Die »Segnungen« der Personenfreizügigkeit - Von Ulrich Schlüer

Die Schweiz wird zum Refugium für Straftäter aus aller Herren Länder. Jeder Grenzort mit grösserem Grenzverkehr kann davon ein Lied singen:

»Dank« Personenfreizügigkeit schieben Nachbarstaaten notorische Straftäter zunehmend in die Schweiz ab. Diese hat den Verkehr über die Grenze insbesondere in Richtung Schweiz spürbar verstärkt. Die Zuwanderung vor allem aus Deutschland ist seit Jahren markant. Rasch haben Nachbarstaaten herausgefunden, dass selbst notorische Straftäter dank der Personenfreizügigkeit auf einfache Weise in der Schweiz »entsorgt« werden können.
 
Verzicht auf internationalen Haftbefehl
Das Verfahren dazu ist simpel. Die Justiz des Nachbarlandes muss lediglich dafür sorgen, dass für »hoffnungslose Fälle«, also Kriminelle mit bereits langer Karriere, einfach keine internationalen Haftbefehle ausgestellt werden. Länder, die das EU-Personenfreizügigkeits-Abkommen unterzeichnet haben, prüfen nämlich den Leumund von Einwanderern aus EU-Ländern grundsätzlich nicht mehr. Da gibt es den gebürtigen Türken Kemal T., der sich vor einigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu sichern wusste. Er ist der Kriminalpolizei und den Justizbehörden in seiner Wohnregion bestens bekannt. Das Besondere an Kemal T.: Er ist, als er letztmals aus dem Strafvollzug entlassen wurde, auf direktem Weg in die Schweiz übergesiedelt. Ob er von den Justizbehörden seines deutschen Wohnorts ganz direkt zur Auswanderung aufgefordert worden ist, lässt sich zwar nicht beweisen. Die Vermutung wird allerdings durch  verschiedene Hinweise genährt.
 
Kemals Methode
Im Zeitalter von Schengen und Personenfreizügigkeit sind die Grenzen vor allem auch für Kriminelle äusserst leicht zu passieren. Kemal T., nunmehr in der Schweiz wohnhaft, hat denn auch unsere Landesgrenze nach Deutschland und wieder zurück mehrfach überschritten. Dies, um sich an seinen früheren Wohnort zu begeben, wo er sich schliesslich genau auskennt. Der notorische Einbrecher hat dort weitere Delikte begangen. Die Polizei konnte den Täter, dessen Methoden bestens bekannt sind, relativ rasch identifizieren. Auffallenderweise verzichteten die Fahndungsstellen aber darauf, den offiziell in der Schweiz wohnhaften Kemal T. international zur Verhaftung auszuschreiben. Demnach blieb er in der Schweiz unbehelligt. Nur wenn er in Deutschland erwischt würde, müsste Kemal wohl erneut ins Gefängnis. Auffällig ist, dass Kemal T. offensichtlich genau wusste, dass er sich nach seiner erneuten Einbruchstour für einige Zeit in Deutschland nicht mehr blicken lassen durfte. Auch unser Nachbarland war mit dem entsprechendem Verhalten Kemals sichtlich zufrieden: Solange Kemal T. in der Schweiz bleibt, erübrigt sich in Inhaftierung und Gefangenhaltung des notorischen Einbrechers. Dessen faktische Abschiebung in die Schweiz dank Verzicht auf internationalen Strafbefehl erspart Deutschland also etwelche Kosten.
 
Die Rechnung ging auf: Bis zur Verjährung der letzten in Deutschland begangenen Straftaten wurde Kemal T. in Deutschland nicht mehr gesehen. Er blieb in der Schweiz als freier, allerdings von regelmässiger Sozialhilfe abhängiger Mann. Immerhin enthielt er sich in der neuen Wahlheimat Schweiz weiterer krimineller Aktivitäten. Ob er in anderen der Personenfreizügigkeit angeschlossenen Ländern seine kriminelle Ader auslebte, darüber fehlen Informationen.
 
Wohlbedachter Verzicht auf Strafverfolgung
Interessant ist ferner, dass Kemal T. über die Abwicklung seines Falles in Deutschland exakt Bescheid wusste. Er wusste genau, wann seine ihm dort drohende Gefängnisstrafe verjährte. Kaum war dies der Fall, war er in Deutschland wieder anzutreffen. Laufend deliktisch. Oft gewalttätig. Der Fall Kemal T. ist keineswegs ein Ausnahmefall. Die Abschiebung von Straffälligen aus Kostengründen entwickelt sich im Personenfreizügigkeits-Europa zur gängigen Methode. Billiger kann sich keine Justizverwaltung unverbesserlicher Straftäter entledigen. Weil die inoffiziellen grenzüberschreitenden Kontakte zwischen den beidseits der Landesgrenzen tätigen Polizeikorps in der Regel gut und rege sind, kennt die Polizei die Fakten rund um die vom Nachbarland »exportierten Kriminellen« recht genau. Auf gleichem Weg erhielten auch wir Kenntnis vom Fall Kemal T.
 
