NEIN ZUR WAFFENINITIATIVE

Die Volksinitiative »Für den Schutz vor Waffengewalt« gelangt am 13. Februar 2011 zur Abstimmung. Hier unsere Argumente auf einen Blick:

Eine Illusion - Die Waffeninitiative schafft nicht mehr Sicherheit

- Sie verhindert den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht.
- Sie zielt auf die Falschen! Sie richtet sich ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürger.
- Sie bekämpft die tatsächlichen Ursachen von häuslicher Gewalt und von Suiziden in keiner Weise.

- Das geltende Waffenrecht ist streng und entspricht den besonderen Schweizer Verhältnissen. Seine Anwendung ist konsequent durchzusetzen. Bundesrat und Nationalrat lehnen die Waffeninitiative ohne Gegenvorschlag ab.
 
Ein Vertrauensentzug - Die Waffeninitiative greift unsere Milizarmee an
- Die Armee hat in den letzten Jahren zahlreiche wirksame Massnahmen umgesetzt, die das Missbrauchsrisiko weiter minimieren.
- Die Abgabe einer persönlichen Waffe an Milizsoldaten verbessert die Ausbildung und schafft Sicherheit und Vertrauen für den Einsatz.
- Die Abgabe einer persönlichen Waffe steht für das Vertrauen zwischen Staat und Bürger.
- Die Initianten wollen die Verankerung der Milizarmee in unserer Gesellschaft schwächen.
 
Ein Leerlauf - Die Waffeninitiative schafft neue Gesetze und verursacht grossen Aufwand und Kosten
- Nicht nur leistet die Initiative keinen Beitrag für mehr Sicherheit, sie verursacht personelle und materielle Kosten für den Bund, die Kantone und die Gemeinden.
- Der Bundesrat schätzt die einmaligen Kosten auf 6,4 Millionen Franken, die jährlich wiederkehrenden auf 11,2 Millionen - zu Lasten der Steuerzahler.
- Die Initiative bevormundet verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger durch eine neue Flut an Gesetzen, Verboten und Kontrollen.
 
Ein Traditionsverlust - Die Waffeninitiative gefährdet das Schiessen als Breitensport und die Jagd
- Mehr als 85 % der Schützen üben ihren Sport mit einer Armeewaffe aus. Ohne sie hat das Schiessen keine Zukunft als Breitensport.
- Die Initiative schafft stolze Schweizer Traditionen ab: die Jungschützenkurse, das Obligatorische Schiessprogramm, das Eidgenössische Feldschiessen, die Eidgenössischen und Kantonalen Schützenfeste.
- Die Initiative gefährdet den viertgrössten Schweizer Sportverband (220’000 Mitglieder) und 3100 Schützenvereine.    
 
Eine Illusion - Die Waffeninitiative schafft nicht mehr Sicherheit
Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt. Darauf dürfen wir stolz sein, dazu müssen wir Sorge tragen. Sinnvolle Massnahmen, welche geeignet sind, Missbräuche wirksam zu bekämpfen, sind zu unterstützen. Eine gewaltfreie Gesellschaft bleibt aber eine Illusion, der Mensch selber bleibt ein Risiko und die propagierte totale staatliche Kontrolle schadet mehr, als dass sie nützt. Die populistische Waffeninitiative schlägt politisches Kapital aus Missbrauchsfällen. »Weniger Waffen retten Leben« ist ein bewusst simples, aber irreführendes Versprechen, das eine gefährliche Scheinsicherheit vermittelt. Die Initiative kann die versprochene Sicherheit nicht garantieren.
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass sich aus der Umformulierung der Verfassungsbestimmungen zur Regelung des Missbrauchs von Waffen, Waffenzubehör und Munition kaum konkrete Verbesserungen ergeben.«
 
