UÇK-Kommandant muss die Schweiz verlassen

Der kosovarische Parlamentarier und ehemalige Kommandant der Befreiungsarmee UÇK, Azem Syla,

muss gemäss einem Urteil des solothurnischen Verwaltungsgerichts die Schweiz verlassen. Zudem ist gegen ihn ein Verfahren wegen unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen von rund 426.?000.- Franken hängig.

 

Das Asylchaos wird durch ein neues Kapitel ergänzt

Wenn kluge Vorstösse die Kosten der Administrierung des notorischen Asylbetrugs zulasten der Steuerzahler Schritt für Schritt ans Tageslicht bringen, so sind diese positiv zu werten. Eine Kostenaufklärung dieser Art erzielte der kürzliche Vorstoss des Bündner Asylspezialisten in der grossen Kammer, SVP-Nationalrat Heinz Brand: jährlich 55 Millionen Franken beziehen allein die privaten Betreiber der staatlichen Asyl-Aufnahme-Zentren aus der Bundeskasse. So wertvoll die derart erzwungene Kosten-Transparenz ist, um soviel besser wäre es, wenn sich Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung endlich dazu aufraffen könnten, den längst durchschauten, alljährlich zehntausendfach begangenen Asylbetrug durch strikte Anwendung längst geltender Gesetze zu beseitigen.

 

Ventilklausel

Davon ist die Schweiz allerdings noch meilenweit entfernt. Die «Classe politique» beschränkt sich weiterhin darauf, sich mit unendlichem Zeitaufwand in Scheinmassnahmen zu verlieren, auf dass die Öffentlichkeit nicht merke, dass dem Bundesrat wie der Mitte-Links-Mehrheit im Parlament jeder Wille fehlt, die Masseneinwanderung endlich in den Griff zu bekommen und die illegale Einwanderung wirksam zu unterbinden. Derzeit wird wieder einmal die sogenannte Ventilklausel zerredet, die der Schweiz bei überdurchschnittlichem Ausländerandrang aus EU-Ländern gewisse Bremsmassnahmen gestatten würde. Selbst Bundesrat Johann Schneider-Ammann liess kürzlich verlauten, der Bundesrat beginne die Anrufung dieser Ventilklausel möglicherweise ernsthaft in seine Diskussionen mit einzubeziehen. Wer die Fakten kennt, realisiert sofort: Da wird einmal mehr eine Scheinmassnahme ohne spürbare Wirkung aufgeplustert, um das Nichtstun Berns gegenüber der Masseneinwanderung zu kaschieren.

 

Die «Ventilklausel» wurde in den Vertrag über die Personenfreizügigkeit für den Fall eingebaut, dass aus den EU-Ländern plötzlich ein weit überdurchschnittlicher, nicht mehr bewältigbarer Zustrom von Einwanderern in die Schweiz Tatsache würde. Sie kann von der Schweiz während maximal zwei Jahren angewendet werden, wenn die Zahl der Einwanderer aus der EU innert eines Jahres plötzlich um mehr als 10 % höher liegt als die Durchschnittseinwanderung der vorangegangenen 3 Jahre. Die Einwanderung kann mit der Ventilklausel aber nicht etwa gestoppt werden; mit ihr kann lediglich eine vorübergehende Beschränkung erreicht werden: Auf die Zahl der festgestellten Durchschnittseinwanderung plus 5 %. Und dies ist nur während einer kurzen Übergangsphase nach der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit möglich.

 

Nicht einmal zwei Prozent

Für alle «alten EU-Länder» (darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien, aus denen derzeit die weitaus stärkste Einwanderung in die Schweiz erfolgt) ist die Ventilklausel längst nicht mehr anwendbar. Sie kann nur gegen die acht später der EU beigetretenen Ost-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien angeordnet werden  (gegenüber Bulgarien und Rumänien gelten noch Kontingentsregelungen). Aus den «alten» EU-Ländern sind seit Mai bis Ende 2011 rund 53‘000 EU-Bürger in die Schweiz eingewandert, aus den 8 osteuropäischen EU-Ländern aber nur gerade 5‘000. Allein gegenüber diesen innert 8 Monaten Tatsache gewordenen 5‘000 Einwanderungen ist die Ventilklausel anwendbar, wobei diese Zahl, damit sie als «Jahreseinwanderung» gelten kann, noch um 50 % auf 7‘500 Einwanderer erhöht werden müsste. Gemessen an der in den drei Jahren zuvor erfolgten durchschnittlichen Einwanderung aus diesen Ländern, als diese Länder noch Kontingentsregelungen unterstellt waren, hat die Einwanderung natürlich schon zugenommen. Das alles klingt reichlich kompliziert  - und ist es auch, weil damit schliesslich Bürokraten beschäftigt werden müssen. Faktisch dürfte die Schweiz die Einwanderung aus den 8 noch der Ventilklausel unterstehenden EU-Ländern von heute tatsächlich 5‘000 auf rund 3‘800 Personen reduzieren – also gerade einmal um 1‘200 Personen. Das sind, an der Gesamteinwanderung aus der EU gemessen, 2 %, an der gesamthaften jährlichen Masseneinwanderung in die Schweiz gemessen, lediglich anderthalb Prozent.

