Ein EU-Vollbeitritt ohne Volksabstimmung?

Christoph Blocher hat das EU-Geheimgutachten des Bundesrats in seiner diesjährigen Albisgüetli-Rede publik gemacht.

Dieses hatte die Schweizerzeit bereits vor Jahresende 2012 in aller Ausführlichkeit vorgestellt. Der Bundesrat, schreibt hierzu Ulrich Schlüer, liebäugelt offenbar  - wie dies aus Inhalt und Umgang mit dem Geheimgutachten abzuleiten ist -  mit einem EU-Beitritt der Schweiz, der das Volk vor vollendete Tatsachen stellen soll. 

Dass etwas daran ist, verrät ein soeben bekanntgewordenes EU-Aussprache-Papier, das der Schweizer Aussenminister Didier Burkhalter dem Gesamtbundesrat unterbreitet hat. Die öffentliche Blossstellung von EU-Geheimgutachten und EU-Geheimplänen zum Jahresende 2012 hatte in Bern zunächst einen Entrüstungssturm ausgelöst. Der Bundesrat sah sich einige Tage danach immerhin dazu veranlasst, die gesetzeswidrige Geheimhaltung des Gutachtens aufzugeben. Letzteres war vom Bundesrat in Auftrag gegeben und von dem Zürcher Staatsrechtler Daniel Thürer, einem eingefleischten EU-Turbo, erarbeitet worden. Thürer rät darin dem Bundesrat, die EU nicht länger als eine Vereinigung von Staaten zu behandeln. Die Landesregierung sollte die EU vielmehr auf die Ebene einer Rechtsgemeinschaft erheben, deren Beschlüsse, ob man Mitglied bei dieser sei oder nicht, generell völkerrechtlichen Charakter hätten, womit sie diskussionsunabhängig verbindlich seien. Derartige Beschlüsse könne ein Staat, der Rechtsstaat bleiben wolle, nur als übergeordnetes Recht akzeptieren. Zu diskutieren gebe es dazu nichts mehr, weder im Parlament noch im Volk. Die Verbindlichkeit von Völkerrecht könne kein Staat, der sich als Rechtsstaat sehe, in Zweifel ziehen. Freie Wahl, Zustimmung oder Ablehnung, gebe es dazu nicht, nur vorbehaltlose Rechtsübernahme. Es bedürfe dazu keines Parlaments, keines Stimmvolks. Lediglich das Bundesgericht – auf Brüsseler Völkerrecht eingeschworen –  komme noch zum Zug. Und dieses habe nur noch zu prüfen, ob die Rechtsübernahme wirklich vollständig und im Sinne der EU-Vorgaben erfolgt sei. Wenn nicht, habe das Bundesgericht einzugreifen und verbindlich zu verfügen, wie das Brüsseler Recht auch in der Schweiz korrekt anzuwenden sei.

Unterwerfungsmodell
Brisant an diesem Unterwerfungsmodell Professor Thürers ist vor allem dessen anderthalbjährige Geheimhaltung durch die Landesregierung. Damit verrät diese, dass sie Thürers Gutachten nie als einen blossen Positionsbezug unter anderen betrachtet hat. Der Bundesrat sah darin von Anfang an vielmehr eine Handlungsanleitung, der er sich zu unterziehen gedachte, ohne dass Parlament und Bevölkerung davon erfahren sollten, was allein schon seine Geheimhaltungspolitik erklärt. Was Bundesrat Burkhalter jetzt im Schild führt, verrät er in seinem Aussprache-Papier: Er möchte, dies ist sein brisantestes Vorhaben, die von der Schweiz mit der Europäischen Union vereinbarte Personenfreizügigkeit nachträglich mit neuem Recht anreichern. Und dieses neue Recht soll rückwirkend auch auf bereits abgeschlossene Verträge angewendet werden. Auch auf solche, über die Volk und Stände abgestimmt haben. Konkret soll die Personenfreizügigkeit auf die vorbehaltlose Anerkennung der EU-Staatsbürgerschaft durch die Schweiz ausgedehnt werden. Und dies rückwirkend! Es geht hier somit um eine Erweiterung, von der anlässlich der Volksabstimmung nicht im entferntesten die Rede war, und die über die beschlossene Personenfreizügigkeit weit hinausgeht. Ein Vorhaben dieser Art rückwirkend als gültig erklären zu wollen ist eine plumpe Übertölpelung der Stimmbürger, eine sträfliche Aushöhlung der Demokratie. 

