Die Sozialhilfe-Bürokratie droht mit Betrugsunterstützung

wenn die Ausschaffungsinitiative angenommen wird. Es gibt in der Schweiz eine weitverzweigte Organisation, die der Öffentlichkeit unter dem Namen »Skos« bekannt ist. Skos ist die Abkürzung für »Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe«. Die Skos vereinigt die Funktionäre der Sozialbürokratie in Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Man könnte sie als Gewerkschaft der Sozialhilfe-Funktionäre bezeichnen. Bedenklich ist, dass viele Kantonsregierungen inzwischen Tarife für die Sozialhilfe anerkennen, die von der Skos festgelegt worden sind. Es sind die Betreuer, die Sozialhilfebürokraten, also die aus der Administration von Sozialfällen ein persönliches Einkommen beziehenden Funktionäre, welche Umfang und Kosten für die Betreuung der Sozialhilfeempfänger

und damit selbstverständlich auch für Bedarf und Entlöhnung der Betreuungsfunktionäre festlegen. Fast so, als wären es die Sträflinge, die die Hausordnung und die Sackgeldverordnung für ihre Strafanstalt festlegen.
 
Pfründe in Gefahr
Die Skos sieht nun einträgliche Pfründe für ihr Wirken in hohem Ausmass in Gefahr, sollte die Ausschaffungsinitiative von Volk und Ständen angenommen werden. Denn gemäss dieser Initiative würden künftig auch solche Ausländer als Kriminelle aus der Schweiz ausgewiesen, welchen massiver Sozialhilfemissbrauch nachgewiesen werden konnte. Somit ist die grosse Furcht der Skos-Ideologen darin begründet, dass offenbar Hunderte von Skos-Funktionären, die heute auch Sozialhilfebetrüger aufwendig und spesenträchtig umsorgen, um ihre Stelle fürchten müssten, sollten letztere in Zukunft tatsächlich ausgewiesen werden. Deshalb ist gemäss Skos-Führungsorganen erbitterter Widerstand gegen die Ausschaffungsinitiative unabdingbare Pflicht eines jeden Skos-Mitglieds.
 
Was ist Sozialmissbrauch?
Es gibt bekanntlich Menschen, die durch unverschuldeten Schicksalsschlag in Not geraten, die also um ihrer Existenz willen darauf angewiesen sind, dass man ihnen hilft. Für solche Menschen resp. für solche Fälle wurden die Sozialversicherungen in der Schweiz geschaffen. Sozialversicherungen, in welche sämtliche Einwohner Jahr für Jahr bedeutende Beiträge einzahlen, damit denjenigen, die in Not geraten, effizient geholfen werden kann. Wer also Sozialleistungen betrügerisch bezieht, nimmt jenen unrechtmässig Geld weg, die, um existieren zu können, auf die Sozialhilfe angewiesen sind. Sozialhilfebetrug ist somit ein besonders niederträchtiges Verbrechen.
 
Die Sozialfunktionäre sehen das offenbar anders. Bedürftige zu schädigen, ist nach ihrer Meinung so eine Art Kavaliersdelikt, der niemals strenger geahndet werden dürfe als geringfügiger Diebstahl, nämlich mit einer Geldbusse oder einer geringfügigen bedingten Gefängnisstrafe, wie die Skos in ihrem Pamphlet gegen die Ausschaffungsinitiative schreibt. Für die Skos-Funktionäre ist offenbar wichtig, dass auch der Betrug zu Lasten der Sozialhilfe administriert werden muss. Auch Betrüger brauchen Berater und Funktionäre, die sich mit ihrem Fall auseinandersetzen. Es sind Skos-Funktionäre, die sich gerne auch damit ein gutes persönliches Einkommen sichern, dass sie Sozialhilfebetrüger, also die Betrüger an Notleidenden, beraten und administrieren.
 
Der Steuerzahler soll schweigen!
Völlig klar für die Skos-Funktionäre ist, dass Sozialhilfebetrug ausschliesslich ein Fall für spezielle Fachleute, genauer, ausschliesslich für Sozialhilfe-Funktionäre ist. Was die Steuerzahler betrifft, die obligatorisch Jahr für Jahr bedeutende Summen in die Sozialversicherungen einzahlen , so sollen sie gemäss Skos zahlen und im übrigen den Mund halten. Forderungen, wonach Sozialhilfebetrüger das Recht auf weiteren Sozialhilfebezug verwirkt und als Konsequenz ihrer Betrügereien unser Land zu verlassen haben - solches wollen die Skos-Funktionäre schon gar nicht hören. Derartige Forderungen sind für sie schlimmer als der Betrug an den Sozialwerken. Folgerichtig begegnet die Skos in ihrem (undatierten) Papier »Ausschaffungsinitiative: Gravierende Konsequenzen für die Sozialhilfe« dieser mit einer unverblümten Drohung. Diese bezieht sich auf die Anzeigepflicht, welche jedem Sozialhilfefunktionär bei festgestelltem Sozialhilfebetrug obliegt. Die Skos musste eine derartige Pflicht für ihre Mitglieder - fast ausnahmslos von der öffentlichen Hand entlöhnte Funktionäre mit entsprechender Treuepflicht der Öffentlichkeit gegenüber - vor einiger Zeit hinnehmen. Die Ausschaffungsinitiative nehmen die Skos-Ideologen nun zum Anlass, dem Schweizervolk offen zu drohen: Würden Volk und Stände die Initiative der SVP annehmen, so müssten es sich Skos-Funktionäre »zweimal überlegen, ob sie im konkreten Fall eine Anzeige machen sollen«.
 
Betrugsunterstützung
Welche Unverfrorenheit! Vom Steuerzahler entlöhnte Sozialhilfefunktionäre kündigen die der Öffentlichkeit geschuldete Treuepflicht auf! Sie weigern sich, Betrug zu Lasten der Sozialhilfe, zu Lasten wirklich bedürftiger Sozialhilfeempfänger überhaupt noch zur Anzeige zu bringen! Das Bekenntnis der Skos-Funktionäre wird damit für die gesamte Öffentlichkeit durchschaubar: Das Engagement derselben gilt zuallerletzt irgendwelchen Bedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es gilt ihrem eigenen, ihrem persönlichen Geldbeutel. Sie verlangen - an allen demokratischen Entscheiden vorbei - das Vorrecht, festlegen zu können, was für Leistungen die Öffentlichkeit für Sozialhilfeempfänger zu bezahlen hat und wie die Sozialhilfebetreuer entschädigt und entlöhnt werden müssen. Und jetzt wollen sie, an allen rechtsgültig beschlossenen Gesetzen, an allen Gerichten vorbei, auch noch völlig  eigenmächtig festlegen, wie der Betrug gegenüber Sozialversicherungen zu ahnden ist: Immer so, dass ihr eigener Geldbeutel oberste Priorität geniesst. Egoistischere Ausbeuter als die Skos-Funktionäre dürften sich in unserem Land schwerlich finden lassen.
 
Ulrich Schlüer, Nationalrat in Flaach, ZH, und Chefredaktor der Schweizerzeit