Demokratie statt Richterstaat: Einbürgerungen sind politische Entscheide! - von Patrick Freudiger, Stadtrat SVP

Die Schweiz verfügt über eine lange Tradition der Freiheit. Gewaltenteilung, Föderalismus, Milizsystem und direkte Demokratie haben zu einer einzigartig austarierten Machtverteilung und Kultur des Mitbestimmens geführt.

In der Schweiz wird die Freiheit des Bürgers deshalb auch anders begründet als in unseren Nachbarländern. In Deutschland z.B. berufen sich Politiker und Richter auf abstrakte, übergesetzliche Grundsätze, um Freiheit zu definieren und zu legitimieren. Der Souverän hat weitgehend zu schweigen. In der Schweiz jedoch kann der Souverän jederzeit per Initiative oder Referendum tätig werden und so Freiheit mit einem demokratischen Entscheid gewährleisten.
 
Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid (BGE 129 I 232), wonach Einbürgerungen an der Urne verfassungswidrig sind und gegen das Willkürverbot verstossen, diese Schweizer Tradition unterwandert. Mit dem Erfordernis einer Begründung für jede abgelehnte Einbürgerung hat das Bundesgericht die Einbürgerung zum Verwaltungsakt degradiert. Einbürgerungen sind jedoch hochpolitische Entscheide: Denn wer eingebürgert wird, bestimmt bei Wahlen und Abstimmungen über den Kurs des Landes mit. Politische Entscheide aber erfordern keine Begründung und sollten vom Souverän gefällt werden.
 
Zu welchen Sachzwängen der Bundesgerichtsentscheid geführt hat, lässt sich sehr gut hier in Langenthal erkennen. An der letzten Stadtratssitzung hat es sich die SVP erlaubt, die Einbürgerungsgesuche kritisch zu prüfen. Da Stadtratssitzungen öffentlich sind, musste wegen der Begründungspflicht auch öffentlich über die Gesuchsteller diskutiert werden. Bereits schwingen Linke wieder die Moralkeule und fordern, die Einbürgerungskompetenz an die Exekutive oder gar an eine Kommission abschliessend zu delegieren. Die SVP kann dies nicht akzeptieren und wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der Souverän oder zumindest dessen direkte Vertretung, also der Stadtrat, über Einbürgerungen zu befinden hat. Die SVP wird sich auch nicht auf die eng gefassten gesetzlichen Kriterien einer Einbürgerung beschränken. Denn damit gesteht man einem Kandidaten indirekt einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Stattdessen beurteilt die SVP jeden Kandidaten auch aufgrund eines Gesamteindruckes.
 
Nötig ist ebenfalls eine Verfassungsänderung, worin festgehalten wird, dass Einbürgerungen  - der Schweizer Tradition entsprechend -  demokratische Akte sind und eine Rekursmöglichkeit ausgeschlossen ist. Die Volksinitiative der SVP zielt in diese Richtung und verdient deshalb unsere volle Unterstützung.
 
Erschienen im Bulletin der SVP-Langenthal