Gegen totalitäre Machtkonzentration, Entmündigung, Impfpflicht und Fichierung - Darum am 22. September 2013 NEIN zum revidierten Epidemiengesetz

Bekanntlich läuft jetzt die Kampagne gegen das überarbeitete Epidemiengesetz,

die in Bezug auf die gesundheitliche Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte jedes einzelnen Schweizer Bürgers wohl wichtigste Gesetzesvorlage, die es je gegeben hat. Unser erklärtes Ziel ist ein überwiegendes NEIN zum überarbeiteten Epidemiengesetz zu erreichen, um den drohenden Impfzwang  - der mit dem neuen EPG leicht auf sämtliche Bewohner der Schweiz ausdehnbar ist - abzuwenden. Um die Abstimmung zu gewinnen, müssen zudem noch sehr viele Bürger auf den wirklichen Sachverhalt aufmerksam gemacht werden. Wenn uns das gelingt, haben wir gute Chancen. Bitte nehmen Sie daher die Chance wahr, »das überarbeitete Epidemiengesetz« abzulehnen,
weil wir sonst einen markanten Teil unserer Volksrechte an fremde Mächte verlieren.  [1] 

Von »Bürger für Bürger« geht jetzt eine Abstimmungsbeschwerde gegen das Epidemiengesetz aus, welches am 22. September zur Abstimmung kommt. Damit wird vor allem das Unrecht deutlich gemacht, wenn Behörden Bürger in die Irre führen. Wir sind es gewohnt, von ersteren ernst genommen und über eine Abstimmungsvorlage ehrlich und umfassend orientiert zu werden. Wir wollen nicht nur hören, welche Vorteile uns ein neues Gesetz bringt, wir wollen zumindest ebenso genau wissen, was für Nachteile damit verbunden sind. Nur so können wir uns ein richtiges Bild machen und entscheiden, ob wir Ja oder Nein stimmen wollen. 

 »Bürger für Bürger« ist eine Bewegung, welche sich für die Volkssouveränität einsetzt. Sie erinnert Behörden und Politiker an ihre Aufgabe und ihre Pflichten, sowie daran, dass wir mündige Bürger sind. Das entspricht der modernen Demokratie; sie wünscht sich aktive Bürger, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Das Motiv, aus dem die Bürgerbewegung entstanden ist, liegt darin, dass es auffiel, dass die neue Bundesverfassung von 1998, von der Bundesrat und Befürworter stets behaupteten, sie sei nichts weiter als eine stilistische Nachführung, viele grundlegende und gewichtige Veränderungen gebracht hat, welche einem Umbau der Schweiz Tür und Tor geöffnet haben. Empört darüber, derart irregeführt zu werden, haben sich Bürger in unserer Bewegung gesammelt, fest dazu entschlossen, das Recht, von unseren Behörden richtig und umfassend orientiert zu werden, einzufordern. Diesem Grundsatz ist »Bürger für Bürger« bis heute treu geblieben.

Das zur Abstimmung gelangende Epidemiengesetz ist bereits zweimal Gegenstand von Artikeln auf  politonline gewesen  -  siehe

http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2129  23. 6. 13 
Wir können es schaffen!  
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2137  7. 7. 13 
Sind die Auswirkungen des Epidemiegesetzes zum Wohl der Bürger?

