Die Schweiz hat zu geringe Währungsreserven - Verwirrendes und Eindeutiges

Die Vorgänge auf den Finanzmärkten, wo neuerdings Wertpapier-Depots selbst mit Milliardeninhalt plötzlich »spurlos verschwinden« können, bleiben für die Öffentlichkeit verwirrend. In einzelnen Punkten aber besteht Klarheit. Klarheit besteht beispielsweise über die Summe der Sichtguthaben, über welche Privatpersonen und Firmen bei den beiden Schweizer Grossbanken UBS und CS verfügen.

Sichtguthaben sind gleichsam das Blut im Kreislauf der Wirtschaft. Die Sichtguthaben sind jene Gelder, mit denen Private, Firmen jeglicher Grösse, Vereinigungen und sonst in der Wirtschaft aktive Organe ihre täglichen Finanztransaktionen tätigen. Wären - was seit einiger Zeit nicht völlig ausgeschlossen werden kann, was z.B. in den USA sogar mit noch grösseren Banken inzwischen Tatsache geworden ist - diese beiden oder auch nur eine der Schweizer Grossbanken im Verlauf der Turbulenzen auf den Kapitalmärkten kollabiert, womit die von diesen Grossbanken verwalteten Sichtguthaben blockiert worden wären, so hätte dies für die Wirtschaft der Schweiz eine Katastrophe undenkbaren Ausmasses ausgelöst. Das »Blut im Blutkreislauf« wäre schlagartig zum Stillstand gekommen. Abertausenden von Betrieben hätten von einer Stunde auf die andere die Geldmittel für die tägliche Abwicklung ihrer Geschäfte gefehlt. Der Kollaps der Finanzmärkte hätte sich unvermittelt zum Super-Gau der gesamten Wirtschaft ausgeweitet. Die Summe der blockierten Gelder hätte auch die Eidgenossenschaft zur Ohnmacht verurteilt.
 
Sichtguthaben und Währungsreserven
Die Schweizerische Nationalbank weist derzeit Währungsreserven in der Höhe von rund 80 Milliarden Schweizer Franken aus. Dieser Betrag entspricht gut einem Viertel der Summe der Sichtguthaben von Firmen und Privaten bei den beiden Schweizer Grossbanken - lediglich einem Viertel. Also selbst wenn die Nationalbank im Falle eines Kollapses der Grossbanken ihre sämtlichen Währungsreserven zur Rettung der Schweizer Wirtschaft freigeben würde, könnte lediglich gut ein Viertel der blockierten Summe für den existenzsichernden Blutkreislauf der Wirtschaft bereitgestellt werden. Das ist zu wenig. Bei allen verwirrenden, sich überstürzenden Vorgängen auf den Finanzplätzen ist somit eine Schlussfolgerung zwingend: Die Währungsreserven der Schweiz sind angesichts des Umfangs und der Risiken der Transaktionen auf den Finanzmärkten zu erhöhen. Schritt für Schritt, Jahr für Jahr. Natürlich sind auch die in der Zwischenzeit offenkundig gewordenen Klumpenrisiken, die sich bei den weltweit tätigen Grossbanken angesammelt haben, gezielt abzubauen, sorgfältiger zu verteilen. Doch selbst, wenn dies ideal gelänge, muss die Summe der heute von der Nationalbank gehaltenen Währungsreserven als zu klein beurteilt werden.
 
Vergleichsweise klug gehandelt
Im Rückblick kann den Schweizer Grossbanken, insbesondere der von der US-Hypotheken-Krise schwer betroffenen UBS zwar attestiert werden, durch frühe Offenlegung der eingetretenen Milliardenverluste weit klüger gehandelt zu haben als die noch stärker betroffenen amerikanischen Grossbanken, welche viel zu lange davon ausgingen, sich schliesslich durch die Finanzmarktkrise irgendwie durchwursteln zu können. Die UBS hat ihre Milliarden-Abschreiber zu einem Zeitpunkt vorgenommen, als neues Kapital noch mobilisiert und eingeschossen, das schlimmste damit verhütet werden konnte, die Schweiz keine milliardenteure Rettungsaktion mit Bundesgeldern improvisieren musste. Die Amerikaner haben diesen Zeitpunkt verpasst - dort kann nur noch der Staat mit aberhundert Milliarden von Steuergeldern den totalen Zusammenbruch abwenden. Da die Folgen dieses Handelns heute selbst für Fachleute alles andere als durchschaubar sind, bleibt die Erhöhung der Schweizer Währungsreserven unabdingbar.
 
