Explosion der Sozialhilfe-Kosten 20.01.2019 19:44
Endlich rückt die unabsehbare Kostenlawine, die unter dem Titel »Sozialhilfe«
über die Gemeinden hereinbricht, in den Mittelpunkt der politischen Diskussion.
1999 hatte das Volk den Bilateralen I mit der EU
relativ knapp zugestimmt. Dazu gehörte die Personenfreizügigkeit. Das Risiko
bestand, dass das Volk in der Schweiz das ganze Paket wegen der
Personenfreizügigkeit ablehnen würde. Deshalb hatte der Bundesrat die
Werbetrommel kräftig gerührt und behauptet, dass nicht mehr als 8.000 – 10. 000 Personen
pro Jahr zuwandern werden. Das ist kein Problem, werden viele gedacht haben,
wir haben ja schon ganz anderes erlebt. Aber das war nicht die Realität. Es
kamen Zeiten mit einer Zuwanderung von über 100. 000 im
Jahr – so viele wie einst in der Hochkonjunktur der sechziger Jahre.
2014 stimmte das Volk der
Masseneinwanderungs-Initiative zu. Im Unterschied zu früheren Initiativen
verlangte sie nicht, den Ausländerbestand von bereits sehr hohen 25 %
herabzusetzen, sondern sie wollte der Schweiz lediglich wieder das Recht geben,
selber über die Zuwanderung zu bestimmen – so wie sie es seit Jahrzehnten immer
wieder getan hatte. Aber die Behörden - Bundesrat
und Parlament - zögerten und weigerten
sich schliesslich unter Druck von Brüssel, das Volksverdikt umzusetzen. Nun
haben wir ein veritables staatspolitisches Problem. [1]
Diese Entwicklung, legt Ulrich Schlüer dar, fordert
all die vieltausend Funktionäre heraus, die an der zentralisierten und
zehntausendfach missbrauchten staatlichen Sozialhilfe-Konstruktion reichlich
verdienen. Doch allzu viele dieser Funktionäre scheinen die Technik der
Tatsachen verschleiernden Desinformation bestens zu beherrschen. Etwa dann,
wenn sie sich – von oberflächlichen ›Medienschaffenden‹ bereitwillig
und kritiklos unterstützt
- wortreich über den ›Verrat an der Solidarität‹ beklagen, der von den
Kritikern der finanziell aus allen Nähten platzenden Sozialhilfe angeblich
ausgehe.
Generationenvertrag Sich über die Solidarität auszusprechen, die dem
Schweizer System der Unterstützung Bedürftiger zugrunde liegt, ist tatsächlich
überfällig. Der auf Solidarität beruhende ›Generationenvertrag‹ geht in der Schweiz davon aus, dass alle, die
keine Bedürftigkeit ausweisen, arbeiten und sich so den eigenen Lebensunterhalt
aus eigener Kraft verdienen. Und dass sie darüber hinaus Teile ihres
Verdienstes abgeben, auf dass damit den echt Bedürftigen geholfen werden kann.
Wer gesund ist, wer arbeiten kann, der arbeitet, auf dass dem verschuldet oder
unverschuldet in Not Geratenen angemessen geholfen werden kann. So wird
Solidarität bezüglich Sozialhilfe umgesetzt.
Die Sozialhilfe ist aber nicht dazu da, dass Tausende,
Zehntausende durchaus Gesunde, in keinerlei Hinsicht Bedrängte oder Bedrohte, in
unser Land strömen können, damit sie sich hier von den Steuerzahlern via
Sozialhilfe ein arbeitsfreies Leben finanzieren lassen. Per Ende 2017 wurden in
der Schweiz insgesamt 27'945 Personen, die sich selber als ›Flüchtlinge‹
etikettieren, die sich ihren Asyl-Status jedoch allerdings vielfach durch
unwahre und bewusst lückenhafte Angaben erschlichen haben, vom Bund
ausgehalten. Das sind 197 % mehr als 2010, sieben Jahre vorher.
Der rege Informationsaustausch ins Herkunftsland per ihnen
gratis zur Verfügung stehendem Handy sorgt dafür, dass der Zustrom nicht
abbricht. 2017 befanden sich weitere 41'544 Personen als ›vorläufig Aufgenommene‹ in unserem Land. Allein 2018 wuchs diese
Zuwanderer-Kategorie um weitere 4'723 Personen auf 46'267 an. Auch von diesen ›vorläufig Aufgenommenen‹ lassen sich über 80 % von der Sozialhilfe aushalten.
Rente für Arbeitsunwillige ›Vorläufig
aufgenommen‹ werden
hierzulande zahlenmässig sehr viele Asylbewerber, die keinerlei persönliche
Verfolgung nachweisen können, also kein Anrecht auf Asyl haben. Die
Registrierungsbürokratie erachtet es trotzdem als unzumutbar, sie in ihr Herkunftsland
zurückzuschicken. ›Unzumutbarkeit‹ können sich Findige, die um
keinen Preis zurückreisen wollen, auch nachträglich konstruieren, indem sie
sich beispielsweise an einer Demonstration gegen das Regime des Herkunftslandes
beteiligen. Oder einen Protestbrief an die Adresse des Staatschefs im
Herkunftsland unterschreiben, woraus ihnen, wie sie beteuern, eine Bedrohung
erwachsen könne, weshalb die Rückkehr unzumutbar sei. Solches geschieht hier
laufend. Man tut einfach so, als wäre eine derartige betrügerische Erschleichung des
Anwesenheitsrechts legal.
