Die Direkte Demokratie wird von innen ausgehöhlt - Von Ulrich Schlüer 29.04.2012 22:22
Der Bundesrat will eine Demokratie-Überwachungsbehörde: Die Referendums-Busse kommt!
Die Klage ist zu Bern seit Monaten immer wieder zu hören: Schon lange sei kein »bedeutendes Abkommen« mit Brüssel mehr zustande gekommen. Nicht gesagt wird bei solchen Klagen, dass von der Schweiz aus kein Interesse an Abkommen, welche die EU uns gerne aufzwingen würde, bestehen kann: Etwa ein Verbot des Steuerwettbewerbs, ein Verbot des Bankkundengeheimnisses, die Ausschaltung der Referendums-Demokratie bezüglich Brüsseler Vorgaben, die Unterstellung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof sowie die »Eingliederung« der Schweiz in die von Brüssel aus in Entstehung begriffene zentralisierte Gesetzgebung für die Besteuerung.
Stromabkommen?
Die Schweiz ist schliesslich Produktionsland. Wir haben doch kein Interesse
daran, die Verfügungshoheit über den in der Schweiz produzierten Strom nach
Brüssel abzutreten. Also keine
Spur von Notstand! Und irgendeine Sehnsucht, Brüssels Bürokratie unterworfen zu
werden, ist seitens der Schweizer Stimmbürgerschaft nicht im entferntesten
festzustellen.
Brüssel verlangt
Unterwerfung Brüssel
aber hat genug davon, die Schweiz weiterhin als eigenständigen Staat
anzuerkennen, mit ihr also immer auf gleicher Stufe verhandeln zu müssen.
Brüssel hat sich angewöhnt, mit Untertanen umzugehen. Folgerichtig verlangt
Brüssel von der Schweiz apodiktisch die ›Einbindung‹ in die EU-Gesetzesmaschinerie – wohl
wissend, dass die Brüssel-Sehnsucht bei Bundesrat und Parlamentsmehrheit nach
wie vor bohrend virulent ist. Brüssel baut einen umso stärkeren Druck auf, als
sich dort im Rahmen der sich fortsetzenden Überschuldungs- und Euro-Krise die
zentralisierend-diktatorischen Allüren massiv verstärkt haben. Abzulesen
beispielsweise an der von der Schweiz bisher kaum beachteten neuen ›Immunitätsordnung‹ zugunsten der EU-Schuldenmanager: nämlich der für die Europäische
Zentralbank (EZB) Verantwortlichen, jener Institution also, die in Europa an der
Notenpresse sitzt und in den letzten Monaten über eine Billion neugedruckter
Euros - € 1.020.000.000.000
- massiv inflationstreibend in die
Bankenwelt geschwemmt hat. Die Verantwortlichen all dieser Massnahmen
haben sich allesamt unangreifbare Immunität zugesprochen. Gleiches gilt
für die Verantwortlichen für den erst in seinen Konturen abschätzbaren neuen
Euro-Rettungsschirm namens ESM, der
Europäische Stabilitätsmechanismus, der schliesslich gemäss jetziger Planung Herr
über etwa 500 Milliarden Euro sein soll. Wer in den
beiden genannten Institutionen sitzt, kann schalten und walten, wie er will: er
ist von allem Anfang an gegenüber jeder gerichtlichen Verfolgung als
unangreifbar abgesichert worden. Auf dieser Basis soll die ›neue EU-Finanzarchitektur‹ zwecks
maximaler Abkassierung aller EU-Bewohner in Form eines radikal zentralisierten
Besteuerungssystems für die ganze Europäische Union – und liebend gerne auch
für alle Schweizer – durchgesetzt werden. Europa erlebt gleichsam einen Rückfall ins
Zeitalter des Absolutismus, wo Könige und Kaiser nach Belieben –
unangreifbar für Parlamente und Gerichte – schalten und walten konnten.
