Komitee Schweiz-Wohin: Auch beim »Ja« zur Bundesverfassung wurde das Volk ausgetrickst

»Degressive« Steuertarife (d.h. eine steuerliche Bevorzugung von hohen Einkommen) wurden schon einmal vom Bundesgericht beurteilt: Am 26. Januar 2004 trat das Bundesgericht kurzerhand auf eine Beschwerde, die ein gewisser Martin Ruch gegen einen degressiven Tarif des Schaffhauser Steuerrechts erhoben hatte, gar nicht ein. Das Bundesgericht lobte dieses Steuersystem damals sogar. 2007 ist im Fall von Obwalden plötzlich alles anders: Das Bundesgericht erklärte nun degressive Steuertarife als ungültig.

Es stützt sich dabei auf die »nachgeführte« Bundesverfassung, bei der dem Stimmbürger vor der Abstimmung vorgegaukelt worden war, an der Rechtslage ändere sich nichts; die alte Verfassung werde nur neu dargestellt, sie werde nun besser lesbar, bürgernaher und klarer aufgebaut. Einmal mehr stellt sich heraus, dass der Stimmbürger massiv an der Nase herum geführt worden ist: Mit der neuen Verfassung ist - wie uns nun höchste Juristen erzählen - vieles ganz anders als mit der alten. Von Einbürgerungen über entscheidende Armee-Fragen bis hin zu den Goldreserven der Nationalbank hat die neue Bundesverfassung viel verändert.

Nun ist eine Broschüre der Autorin Dr. phil. Judith Barben, judith.barben@gmx.ch erschienen, die im Detail aufzeigt, wie der Bundesrat die Abstimmung über die neue Bundesverfassung manipuliert hat. Frau Dr. Barben verwendet den amerikanischen Ausdruck »Spin Doctors« - frei übersetzt: »Wahrheitsverdreher«. Diese werden angestellt, um die Wahrheit psychologisch möglichst geschickt zu verdrehen. Frau Dr. Barben zeigt auf, dass der Bundesrat bereits fünf Jahre vor der Abstimmung die international verflochtene PR Firma Trimedia anstellte, die gezielt an der Desinformation des Stimmbürgers arbeitete. Und sie deckt die Manipulationsmethoden und die Propagandatätigkeit des Bundesrats auf, der die Bevölkerung gezielt beeinflusste. Aufgeführt in der Broschüre ist unter anderem ein Brief von Bundesrat Koller an die Chefredaktoren der massgebenden Medien, sie sollten kurz vor der Abstimmung einen Aufruf publizieren, um die Chancen für ein »Ja« an der Urne zu erhöhen. Dass auf solch unerlaubte Weise auf das Abstimmungsergebnis Einfluss genommen wurde, ist bisher von den Medien geheim gehalten worden. Zumindest nach der alten Bundesverfassung war es dem Bundesrat verboten, im Vorfeld von Abstimmungen auf diese Art und Weise ins Abstimmungsverfahren einzugreifen.
 
Unsere Landesregierung hat somit einmal mehr Volk und Stände vor einer wichtigen Abstimmung getäuscht. Selbst der unabhängige und erfahrene Alt-Ständerat Carlo Schmid hat erklärt, heute würde er die neue Bundesverfassung wegen der Irreführung von Volk, Ständen und Parlament ablehnen.
 
Erschienen im Newsletter Klartext vom Juni 2007 von Schweiz-Wohin. Mit der Eidg. Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda erhalten Sie die Möglichkeit, etwas dagegen zu tun. Mehr dazu finden Sie auf der homepage www.freie-meinung.ch
Komitee SCHWEIZ-WOHIN, Geschäftsstelle, 5000 Aarau, www.schweiz-wohin.ch klartext@schweiz-wohin.ch