Über solche - weit
öfters als vermutet - Tatsache werdenden
Zusammenhänge schweigen sich die ›Solidaritäts-Lamentierer‹ in der Betreuungsindustrie aus, in ihrem
Schweigen nachdrücklich von den Missbrauchs-Übersehern in unseren Medien unterstützt.
Ein Grossteil dieser Sozialhilfe-Ausbeuter
- über 90 % - könnte und dürfte
hier durchaus arbeiten. Sie wollen aber nicht. Tatsachen, die übergangen
werden. Stattdessen wurde am 10. Januar im Schweizer Fernsehen über das
Schicksal einer Mutter mit behindertem Kind gejammert, die aus ihrem
Grundbetrag an Sozialhilfe kaum ihre Wohnung bezahlen könne.
›Situationsbedingte
Leistungen‹ Verschwiegen wurde in diesem Zusammenhang,
dass für Behinderte die Invalidenhilfe (IV) aufkommt. Und dass Wohnkosten gar
nicht aus dem von der Sozialhilfe für den Grundbedarf ausgerichteten Betrag zu
decken sind. Wohnkosten werden zusätzlich vergütet. Ebenso wie Dutzende sogenannter
situationsbedingter Leistungen. Dazu gehören Arztkosten, Zahnarztkosten, Kosten
für Dentalhygiene, für beanspruchte Krippenplätze, für Möbel, für weitere
Gegenstände der Wohnungseinrichtung, für Musikinstrumente, aber auch
Umzugskosten, Kosten für Schulutensilien, Anwaltskosten, amtliche Gebühren, Kosten für den öffentlichen Verkehr, für Brillen, usw.,
usw. Das läppert sich
eindrücklich zusammen: Für eine Frau mit vier Kindern kommen rasch einmal bis
gegen 6'000 Franken pro Monat zusammen – und alles steuerfrei! Der, der
arbeitet, geniesst keine dieser Vergünstigungen.
Solche Tatsachen zu verschweigen, gleichzeitig aber
Solidarität für angebliche ›Opfer‹ knapper Grundbedarfszahlungen zu fordern –
das ist ein starkes Stück.
Übergangshilfe Die Sozialhilfe ist – gesetzlich festgelegt – nie und
nimmer eine Rente für solche, die sich hier ein Gratis-Leben finanzieren lassen
wollen. Schon gar nicht ist sie ein Auffangbecken für solche, die sich
unrechtmässig Asyl erschlichen haben. Sozialhilfe ist Übergangshilfe für
Menschen, die unverhofft in eine Notlage geraten sind und die sich eine
Grundlage für eine selbständige Lebensführung wieder neu erarbeiten müssen.
Das verschweigen die Funktionäre der Sozialindustrie, weil
sich inzwischen viel zu viele aus dieser Funktionärskategorie ein bequemes
Leben mit erheblichem Einkommen aus der Betreuungsindustrie gesichert haben.
Auch zur Betreuung solcher, welche Asylrecht und Sozialhilfe notorisch
missbrauchen. Wer in dieser Sozialhilfe-Industrie arbeitet, hat es geschafft,
öffentliche Gelder in reichem Mass beziehen und nutzen zu können, ohne dass
irgendeine politische Kontrolle über ihr Finanzgebaren stattfinden kann.
Man stelle sich vor, unsere Landesverteidigung würde
nach gleichem Muster finanziert: Einzig Rüstungsproduzenten, Generalstabs- und
Instruktionsoffiziere, also militärische Geheimnisträger, dürften über die
Militärausgaben befinden. Das einfache Volk hätte zu schweigen und zu bezahlen.
Man kann sich das Geschrei vorstellen, das aus solch intransparentem
Finanzierungskonzept entstehen würde.
Die Sozialhilfe, die die Steuerzahler jährlich um
Milliarden erleichtert, wird indessen genau so finanziert: Die, die zu ihrer
Verteidigung im Namen des Staates auftreten, werden nahezu ausnahmslos aus dem
Sozialhilfekuchen salariert. Sie fordern Solidarität für ihren persönlichen
Geldbeutel. Keine Spur von Gewaltentrennung!
Gut, dass die Politik endlich aufmerksam wird, was für
Zustände sich im Schatten solcher von niemandem wirklich beaufsichtigter
Tätigkeit entwickeln – auf Kosten gebeutelter Steuerzahler. [2]
[1] https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-1-3-januar-2019/traditionell-grosszuegige-zuwanderungspolitik-der-schweiz-vom-volk-bestimmt.html Zeit-Fragen Nr.
1 vom 3. Januar 2019
[2] Kommentar von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der «Schweizerzeit»
in der Ausgabe vom vom 11. Januar 2019
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