UÇK-Kommandant muss die Schweiz verlassen 12.03.2012 00:34
Der kosovarische Parlamentarier und ehemalige Kommandant der Befreiungsarmee UÇK, Azem Syla,
muss
gemäss einem Urteil des solothurnischen Verwaltungsgerichts die Schweiz
verlassen. Zudem ist gegen ihn ein Verfahren wegen
unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen von rund 426.?000.- Franken hängig.
Das Asylchaos wird
durch ein neues Kapitel ergänzt
Wenn kluge
Vorstösse die Kosten der Administrierung des notorischen Asylbetrugs zulasten
der Steuerzahler Schritt für Schritt ans Tageslicht bringen, so sind diese
positiv zu werten. Eine Kostenaufklärung dieser Art erzielte der kürzliche
Vorstoss des Bündner Asylspezialisten in der grossen Kammer, SVP-Nationalrat
Heinz Brand: jährlich 55 Millionen Franken beziehen allein die privaten
Betreiber der staatlichen Asyl-Aufnahme-Zentren aus der Bundeskasse. So
wertvoll die derart erzwungene Kosten-Transparenz ist, um soviel besser wäre
es, wenn sich Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung endlich dazu aufraffen
könnten, den längst durchschauten, alljährlich zehntausendfach begangenen Asylbetrug
durch strikte Anwendung längst geltender Gesetze zu beseitigen.
Ventilklausel
Davon ist
die Schweiz allerdings noch meilenweit entfernt. Die «Classe politique»
beschränkt sich weiterhin darauf, sich mit unendlichem Zeitaufwand in
Scheinmassnahmen zu verlieren, auf dass die Öffentlichkeit nicht merke, dass
dem Bundesrat wie der Mitte-Links-Mehrheit im Parlament jeder Wille fehlt, die
Masseneinwanderung endlich in den Griff zu bekommen und die illegale
Einwanderung wirksam zu unterbinden. Derzeit wird wieder einmal die sogenannte
Ventilklausel zerredet, die der Schweiz bei überdurchschnittlichem
Ausländerandrang aus EU-Ländern gewisse Bremsmassnahmen gestatten würde. Selbst
Bundesrat Johann Schneider-Ammann liess kürzlich verlauten, der Bundesrat beginne
die Anrufung dieser Ventilklausel möglicherweise ernsthaft in seine
Diskussionen mit einzubeziehen. Wer die Fakten kennt, realisiert sofort: Da
wird einmal mehr eine Scheinmassnahme ohne spürbare Wirkung aufgeplustert, um
das Nichtstun Berns gegenüber der Masseneinwanderung zu kaschieren.
Die
«Ventilklausel» wurde in den Vertrag über die Personenfreizügigkeit für den
Fall eingebaut, dass aus den EU-Ländern plötzlich ein weit
überdurchschnittlicher, nicht mehr bewältigbarer Zustrom von Einwanderern in die
Schweiz Tatsache würde. Sie kann von der Schweiz während maximal zwei Jahren
angewendet werden, wenn die Zahl der Einwanderer aus der EU innert eines Jahres
plötzlich um mehr als 10 % höher liegt als die Durchschnittseinwanderung der vorangegangenen
3 Jahre. Die Einwanderung kann mit der Ventilklausel aber nicht etwa gestoppt
werden; mit ihr kann lediglich eine vorübergehende Beschränkung erreicht
werden: Auf die Zahl der festgestellten Durchschnittseinwanderung plus 5 %. Und
dies ist nur während einer kurzen Übergangsphase nach der Einführung der vollen
Personenfreizügigkeit möglich.
Nicht einmal zwei
Prozent
Für alle
«alten EU-Länder» (darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und
Spanien, aus denen derzeit die weitaus stärkste Einwanderung in die Schweiz
erfolgt) ist die Ventilklausel längst nicht mehr anwendbar. Sie kann nur gegen
die acht später der EU beigetretenen Ost-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien angeordnet werden (gegenüber Bulgarien und Rumänien gelten noch
Kontingentsregelungen). Aus den «alten» EU-Ländern sind seit Mai bis Ende 2011
rund 53‘000 EU-Bürger in die Schweiz eingewandert, aus den 8 osteuropäischen
EU-Ländern aber nur gerade 5‘000. Allein gegenüber diesen innert 8 Monaten
Tatsache gewordenen 5‘000 Einwanderungen ist die Ventilklausel anwendbar, wobei
diese Zahl, damit sie als «Jahreseinwanderung» gelten kann, noch um 50 % auf
7‘500 Einwanderer erhöht werden müsste. Gemessen an der in den drei Jahren
zuvor erfolgten durchschnittlichen Einwanderung aus diesen Ländern, als diese
Länder noch Kontingentsregelungen unterstellt waren, hat die Einwanderung
natürlich schon zugenommen. Das alles klingt reichlich kompliziert - und ist es auch, weil damit schliesslich
Bürokraten beschäftigt werden müssen. Faktisch dürfte die Schweiz die
Einwanderung aus den 8 noch der Ventilklausel unterstehenden EU-Ländern von
heute tatsächlich 5‘000 auf rund 3‘800 Personen reduzieren – also gerade einmal
um 1‘200 Personen. Das sind, an der Gesamteinwanderung aus der EU gemessen, 2
%, an der gesamthaften jährlichen Masseneinwanderung in die Schweiz gemessen,
lediglich anderthalb Prozent.