Die Initiative kann den kriminellen Waffenmissbrauch nicht verhindern
Der mit Abstand grösste Teil von Missbrauchsfällen wird mit illegal erworbenen Waffen begangen. Zu denken, dass es nach der Annahme der Initiative weniger Delikte gebe, ist eine gefährliche Illusion. Wer eine Waffe illegal erwerben will, findet auch eine. Dies gilt auch für Schusswaffen. Die Waffeninitiative richtet sich ausgerechnet gegen jene Schweizer, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Kriminelle hingegen werden nicht tangiert.
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Eine weitergehende Reglementierung des Sportschützenwesens drängt sich derzeit nicht auf.«
 
Die gewaltfreie Gesellschaft bleibt Illusion
Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt. Trotzdem können in einer realen Welt einzelne Gewaltverbrechen mit oder ohne Schusswaffe nicht restlos ausgeschlossen werden. Im Jahr 2006 verletzte ein Deutscher an seiner ehemaligen Schule zahlreiche Menschen. Im Mai 2010 erschlägt in Zürich ein Pakistani seine 16-jährige Tochter mit der Axt. In China ersticht ein Mann sieben Kinder und einen Erzieher in einem Kindergarten. Im Juni erschiesst ein Taxifahrer in England bei einer Amokfahrt wahllos zwölf Menschen. China und England üben eine strikte Waffenkontrolle aus. Trotzdem kommt es auch dort zu Angriffen von Bewaffneten auf Unbeteiligte.   
 
Die Initiative geht die wahren Ursachen des Waffenmissbrauchs nicht an
Die Waffeninitiative ignoriert die wirklichen Ursachen des Waffenmissbrauchs. Sie vermischt Ursache und Wirkung. Menschen, nicht Waffen, begehen Missbräuche. Hinter häuslicher Gewalt und Suiziden stecken Menschen mit tiefgreifenden psychischen oder sozialen Problemen. Eine seriöse Missbrauchsbekämpfung muss beim Menschen und unserer Gesellschaft ansetzen - sowohl bei der Prävention wie bei der Strafverfolgung. »Das Initiativkomitee will mit der Anpassung der Verfassungsbestimmung die Sicherheit -  namentlich von Frauen - erhöhen, das Drohpotential senken und Suizide verhüten. Ob mit dem vorgesehenen Wortlaut der Initiative das Ziel erreicht werden kann, ist zu bezweifeln.«
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Das effektivste Mittel zur Missbrauchsbekämpfung: die geltenden Gesetze. Bundesrat und Parlament haben 2008 nach intensiver Beratung eine massgeschneiderte Waffengesetz-Revision verabschiedet, die den besonderen Schweizer Verhältnissen Rechnung trägt. Dieses strenge Gesetz ist konsequent durchzusetzen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den aktuellen Regelungen im Waffengesetz ein Mittelweg gefunden wurde, mit dem die verschiedenen involvierten Interessen möglichst ausgeglichen berücksichtigt werden können. Die Annahme der Volksinitiative würde diesen Kompromiss in Frage stellen, ohne dass klare Vorteile gegenüber den geltenden Bestimmungen ersichtlich wären.«
 
Die Verankerung eines Bedarfs- und Fähigkeitsausweises für den privaten Umgang mit Feuerwaffen auf Verfassungsstufe käme einem Paradigmenwechsel gleich 
Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt wird. Das heutige  Missbrauchsbekämpfungsgesetz würde zu einem bürgerfeindlichen Verbotsgesetz. Ein unnötiges Verbot: Die heute gültige Gesetzgebung (Waffengesetz, Militärgesetz und die entsprechenden Verordnungen) - zusammen mit den vom Bundesrat bereits umgesetzten Massnahmen bei der persönlichen Armeewaffe - bilden die Grundlage für eine effektive Missbrauchsbekämpfung. Ein Blick auf das Waffengesetz zeigt: Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Schusswaffen ist streng und schafft die bestmögliche Sicherheit. Sie macht die Forderungen der Initianten nach weiteren Verboten obsolet.
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Da die Informationen über den Waffenbesitz im Wohnsitzkanton der betreffenden Person eingeholt werden können, ist es nicht erforderlich, den Bund ein Informationssystem führen zu lassen.«
 
Die Wirkungslosigkeit der Waffeninitiative auf einen Blick
1. Allgemeiner Verfassungsartikel, wonach der Bund Vorschriften gegen den Waffenmissbrauch erlässt: Unnötig, weil dies an anderer Stelle in der Bundesverfassung
(Art. 107 Abs. 1 BV) und im Zweckartikel des Waffengesetzes (Art. 1 Abs. 1 WG) bereits geregelt ist.                
 
