Strafanzeige gegen Minister Sigmar Gabriel

Die Strafanzeige gegen Minister Sigmar Gabriel vom 22. November 2005 wird bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geführt. Die Geschäftsnummer lautet: NZS - 701 AR 58981/05 (siehe dazu auch www.hans-joachim-selenz.de - Kommentare 25. November 2005)

Minister Gabriel hatte im Rahmen einer Eidesstattlichen Erklärung vor Gericht diametral andere Angaben gemacht als zuvor gegenüber den Medien und Landtagspräsident Gansäuer. Es ging um Zahlungen von VW an Gabriel, Ex-Ministerpräsident und Ex-VW-Aufsichtsrat. Anfangs hatte Gabriel den Einstieg in seine Firma CoNeS vor November 2003 terminiert. Vor Gericht gab er statt dessen seinen „Einstieg ab 1. November 2003“ an. Dies habe er „dem Präsidenten des Nie-dersächsischen Landtages, Jürgen Gansäuer, mit Schreiben vom 29. Oktober 2003 und vom 27. November 2003 angekündigt“. Das LG Hamburg unter Vorsitz von Richter Andreas Buske erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Eichborn-Verlag. Das Wirken von Richter Buske ist übrigens weit über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt. Zuvor hatte Buske u. a. das Urteil zur medial heftig diskutierten Haarfarbe von Kanzler Gerhard Schröder gesprochen. Michael Nesselhauf, Anwalt von Gabriel, vertritt den Ex-Medienkanzler auch im Fall seines stark über-teuerten Fluges auf Kosten von VW. Ebenfalls beschrieben in Schwarzbuch VW. Richter auch hier, wie sollte es anders sein? Andreas Buske! Minister Gabriel erklärte zu der Strafanzeige, die Vorwürfe „entbehren jeder Grundlage“. Gleichzeitig kündigte er eine Verleumdungsklage an. Eine derartige Klage wäre - selbstredend - kompletter Nonsens. Die Falschaussagen mit Eid (aktuell) oder ohne (zu Anfang der Affäre) stammen von Minister Gabriel. Eine Klage wäre daher nicht einmal bei der ausgewiesenen Genossenschutz-Justiz in Braunschweig zu plazieren.
 
Strafbarkeit einer falschen Eidesstattlichen Erklärung
 
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte fürsorglich, eine falsche Eidesstattliche Erklärung sei nicht in jedem Fall strafbar. Z. B. dann nicht, wenn sie nicht gegenüber einer Behörde abgegeben wurde. Ob es sich beim LG Hamburg um eine Behörde handelt, ist also noch zu klären.
 
Gabriels Tätigkeit für VW
 
VW-Chef Pischetsrieder hatte eine Festanstellung von Gabriel im Landeskonzern VW nach des-sen Wahldebakel abgelehnt. Seinen Staatskanzleichef Schneider konnte Gabriel noch rechtzeitig in der landeseigenen Salzgitter AG unterbringen. Freundin Ines hatte Genosse Hartz bereits ein-gestellt. Damit war Gabriels Landes-Kontingent offenbar erschöpft. Medienrecherchen zufolge stellte sich nun heraus: Der Vertrag für Gabriel kam direkt vom Vorstand. Unterschrieben von Pischetsrieder und Hartz. Gabriel sollte im Auftrag von VW und dem Europäischen Automobil-verband Acea die EU-Umweltrichtlinien für Verbrennungsmotoren entschärfen. Die „taz“ bezeichnet ihn in ihrer Ausgabe vom 19. 12. 2005 als „Autominister“. Die entschärften Richtlinien habe er konsequent in die Koalitionsvereinbarung eingeschleust. Unter Punkt 7.5 „Verkehr und Immissionsschutz“. Fragen zur Industrie Lobbyarbeit des Umweltministers und deren Ausfluss in seine aktuelle Tätigkeit beantwortet statt des Ministeriums inzwischen Gabriels Medienanwalt Nesselhauf! Eine weitere Frage daher hier: Wer bezahlte den Gabriel-Schröder-Medienanwalt?
 
Staatsanwaltschaft Braunschweig vor delikater Aufgabe
 
Hat Minister Gabriel Landtagspräsident Gansäuer oder Richter Buske belogen? Oder am Ende sogar beide? Muss die parlamentarische Immunität des neuen Umweltministers aufgehoben werden?  Eine äußerst delikate Aufgabe für die Staatsanwälte in Braunschweig. Es wird spannend!
 
Peine, den 5. Januar 2006                                                 gez. Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz