Sind die Auswirkungen des Epidemiegesetzes zum Wohl der Bürger? 07.07.2013 20:53
Es geht um die Auslieferung an eine zentralisierte Macht:
Sollte das
Epidemiengesetz [EpG] am 22. September 2013 angenommen werden, erhielte die Weltgesundheitsorganisation
WHO mehr Einfluss. Gleichzeitig würden die Kantone empfindlich geschwächt, der
Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit [BAG] hingegen gestärkt. Immer mehr
Bereiche werden reglementiert und einheitlich vom Bund durchgesetzt. Die Devise,
nur soviel Staat wie absolut nötig, aber soviel Selbstverantwortung wie
möglich, gerät in Vergessenheit, so dass der Staat zunehmend allmächtiger wird.
Dies wäre auch beim neuen EpG der Fall, wenn ihm zugestimmt würde. Vergleicht
man das alte und das neue EpG, so fällt unter anderem folgendes auf:
Kantone entmachtet Die
Kantone werden zumeist nur noch konsultiert und zu Ausführenden degradiert. Dies
verhindert lokal angepasste Lösungen, die vom Volk eher mitgetragen werden.
Auch wird damit der Austausch von Vor- und Nachteilen verschiedener
Handhabungen durch unterschiedliche Erfahrungen verunmöglicht.
Die WHO ist die
höchste Instanz Im alten
EpG von 1970 kam die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erst als
unverbindliche
Möglichkeit vor. In Art. 4 unter b wird nun festgelegt, dass die Ziele und
Strategien internationale Empfehlungen und Richtlinien berücksichtigen müssen.
In Art. 6 anerkennt man die WHO als Oberbefehlshaberin, wenn es um die
Beurteilung von gesundheitlichen Notlagen internationaler Tragweite geht.
Fehleinschätzungen
und überbordende Vorsichtsmassnahmen der WHO, wie bei der Vogel- oder
Schweinegrippe, müssen dann zwingend übernommen werden.
Unheilige Allianzen Der
Bundesrat hört die Kantone nur noch an, und das BAG kann den Kantonen
vorschreiben, welche Massnahmen
ergriffen werden müssen. Unter dem Vorwand der Prävention wird es davon
mit diversen ›Informationskampagnen‹ an Bildungsinstitutionen ausführlich
Gebrauch machen: Art. 19, c. Die WHO mit dem BAG und dieses wiederum mit der
PHZ Luzern [und der Organisation für Sexuelle Gesundheit] gehören zu jenen, die
die Sexualisierung an den Schulen vorantreiben. Dabei ist das oberste Ziel, das
Ausleben von sexueller Lust in jedem Alter und mit jeglichen Praktiken als
Menschenrecht zu verankern. Die besorgniserregenden Raten an
Geschlechtskrankheiten werden weiter zunehmen. Gleichzeitig gilt in Zukunft
Straffreiheit bei mutwilliger HIV-Ansteckung. Die Handhabungen im
sexuellen Bereich laufen dem eigentlichen Ziel des EpGs, der Vermeidung von
Krankheiten, klar zuwider. Bei Geschlechtskrankheiten scheinen andere Regeln zu
gelten.
Impfausweitung Das BAG
erarbeitet auch Impfpläne und sorgt unter Art. 21 für deren Förderung und Durchsetzung.
Schon heute wird auch bei Grippeimpfungen Druck gemacht. Immer mehr eigentlich
harmlose Krankheiten sollen mittels Impfungen vermieden werden. Deshalb werden
ohne Notlage Impfungen massiv zunehmen, ebenso die Nebenwirkungen. Die
Pharmaindustrie wird alles daran setzen, um ihre
diesbezüglichen Umsätze mittels Werbung zu steigern und die Behörden von der
absoluten Notwendigkeit zu überzeugen, zumal
Schäden vom Bund übernommen werden.
Brisante
Personendatenerhebungen Das BAG
kann ein- und ausreisende Personen dazu verpflichten, Daten über ihre
Identität, Reiseroute und Kontaktdaten
bekanntzugeben. Ebenso müssen Prophylaxe- oder Impf Bescheinigungen, Auskünfte
über den Gesundheitszustand gegeben und Nachweise ärztlicher Untersuchungen
vorgelegt werden. Man kann dazu verpflichtet werden, sich ärztlich untersuchen
oder behandeln zu lassen. Die persönlichen Daten können auch an internationale
Organisationen weitergegeben werden. Dies ist ein massiver Eingriff in die
Privatsphäre; ausserdem könnten die Daten für andere Zwecke missbraucht
werden.