Die Jahresgewinne der Nationalbank
Die Nationalbank schüttet ihre Jahresgewinne bekanntlich zum grössten Teil an den Bund und an die Kantone aus - nicht selten mehrere Milliarden jährlich. Die erste Frage zu dieser Ausschüttungspolitik muss lauten: Wie entstehen derzeit überhaupt Gewinne bei der Nationalbank? Sie sind einerseits das Resultat des Geld-Ausleihgeschäftes vor allem mit Geschäftsbanken. In den letzten Jahren waren die beträchtlichen Gewinne der Nationalbank indessen hauptsächlich Folge der kontinuierlichen Wertsteigerung des Goldes in den Währungsreserven. Die Goldreserven werden seit einigen Jahren bekanntlich zu Marktpreisen bilanziert. Das Resultat ist eher grotesk: Weil die Wertsteigerung der Goldreserven nicht selten den Hauptjahresgewinn der Nationalbank ausmacht, muss die Nationalbank, um ihren Gewinn an Kantone und Bund ausschütten zu können, Gold verkaufen. Weil der Buchgewinn im Gold liegt. Physisch, also in Tonnen wird Gold verkauft, weil der Mehrwert des Goldes Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone bewirkt. Die Finanzmarktkrise stempelt solche Verkaufspolitik zur Groteske. Goldreserven sind die solidesten Währungsreserven. Weit solider als Dollar und Euro, die durchaus von den Finanzmarkt-Strudeln erfasst und mitgerissen werden könnten.
 
Reserve-Politik muss ändern
Im Blick auf die klaffende Lücke zwischen den Sichtguthaben von Firmen und Privaten bei den beiden Grossbanken einerseits und den Umfang der heutigen Währungsreserven andererseits ist die schrittweise Erhöhung dieser Reserven unverzichtbar. Goldverkäufe darf es schlicht nicht mehr geben. Der Goldbestand (in Tonnen, nicht nach Marktwert) ist untastbare Notreserve. Als solche ist der Goldbestand aus der Jahresbilanz der Nationalbank herauszulösen. Zur Ausschüttung an Kantone und Bund dürfen nur noch Gewinne aus Transaktionen ausserhalb des Goldmarktes zur Verfügung stehen. Die Nationalbank muss ihre Währungsreserven nicht abrupt, aber kontinuierlich, Schritt für Schritt, Jahr um Jahr, erhöhen. Im Rahmen der Erhöhung der Währungsreserven muss der Goldanteil, der heute knapp ein Drittel beträgt, unbedingt gehalten, wenn irgendwie möglich, erhöht werden. Im Rahmen der Vergrösserung der Währungsreserven haben also auch Goldkäufe stattzufinden. Den Zeitpunkt dazu kann die Nationalbank mit Blick auf die Marktlage selber bestimmen. Insgesamt darf der Wertanteil des Goldes an den Währungsreserven keinesfalls kleiner werden. Der unverkäufliche Goldbestand (in Tonnen gerechnet) muss wachsen, als unantastbarer Notvorrat aber aus der Bilanz der Nationalbank ausgegliedert werden.
 
Es geht um den Schweizer Franken
Die Neuausrichtung der Reserve-Politik wäre eine erste, unverzichtbare Antwort der Schweiz auf die Turbulenzen auf den Kapitalmärkten, deren Ende ebensowenig absehbar ist wie die Konsequenzen daraus. Solch überlegte Reservepolitik ist notwendig, damit der Franken seine Stabilität bewahren kann - auch dann, wenn die anhaltenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten einzelne Währungen mit in den Strudel reissen sollten. Solide Reservepolitik ist unverzichtbares Fundament für einen soliden Schweizer Franken auch in turbulenten Zeiten. Solche Politik würde nicht nur allen Schweizern, vielmehr auch der ganzen Welt klarmachen: Die Verteidigung eines gesunden Frankens ist das oberste Ziel schweizerischer Währungspolitik. Das nationale wie das internationale Vertrauen in den Schweizer Franken würde damit markant gestärkt - zum Vorteil der Schweizer Wirtschaft, zum Vorteil aller, die selbstverantwortlich Vermögen gebildet haben.
 