 

Tun als ob

Es gibt nicht nur im Bundesrat Täuschungsspezialisten, die jetzt so tun, als würde die Anrufung dieser Ventilklausel gleichsam das ewige Heil über die Schweiz bringen. Helfershelfer in Sachen Einwanderungsverschleierung gibt es auch im Parlament. Ihr prominentester ist der von den Medien zum «Einwanderungs-Spezialisten» hochgelobte Aargauer FDP-Leuchtturm Philipp Müller. Dieser bahnte sich seinerzeit mit seiner 18 %-Initiative den Weg ins Parlament. Weite Kreise der Bevölkerung – seine Wähler – nahmen ihm damals ab, endlich wirksam Barrieren gegen die Masseneinwanderung zu errichten. Von diesem Ruf, der von den Medien und der Classe politique bemerkenswert sorgfältig gepflegt wird, lebt Philipp Müller noch heute. Tatsächlich verfolgt er aber eine Politik, die den Zielen «seiner» damaligen 18 %-Initiative diametral zuwiderläuft. Die  Personenfreizügigkeit, welche Müllers 18 %-Obergrenze für die Einwanderung zur Lächerlichkeit degradiert, befürwortete Müller vehement. Er kann für sich sogar das «Verdienst» beanspruchen, der Personenfreizügigkeit als Folge seiner damals noch intakten Glaubwürdigkeit in Sachen Einwanderung die entscheidenden Stimmen zur nicht allzu komfortablen Ja-Mehrheit gesichert zu haben. Um seine Wähler zu beruhigen, verband er seinen damaligen Ja-Einsatz mit dem Versprechen, sich dann, wenn die Personenfreizügigkeit auf Osteuropa ausgedehnt werden sollte, vehement gegen solche Erweiterung einzusetzen. Dieses Versprechen hat er gebrochen – und mit dem neuen Versprechen ersetzt, sich dann, wenn die Personenfreizügigkeit auch auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt würde, solcher Erweiterung ins Unkontrollierbare aufs vehementeste zu widersetzen. Doch auch dieses zweite Versprechen hat Müller nicht eingehalten.

 

Schein-Einsatz

Heute ist Müller der profilierteste Befürworter der Anrufung der Ventilklausel gegenüber den Ost-EU-Ländern. Wer sich mit seinen Argumenten befasst, erkennt seinen wahren Beweggrund indessen nur allzu rasch: Müller weiss genau, dass diese Ventilklausel-Anrufung fast nichts bewirkt. Er befürwortet sie lediglich deswegen, weil er davon ausgeht, damit die Bevölkerung bezüglich der Handlungsbereitschaft Berns der Einwanderung gegenüber derart täuschen zu können, dass diese der SVP-Masseneinwanderungs-Initiative – dem einzig wirksamen Mittel gegen die Masseneinwanderung – eine Absage erteilen werde. Erneut geht es Müller darum, zwecks Hintertreibung echter wirksamer Massnahmen gegen die Masseneinwanderung Scheinmassnahmen zu propagieren. Diesem Einsatz verdankt Müller seine Medienweihen als «Einwanderungs-Spezialist». Und diesem Einsatz – der ihn auch noch ins FDP-Präsidium spülen wird – verdankt Müller auch all die Bundesratsgunst, die jenen zukommt, welche sich bei allen Manövern zur Täuschung der Bevölkerung in Sachen bundesrätlicher Einwanderungspolitik zu Helferdiensten hergeben.

 

Was ist das Ziel?

Was bezweckt Berns Classe politique mit ihrer von offensichtlicher Täuschung begleiteten Hintertreibung aller wirksamen Massnahmen gegen die Masseneinwanderung eigentlich? Der neueste Vorstoss der kantonalen Fürsorgedirektoren lässt es erahnen: Sie verlangen, den Gemeinden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten für Einsprachen gegen Asylzentren – mit hohem Prozentsatz an illegalen und kriminellen Einwanderern – mitten in Wohngebieten, mitten in Dörfern, mitten in Weilern, einfach wegzunehmen. Sie also zu behandeln, wie man rechtlose Untertanen behandelt. Diktatur von Zuteilungsfunktionären statt direkte Demokratie auf föderalistischem Fundament: Nur weiter so! Da wird ein Nährboden für Gewalt bereitet. Doch diejenigen, die ihn bereiten, werden nie sagen können: «Wir waschen unsere Hände in Unschuld».

 

Ulrich Schlüer

 

 

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Die_Geschichte_von_jenem_Parlamen-517   Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 2. März 2012