeitig aber Solidarität für angebliche Opfer knapper Grundbedarfszahlungen zu fordern – das ist ein starkes Stück.

Übergangshilfe 
Die Sozialhilfe ist – gesetzlich festgelegt – nie und nimmer eine Rente für solche, die sich hier ein Gratis-Leben finanzieren lassen wollen. Schon gar nicht ist sie ein Auffangbecken für solche, die sich unrechtmässig Asyl erschlichen haben. Sozialhilfe ist Übergangshilfe für Menschen, die unverhofft in eine Notlage geraten sind und die sich eine Grundlage für eine selbständige Lebensführung wieder neu erarbeiten müssen.

Das verschweigen die Funktionäre der Sozialindustrie, weil sich inzwischen viel zu viele aus dieser Funktionärskategorie ein bequemes Leben mit erheblichem Einkommen aus der Betreuungsindustrie gesichert haben. Auch zur Betreuung solcher, welche Asylrecht und Sozialhilfe notorisch missbrauchen. Wer in dieser Sozialhilfe-Industrie arbeitet, hat es geschafft, öffentliche Gelder in reichem Mass beziehen und nutzen zu können, ohne dass irgendeine politische Kontrolle über ihr Finanzgebaren stattfinden kann. 

Man stelle sich vor, unsere Landesverteidigung würde nach gleichem Muster finanziert: Einzig Rüstungsproduzenten, Generalstabs- und Instruktionsoffiziere, also militärische Geheimnisträger, dürften über die Militärausgaben befinden. Das einfache Volk hätte zu schweigen und zu bezahlen. Man kann sich das Geschrei vorstellen, das aus solch intransparentem Finanzierungskonzept entstehen würde.

Die Sozialhilfe, die die Steuerzahler jährlich um Milliarden erleichtert, wird indessen genau so finanziert: Die, die zu ihrer Verteidigung im Namen des Staates auftreten, werden nahezu ausnahmslos aus dem Sozialhilfekuchen salariert. Sie fordern Solidarität für ihren persönlichen Geldbeutel. Keine Spur von Gewaltentrennung! 

Gut, dass die Politik endlich aufmerksam wird, was für Zustände sich im Schatten solcher von niemandem wirklich beaufsichtigter Tätigkeit entwickeln – auf Kosten gebeutelter Steuerzahler.  [2] 


[1]  https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-1-3-januar-2019/traditionell-grosszuegige-zuwanderungspolitik-der-schweiz-vom-volk-bestimmt.html   Zeit-Fragen  Nr. 1 vom 3. Januar 2019 

[2]  Kommentar von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der «Schweizerzeit» in der Ausgabe vom vom 11. Januar 2019