2. Bedarf- und Fähigkeitsnachweis für Erwerb und Besitz von Schusswaffen: Bereits heute braucht es beim Erwerb je nach Waffenkategorie eine Meldepflicht (für Sport- und Jagdgewehre, Karabiner etc.), eine Bewilligungspflicht (für Pistole, Sturmgewehr etc.) oder eine kantonale Ausnahmebewilligung (für verbotene Waffen wie z.B. Seriefeuerwaffen). Kein Waffenerwerbsschein wird ausgestellt an Personen unter 18 Jahren, bei Selbst- oder  Drittgefährdung, an Personen, die wiederholt straffällig geworden sind oder Personen mit einer gewalttätigen Gesinnung. Keinen Waffenerwerbsschein erhalten auch Angehörige
gewisser Staaten.
 
3. Verbot von Seriefeuerwaffen und Pump Actions: Seriefeuerwaffen sind bereits heute verboten. Pump Actions sind bewilligungspflichtig.
 
4. Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe: Der einzige Punkt, der heute grundsätzlich anders geregelt ist! Heute bewahren die Dienstpflichtigen die persönliche Armeewaffe zu Hause auf. Die Entwaffnung der Schweizer Armee ist das eigentliche Ziel der Initianten. Bereits heute ist eine freiwillige und kostenlose Abgabe der persönlichen Waffe im Zeughaus durch den Armeeangehörigen möglich.
 
5. Zentrales Waffenregister beim Bund: Heute stehen alle benötigten Informationen (etwa zur Rückverfolgung von Waffen) bei den Kantonen zur Verfügung. Eine Zentralisierung bringt keinen zusätzlichen Nutzen, sondern verursacht lediglich hohe Kosten.
 
6. Unterstützung der Kantone bei Waffen-Einsammelaktionen: Die Kantone führen bereits heute regelmässig freiwillige Einsammelaktionen durch. Die positiven Erfahrungen zeigen, dass eine Förderung solcher Aktionen durch den Bund nicht erforderlich ist.
 
7. Einsatz der Schweiz auf internationaler Ebene zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Kleinwaffen: Der Einsatz gegen die Verbreitung von Kleinwaffen im Rahmen der UNO, der OSZE etc. ist ein unbestrittener Pfeiler der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Eine  Verankerung in der Verfassung bringt keinen Mehrwert. Art. 12, Absatz 1 der geltenden Waffenverordnung: Verbot für Angehörige bestimmter Staaten - Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders
konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:
 
a. Serbien
b. Kroatien;
c. Bosnien und Herzegowina;
d. Kosovo;
e. Montenegro;
f. Mazedonien;
g. Türkei;
h. Sri Lanka;
i. Algerien;
j. Albanien.    
 