Keine Beachtung des
Gentechnikgesetzes mehr? Im alten
EpG stand in Art. 1: ›Soweit Erreger
gentechnisch veränderte Organismen sind, gilt zusätzlich das Gentechnikgesetz
vom 21. März 2003‹. Ebenso konnte
man unter Art. 29 lesen, dass die Eidg. Fachkommission für biologische
Sicherheit gemäss diesem Gentechnikgesetz den Bundesrat beim Erlass von Vorschriften
und die Behörden beim Vollzug des EpG berät. Im neuen EpG sucht man diesen
Bezug zum Gentechnikgesetz vergeblich. Dies, obwohl zunehmend Impfungen und Medikamente mit Hilfe der
Gentechnik hergestellt werden. Will man das Gentechnikgesetz nicht mehr
beachten?
Gefährliche
Entwicklungen Bereits
beim alten EpG war es möglich, umfassende Massnahmen, auch Impfungen, durchzusetzen. Nur wurde sehr zurückhaltend davon
Gebrauch gemacht. In den letzten Jahren wird immer mehr und schneller reguliert
und eingegriffen – auch international. Deshalb sind Begriffe wie Notlagen und Prävention
im neuen EpG unklare Beschreibungen und können schnell als Vorwand für
Massnahmen genommen werden, die weit über das Ziel hinausschiessen, Schaden anrichten
und eine grosse Bürokratie, Kostenlawine und Entmündigung des Bürgers zur Folge
haben.
Deshalb: NEIN
zum neuen Epidemiengesetz und daher NEIN zum internationalen und
nationalen Machtausbau.
Die
Schweiz hat ein besseres Epidemiengesetz verdient Die
Schweiz braucht ein Epidemiengesetz ohne Impfobligatorium, ohne
Frühsexualisierung ab Kindergarten, ohne Fichierung von Reisegewohnheit und
Gesundheitszustand und ohne Unterordnung unter die WHO. Kein Impfobligatorium
und Genabenteuer durch Bund und WHO!
- Das Impfobligatorium betrifft alle: ›Gefährdete Bevölkerungsgruppen‹ (Art. 6, Art. 21, 22), Kinder, alte
Menschen, spezielle Berufsgruppen, schlichtweg alle (Art. 7).
- Impfschäden dem Staat zu übertragen (Art. 64-69)
stellt eine verfehlte Begünstigung der Pharmaindustrie zu Lasten der
Steuerzahler dar.
- Die Freisetzung von gentechnisch veränderten
Krankheitserregern birgt grosse Gefahr für unsere Gesundheit (Art. 27).
- Das WHO-Diktat (Art. 6), wie z.B. bei der Schweinegrippe,
verletzt
unsere Souveränität. Impfempfehlung
ja – aber keinen Zwang und keine Gesundheitsdiktatur durch Bund und WHO! Keine
Fichierung, keine höchstpersönlichen Informationen ins Ausland und an die WHO!
- Privatsphäre und Datenschutz werden verletzt,
wenn Aufenthaltsorte, Kontakte oder
Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen (krankheits- oder
ansteckungsverdächtig; Art. 60) und Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
unverschlüsselt weitergegeben werden (Art. 59 - 62).
Vorbeugen
ja – aber keine Verletzung von Privatsphäre und Datenschutz!
Keine
Zwangssexualisierung unserer Kinder! Das Recht der Eltern auf Erziehung und die
föderale Schulhoheit der Kantone werden durch die Einführung der
Frühsexualisierung an den Schulen unter dem Vorwand der Prävention sexuell
übertragbarer Krankheiten (Art. 19, Abs. 2c) verletzt. Die Erziehung
ist nicht Sache des Staates. Aufklärung
ja – aber keine staatliche Umerziehung!
Weitere Anmerkungen Abstimmungs-Parolen
werden oft zu früh resp. unseriös gefasst. Leider erhalten wir Stimmbürger,
also auch die Delegierten oder Mitglieder von Parteien, die Stimmunterlagen
erst etwa 4 Wochen vor der Abstimmung. Weil aber die Parteiversammlungen zur
Parolen-Fassung oft viel früher stattfinden, können die Delegierten oder
Parteimitglieder an einer Versammlung lediglich auf Grund kurzer Statements von
Referenten und Votanten über verschiedene Vorlagen ihre Meinung bilden und
abstimmen. Die Einladung an eine Partei-Versammlung müsste in diesem Fall
mindestens den entsprechenden Link unter parlament.ch
enthalten, um die relevanten Texte und
Hinweise auf Änderungen herunterladen zu können. Die EVP-Delegierten-Versammlung
beschloss schon am 22. 6. die Parolen für den 22. 9. 2013. Nebst andern Vorlagen befasste sie sich auch
mit dem Epidemiengesetz EpG.