Tun als ob
Es gibt
nicht nur im Bundesrat Täuschungsspezialisten, die jetzt so tun, als würde die
Anrufung dieser Ventilklausel gleichsam das ewige Heil über die Schweiz
bringen. Helfershelfer in Sachen Einwanderungsverschleierung gibt es auch im
Parlament. Ihr prominentester ist der von den Medien zum
«Einwanderungs-Spezialisten» hochgelobte Aargauer FDP-Leuchtturm Philipp
Müller. Dieser bahnte sich seinerzeit mit seiner 18 %-Initiative den Weg ins
Parlament. Weite Kreise der Bevölkerung – seine Wähler – nahmen ihm damals ab,
endlich wirksam Barrieren gegen die Masseneinwanderung zu errichten. Von diesem
Ruf, der von den Medien und der Classe politique bemerkenswert sorgfältig
gepflegt wird, lebt Philipp Müller noch heute. Tatsächlich verfolgt er aber
eine Politik, die den Zielen «seiner» damaligen 18 %-Initiative diametral
zuwiderläuft. Die Personenfreizügigkeit,
welche Müllers 18 %-Obergrenze für die Einwanderung zur Lächerlichkeit
degradiert, befürwortete Müller vehement. Er kann für sich sogar das
«Verdienst» beanspruchen, der Personenfreizügigkeit als Folge seiner damals
noch intakten Glaubwürdigkeit in Sachen Einwanderung die entscheidenden Stimmen
zur nicht allzu komfortablen Ja-Mehrheit gesichert zu haben. Um seine Wähler zu
beruhigen, verband er seinen damaligen Ja-Einsatz mit dem Versprechen, sich
dann, wenn die Personenfreizügigkeit auf Osteuropa ausgedehnt werden sollte,
vehement gegen solche Erweiterung einzusetzen. Dieses Versprechen hat er
gebrochen – und mit dem neuen Versprechen ersetzt, sich dann, wenn die
Personenfreizügigkeit auch auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt würde, solcher
Erweiterung ins Unkontrollierbare aufs vehementeste zu widersetzen. Doch
auch dieses zweite Versprechen hat Müller nicht eingehalten.
Schein-Einsatz
Heute ist
Müller der profilierteste Befürworter der Anrufung der Ventilklausel gegenüber
den Ost-EU-Ländern. Wer sich mit seinen Argumenten befasst, erkennt seinen
wahren Beweggrund indessen nur allzu rasch: Müller weiss genau, dass diese
Ventilklausel-Anrufung fast nichts bewirkt. Er befürwortet sie
lediglich deswegen, weil er davon ausgeht, damit die Bevölkerung bezüglich der
Handlungsbereitschaft Berns der Einwanderung gegenüber derart täuschen zu
können, dass diese der SVP-Masseneinwanderungs-Initiative – dem einzig
wirksamen Mittel gegen die Masseneinwanderung – eine Absage erteilen werde.
Erneut geht es Müller darum, zwecks Hintertreibung echter wirksamer Massnahmen
gegen die Masseneinwanderung Scheinmassnahmen zu propagieren. Diesem Einsatz
verdankt Müller seine Medienweihen als «Einwanderungs-Spezialist». Und diesem
Einsatz – der ihn auch noch ins FDP-Präsidium spülen wird – verdankt Müller
auch all die Bundesratsgunst, die jenen zukommt, welche sich bei allen Manövern
zur Täuschung der Bevölkerung in Sachen bundesrätlicher Einwanderungspolitik zu
Helferdiensten hergeben.
Was ist das Ziel?
Was
bezweckt Berns Classe politique mit ihrer von offensichtlicher Täuschung
begleiteten Hintertreibung aller wirksamen Massnahmen gegen die
Masseneinwanderung eigentlich? Der neueste Vorstoss der kantonalen Fürsorgedirektoren
lässt es erahnen: Sie verlangen, den Gemeinden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten für
Einsprachen gegen Asylzentren – mit hohem Prozentsatz an illegalen und
kriminellen Einwanderern – mitten in Wohngebieten, mitten in Dörfern,
mitten in Weilern, einfach wegzunehmen. Sie also zu behandeln, wie man
rechtlose Untertanen behandelt. Diktatur von Zuteilungsfunktionären statt
direkte Demokratie auf föderalistischem Fundament: Nur weiter so! Da wird ein
Nährboden für Gewalt bereitet. Doch diejenigen, die ihn bereiten, werden nie
sagen können: «Wir waschen unsere Hände in Unschuld».
Ulrich
Schlüer
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Die_Geschichte_von_jenem_Parlamen-517 Der aktuelle Freitags-Kommentar der
«Schweizerzeit» vom 2. März 2012
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