Paradies für Kriminaltouristen
Die Personenfreizügigkeit - dies darf man aus dem Fall Kemal T. schliessen - erleichtert den »Kriminaltäter-Export« wenigstens für das Ausland zu Lasten der Schweiz. Ob auch Justizverwaltungen schweizerischer Kantone diese neue Methoden der Kriminellen-Entsorgung nutzen, entzieht sich unserer Kenntnis. Tatsache indessen ist: Vor allem Kriminaltouristen machen sich die neue »Justiz-Praxis« im Zeitalter der Personenfreizügigkeit zunutze. Deren Raubzüge beruhen bekanntlich darauf, dass am Tatort ansässige Landsleute die Aufgabe des Ausspionierens lohnender Einbruchsziele übernehmen. Die Einbrüche selbst werden dann von angereisten, rasch und brachial vorgehenden Profi-Banden, die, wenn erforderlich, auch äusserst gewalttätig vorgehen. Nach getaner «Arbeit» verschwinden diese Kriminaltouristen sofort wieder über die Landesgrenze. Weil die Justizbehörden Fahndungserfolge gegen solche Profi-Banden von Kriminaltouristen nur äusserst selten erzielen, ist ihnen auch jede Lust an deren internationaler Ausschreibung vergangen. Das wissen die Kriminaltouristen ganz genau. Deshalb handeln sie immer internationaler: Heute Nacht in Frankreich, morgen Nacht in Deutschland, übermorgen Nacht in der Schweiz, dann in Österreich, dann in Holland - und so weiter.
 
»Gelobt sei die Personenfreizügigkeit«
Dank der Personenfreizügigkeit sind die Grenzen für Kriminelle in Europa sperrangelweit offen. Dank des Verzichts auf internationale Ausschreibung sind dagegen die grenzüberschreitenden Fahndungsmittel, die gemäss dem Schengen-Vertrag gegen international operierende Banden genutzt werden könnten und müssten, völlig zahnlos. Faktisch steht ganz Europa den international operierenden, hartgesottenen kriminellen Banden für brutalste Räuberei schutzlos offen. Vor allem Gangster aus Georgien scheinen die offenen Grenzen für brutale Räuberei besonders virtuos zu nutzen. Einmal über die Schengen-Aussengrenze gelangt, steht ihnen ganz Europa als Operationsfeld offen. Ihre Raubzüge quer durch alle Länder können, dies berichten Fahndungsbeamte, gut und gern sechs bis acht Wochen dauern. Erst dann kehren sie mit reicher Beute, deren Transport selbstverständlich zur Organisation des Geschäfts gehört, in ihr Herkunftsland zurück. Werden sie dabei z. B. beim Abflug von einem EU-Flughafen kontrolliert, geben sie sich als harmlose Touristen aus. Weder das Einbruchswerkzeug noch die Einbruchsbeute tragen sie auf sich, sie sind ja keine Anfänger.
 
Das sind die »Fortschritte« und »Errungenschaften«, welche den anständigen Bürgern aller EU-Länder durch die Personenfreizügigkeit und das Schengen-System, das von Brüsseler Funktionären erfunden wurde, heute beschert werden.
 
Scharia-Recht verdrängt Landesrecht
Mit dem deutlichen Ja zum Minarettverbot hat das Schweizervolk der Islamisierung der Schweiz den Riegel geschoben. Scharia-Recht, das meilenweit von den in der Bundesverfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten entfernt ist, hat in der Schweiz keinen Platz. So lautet der Auftrag der Schweizerinnen und Schweizer an die Behörden aller Stufen.
 
Übergangenes Schächtverbot
Solches könne nur in Deutschland vorkommen? Keineswegs! In einer zürcherischen Schulgemeinde, wo zum Hauswirtschafts-Unterrichts auch Kochen gehört, hat sich soeben folgendes ereignet: Einige muslimische Schüler verlangten mit Elternunterstützung,
dass zumindest für sie im Kochunterricht nur noch Fleisch geschächteter Tiere zugelassen werde. Die Lehrerin – im Wissen um das gesetzliche Schächtverbot in der Schweiz – lehnte das Ansinnen ab, informierte aber die Schulleitung. Diese gelangte an die zürcherische
Bildungsdirektorin, SP-Regierungsrätin Regine Aeppli. Der Frage folgte eine rasche Verfügung: Der Forderung der muslimischen Schüler sei stattzugeben. Muslimische Schüler
hätten an Zürcher Schulen ab sofort Anrecht auf geschächtetes Fleisch, trotz Schächtverbot!
 
Völkerrechts-Diktatur - Der Hintergrund ist klar: Die SP-Bildungsdirektorin sieht im Schächtverbot Völkerrecht verletzt, das Vorrang vor Schweizer Recht habe. Was in der Schweiz als unzulässige Tierquälerei verboten wurde, sei gemäss Völkerrecht zu dulden.
Woraus die völkerrechtliche Zustimmung zum Schächten abgeleitet wird - diese Frage überlässt man einer «höheren Orts» zu formulierenden Antwort. Wir aber fragen: Wie lange wird es noch gehen, bis irgend eine Schlappschwanz-Behörde irgendwo in der Schweiz dem Volk angeblich kraft «höheren Rechts» auch noch verbietet, im Schweizerpsalm, unserer Nationalhymne, weiterhin unseren «Gott im hehren Vaterland» zu ehren, weil das für Muslime störend sein könnte ….. Oder ist zum Beispiel der organisierte Tierschutz bereit, gegen Regierungsrätin Regine Aeppli eine Aufsichtsbeschwerde wegen eklatanter Verletzung schweizerischen Rechts anzustrengen?
 
Anmerkung politonline:Auch sonst ereignet sich bezüglich der Sektion Ernährung immer wieder höchst Bedenkliches: Einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. Oktober zufolge sorgte das Essen von Schweinefleisch im Westerwald unlängst für Streit mit Muslimen. Dort  hatte eine Lehrerin in der Schulkantine muslimischen Schülern versehentlich paniertes Schweinefleisch gereicht, worüber sich deren Eltern beschwerten; seither ist die Lehrerin krankgeschrieben. Auch auf diese Weise lässt sich ein Land sozusagen Schritt für Schritt übereignen, ohne dass ersichtlich ist, dass dies wirklich ins Bewusstsein der hierfür verantwortlich Zeichnenden dränge. 
 
Ulrich Schlüer, Chefredaktor der Schweizerzeit, ist Nationalrat in Flaach ZH