Jedenfalls hat kein Parlament den EU-Schuldenmanagern Immunität zugesprochen. Nur
die EU-Staats- und Regierungschef haben sie abgenickt.
Einschub politonline: »Eine genauere Sicht der Statuten kann nicht an der Erkenntnis vorbeiführen, dass es sich hier um
ein wahrhaft diktatorisches Gefüge totalitärer Prägung handelt. Der ESM ist nichts anderes als ein Vertrag
der Verschuldung, und dies auf immer. Inzwischen soll das
zu genehmigende Stammkapital angeblich
700 Milliarden € betragen. Der Rat der Gouverneure kann jedoch beschliessen,
das Kapital zu ändern, was auf nichts anderes als auf eine beliebige Erhöhung
hindeuten dürfte. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und bedingungslos,
auf Anforderung jegliches Kapital zu zahlen, das ihnen abverlangt wird; und
zwar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anforderung. Gouverneure,
stellvertretende Gouverneure, Direktoren und Beamte sollen Immunität vor jeder
Form eines gerichtlichen Verfahrens geniessen. Der ESM ist eine
zwischenstaatliche Organisation, für die keine Gesetze gelten – und
die keinen Gutachtern unterliegt. Man muss sich hier vor Augen halten, dass die
gedruckt vorliegenden Stipulationen des ESM-Vertrags keinerlei Aufruhr unter
den Parlamentariern verursachen, geschweige denn in den EU-Bevölkerungen, die
die Textvorlage vermutlich in ihrer Gänze gar nie zu sehen bekommen. Unter dem
Stichwort ESM sind auf politonline
zahlreiche Artikel veröffentlicht. Hochgradig bedenklich ist
ferner der Umstand, dass die für den ESM Verantwortlichen keiner demokratischen
Wahl unterliegen. Man ernennt sie ganz einfach, was an Bruno Bandulet erinnert, der einmal sehr treffend
schrieb: ›Kein Problem, die Regierung
wird schon dafür sorgen, dass im Ausschuss die richtigen Leute sitzen‹. In diesem Fall die von den
EU-Regierungen insgesamt und von allen Handlangern in Brüssel auf die
Zielgerade geschobenen willfährigen Akteure, die, wie schon so oft vermerkt, vermutlich
kaum weiter als bis zur Kante ihres Schreibtischs blicken können, und denen
sich offenbar zu keinem Zeitpunkt der Horizont eröffnet, dass sie mit dem ESM
ihre eigenen Nachkommen in die Knechtschaft schicken. Bestürzend ist, dass
nicht bekannt ist, wer den Vertragsentwurf veranlasst hat und wer ihn verfasst hat. Die ESM-Fiskalbehörde gewährt
keinen Einblick in ihre Archive und der demokratisch nicht legitimierte
Gouverneursrat ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Ehemalige
Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen
Personen, die für den oder im Zusammenhang mit dem ESM arbeiten, sind auch nach
Beendigung ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, keine Informationen offenzulegen,
die ihrem Wesen nach der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Womit der
gesamte EMS-Apparat ohne weiteres als Geheimbund zu charakterisieren wäre.«
Der Bundesrat bricht
ein
Und dieser
zentralisierte Moloch will auch die Schweiz – inzwischen das einzige
Nicht-Hochsteuerland in Europa – seinen Befehlen gefügig machen. Der Bundesrat
getraut sich einmal mehr nicht, zu Brüssels Plänen einfach
Nein zu sagen. Er lässt Gutachten erstellen, er veranstaltet Klausuren, er
tüftelt an Bestimmungen herum, die in der Schweiz den Eindruck erwecken sollen,
man könne hierzulande noch frei entscheiden – obwohl der Bundesrat gegenüber
Brüssels Unterwerfungsansinnen eigentlich bereits eingebrochen ist. Die
Übernahme des sich ›dynamisch
weiterentwickelnden Schengen-Rechts‹ hat
unsere Landesregierung bereits institutionalisiert: Über 120 Anpassungen,
zumeist verschärfende Perfektionierungen des einst vom Volk genehmigten
Schengen-Vertrags, hat Bern klaglos übernommen. Die Schweizer
Bevölkerung, eigentlich der Souverän im Land, weiss davon kaum mehr als einige
Details.