Ulrich Schlüer, Chefredaktor der »Schweizerzeit«, 3. Oktober 2008
Unterstützen Sie die «Schweizerzeit-Petition »Schluss mit Goldverkäufen! « Der Unterschriftenbogen kann auf www.schweizerzeit.ch  heruntergeladen werden.
 
Dreissig Prozent mehr Asylgesuche - Warum alle hierher einladen?
Nichts könnte die Wende zum Schlechten in der Schweizer Asylpolitik eindrücklicher illustrieren als Bundesrätin Widmers Aussage, sie verstünde nicht, weshalb man die Möglichkeit, Asylbegehren an Schweizer Botschaften im Ausland zu stellen, nicht längst unterbunden hätte. Massstab für Bundesrätin Widmers Positionsbezug sind offensichtlich die andern Staaten Europas: Abgesehen von der Schweiz erlaube lediglich Spanien, Asylbegehren in den im Ausland liegenden Botschaften des Landes zu stellen.
 
Sehr hohe Ablehnungsquote
Wissen muss man, dass der Anteil ablehnender Asylentscheide bezüglich jener gut zweitausend Asylsuchenden, die heute an einer Schweizer Botschaft im Ausland ihr Gesuch stellen, deutlich höher liegt als bei jenen, die das Asylbegehren erst nach dem Grenzübertritt in der Schweiz stellen. Im Klartext: Nur bei einem Bruchteil der bei Schweizer Botschaften im Ausland um Asyl ersuchenden Ausländer handelt es sich um echte Flüchtlinge. Über 95% wären illegale Einwanderer. Nehmen wir an, ein Kosovare ersucht in der Schweiz um Asyl: Sein Gesuch wird geprüft, aber - weil der Kosovo als befriedetes Land gelten kann - abgelehnt. Nun: Wo steht dieser abgewiesene Asylbewerber, wenn er den negativen Entscheid zu seinem bei der Schweizer Botschaft in Pristina gestellten Asylgesuch erhält? Er steht selbstverständlich in Pristina, also in Kosovo. Genau dort, wohin er aus der Schweiz - auf Kosten der Schweiz - zurückgeschafft werden müsste, wenn er sein Gesuch erst in einem Schweizer Aufnahmezentrum gestellt hätte.
 
Bizarrer Kostenvergleich
Frau Bundesrätin Widmer argumentiert, dass ein durch eine Schweizer Botschaft im Ausland durchzuführendes Abklärungsverfahren über einen eingereichten Asylantrag aufwendiger und damit teurer sei, als die Behandlung des gleichen Antrags in der Schweiz kosten würde. Das dürfte durchaus stimmen. Nur: Die Abklärungskosten sind insgesamt vernachlässigbar gering im Vergleich zu den in der Schweiz anfallenden Folgekosten nach einem negativen Asylentscheid - für Betreuung, für die Ausschaffung des Abgewiesenen. Folgekosten, die dann, wenn ein abgewiesenes Gesuch im Herkunftsland des Bewerbers bei der dortigen Schweizer Botschaft gestellt worden ist, überhaupt nicht anfallen. Wird der negative Entscheid - was vor allem bei erst in der Schweiz gestellten Gesuchen häufig ist - angefochten, dann bleibt der Rekurrent während des ganzen, nicht selten viele Monate, manchmal gar Jahre dauernden Rekursverfahrens auf Kosten der Schweizer Steuerzahler hier in der Schweiz. Kosten, die für Gesuchsteller bei Schweizer Botschaften im Ausland überhaupt nicht anfallen. Kosten, welche unendlich viel höher sind als die Differenz zwischen einem Abklärungsverfahren im Ausland und einem in der Schweiz.
 