Ein Vertrauensentzug – Die Waffeninitiative greift unsere Milizarmee an
Die Armee nimmt Verantwortung wahr: Verbesserungen bei der Armeewaffe
Der Bundesrat und die Armee nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit bei der persönlichen Armeewaffe ernst. Sie haben in den vergangenen Jahren und Monaten wirksame Massnahmen umgesetzt, um das Missbrauchsrisiko weiter zu minimieren:
- Jeder Armeeangehörige kann seine Waffe seit Anfang 2010 freiwillig und kostenlos in einem Zeughaus hinterlegen.
- Die Taschenmunition wird seit Herbst 2007 nicht mehr abgegeben. Der Rückzug der verbliebenen Taschenmunition ist noch in Gang und wird voraussichtlich bis Ende 2010 abgeschlossen sein.
- Bei der Rekrutierung wird eine vertiefte Abklärung bezüglich potentieller Gefahren bei den Waffenempfängern durchgeführt. Dazu werden umfassende Informationen aus den Registern der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone ermittelt sowie Sicherheitsbefragungen und psychologische Testverfahren durchgeführt. Dabei werden unter anderem das Gewaltpotential der Stellungspflichtigen und die damit verbundene Gefährdung für die Armee und die öffentliche Sicherheit bei einer Waffenabgabe beurteilt.
- Zivile Ärzte und Psychologen können Anzeichen auf Gefährdungen oder Missbrauchspotential an die militärischen Behörden melden.
- Nach Beendigung der Wehrpflicht darf die persönliche Waffe nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins überlassen werden (analog zum heutigen Waffengesetz).
- Jungschützen erhalten Armeewaffen nur noch ohne Verschluss.   
- Einzug von Armeewaffen bei gefährdeten Personen über die kantonalen  Militärverwaltungen (2009 über hundert Waffen).
- Verschärfte Vorschriften zur sicheren Lagerung von Waffen sowie vermehrte Kontrollen im Dienst durch die Militärische Sicherheit (Militärpolizei).
 
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Dem Anliegen der Initiative, die Sicherheit im Zusammenhang mit Armeewaffen zu verbessern, trug der Bundesrat mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie des entsprechenden Verordnungsrechts Rechnung.«
 
Das Milizsystem - das Fundament der Schweizer Gesellschaft
Das Milizsystem ist ein tragender Pfeiler der Schweizer Gesellschaft, die auf die Prinzipien der Freiheit und des Vertrauens, des Föderalismus, der direkten Demokratie und der Eigenverantwortung des Bürgers baut. Die liberale Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Wahrung der Privatsphäre und der Eigentumsrechte gehören ebenfalls zu dieser freiheitlichen (republikanischen) Staatsphilosophie. Eine Milizarmee zu haben bedeutet: Jeder Bürger ist auch ein Soldat. Die Milizarmee setzt das Vertrauen des Staates in den Bürger voraus. Das Schweizer Volk und die Stände haben der Armee in der Bundesverfassung die Aufgabe übertragen, das Land und seine Bevölkerung zu schützen. Für die Sicherheit des Landes leisten Schweizerinnen und Schweizer in Uniform neben ihrem zivilen Beruf einen unersetzlichen Beitrag an die Sicherheit des Landes. Die Abgabe der persönlichen Waffe an alle Angehörigen der Armee ist Ausdruck der Verbundenheit und des Vertrauens zwischen dem Staat und dem Bürger. Man geht davon aus, dass in der Schweiz rund 2 Millionen Schusswaffen im Umlauf sind. Die persönlichen Waffen der aktuell noch rund 220’000 Armeeangehörigen machen also rund 10 % davon aus. Mit einem Verzicht auf die Heimabgabe der Armeewaffe will die Initiative ausgerechnet jene 10 % entwaffnen, welche kraft der Bundesverfassung die Sicherheit gewähren müssen und zu diesem Zweck eine Waffe besitzen. Der Milizsoldat steht in letzter Konsequenz mit seinem Leben für die Sicherheit der Schweiz ein. Wenn er als Sicherheitsrisiko bezeichnet und entwaffnet wird, ist dies ein verheerender Vertrauensentzug. Mehr noch: Es ist eine Geringschätzung jener, welche ihre Pflicht als Staatsbürger erfüllen und so ihre Verantwortung an der Gemeinschaft wahrnehmen. Wenn die Schweiz eine unabhängige Sicherheitspolitik mit einer glaubwürdigen Armee will, genügt es nicht, einen Bürger in die Uniform zu stecken und zu glauben, dass er dann ein Soldat sei. Er oder sie braucht auch eine entsprechende Ausbildung, Ausrüstung und unser Vertrauen.
 