Personenfreizügigkeit und EU-Staatsbürgerschaft 
Die sogenannte EU-Staatsbürgerschaft gestattet dem Bürger jedes EU-Lands, sich innerhalb der Europäischen Union ohne jede Einschränkung dort niederzulassen, wo es ihm am besten passt. Die Personenfreizügigkeit, über die die Schweiz abgestimmt hat, band die Zuwanderung von EU-Bürgern immerhin noch einigermassen verbindlich an den Nachweis eines Arbeitsplatzes, zumindest an den Nachweis einer ernsthaften Suche nach einem solchen in der Schweiz. Gesetzt den Fall, die Schweiz unterzieht sich rückwirkend der EU-Staatsbürgerschaft, dann fällt diese Beschränkung weg, so dass jedermann aus der EU solange er will und ohne jegliche Einschränkung in der Schweiz Wohnsitz nehmen kann. Im Zentrum des Interesses stehen dabei natürlich die Sozialleistungen, welche die einzelnen Länder anzubieten haben.  

Niemand wird wohl ernsthaft annehmen, dass eine rückwirkende Anerkennung der EU-Staatsbürgerschaft durch die Schweiz etwa vereinzelte Schweizer dazu veranlassen könnte, Sozialleistungen in Form von Altersrenten, Sozialhilfe oder Arbeitslosenunterstützung fortan lieber  in Griechenland, in Portugal oder in Spanien in Anspruch zu nehmen. Weil es dort schlicht nichts in Anspruch zu nehmen gibt. Aber Tausende von Rumänen, Bulgaren, Kroaten, Griechen, Portugiesen und Spaniern würden sich ohne jeden Verzug auf den Weg machen, um hier fortan an den Sozialleistungen teilzuhaben, welche die Schweiz europaweit in einzigartig komfortabler Ausgestaltung anzubieten hat. Sie könnten der Verlockung, die sich ihnen angesichts ihrer eigenen durch und durch zerrütteten Sozialwerke plötzlich in der Schweiz bieten würde, kaum widerstehen. Hindernisloser Umzug in die Schweiz wäre ja dank EU-Bürgerrecht legal. 

Ruin der Sozialwerke 
Was Bundesrat Burkhalter mit seinem Aussprache-Papier vorhat  – angeblich, um den Geist des Bilateralismus zu retten –  ist nichts weniger als die rückwirkende Unterwerfung der Schweiz unter den Brüsseler Funktionärsapparat, die Ruinierung der Schweizer Sozialwerke, die Ausplünderung der Schweizer Bundeskasse sowie aller Kantonskassen, den Ruin der Schweiz also in Kauf  nehmend. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass es angesichts solch zerstörerischer, heimtückischer, das Volk betrügender Absicht dem einen oder andern doch noch zu dämmern beginnt, dass das Volk mittels Volkswahl des Bundesrats unbedingt auf die Zusammensetzung der Landesregierung Einfluss nehmen müsste. Es mag ja sein, dass das Parlament Burkhalters Brüssel-Express noch ein bisschen zu verlangsamen vermag. Stoppen wird es ihn nicht. Burkhalter, völlig unbelastet von der Verpflichtung, sich für seine Wiederwahl je vor dem Volk verantworten zu müssen, ist in den Brüsseler Funktionärsetagen längst bereitwilliger Botschafter der Erpresser geworden: Wenn ihr nicht spurt, fallen alle bilateralen Vereinbarungen dahin! Umkehren wird er nicht. Umkehr kann einzig das Eingreifen des Volkes bewirken. Noch etwas: Wer diese Erkenntnis lediglich für sich behält, schadet der Heimat. Die Abstimmung über die Volkswahl des Bundesrats findet erst am 9. Juni statt. Es bleiben drei Wochen, um alle Freunde, alle Bekannten aufzuklären. Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Schweiz stehen auf dem Spiel.  [1]  