›Dynamische Rechtsübernahme‹ Die Übernahme
der ›dynamischer EU-Gesetzgebung‹ soll jetzt generalisiert werden. Dazu
schlägt der Bundesrat Brüssel die Schaffung einer schweizerischen
Kontrollbehörde vor, die laufend zu überwachen hätte, wie von der
Schweiz alles, was in Brüssel beschlossen worden ist, so rasch als möglich
übernommen werden kann. Es seien der Schweiz – gleichsam als Tribut an die
Schweizer Folklore –bloss gewisse Fristen zur Übernahme solcher EU-Vorgaben
zuzugestehen, damit das Parlament pro forma darüber noch beraten und das Volk,
wenn es dies denn wünsche, sogar das Referendum ergreifen könne. Problematisch
wird es allerdings, wenn ein Referendum erfolgreich ausginge, und damit eine
Brüsseler Vorgabe zurückgewiesen würde. Für diesen Fall, so der Bundesrat,
müsse man Brüssel ›Ausgleichsmassnahmen‹ für die Unbotmässigkeit der Schweizerinnen
und Schweizer zugestehen. Mit
anderen Worten: Die Schweiz hat in solchen Fällen Brüssel eine gesalzene
Referendums-Busse zu entrichten. Der Bundesrat, gemäss Verfassung jenes
Organ, welches auszuführen hätte, was das Volk in seiner Eigenschaft als
Souverän beschliesst, will dieses Volk zu Bussgeldern verurteilen, wenn es sich
unterstehen sollte, etwas anderes zu beschliessen als das, was Brüssel vorgibt…..
Der
fundamentale Graben, der nicht zu beseitigende Gegensatz in unserem Land, der
die Schweiz seit zwanzig Jahren lähmt, hat diese Missgeburt bundesrätlicher
Unterwerfungs-Verfügung unter Brüsseler Diktat an der Verfassung vorbei
entstehen lassen: Volk und Stände haben, beginnend mit dem EWR-Nein 1992,
wiederholt entschieden, dass die Schweiz keinen EU-Beitritt will. Aber
Bundesrat und Parlamentsmehrheit, die Regeln der Direkten Demokratie
missachtend, weigern sich, diese mehrfach geäusserte Willensäusserung des
Souveräns endlich anzuerkennen und umzusetzen. Heute scheint der Bundesrat so weit,
sogar elementare, in der Verfassung festgeschriebene Rechte des Volkes zu
unterminieren, zu verraten, nur um Brüssel gefügig zu sein. Die neue Demokratie-Überwachungsbehörde – Brüssels
Vogt in Bern – soll gemäss Bundesrat von der Bundesversammlung gewählt
werden. Der Bundesrat ist sich sicher, dass diese Überwachungsbehörde aufgrund
der derzeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Parlament seinem und Brüssels
Willen gefügig sein wird – was immer das Volk beschlossen hat, was immer das
Volk dazu denkt. Auf diese Weise wird die Direkte Demokratie von innen
ausgehöhlt. [1]
Thema Armee
Eine ›Miliz-Armee aus Freiwilligen‹ fordern heute jene, die vor allem
sich selbst so elegant wie möglich von der Militärdienst-Pflicht befreien
möchten. Folgerichtig ergänzen sie ihr nicht ganz selbstloses Plädoyer
regelmässig mit der treuherzigen Pauschal-Beteuerung: Es hätten sich noch zu jeder
Zeit Leute gefunden, die ›Freude am
Militärhandwerk‹ hätten, die noch so
gerne freiwillig, allerdings gut
bezahlten, Militärdienst leisten würden…
Wirklich? Bestände
gefährdet Wie steht
es denn um die Deutsche Bundeswehr, seit diese die Wehrpflicht abgeschafft hat?