Weiterer Versuch der Armeeabschaffung auf Raten
Die Waffeninitiative wird nicht ausschliesslich von Armeegegnern unterstützt. Das Anliegen nach Schutz und Prävention nehmen wir sehr ernst, weshalb wir ihm den grössten Platz in diesem Dokument eingeräumt haben. Tatsache ist aber, dass die federführenden Kräfte hinter der Initiative aus dem Umfeld der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und weiterer Organisationen aus armeekritischen Kreisen stammen. Die Abschaffung der Schweizer Armee bleibt das erklärte Ziel der GSoA, weshalb sie in regelmässigen Abständen Initiativen zur Schwächung und Abschaffung der Armee einreichen. Mit der Waffeninitiative wollen die Armeeabschaffer die Verankerung der Milizarmee in unserer Gesellschaft lösen. Sie haben sich hierzu mit den links-grünen Parteien verbündet, die an den Staat als Allheilmittel glauben. Wenn es den Initianten tatsächlich um mehr Sicherheit ginge, würden sie einer Aufstockung der Polizei das Wort reden, nicht der Entwaffnung der Milizarmee.
 
Bedeutung der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe
Die persönliche Waffe ist nicht ein Ausrüstungsgegenstand wie jeder andere. Zu einem Soldaten gehören seine Waffe und die Fähigkeit, diese einsetzen zu können. Dies ist die eigentliche Raison d’être einer Armee und eines Soldaten. Die Waffe dient dem Soldaten zur Erfüllung des Auftrages und für den Eigenschutz - und dies bei allen Aufträgen der Armee. Die Abgabe einer persönlichen Waffe an die Armeeangehörigen während der gesamten  Dienstpflicht ist Garant dafür, dass der Armeeangehörige die Waffe als seine persönliche Waffe betrachtet. Für seine persönliche Waffe ist ein Soldat während der ganzen Militärdienstzeit verantwortlich. Er sorgt für die Wartung der Waffe, ihre  Funktionstüchtigkeit und die individuelle Justierung auf den Besitzer. Er geht sorgfältiger mit seiner persönlichen Waffe um, als wenn er in jedem Dienst eine x-beliebige unpersönliche Waffe fassen würde. Im Falle eines Waffeneinsatzes haben nur jene Soldaten Aussicht auf Erfolg, welche die Handhabung ihrer Waffe à fond beherrschen. Deshalb ist eine umfassende Schiessausbildung von zentraler Bedeutung und gehört zur Grundbereitschaft eines Soldaten. Diese Schiessausbildung findet einerseits während des Militärdienstes statt – in der Rekrutenschule und später in den jährlichen Wiederholungskursen. Zur Schiessausbildung gehört aber auch die obligatorische Schiesspflicht. Und schliesslich leisten auch die freiwilligen Schiessen in Schützenvereinen, Offiziers- und Unteroffiziersgesellschaften einen wichtigen Beitrag zur Beherrschung der persönlichen Waffe.
 
Ein Leerlauf - Die Waffeninitiative schafft neue Gesetze und verursacht hohen Aufwand und Kosten
Nicht nur leistet die Waffeninitiative keinen Beitrag zu mehr Sicherheit in der Schweiz. Sie verursacht personelle und materielle Kosten in verschiedenen Bereichen - für den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Und sie bevormundet verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger durch eine Flut zahlreicher neuer Gesetze, Verbote und Kontrollen. Heute ist das Waffengesetz darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt wird.
 
Das heutige Missbrauchsbekämpfungsgesetz würde zu einem bürgerfeindlichen Verbotsgesetz. Zentrales Waffenregister: Der Bundesrat schätzt die Kosten für die Entwicklung und Umsetzung auf 1,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch nicht bezifferte Kosten für die Anpassung der existierenden kantonalen Systeme. Diese müssten von den Kantonen selber getragen werden. Der Betrieb des Systems würde den Bund jährlich zirka 250’000 Franken kosten, in zehn Jahren also weitere 2,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerzahler.
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Die Einrichtung eines [zentralen Waffenregisters] beim Bund, welches Entwicklungskosten in der Höhe von 1,5 Millionen Franken verursachen würde, würde kaum zusätzlichen Nutzen bringen.«
 