Gedanken zur Personenfreizügigkeit und generell zur EU 
politonline d.a.: Zu Didier Burkhalter stellte Markus Somm Mitte Mai treffend fest: »Eigentlich hatte ich den Eindruck gewonnen, Didier Burkhalter, der unsichtbare Aussenminister der Schweiz, mache seine Sache gut, gerade weil er im Gegensatz zu seiner exzentrischen Vorgängerin Micheline Calmy-Rey kaum zu erkennen ist. Grau in grau, leise, trocken, mit dem unwiderstehlichen Charme eines frühpensionierten Bahnbeamten, repräsentiert der Neuenburger Bundesrat unser Land – ein Ansatz, der noch nie falsch war, wie die Erfahrung zeigt.« Bezüglich der Veröffentlichung des bislang vertraulichen Papiers des Aussendepartements meint Somm: »Wenn es einen Aussenminister gibt, der sein Land vertritt, indem er es beseitigt, dann könnte er Didier Burkhalter heissen; eine Art Berner Version von Lothar de Maizière, dem letzten Ministerpräsidenten der DDR, der, kaum gewählt, nichts anderes unternahm, als sein Land aufzulösen – auch er übrigens ein Mann mit dem Charisma eines Briefmarkensammlers. Vielleicht braucht es diesen Typus, um friedlich unterzugehen. Was Burkhalters Beamte und Diplomaten vorschlagen, um die Wünsche der EU nach einem sogenannten institutionellen Rahmenabkommen zu erfüllen, gleicht einem Manifest der Selbstverstümmelung. Geht es nach dem EDA, würde die Schweiz nicht nur in neuen Abkommen alles künftige Recht der EU, das den Binnenmarkt betrifft, praktisch unbesehen übernehmen; aber auch alle Änderungen, welche die EU an den bestehenden Verträgen mit der Schweiz vornimmt, würden so gut wie automatisch zu schweizerischem Recht – ohne dass eine schweizerische Instanz dies im Einzelfall ablehnen könnte. Mit anderen Worten: Sollte sich die Schweiz auf die Ideen einlassen, wie sie gegenwärtig unserem Aussenminister vorschweben, gäben wir mehr als 500 Jahre gelebte Selbstbestimmung auf. Mit einem Federstrich, bei einem feierlichen Aperitif in Brüssel, unter dem Vorwand, uns so den Zutritt zum Binnenmarkt auf lange Sicht zu sichern.«  [2]  

Genau besehen erzeugt Brüssel den Eindruck, dass dort eigentlich nur noch ein einziges garantieversprechendes Gesetz existiert, nämlich dieses, dass sich alle zuvor erlassenen Gesetze je nach Bedarf brechen resp. umändern lassen. Was von Seiten der Kommissare sonst noch an Einmischung, Bevormundung und notfalls direkten Drohungen ergeht, ist durchaus substantiell, scheint indessen an den Beitrittsbefürwortern komplikationslos abzuprallen. Hinsichtlich des Faktors Personenfreizügigkeit liess EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Schweiz bereits Ende Dezember letzten Jahres wissen, dass die Zeit des Rosinenpickens vorbei sei. »Der bilaterale Weg mit Ausnahmen hier und Ausnahmen da wird so nicht weiter funktionieren können.« Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf das neue EU-Mitgliedsland Kroatien abgelehnt würde, habe die Schweiz «ein Problem«. Zur Teilnahme am EU-Binnenmarkt gehörten eben Regeln.  Letztere gelten ganz offenbar nicht, wenn es darum geht, das vertragsmässig verankerte Verbot des Bail-out zu unterlaufen resp. umzustossen, was ungeahnte Folgen erzeugt hat. Schliesslich hatte zum Maastricht-Vertrag die Voraussetzung gehört, dass kein Euro-Mitglied für die Schulden eines anderen haften sollte. Sprach daher Reding deswegen am 10. Dezember 12 von den architektonischen Defiziten des Maastrichter Vertrags? Jedenfalls wurde, wie Sarrazin dies darlegt, systematisch alles gebrochen, was man vorher mühsam vereinbart hatte.  

Was nun die Änderung von Gesetzen angeht, so bietet sich hier ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Eigenmächtigkeit eine solche ins Auge gefasst wird. Nachdem die EU- Mitgliedstaaten Mitte November letzten Jahres damit gedroht hatten, das EU-Budget für 2014 bis 2020 scheitern zu lassen, meldete sich Viviane Reding wie folgt zu Wort: »Das Veto-Recht in der EU muss verworfen werden«. Statt dessen sollten Entscheidungen künftig auf der Basis von einfachen Mehrheiten zustandekommen können. So erklärte sie in Berlin am 10. 11. 12: »Das Mehrheitswahlrecht sollte auf mehreren Politikfeldern eingeführt werden, zum Beispiel bei den Steuern.« Für Reding sollten EU-Abstimmungen also einem anderen, sprich veränderten Prinzip unterworfen werden. »Eine grosse Familie kann es nur schaffen, wenn sie zusammenhält und gemeinsame Entscheidungen erreichen will.« Wenn 26 Staaten eine Entscheidung wollen und der 27. Staat diese blockiert, sei das nicht richtig. Ferner meinte sie: Für eine Änderung der Entscheidungsfindung müssten die EU-Verträge geändert werden. So einfach gedenkt man sich das zu machen ….. So möchte ja auch Finanzminister Wolfgang Schäuble den EU-Währungskommissar mit mehr Kompetenzen ausstatten…..   