Obwohl die
als Referentin eingeladene SVP-Nationalrätin Yvette Estermann darauf aufmerksam
machte, dass das neue Gesetz eine inhaltlich fragwürdige Sexualaufklärung
in der Schule möglich mache, die Arzneimittelindustrie vor Haftung
schone und die bisherigen Kompetenzen der Kantone missachte, wurde das von
EVP-Nationalrätin Maja Ingold vertretene Gesetz mit 65 zu 15 Stimmen
angenommen. Dies trotz der Feststellung der Ärztin Estermann, dass sich das
bisherige Epidemiengesetz von 1970 bislang bewährt hat und ein neues Gesetz
nicht a priori besser sei. Die von mir nach der Versammlung telefonisch
angesprochene Nationalrätin Estermann erklärte, dass sie an der Veranstaltung
auch auf eine Episode in Basel hingewiesen habe. Die Post habe einen
Petitionsbogen ›Schutz vor
Sexualisierung im Kindergarten‹ mit
kritischem Hinweis auf Illustrationen aus einem empfohlenen Lehrbuch für
Sexualaufklärung für 4jährige Kinder als Pornographie eingestuft und nicht
verteilt. Darauf verweist auch die rechtsbürgerliche christliche EDU in ihrer
Stellungnahme zum EpG mit dem Vermerk, dass unter dem Vorwand der Prävention
diverse Bildungsinstitutionen ausführlich von ›Massnahmen‹ Gebrauch
machen werden. Der Zeitgeist wird bestimmen, wie die Kann-Formulierungen von
Gesetzen ausgelegt und möglicherweise missbraucht werden.
Ungenügende, einseitige
Information des Stimmbürgers Die in
Zeitungen kaum abgedruckte Medienmitteilung der EVP war ausgewogen. In der kurzen
SDA-Notiz, wie sie am 24. 6. etwa im ›Tages-Anzeiger‹ erschien, heisst es zum Epidemiengesetz
jedoch lediglich einseitig: »Dem revidierten Epidemiegesetz stimmt sie (die EVP
Schweiz) zu. Nationalrätin Maja Ingold hatte an der Delegiertenversammlung vom
Samstag in Schaffhausen erfolgreich für ein Ja zum Epidemiegesetz geworben.« - Nationalrätin
Estermann als ärztliche Gegnerin wurde nicht erwähnt.
Sind
Zwangsschliessungen von Unternehmen möglich? Die
Information 5d beantwortet diese Frage ausführlich. Kurz zusammengefasst:
Werden Anordnungen, die von der WHO über den Bund erlassen werden, nicht
umgesetzt, dann können Unternehmen geschlossen oder Mitarbeiter, die
sich den Anordnungen widersetzen, am Zutritt zu den Firmen gehindert werden. Doch Impfzwang? Wichtig
für die Beurteilung ist es auch, zu erfahren, was sich geändert hat;
z.B.: ›Revision Epidemiegesetz EpG‹ des BAG, unter ›Einschränkung des bestehenden Impfobligatoriums‹: ›Weder
das geltende, noch das revidierte EpG sehen Impfzwang vor…..‹
Im neuen Gesetz heisst es im Art. 6 2: ›Der Bundesrat kann nach Anhören der
Kantone folgende Massnahmen anordnen: nämlich ›Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders
exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch
erklären‹.
Die Gegner
der Vorlage werden dazu aufgerufen, für die Zustellung ausgewählter Flyer Geld
zu spenden, oder Flugblätter zu bestellen und selbst in den Gemeinden zu
verteilen.
Kontoverbindungen: Postkonto:
Referendum, 85-298434-3, IBAN: CH08 0900 0000 8529 8434 3 Kontoverbindungen
EU: Raiffeisen Rankweil, Konto: 1.478.808, IBAN: AT48 3746 1000 0147 8808
Weitere
Informationen: www.nein-zu-diesem-Epidemiengesetz.ch
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