POLIZEISTAAT SCHWEIZ - Rütli-Ticket Nr. 612

Also versehen mit zwei "Rütli-Tickets", die ich regulär von der Rütlikommission durch BSL-Ticketprint AG, 6002 Luzern, erhalten hatte, fuhren wir, ich und meine 17jährige Tochter, nach Brunnen, um uns die "Sache" anzuschauen, wie wir das immer zu tun pflegten, wo sich solches abzuspielen versprach.

Am Bahnhof Brunnen wurden wir ungestört kostenlos mit einem Reisebus an einen etwa 3 km entfernten Kontrollplatz gefahren und beim Aussteigen von viel Militärpräsenz einer Warteschleuse zugewiesen, wo auch schon andere Leute anstanden. So weit, so gut. Dann aber, Ungemach ahnend, sahen wir im grossen Kontrollzelt wie eine Frau sich abtasten lassen musste und, oha lätz, mir wurde beschieden, ich sei auf der „Roten Liste“. „Wie bitte?“, entfuhr es mir. Doch es war nichts zu machen. Es wurde mir eine „Wegweisungsverfügung“ überreicht, worin mir polizeilich verboten wurde, “am 1. August 2006 die Ortschaft Brunnen einschliesslich der Gebiete Wylen und Fallenbach zu betreten“.
 
Hat man noch Worte? Dann wollten die von mir noch das Rütli-Ticket zurückhaben, was ich aber kategorisch verweigerte! (Das ist schliesslich für meine Sammlung bestimmt!). Wir mussten noch einen Zettel unterschreiben, worin unsere Personalangaben zu bescheinigen waren. Nachher, ausserhalb des Zeltes, machte die Polizei von uns noch Kopfaufnahmen, auch von meiner quasi in Sippenhaft genommenen, politisch nicht interessierten Tochter! Es stand sehr viel voll ausgerüstetes Militär zur Überwachung herum. Wirklich beeindruckend!
 
Das war nun die Fratze des Polizeistaates, wie wenn es gälte, einen Staatsstreich zu verhindern. Schliesslich wurden wir in einem Polizeibus (!) an den Bahnhof Brunnen zurückgeführt, zusammen mit dem Redaktor der „Schweizerischen Chorzeitung“, der sich ebenfalls beschwerte und der Polizei erklärte, er sei doch fast noch in den Rütlifeier-Ausschuss berufen worden, er müsse unbedingt beruflich aufs Rütli, der kantonale Militärdirektor kenne ihn. Doch dieser war anscheinend nicht erreichbar, so dass nichts zu machen war. So hat der Polizeistaat Schweiz uns drei gewaltlosen Schweizer Bürger am Betreten des Rütlis gehindert. Ich protestierte aufs schärfste gegen solch ein Prozedere. Das hat mit einer Nationalfeier auf dem Rütli überhaupt nichts mehr zu tun. Es sind nichts anderes als masslos übertriebene Schikanen, die allenfalls gegen Gewalttätige bei Sportanlässen angemessen sind, aber doch nicht gegen gewaltlose Bürger, die das Rütli besuchen wollen.
 
Aufs Rütli gehören keine politischen Reden, sondern es ist folkloristischen Darbietungen vorzubehalten. Es ist eine Frechheit, auf der Rütliwiese nur Redner zu Wort kommen zu lassen, welche den politischen EU-Anschluss befürworten. Frau Stamm und Herr Ammann! Solch ein Skandal darf sich nächstes Jahr nicht wiederholen! In 2007 hat auf dem Rütli kein Redner mehr seine einseitigen Weisheiten zu verkünden! Das Rütli gehört allen Schweizern und muss zur neutralen Zone erklärt werden!
 
André Dörflinger, Grünauring 24, 6014 Littau, den 1. 8. 2006
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