Ein sozusagen erhöhter Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit wurde Reding durch die von ihr geradezu zäh verteidigte, bereits in der UNO-Agenda 21 festgelegte Forderung einer Frauenquote zuteil. So auch in den Führungsetagen der Konzerne. Nach Blockadedrohungen einiger EU-Staaten legte Reding dann einen abgemilderten Entwurf vor: Danach sollten 40 % aller Aufsichtsratsposten börsennotierter Unternehmen mit dem unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden. Es sei unklar, so die Kritik in der BRD, wie dies mit der freien Wahl der Aufsichtsräte zu vereinbaren sei. Man muss sich einmal den Rattenschwanz an bürokratischen Folgen vor Augen halten, die mit dem letzten November aus Brüssel ergangenen Vorschlag einhergingen: »Beschwert sich ein unterlegener Kandidat, muss das Unternehmen die Gründe für die Entscheidung darlegen. Das wird erhebliche Auswirkungen auf den Auswahlprozess der Unternehmen haben, hiess es bei der Personalberatung Kienbaum. Kompetenz und fundiertes Basiswissen sind danach genauso transparent zu machen wie unverzichtbare Sonderqualifikationen.« Auch auf diesem Gebiet zeigte sich Brüssel durchaus geneigt, auf die in der EU inzwischen auf allen Ebenen heimisch gewordene Praxis von Geldstrafen und Sanktionen zurückzugreifen, sollten Konzerne die Vorgaben verfehlen. Reding hatte ursprünglich sogar vorgeschlagen, gegebenenfalls auch EU-Gelder zu streichen. Hier zeigt sich einmal mehr, wie die ohne demokratische Wahl eingesetzten Kommissare vorzugehen gedenken. Am 18. April war dann die Einführung einer festen Frauenquote in Aufsichtsräten vom Bundestag erfolgreich abgelehnt worden. 

Ende April war Reding vom ungarischen Parlament gerügt worden; man warf ihr vor, sie beziehe öffentlich Positionen, die in Widerspruch zu geltendem EU-Recht stünden, ebenso, dass sie ihren Aufgaben als Verfechterin geltender EU-Regeln nicht gerecht werde. Was uns die EU sonst noch an geradezu verblüffenden Aussagen liefert, davon zeugt Redings Statement im Zeit-Magazin vom 3. April: »Wir Luxemburger sind wie Obelix: Wir sind in den europäischen Zaubertrank gefallen.  ….. Deshalb sind wir die eigentlichen Europäer, denn seine Eigenständigkeit und Kultur könne man als Luxemburger nur verteidigen, indem man sich öffnet und lernt, die anderen besser zu verstehen, als sie sich selbst verstehen, um dann zwischen den beiden zu manövrieren.« Und das sollen wir schlucken! Man kann sich nur noch verdummt fühlen. Bekanntlich wünscht sich die Luxemburgerin die Vereinigten Staaten von Europa. Selbiges wünscht sich auch der EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger. Ob die EU-Bürger das wünschen, danach wird ganz einfach nicht gefragt.   