Sie beklagt Bestandsprobleme! Genau wie alle andern Länder, welche die
Wehrpflicht abgeschafft haben. Von NATO-Kommandanten ist das Lied der Bestandslücken
in unzähligen Strophen zu hören. Obwohl die ›Freiwilligen‹ in deren
Berufsarmeen gut bezahlt sind. Und welche Qualität haben sie, die Berufsarmeen
der NATO-Staaten? Längst schütteln deren Generäle über Schweizer, die angeblich
ehrlich an die Armee der ›freiwilligen
Miliz‹ glauben, ungläubig ihre
Köpfe: »Ihr
Schweizer«,
pflegen sie zu sagen, »habt ja keine Slums. Wo wollt ihr denn überhaupt die
Mannschaft für eine Berufsarmee rekrutieren?« Nein, das Bekenntnis zur ›freiwilligen Miliz‹ ist eine Notlüge. Sie wäre bloss die Etappe zu dem sich daraus zwangsläufig
ergebenden Ende der Armee.
Wer führt die Armee? Nichts
gegen Berufsoffiziere. Berufsoffiziere sind als militärische Lehrer, als
Instruktoren absolut unverzichtbar. In der Armeeführung und zur Bewältigung
überraschender, unvorhergesehener Herausforderungen sollen aber vor allem
militärisch geschulte Schweizer Führungspersönlichkeiten eingesetzt werden, die
aus ihrer zivilen Führungsverantwortung heraus ans Entscheiden gewohnt sind:
Persönlichkeiten mit Erfahrung im Analysieren und Beurteilen überraschend
eingetretener Lagen. Man darf die militärische Führung keinesfalls mit ziviler
Führung gleichsetzen. Aber derjenige, der auf Grund seiner zivilen
Führungsaufgabe einen ihm untergebenen Stab richtig und effizient einzusetzen
versteht, entfaltet diese Fähigkeit auch in militärischer Führungsposition. Und
vor allem weiss er: Die Fähigkeit zu führen fällt nicht einfach vom Himmel. Mit
überraschenden Herausforderungen kompetent umzugehen – das muss immer wieder
geübt und trainiert werden. Ein Stab
funktioniert nicht ab erster Minute von selbst. Er muss Effizienz und
Durchschlagskraft aus Kompetenz in der Sache und eingespielter Zusammenarbeit
auch in Stress-Situationen immer wieder neu beweisen.
100.000 Mann - 5 Milliarden Die
Träumer von der ›freiwilligen Miliz‹ pflegen die Illusion, dass dann, wenn
sie für sich selbst Sicherheit fordern, alles von selber da ist. Von
andern erbracht, die das, wovon sich die Fürsprecher der Freiwilligkeit
selber lieber drücken, ja ›gerne
machen‹. Eine Armee, die allein von
solchen, die ›das gerne machen‹, abhängig ist, wird im Ernstfall eine untaugliche Armee sein.
Alarmierend
ist, dass selbst der Bundesrat solchen Träumen verfällt und neuerdings den
letztes Jahr vom Parlament verbindlich beschlossenen, mit jährlich
5 Milliarden Franken dotierten Armeebestand von 100.000 Mann nicht mehr
umsetzen will. Sollte solche Dienstverweigerung wahr werden, betriebe der
Bundesrat das Geschäft der Armee-Abschaffer.
[2]
[1] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Die_ReferendumsBusse_kommt-588
Der Bundesrat
will Demokratie-Überwachungsbehörde
- Von Ulrich Schlüer
[2] http://www.armee-volltreffer.ch/infos/-2012/freiwillig-und-unvorbereitet.html
Wer morgen
die Armee abschaffen will, plädiert heute für eine «freiwillige Miliz»
info@armee-volltreffer.ch
Volltreffer
«Schweizerzeit» Verlags AG Postfach 23 8416 Flaach (ZH)
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