Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) - Erweiterung des Aufgabengebietes 28.09.2011 20:03
Am 29. 9. 2011 will der Deutsche Bundestag über eine Fortentwicklung der seit Juni 2010
bestehenden »Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität AG« entscheiden.
Neben
einer quantitativen Erhöhung des Haftungsrahmens auf 780 Milliarden
Euro (!) wird auch das Aufgabengebiet qualitativ stark erweitert. Neu sind
folgende Aufgaben, die über die bisherige Kreditgewährung hinausgehen:
1. Erlaubnis für die Empfängerstaaten der EFSF-Darlehen,
diese Darlehen auch ›zur Rekapitalisierung
von Finanzinstituten‹
zu verwenden.
2. Erlaubnis, Staatsanleihen anderer
Eurostaaten im Primär- und/oder Sekundärmarkt aufzukaufen.
3. Erlaubnis, vorsorgliche Maßnahmen durch
Bereitstellung von Kreditlinien zu ergreifen. All dies soll in einem ›Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme
von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Stabilisierungsmechanismus vom
22. 5. 2010 (BGBI. I, S. 627)‹
festgeschrieben werden
Zu den drei Erweiterungen
ist folgendes zu bemerken:
l.
Zu Punkt 1
Erstmals
wird eine schon bisher eingerissene Praxis festgeschrieben: Die von der EFSF auszureichenden
und von den Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschland, zu verbürgenden
Darlehen dürfen im Endeffekt nicht nur in Landeshaushalten, sondern auch bei
Banken landen. Der Begriff ›Rekapitalisierung
von Finanzinstituten‹, wird nicht
erläutert.
›Rekapitalisierung‹ kann aber nur meinen, den jeweils in Schwierigkeiten geratenen
Banken Eigenkapital aus den Darlehen der EFSF zur Verfügung zu
stellen. Ob der Empfängerstaat dies durch eine Art von ›Schenkung‹ tut, oder
sich selbst im Wege von Kapitalerhöhungen an den Banken beteiligt und diese
dadurch teilverstaatlicht, wird nicht angesprochen. Eines aber ist sicher: Wenn
das von dem Empfängerstaat entgegengenommene EFSF-Darlehen im Eigenkapital von
Banken landet, ist es endgültig gebunden. Es ist nicht zu sehen, aus welchen
Mitteln der Empfängerstaat diese EFSF-Darlehen zurückzahlen soll. Mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit ist also mit
dem Ausfall dieser Darlehen zu rechnen. Die deutschen Steuerzahler müssen jetzt
die EFSF nicht mehr nur gegen das Risiko von Zahlungsausfällen der Empfängerstaaten
absichern, sondern haften auch noch für die Mißerfolge
ausländischer Banken, die ›rekapitalisiert‹ werden müssen, weil sie hohe Verluste
hatten. Damit wird die Haftung der Deutschen endgültig uferlos. Es ist nicht
einmal darüber nachgedacht worden, daß in
diesem Falle der EFSF eine Sicherheit geleistet werden könnte,
etwa durch Abtretung der durch Kapitalerhöhung entstehenden Bankbeteiligungen.
Auch bleibt es dabei, daß bei bestehender
Überschuldung des Empfängerstaates bloße Kreditgewährungen nach allgemeinem Fachwissen dem Schuldner nicht
helfen können und außerdem das hineingepumpte Geld endgültig verloren ist. Das
Ganze ist nicht zu Ende gedacht, fachliche Beratung hat offensichtlich gefehlt:
Ein grenzenloses und unverantwortliches Abenteuer, dessen Bedeutung den Wählern
schnellstens klargemacht werden muß. EFSF
könnte auch heißen: ›Ende für
Sicherheit und Freiheit‹ ...
2. Kauf von Staatsanleihen
Mit der
Erlaubnis, Staatsanleihen anderer Mitgliedsstaaten, die den Euro eingeführt
haben, aufzukaufen, wird die Darlehenstätigkeit gegenüber dem bisherigen
Rechtszustand erweitert. Letztlich ist auch der Kauf von Staatsanleihen eine
Kreditgewährung. Das Risiko von Zahlungsunfähigkeit ist auch in diesem Falle
uneingeschränkt gegeben. Auch müßte
klargestellt werden, daß nach Übertragung
dieser Aufgabe auf die EFSF die EZB ihre satzungs- und Lissabon-Vertragswidrige
Praxis beendet, ihrerseits solche Staatsanleihen aufzukaufen.
3.
Kreditlinien
In einer
mir vorliegenden ›Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP‹
heißt es zur Erläuterung des Gesetzesentwurfs, die EFSF könne auch ›vorsorgliche Maßnahmen in Form der
Bereitstellung einer vorsorglichen Kreditlinie‹ ergreifen. Das bedeutet praktisch die Zurverfügungstellung von
Kontokorrentkrediten, wie sie von Geschäftsbanken ihren Firmenkunden regelmäßig
gewährt werden. Diese Art von ›vorsorglicher
Maßnahme‹ läßt sich immer ›rechtfertigen‹. Die Leitung der EFSF hat es in der Hand, auch auf diesem neuen
Feld die Steuerzahler unabsehbaren Haftungsrisiken auszusetzen.
Insgesamt
ist festzustellen, daß schon wie bisher, erst
recht aber nach der Erweiterung des
Aufgabenbereiches,
die EFSF eine Großbank wird, die keiner Bankaufsicht unterliegt.
Die
drei
Erweiterungen sind uferlose Blankoschecks, für deren Risiken theoretisch alle
17 Mitgliedsstaaten [Aktionäre] der EFSF haften, in Wirklichkeit kommen aber realistischerweise nur noch wenige, insbesondere
Deutschland, als solvente haftende Schuldner in Betracht. Es ist ausgerechnet worden, daß Deutschland
mit rund 27 % des Haltungsrahmens in Anspruch genommen werden kann, das
sind 211 Mrd. €. Darin sind aber Zinsen und Kosten nicht enthalten. In Wirklichkeit
ist das Haftungsrisiko weit höher, die Deutsche Bank (FAZ vom 17. 9. 2011)
spricht von über 400 Mrd. €.
Wenn der
Gesetzesentwurf so verabschiedet wird, haben es andere Staaten nach ihrem Belieben
in der Hand, deutsche Haushaltsmittel für sich in Anspruch zu nehmen bzw. zu blockieren.
Deutsche Haushaltspolitik wird dadurch unmöglich, andere Staaten bestimmen nicht
nur, wie der der deutsche Haushalt auszusehen hat, sondern wie die Deutschen überhaupt
zu leben haben. Mit diesem Gesetzesentwurf wird die Axt an die Wurzel des demokratischen
Rechtsstaates in Deutschland gelegt, die deutschen Steuerzahler, insbesondere aber
die junge nachwachsende Generation, werden praktisch für fremde Staaten und
deren Fehlentscheidungen und Schulden als Geisel genommen; ihre Arbeitskraft
wird verpfändet. Zerstört werden nicht nur die Grundlagen des demokratischen
Staates, sondern auch die Europa-Idee.
gez.
Rechtsanwalt Dr. iur. Wolfgang Philipp
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