Zur Personenfreizügigkeit gehört bekanntlich auch die Ventilklausel, die der Schweiz in den bilateralen Abkommen von der EU zugestanden wurde. Diese ermöglicht es den Staaten, bei starker Zuwanderung Kontingente festzulegen. Wen sollte es noch überraschen, dass Martin Schulz, seines Zeichens EU-Parlamentspräsident, der Schweiz bei seinem Besuch im Bundeshaus am 21. März zu erklären wusste, dass es »keine guten Gründe für die Ventilklausel gebe«, auch wenn er gleichzeitig einräumte, dass er für die Befürchtungen der Schweiz bezüglich einer erhöhten Einwanderung Verständnis habe. Und selbstredend weiss Herr Schulz auch am besten, dass »die Zahlen zeigten, dass diese unbegründet seien und die Ventilklausel überhaupt nichts nütze.« Wie er darlegte, habe er die Statistiken der OECD  - also keineswegs die der Schweiz -  studiert und sich so ein Bild über die Einwanderung und den Arbeitsmarkt der Schweiz gemacht. Er sei zu dem Schluss gekommen, »dass die dominierende Wahrnehmung des Problems keine statistische Basis habe«. »Schulz, ein ehemaliger Buchhändler aus Würselen in Nordrhein-Westfalen, der auch als Bürgermeister des Ortes amtete«, vermerkte die Basler Zeitung, »diagnostiziert wie folgt: Eingebildete Krankheiten. Daher sieht er auch nicht ein, warum die Schweiz von ihrem Recht Gebrauch machen sollte, die Zuwanderung zeitweise etwas zu begrenzen, indem sie die sogenannte Ventilklausel anwendet«, als ob er, ein ausländischer Politiker, dem Bundesrat Empfehlungen abzugeben hätte. Diese Einstellung erinnert an diejenige der EU-Kommission, die angesichts der die deutschen Städte und Gemeinden überfordernde Armutsmigration tatsächlich in Zweifel zog, dass es innerhalb der EU ein Problem mit der Armutseinwanderung gebe. Der Sprecher von Sozialkommissar Lázsló Andor sagte am 7. März in Brüssel, »seiner Behörde lägen dazu keine Belege aus den Mitgliedstaaten vor«. Alle geschreddert? »Im Augenblick ist das kein Problem, sondern nur eine Wahrnehmung in den Mitgliedstaaten, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.« Erst wenn erwiesen sei, dass es überhaupt ein Problem gebe, werde die Kommission nach Lösungen suchen. Bis dahin dürfte es eh zu spät sein ….. Darüber hinaus hob er hervor, dass die Freizügigkeit einer der Grundwerte der EU sei, für deren Beachtung die Kommission sorgen werde, und die ausserdem der Ansicht sei, dass die Freizügigkeit von Arbeitskräften ein Mittel wäre, um die gegenwärtige Krise zu überwinden. Da können wir nur hoffen …. In Deutschland findet die Armutsmigration gegenwärtig vor allem in Form eines Missbrauchs des Asylrechts, der illegalen Einwanderung sowie der legalen Einwanderung im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU statt. Der Grossteil der Armutsmigranten, hiess es hierzu am 19. Februar, habe auf Grund von mangelnder Bildung, des meist schlechten Gesundheitszustands und der kulturellen Faktoren dauerhaft nicht das Potential, um vom eigenen Einkommen zu leben. Diese Entwicklungen stellen eine Folge der Umsetzung von EU-Entscheidungen dar, auf die Deutschland nur wenig Einfluss hat. Der württembergische CDU-Abgeordnete Andreas Schwab erklärte indessen Ende April, dass die Personenfreizügigkeit der absolute Kerndessen sei, was man in der EU trotz aller ökonomischen und sozialen Schwierigkeiten verteidigen wolle: »Niemand in der EU will die Axt an die Personenfreizügigkeit legen.« Gewiss nicht, auch wenn diese Verhältnisse längst dazu geführt haben, dass sich den jungen Deutschen mit Ausbildungsreife gewaltige Aufgaben stellen: Sie müssen in Zukunft nicht nur die Alten und Minderjährigen versorgen, sondern jeweils zu dritt auch noch für einen Gleichaltrigen ohne Ausbildungsreife nebst Nachwuchs bezahlen. Das alles dringt ganz offenbar nicht ins Bewusstsein der Verantwortlichen. 

Im übrigen ist die Armutseinwanderung in die EU laut Lissabon-Vertrag ausdrücklich verboten. Länder wie Deutschland, Österreich, die Niederlande und Grossbritannien hatten in einem Brief an die Kommission im März vor dem Wohlfahrtstourismus in Europa gewarnt. Doch die EU-Kommission will davon nichts hören. Viviane Reding schlug sogar vor, die Bezugsdauer der Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Ländern auszuweiten, von bisher 3 auf 6 Monate. Der Gedanke, dass EU-Bürger in ein anderes Land gehen und dort Sozialleistungen beanspruchen, sei in dem Recht auf freie Bewegung im EU-Vertrag begründet, so Reding. Das sei nicht verhandelbar, weder jetzt noch morgen. »Ich verstehe die Aufregung wirklich nicht, es sei denn, es handle sich um parteipolitische Gründe des Wahlkampf«, erklärte sie. Ferner: »Wir haben gesehen, wie die EU von der Mobilität der Arbeitskräfte profitiert hat«. Dieser Aussage stelle man die 26 Millionen EU-Bürger ohne Arbeit gegenüber. Im übrigen lebte schon Mitte 2009 jeder zweite geduldete Ausländer in der BRD von Sozialhilfe. 

Es bleibt die Frage, weshalb die Ventilklausel überhaupt Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens wurde, wenn sie nicht eingesetzt werden soll. Es gibt inzwischen praktisch keinen Bereich mehr, in dem die Kommissare oder das EP nicht alles besser und die betroffenen Länder zu belehren wissen. Die Schweiz ist im übrigen das einzige Land Europas, das der Personenfreizügigkeit in einer Volksabstimmung zugestimmt hat; allen anderen EU-Mitgliedstaaten wurde die Öffnung des Arbeitsmarkts per Parlamentsbeschluss verordnet.

