Wann fällt dieses »Zensurgesetz«? - Rassismus-Strafnorm im Fokus

Von vielen Medien totgeschwiegen, wurde vor ein paar Tagen die

Unterschriftensammlung gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm gestartet. Während das Referendum mit der Kampagne »Nein zu diesem Zensurgesetz!« lanciert wurde, rief die quasi gleichzeitige Verurteilung zweier Exponenten der Jungen SVP beispielhaft in Erinnerung, wie absurd diese Gesinnungs-Strafnorm als solche ist. Nur ein erfolgreiches Referendum kann bewirken, dass über die Meinungsfreiheit als Voraussetzung jeglicher weiterer Freiheiten endlich in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. 

In der Wintersession 2018 entschieden National- und Ständerat gegen die Stimmen der SVP und einiger FDP-Abweichler, die seit 1995 bestehende Rassismus-Strafnorm um den Begriff der sexuellen Orientierung zu erweitern.  Es gehe darum, gleichgeschlechtlich empfindende Menschen vor überall lauernder Diskriminierung und vor Hassverbrechen zu schützen; so die LGBT-Verbände, die mit Genugtuung feststellten, dass sich ihr jahrelanges Lobbying ausgezahlt hat. Ihr feinsäuberlich ausgearbeitetes Wording, d.h. die Sprachregelung, ist dabei so genial wie perfid: Wer kann denn schon gegen dieses Gesetz sein? Wer Nein stimmt, der stünde ja dann quasi für Hass und Diskriminierung und sähe sich öffentlich als ewiggestriger Unmensch gebrandmarkt, der gesellschaftlich zu ächten wäre.

Des gesamten öffentlichen Drucks zum Trotz blieb zumindest die SVP-Fraktion standhaft und behielt ihre grundsätzlich kritische Haltung bis zum Schluss bei. Eine an zwei Händen abzuzählende Schar an FDP-Parlamentariern blieb ebenso konsequent und stimmte mit Nein. Nachdem es zuerst so aussah, als würde diese Erweiterung oppositionslos geschluckt, die Parteien haben im Wahljahr nicht wenige andere Baustellen, fasste sich eine bürgerlich-christliche Allianz ein Herz und entschied sich, in den Ring zu steigen. Anfang Januar dieses Jahres konstituierte sich schliesslich das überparteiliche Referendumskomitee »Nein zu diesem Zensurgesetz!«, das von der EDU, der Jungen SVP, Zukunft CH und weiteren Organisationen getragen wird.  

Keine Sprach- und Denkverbote 
Um die Diskussionen auf den Kern zu lenken und den mit Kalkül bewirtschafteten Befindlichkeiten der LGBT-Verbände keine unnötige Plattform zu bieten, bildet die Verteidigung der Meinungsäusserungsfreiheit die Hauptargumentationslinie des Komitees. Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz schon heute verpönt. So bestraft das Strafgesetzbuch bereits Ehrverletzung, Verleumdung und Beleidigung. Es braucht keine Sprach- und Denkverbote, die legitime Meinungen kriminalisieren. Es ist doch logisch: Wenn Atheisten die Existenz Gottes anzweifeln dürfen, soll auch kein gläubiger Christ dafür verurteilt werden dürfen, wenn er Homosexualität mit Bezug auf die Bibel nicht für völlig normal hält  - ohne gleichzeitig den einzelnen Menschen anzugreifen. 

Dass sich die Befürworter dieses »Zensurgesetzes« auf dem falschen Fuss erwischt sehen, ist offensichtlich. Dieser sachlichen, durch und durch kohärenten Argumentation haben sie wenig entgegenzusetzen. Gerade wenn die als Fundis verunglimpften Gegner dann auch noch klipp und klar betonen, dass   gleichgeschlechtlich empfindende Menschen für sie gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft seien, die es keinesfalls nötig haben, sich selbst zur schwachen, schützenswerten Minderheit zu degradieren. Da wirken die eingeübten Schlagworte von Verbänden wie Pink Cross »Rechte wollen ungestraft gegen Schwule hetzen« regelrecht überholt; letzterer Verband hatte die Referendumsführer frontal angegriffen.    

