Konfrontation gesucht? - Von Ulrich Schlüer

1'430?000 Schweizerinnen und Schweizer haben am 29. November 2009 das Ja zum Minarettverbot an der Urne beschlossen.

Nie zuvor fand eine Volksinitiative soviel Unterstützung. Aber das Ja hat Folgen: Genfer Muslime haben die Schweiz beim Strassburger Menschenrechtsgerichtshof eingeklagt. Der Bundesrat musste Mitte September zu den Klagen Stellung nehmen: Es könne sich, leitet der Bundesrat seine noch vor der Minarett-Bewilligung in Langenthal verfasste Stellungnahme ein, nur schon deshalb durch das Schweizer Minarettverbot niemand verletzt fühlen, weil seit der Abstimmung im November 2009 noch kein Baugesuch eingereicht worden sei, womit auch niemand von der Ablehnung eines Baugesuchs betroffen sein könne. Soweit so gut.
 
Kein Wort von «Volkssouveränität»
Verheerend an der bundesrätlichen Stellungnahme aber ist, dass darin mit keinem Wort klargestellt wird, dass unsere Verfassung dem Volk, also dem Souverän, das letzte verbindliche Wort in allen wichtigen Entscheidungen sichert, dass Volksentscheide also ohne Wenn und Aber zu akzeptieren sind. Und dass dies auch für das Minarettverbot gilt. Solche Klarheit meidet der Bundesratsbrief. Statt dessen betont er, dass die Landesregierung schon immer gegen das Minarettverbot gewesen sei. Und fügt dann an, dass unser Bundesgericht die Europäische Konvention längst höher gewichte als schweizerische Gesetze, woraus er, der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, davon ausgehe, dass sich auch die Bundesverfassung der Europäischen Konvention zu beugen habe. Das Departement Widmer-Schlumpf ist es, das auf diese Weise zur Aushöhlung, zum Unterlaufen des Schweizer Abstimmungsentscheids zum Minarettverbot regelrecht einlädt: Mit europäischem Recht könne es gelingen, das Schweizervolk zu knebeln und das Minarettverbot auszuhebeln. So
denkt offensichtlich das Departement Widmer-Schlumpf. Es operiert klar gegen das eigene
Volk.
 
Die Folgen sind sichtbar
Aufsehenerregende Folgen lassen nicht auf sich warten: Die Berner Kantonsregierung bewilligt in Langenthal ein neues Minarett - das deutliche Schweizer Ja zum Minarettverbot damit skrupellos mit Füssen tretend. Und Genfer Muslime nutzen die Steilvorlage aus dem Bundeshaus: Via Strassburg wollen sie den äusserst deutlichen Volksentscheid ausser Kraft setzen. Im Sarganserland setzt eine Regionalbehörde das vom St. Galler Bildungsdirektor  erlassene Kopftuchverbot kurzerhand ausser Kraft: Die Schule habe muslimische Kopftuchmädchen zu akzeptieren, befindet sie. Dabei ist der dortige «Fall» besonders krass.  Ein minderjähriges Mädchen, Tochter eines fanatischen Aktivisten des «Islamischen Zentralrats der Schweiz», wird von einem Imam mit der Drohung, wonach das Paradies Nicht-Kopftuchträgerinnen verschlossen bleibe, für politische Agitation im Sinne dieses Islamischen Zentralrats, dessen Exponenten auch Züchtigungen und Steinigungen «unbotmässiger Frauen» rechtfertigen, gefügig gemacht.
 
Das Minarettverbot wurde auf rechtsstaatlich völlig korrektem Weg im Rahmen unserer direkten Demokratie an der Urne beschlossen. Die hier beschriebene Hintertreibung der Demokratie arbeitet mit Drohung und Einschüchterung - offensichtlich von Behörden, die dem Volk eine «Lektion» dafür erteilen wollen, dass es in der Minarett-Abstimmung dem «Rat der Classe Politique» nicht gefolgt ist, toleriert. Das ist Demokratie-Verrat. [1] 
  
Am 29. November 2009, schreibt Patrick Freudiger, Nationalrat in Langenthal und Mitglied des Initiativkomitees für ein Minarettverbot 2, haben überwältigende 57,5 % der Stimmbürger einem Minarettverbot in der Verfassung zugestimmt. Islamischen Machtansprüchen wurde damit eine deutliche Absage erteilt. Ein knappes Jahr später hat nun die Bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion das noch hängige Minarettgesuch in Langenthal beurteilt. Dies, weil die Langenthaler Muslimgemeinschaft sich beharrlich weigert, den Volksentscheid zu akzeptieren. Dass die Langenthaler Muslime ihr Minarettgesuch über die direkte Demokratie stellen, ist bereits Skandal genug. Nun hat diese islamische Integrationsverweigerung auch noch Schützenhilfe aus der Berner Bauverwaltung erhalten: denn die Baudirektion bewilligt das Minarettgesuch.
 
Selbstverständlich bezieht sich das Minarettverbot auch auf hängige Bauprojekte. Denn verboten ist der Bau von Minaretten; und bei hängigen Projekten wurde noch nichts gebaut. Einmal mehr werden also unsere Grundwerte für Muslime relativiert. Bereits im Abstimmungskampf zur Minarettverbots-Initiative hatten der Kanton Basel-Stadt und mehrere Städte die Meinungsfreiheit faktisch ausser Kraft gesetzt, indem sie das Plakat der Befürworter auf öffentlichem Grund verboten. Nun weigert sich eine bernische Verwaltungsbehörde, die Bundesverfassung anzuwenden. Man fühlt sich wie in einer Bananenrepublik. Die direkte Demokratie und die Bundesverfassung sind keine Spassartikel, die man nach Lust und Laune anwenden kann. Sie gelten. Unmissverständlich und unbedingt. Auch für Muslime; und auch für die Berner Baubürokratie.
 
1 Komitee «Ja zum Minarettverbot», Postfach 23, 8416 Flaach, 23. 9. 10  www.minarette.ch
2 Bundesverfassung und direkte Demokratie mit Füssen getreten – Von Partrick Freudiger