In diesem Zusammenhang ist es durchaus erwähnenswert, was Herr Schulz, unser Besucher im Bundeshaus, so in der Öffentlichkeit verbreitet. So hatte er sich Anfang Dezember 2008 dahingehend vernehmen lassen, dass Václav Klaus der Spiritus Rektor der Anti-Europäer und nicht ungefährlich sei. Zu diesem Zeitpunkt war Schulz noch Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten im EP. In dieser Funktion hatte er angekündigt, sich schon die Freiheit herauszunehmen, der am 1. Januar des darauffolgenden Jahres beginnenden tschechischen EU-Ratspräsidentschaft die Grenzen politischer Art aufzeigen zu wollen.  [3]  Im übrigen hatte weder Václav Klaus noch ein hochrangiger Repräsentant Tschechiens an der effektiv umstrittenen Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU teilgenommen. »Die Vergabe des Preises an eine bürokratische Institution«, so Klaus, »sei völlig verfehlt«. In einem Artikel für die Financial Times hatte Klaus am 7. 1. 2008 geschrieben, der beste Ausweg aus der Wirtschaftskrise wäre »eine Lockerung oder Rücknahme diverser Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und anderer Standards«. Diese behinderten das Wirtschaftswachstum und überhaupt »rationales menschliches Handeln«, erklärte der liberalkonservative Politiker. Im März 2009 warnte er vor einer Sowjetisierung Europas, die alle Aspekte der Gesellschaft mit Gesetzen regulieren will und einen völligen Mangel an Demokratie und Transparenz zeige. 

Im Juni letzten Jahres hatte der EU-Ministerrat bekanntlich beschlossen, dass die Regierungen der Schengen-Länder als Gegenmassnahme zu der sich steigernden Kriminalität ihre Grenzen im Alleingang dichtmachen könnten, also selbst entscheiden sollten, ob sie diese befristet kontrollieren wollten, was erwartungsgemäss positiv aufgenommen wurde. Nicht so von Martin Schulz. Die Chefs sämtlicher Fraktionen im EU-Parlament würden die Entscheidung sehr negativ sehen, betonte er nach einer Sitzung und warf den Ministern im Namen des gesamten EP ein unilaterales und kontraproduktives Verhaltenvor. Das EP hatte sogar beabsichtigt, die EU-Innenminister wegen Eingriffe in den Schengenvertrag vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, während der CSU-Europaabgeordnete für die Europäische Volkspartei, Manfred Weber, mit dem Vorschlag kam, die Rechtsgrundlage durch den EuGH prüfen zu lassen. Einstellungen dieser Art lassen sich allein schon auf Grund des unaufhaltsamen Vordringens gerade der OK nicht begreifen. Hier macht man sich notgedrungen Gedanken über den Horizont der Abgeordneten.                                   

Offen in Italiens Wahlkampf im Februar hatte sich neben deutschen Politikern auch Martin Schulz eingemischt, dies vor allem mit Protesten gegen den als Gegner des Spardiktats auftretenden Silvio Berlusconi. »Dieser habe Italien schon mal durch unverantwortliches Regierungshandeln und persönliche Eskapaden ins Trudeln gebracht, sagte Schulz der Bild Zeitung«. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte Schulz Berlusconi am Rande des EU-Gipfels in Brüssel attackiert. Die politischen Vorstellungen Berlusconis seien schon grenzwertig, sagte er damals. Ferner: »Ich habe vor vielen Jahren darauf hingewiesen, dass ich diesen Mann für eine sehr problematische Persönlichkeit in der europäischen Politik halte.« Die an Berlusconi geäusserte Kritik trug ihm eine Leserzuschrift an den Spiegel ein, in der es hiess: »Schulz ist wohl eine der grössten Nieten, die wir zu bieten haben«, und der englische Euro-Skeptiker Godfrey Bloom beliebte Schulz einmal als undemokratischen Faschistenzu bezeichnen.  