Strafrecht als Ultima Ratio 
Die Bekämpfung von derart hochproblematischen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit ist ein urliberales Anliegen. Von daher erstaunt es, dass sich nicht mehr Mitglieder der liberalen FDP erheben. Das Missbehagen bei FDP und Jungfreisinn ist zwar mit Händen zu greifen. Nur: Exponieren wollen sich die Wenigsten.

Dafür bringt ein Kommentator der liberalen Traditionszeitung NZZ das Dilemma der Rassismus-Strafnorm auf den Punkt: »Das Strafrecht muss die Ultima Ratio bleiben. Sonst droht es zu einer Art unbestimmtem Verhaltenskodex mit angehängtem Sanktionenkatalog zu verkommen, der in der breiten Öffentlichkeit die erhoffte Autorität nur noch bedingt geniesst. Stattdessen hat das Parlament kürzlich eine Ausweitung der Rassismusstrafnorm beschlossen, wonach künftig auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt werden sollen. Was unter moralischen Gesichtspunkten verständlich und richtig erscheint, ist unter rechtlichem Gesichtspunkt nicht unproblematisch. Es stellt sich die Frage, weshalb Behinderte, Transgender, Mittellose oder Asylbewerber nicht in analoger Weise geschützt werden sollen«. Indem sie die Rassismus-Strafnorm generell analysiert, legt die NZZ dar, dass sich das »Strafrecht schlecht als gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument eignet«.  

Unter Bezugnahme auf die jüngste Rassismus-Verurteilung der Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern wegen eines Zigeuner-Plakats, gab die Zeitung zu bedenken, dass für den Laien letztlich nicht klar sei, anhand welcher  rechtlicher Kriterien eine Verurteilung erfolge: »Ohne detaillierte rechtliche Kenntnisse ist es nämlich schwer nachzuvollziehen, worin sich das Posting der SVP-Politiker von ähnlich unappetitlichen, aber straflosen Geschmacklosigkeiten unterscheidet«. Oder - konkreter formuliert: Die Handhabung der Strafnorm hängt immer zu einem beträchtlichen Teil von einzelnen Richtern ab; sprich: sie ist letzten Endes stets willkürlich. 

Damokles-Schwert über Migrationsthemen
Man kann natürlich geteilter Meinung sein, ob es die beste Art ist, den bekannten Missstand verunreinigter Fahrenden-Transitplätze mit einer Karikatur und der Bezeichnung ausländische Zigeuner zu bekämpfen. Zweifellos aber haben wir in politischen Auseinandersetzungen hierzulande schon weit Extremeres gesehen – gerade von linker Seite. Nur steht von den politischen Zielscheiben der Linken wohl niemand unter sogenanntem Minderheitenschutz, während die Rassismus-Strafnorm als Kampfinstrument wie ein Damokles-Schwert über jeglichen Debatten zu migrationspolitischen Themen schwebt.

Dass Adrian Spahr als einer der beiden JSVP-Co-Präsidenten der Jobverlust als Polizist droht, sollte er rechtskräftig verurteilt werden, lässt die Jungsozialisten jubeln, die bei dessen Vorgesetzten schon entsprechenden Druck aufgesetzt haben. Womit gleich geklärt wäre, worum es vielen Anhängern der Rassismus-Strafnorm in erster Linie eben auch geht: Weniger um Mitgefühl mit den Opfern, sondern um die Ausgrenzung und Schädigung der politischen Gegner.

Immerhin ist das letzte Wort in der Zigeuner-Sache noch nicht gesprochen. Die   beiden JSVP-Politiker ziehen das Urteil weiter. Dies wird nicht nur die unangenehme Ungewissheit aufrechterhalten, sondern die jungen Männer auch finanziell belasten.

Daher werden sie sich wohl auf jede Solidaritätsspende auf das PC 30-39589-1 freuen.

Referendum «Nein zu diesem Zensurgesetz» unterstützen:
www.zensurgesetz-nein.ch/unterschreiben

Unterschriftenbogen herunterladen (PDF)

 

Quelle:  https://schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/wann_faellt_dieses_zensurgesetz-3515   26. 1. 19     
Kommentar in der
Schweizerzeit vom 18. Januar 2019 von Anian Liebrand, Redaktion