Einen Mehrwert für unsere Sicherheit bringt ein zentrales Waffenregister beim Bund aber nicht. Alle zur Rückverfolgung von Waffen benötigten Informationen stehen den zuständigen Behörden schon heute bei den jeweiligen Kantonen, in kantonalen Waffenregistern, zur Verfügung. Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis: Die administrativen und finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises sind kaum abschätzbar. Sicher ist, dass die Umsetzung neue, teure Überprüfungs- und  Kontrollmassnahmen erfordern wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone und Gemeinden die Umsetzung durchzuführen und die entstehenden Kosten zu tragen haben. Der Nutzen des Bedarfs und Fähigkeitsnachweises für die Missbrauchsbekämpfung und somit für die Sicherheit wird vom Bundesrat bezweifelt.
Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009: »Eine effektive Kontrolle von Bedarfs- und Fähigkeitsnachweisen ist nur unter Einsatz erheblicher personeller Ressourcen denkbar. (…) Der Vollzug wird mehrheitlich persönliche Angaben der interessierten Personen zu überprüfen haben, was mit einem erheblichen Kontrollaufwand verbunden ist.«
 
Lagerung der persönlichen Armeewaffe
Der einmalige Arbeitsaufwand für die Rücknahme der Waffen der 220’000 Angehörigen der Armee beläuft sich auf rund 4,9 Millionen Franken. Die baulichen Kosten für die Erstellung der entsprechenden Sicherheitsräume wurden noch nicht beziffert. Die jährlich  wiederkehrenden Aufwendungen für die Herausgabe und Rücknahme und die Instandhaltung (die bisher durch die Dienstleistenden selber gewährleistet wurde) wären auf rund 2,8 Millionen Franken zu veranschlagen, in 10 Jahren also 28 Millionen Franken. Für die Durchführung des obligatorischen Programms rechnet der Bundesrat mit 11,2 Millionen Franken pro Jahr. Es ist wahrscheinlich, dass die Kantone einen massgeblichen Teil der Kosten tragen müssten, auch dies zu Lasten der Steuerzahler. Nicht ausser Acht gelassen werden darf zudem der Mehraufwand für jeden einzelnen Armeeangehörigen. Weil
das obligatorische Schiessen weiterhin ausserdienstlich und mit der persönlichen Armeewaffe erfüllt werden muss, müsste der Soldat vor dem Schiessen seine Waffe im Logistikzentrum holen und sie anschliessend wieder zurückbringen.
 
Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone
Die Waffeninitiative greift ohne triftigen Grund und unverhältnismässig in die kantonale Polizeihoheit ein. Im Falle einer Annahme der Waffeninitiative müsste der Bund künftig den Einsatz von Waffen durch kantonale Polizeikorps regeln (Absatz 2a der Initiative). Dies ist problematisch, denn die Kantone tragen die Verantwortung für den Einsatz ihrer Polizeikorps. Also müssen sie auch die Voraussetzungen zum Erhalt, zum Tragen und zum Gebrauch von Schusswaffen der Polizisten regeln können.
 
Breite Allianz gegen die unnötige, teure und täuschende Waffeninitiative
Die Informationskampagne gegen die masslose Waffeninitiative wird von zahlreichen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern getragen: Politiker verschiedener Parteien, Gewerbevertreter, Schützen, Jäger, Sammler von Waffen, private Waffenbesitzer, Sportverbände, Milizsoldaten und die Schweizer Milizorganisationen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie jegliche Waffengewalt ablehnen und konsequent den kriminellen Waffenmissbrauch bekämpfen. Federführend in der Kampagne gegen die Waffeninitiative ist der »Verein gegen die Waffenverbotsinitiative«. Im Verein sind u.a. 16 Organisationen mit über 250’000 von der Waffeninitiative direkt betroffenen Mitgliedern zusammengeschlossen, die sich für die Förderung des Schiesswesens in der Schweiz und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen einsetzen. Unter den Vereins-Mitgliedern findet sich mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) der viertgrösste Sportverband des Landes.
 
www.waffeninitiative-nein.ch