Als David Cameron jetzt Ende März ankündigte, es den Briten 2017 zu ermöglichen, ein Referendum über den Verbleib in der EU abzuhalten, stiess er in Brüssel erwartungsgemäss auf Unverständnis. Und prompt tat Schulz kund, sich auch hier einmischen zu wollen: Er selbst möchte den Engländern die Vorzüge der EU erklären und meinte: »Das würde uns allen dann ja auch die Gelegenheit geben, auf der Insel für die Vor- und Nachteile zu werben, und ich sage Ihnen voraus: am Ende würde es ein Ja für den Verbleib in der EU geben.« Der britische Premier hat die EU aufgefordert, wieder mehr Kompetenzen an die nationalen Parlamente abzugeben und betont, dass in der EU ein Demokratie- und Legitimationsproblem herrsche. Letztere Forderung kann die EU-Kommission nur zusätzlich beunruhigen. Von seiner grosszügigen Seite zeigte sich Schulz, als er verdeutlichte, er sehe die Möglichkeit, in einigen Bereichen die Kompetenzverteilung mit Grossbritannien neu zu regeln und gemäss dem Subsidiaritätsprinzip Entscheidungen an Ort und Stelle herbeizuführen: »Die Verkehrspolitik in London kann bestimmt der Stadtrat von London besser regeln als die EU-Kommission.« Schon einmalig! Aber auch die US-Regierung ist schon zur Stelle: Sie hat die Briten am 14. Mai öffentlich dazu aufgefordert, den Austritt aus der EU zu vergessen. EU-Abweichler sind inzwischen auch aus den Niederlanden zu vernehmen. Deren Bevölkerung hatte den Vertrag über eine Verfassung für Europa im Jahre 2005 zunächst mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Brüssel ist keine echte Demokratie, sondern ähnelt vielmehr einer Diktatur, so der niederländischer Think Tank Teldersstichting Mitte März. »Demokratie in Brüssel bedeutet offenbar, dass die Wähler mit der Politik der politischen Elite übereinstimmen müssen«, kritisiert Patrick van Schie, der Direktor des Think Tanks. Es sei jedoch gerade das Wesen der Demokratie, dass die Bürger die Möglichkeit haben, Nein zu ihrer politischen Führung zu sagen. Aber in Brüssel werde das nicht wirklich akzeptiert, schreibt van Schie in der niederländischen Tageszeitung Trouw. Als Beispiel für das seiner Meinung nach falsche Demokratieverständnis Brüssels zieht er die Abstimmung der Iren über den Lissabon-Vertrag heran. 2008 hatte sich die irische Bevölkerung gegen den Lissabon-Vertrag entschieden; dennoch sollte eine nochmalige Abstimmung erfolgen, trotz des Neins der Bevölkerung. Bei der zweiten Abstimmung sei dann der Druck Brüssels so gross gewesen, dass die Iren mit Ja stimmten. Van Schie zufolge ist es notwendig, dass sich die Politiker an die Entscheidung der Bürger halten und nicht umgekehrt: »Wer anders denkt, hat die Demokratie nicht wirklich verstanden«. »Und solange man in Brüssel anders darüber denke, ist dies allein schon Grund genug, keine weitere Macht an EU-Institutionen abzugeben.« [4]  Am 28. Januar haben niederländische Professoren, die ein Austritts-Referendum aus der EU anstreben, mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen. Die Niederlande würden unweigerlich in einen zentralisierten europäischen Staat gezwungen, ohne ihn auch nur indirekt beeinflussen zu können, lautet der Vorwurf. »Als Bürger in einer der ältesten, freien und unabhängigen Staaten dieser Welt, verlangen wir ein Referendum«, heisst es in einem Bericht des NRC Handelsblad, das eine Stellungnahme von 9 Universitätsprofessoren zitiert. Die Macht in Brüssel sei immer nur grösser geworden, ohne dass das niederländische Volk davon profitiert hätte.  [5] 

Angesichts dieser Fakten ist es zunächst schleierhaft, was Schulz dazu verleitete, am 6. März bei einer Veranstaltung in Hamburg plötzlich zu erklären, dass er die EU-Kommission für eine undemokratische Einrichtung halte. »Sie handle wie eine Regierung, sei aber nicht vom Volk legitimiert«, was allerdings nichts Neues ist. Neu ist nur, dass es Schulz ist, der diese Anklage erhebt, da man ihn doch bislang als restlos europa- und kommissionskonform einstufen konnte. »Es gäbe keine Gewaltenteilung, wodurch die EU zu einem Frankenstein Europas werde.« Ferner: Es sei nicht hinnehmbar, dass die EU-Kommission das einzige Gremium in der EU sei, das Gesetze erlassen dürfe. Einige seiner neuerlichen Erkenntnisse sind es durchaus wert, hier angefügt zu werden: Erschwerend komme hinzu, dass in der Kommission keine einheitliche Linie verfolgt werde. Schulz: »Es gibt Entwicklungen in der Kommission, die die Leute befremden. Es gibt zwei Denkschulen in der EU-Kommission. Die eine ruht nicht, bis nicht der letzte Friedhof in Europa privatisiert ist. Und die andere ist nicht zufrieden, bis wir nicht eine EU-Regulierung für Begräbnisse haben«. Schulz will daher eine Fundamentalreform der EU, die die Rolle der Kommission und auch die der EU beschränkt. Wie nun die Deutschen WirtschaftsNachrichten hierzu festhalten, sei der Hintergrund für Schulz’ deutliche Worte indessen nicht etwa der, dass hier einer vom Saulus zum Paulus geworden sei: »Schulz ist der sozialistische Top-Favorit für den Job der Barroso-Nachfolge als EU-Präsident. Seine Ausführungen sind der Auftakt zum Schaulaufen für den begehrtesten Posten in der EU. Schulz hat einen sehr ausgeprägten Instinkt, von woher gerade der Wind weht. Nicht nur die Briten drängen aus der EU. Die Wahlen in Italien sind allen Politikern in die Knochen gefahren, weshalb in den kommenden Monaten mehr auf nationale Befindlichkeiten Rücksicht genommen werden soll. Daher spricht Schulz die nationalen Regierungen an und will ihnen eine weniger mächtige EU-Kommission anpreisen. Zugleich richtet er sich ans EU-Parlament und verspricht den Abgeordneten mehr Macht. Auf diesem Weg erreicht Schulz all jene, die am Ende darüber entscheiden, ob der Posten bekommt oder nicht.«  [6]  Barroso tritt im September dieses Jahres in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird vom Europäischen Rat nominiert werden und 24.874,62 Euro im Monat verdienen……   