Large Kontrolle ist das Problem
Dass Frau Bundesrätin Widmer diesen Zusammenhang nicht einzusehen vermag, ist unverständlich. Ihr Entscheid, die Entgegennahme und Behandlung von Asylgesuchen durch Schweizer Botschaften im Ausland zu unterbinden, ist nichts anderes als eine Einladung an mehrere tausend zusätzliche Asylanten, mit Hilfe von Schleppern koste es, was es wolle, unbedingt zuerst in die Schweiz zu gelangen, um das Asylgesuch danach erst hier zu deponieren. Dies im Moment, wo alle Aufnahmestellen, wie die Kantone behaupten, bereits aus allen Nähten platzen - nur weil das Asylregime nach dem Wechsel an der Spitze des EJPD offensichtlich larger geworden ist. Schliesslich kann niemand ernsthaft behaupten, der sich vergrössernde Zustrom von Asylbegehrenden sei zurückzuführen auf sich verschärfende Konflikte. Im Irak hat sich die Lage eher beruhigt. Es sind die Schlepper, die - seit der Asylmissbrauch hier wieder weniger rigoros bekämpft wird - neue Chancen auf »lukrative Geschäftstätigkeit« durch eine wieder vermehrt mögliche Einschleusung illegaler Einwanderer wittern und umgehend umsetzen. Verhältnisse, wie sie bis 2003 an der Tagesordnung waren, werden wieder Tatsache. Das Aufnahmeverfahren bei Schweizer Botschaften im Ausland sollte - parallel zur Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen - zugunsten hiesiger Steuerzahler eher ausgedehnt als unterbunden werden. Denn die Gesuchstellung an den Schweizer Botschaften belastet hiesige Steuerzahler und Bevölkerung ungleich viel weniger stark als die Aufforderung an Asylbewerber, vor allem irgendwie in die Schweiz zu gelangen und ihr Gesuch erst hier zu stellen. Weil diese also Eingeladenen in jedem Fall, auch bei Abweisung ihres Gesuchs, für lange Zeit hier bleiben, hier Kosten verursachen, Behörden und Steuerzahler massiv belasten. Dringlich wäre vielmehr, die neuerdings wieder massiv zunehmenden illegalen Grenzübertritte so konsequent zu bekämpfen, wie sie bekämpft worden sind, als Christoph Blocher als Bundesrat für das EJPD verantwortlich war. Seither, also in den ersten acht Monaten dieses Jahres, haben die Asylgesuche um sage und schreibe dreissig 30 % wieder zugenommen.
Ulrich Schlüer in der »Schweizerzeit« vom 19. 9. 08
 
Wollen wir wirklich noch mehr Einwanderung? Von Jonas Odermatt
Seit dem 1. Juni 2007 gilt die Personenfreizügigkeit mit den 15 «alten» EU-Staaten. Die Folgen sind überall sichtbar: Monat für Monat ziehen Tausende von zusätzlichen ausländischen Arbeitskräfte ins Land. Trotz «flankierenden Massnahmen» arbeiten viele billiger, ja sogar zu Dumpingpreisen. Auch in den Chefetagen nehmen zunehmend Ausländer Platz - mit fatalen Folgen: Firmen werden ins Ausland verkauft, Grossprojekte ins Ausland vergeben und die Schweizer Arbeiter und Konsumenten haben das Nachsehen.
 
Mit der Personenfreizügigkeit können Ausländer zudem mit beliebig grossen Familien einwandern. Manche sind vom ersten Tag an nicht in der Lage, ihre Familie zu unterhalten. Sie zehren von unserem Sozialhilfegeld. Die Anzahl der Ausländer erhöht sich so in dramatischem Ausmass. Und der Ausländeranteil beträgt bereits heute weit mehr als 20%! Viele Schweizer fühlen sich immer mehr fremd im eigenen Land. Jetzt will man die Personenfreizügigkeit auch noch auf Rumänien und Bulgarien ausdehnen? Ich sage entschieden NEIN zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf diese beiden Länder. Die EU droht aber, die gesamte Personenfreizügigkeit mit der Schweiz aufzuheben, falls man sie nicht auf Rumänien und Bulgarien ausweitet. Das ist Erpressung! Es ist eine Schweizer Errungenschaft, stets differenziert über Vorlagen abstimmen zu können. Das muss auch die EU akzeptieren! Wenn die EU die Verträge kündigen will, (was ich nicht glaube, da sie Interesse an wirtschaftlichen Beziehungen mit der Schweiz hat) dann soll sie das tun. Das Schweizer Volk lässt sich nicht erpressen! Wir können auch ohne Personenfreizügigkeit mit der EU überleben! Ich würde gar behaupten, es lebte sich bedeutend besser.
 
Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/politblog/?p=35 06.10.2008