Ende Januar hatte Schulz auch die Sonderposition der Schweiz als Gefahr für die EU gesehen und  befürchtet, dass zentrifugale Kräfte in EU-Staaten die Schweiz als Vorbild nehmen könnten, um aus der EU auszutreten und bilaterale Abkommen zu verhandeln, um dann keine Beiträge mehr zu zahlen. Zwar plädiert Schulz für ein »anderes Verständnis füreinander« und erkennt nicht nur an, dass eine EU-Mitgliedschaft für die Schweiz einen Souveränitätsverlust bedeuten würde, sondern auch die Tatsache, dass eine solche »im Moment bar jeder Realität« ist. Im gleichen Atemzug legt er dennoch folgendes dar: »Die Schweiz stellt an Europa den Anspruch: Lasst uns an allem teilnehmen, was uns ökonomisch, ökologisch, verkehrspolitisch und finanzpolitisch interessiert.« In den Augen der EU sei dies eigentlich eine Vollmitgliedschaft. Aber das wolle die Schweiz nicht. Die Schweiz müsse sich im Notfall aber im klaren darüber sein, dass die EU sagt: »Die Spielregeln sind für alle gleich, aber wenn ihr die Spielregeln nicht befolgen wollt, dann müssen wir uns überlegen, wie es weitergehen soll.«  [7] 

Der finnische Notenbankpräsident Erkki Liikanen, der von 1995 bis 2004 in unterschiedlichen Funktionen der EU-Kommission angehört hatte, erklärte im Juni letzten Jahres, dass Europa kein Ersatz für Nationalstaaten sei. »Wir brauchen eine stärkere Haftung auf nationaler Ebene, und wir brauchen starke Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene«, sagte  er. »Ich kenne Brüssel gut genug, um zu wissen, dass man nicht zu viele Verantwortlichkeiten an die EU abgeben sollte.«  

In seinem Anfang Mai an die Schweizerzeit gerichteten Schreiben hält Walter Guler fest, dass neben dem Asylantenproblem die weitere Zuwanderung von bewilligten Ausländern unser dringendstes Problem ist. Dass sich in unserem endlich grossen Land zu viele Leute befinden, wird mit hartnäckiger Konstanz ignoriert. Wir sind bereits überbevölkert und mitnichten ein Einwanderungsland. Bald sind wir Schweizer in der Minderheit und werden vom selbstverschuldeten Wachstumswahn in die Bedeutungslosigkeit verbannt. Es könnte durchaus so kommen, wie dies Friedrich Dürrenmatt einmal geäussert hat, dass sich unser Land wie ein Stück Zucker im Kaffee oder Tee auflöst. Der vielgeschmähte James Schwarzenbach sagte einmal: Man sollte die Arbeit zu den Menschen bringen, nicht die Menschen zur Arbeit. Genau das wird doch heute praktiziert, mit der Auslagerung der Arbeit ins Ausland und billigeren Arbeitern.

  

[1]  Quelle: Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 17. Mai 2013 http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/EUVollbeitritt_ohne_Volksabstimmung-1107  Bundesrat Burkhalters «Aussprache-Papier» [2]  http://bazonline.ch/schweiz/standard/Burkhalters-Sehnsucht-nach-dem- Untergang/story/30841411  18. 5. 13  Markus Somm 
[3] 
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57412  Europas Polyarchie  8. 12. 2008  [4]  http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/   14. 3. 13  
Niederländer driften ab:
EU wird eine Diktatur
[5]  http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/01/28/los-von-bruessel-niederlaendische-professoren-starten-austritts-referendum/   28. 1. 13   Los von Brüssel 
[6] 
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/06/eu-ein-monster-praesident-schulz-warnt-vor-frankenstein-europa/   6. 3. 13 
[7]  http://bazonline.ch/schweiz/standard/Die-Schweiz-als-Gefahr-fuer-die-EU/story/14757719 31. 1. 13  Die Schweiz als Gefahr für die EU
Siehe hierzu auch 
http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1765    23. 6. 11 
Ein lautloser Marsch nach Brüssel? - Von Reinhard Koradi