Wie auch der nachfolgend veröffentlichte Artikel von Urs Paul Engeler Bersets Propaganda-Tote zeigt, sind der Bundesrat und die höheren Beamten eben auch nur Menschen, denen das eigene Hemd, also ihr Abstimmungserfolg, offensichtlich nähersteht als eine ehrliche Aufklärung der Bürger. Dies kann man sehr gut anhand der Grafik mit der Familie in der Hängematte aufzeigen. Eine glückliche Familie, die im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Behörden den Tag geniesst. Nur wer gut hinschaut sieht, wie Gender vom Bundesamt für Gesundheit, so ziemlich hinterlistig daran ist, den Stamm zu fällen, welcher der Familie Sicherheit gibt. Alles nur eine nette   Kindergeschichte? Leider nicht. Es ist die brutale Wirklichkeit! Im Bundesbüechli verliert der Bundesrat kein Wort über die geplante Gender Sexualumerziehung unserer Kinder und auch im Epidemiengesetz steht nichts davon, dass damit ausgerechnet im Schulbereich die kantonale Hoheit untergraben werden soll. Und trotzdem wird mit dem harmlos formulierten Art. 19 EpG dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen. In diesem wird der Bund zwar nur bevollmächtigt, Bildungseinrichtungen dazu zu verpflichten, Informationen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten. Aber das reicht, um unter dem Vorwand, die Gesundheit der Kinder zu schützen, einen Schulunterricht mit Sexbox und versexter Genderumerziehung einzuführen. Dies hat immerhin Bundesrat Burkhalter selbst bestätigt. Hierzu nochmals die Ärztin und SVP-Nationalrätin Yvette Estermann: Diese hatte darauf aufmerksam gemacht, dass das neue Gesetz eine inhaltlich fragwürdige Sexualaufklärung in der Schule möglich mache, die Arzneimittelindustrie vor Haftung schone und die bisherigen Kompetenzen der Kantone missachte; obwohl sie dargelegt hatte, dass sich das bisherige Epidemiengesetz von 1970 bislang bewährt hat und ein neues Gesetz nicht a priori besser sei, wurde das von EVP-Nationalrätin Maja Ingold vertretene Gesetz dennoch mit 65 zu 15 Stimmen angenommen. 

Das missratene Epidemiengesetz würde dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) u.a. die Macht geben, seine fragwürdige Sexual(um)erziehung unserer Jugend durchzusetzen. Welch schiefen Weg das BAG dabei beschreiten will, macht Hotnights, das als Comic aufgezogene Schulbuch http://www.zukunft-ch.ch/de/themen/werte_und_gesellschaft/?newsid=1365&offsetnews=10  deutlich. Für dieses versexte Comic-Schulbuch verschleudert das BAG, Sektion Promotion und Prävention, unsere Steuergelder und verletzt dazu nebenbei die Schulhoheit der Kantone. 

Vor dem Vorwurf der Lüge kann der Bundesrat leider nicht ganz bewahrt werden; man erinnere sich hier nur an die Lüge, der Verband der Drogistinnen und Drogisten unterstütze das umstrittene Gesetz. Von dieser bewussten Falschinformation musste die Landesregierung jedenfalls bereits kleinlaut zurückkrebsen. Und was ist von einem Bundesbüechli zu halten, das die Unterstellung der Schweiz unter das Diktat der WHO, also der Weltgesundheitsorganisation, mit keinem Wort erwähnt, sondern gar noch bestreitet? Ist dies eine ehrliche und umfassende Orientierung der Stimmbürger? Und warum soll es zulässig sein, die Bürger mit dem Bundesbüechli über den drohenden Aufbau einer neuen zentralen Bundesdatenbank zu täuschen? Immerhin einer Datenbank zur zentralen Überwachung und Fichierung unserer Gesundheits- und Reisedaten. Als mündige Bürgerinnen und Bürger müssen wir darüber orientiert werden, dass unsere Aufenthaltsorte, Kontakte oder die Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen über ansteckungsverdächtige Krankheiten sowie die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe in Zukunft ins Ausland weitergegeben werden können und dies nicht einmal anonymisiert, sondern unter Nennung unseres vollen Namens und unserer Adresse! Nach gängiger Rechtsauffassung werden dadurch unsere Privatsphäre und der Datenschutz verletzt.  

Es kann ohne zu übertreiben gesagt werden: Der Bundesrat hat mit seinem Kommentar im Bundesbüechli seine Aufgabe und uns Bürger nicht ernst genommen. Die ehrliche und umfassende Orientierung fehlt. Dies aufzuzeigen hat sich der Verein »Bürger für Bürger« vorgenommen; diese Irreführung zu stoppen ist Aufgabe der Abstimmungsbeschwerde.  

Für die Bewahrung unserer Gesundheit, Freiheit und Souveränität
Liebe Schweizerinnen und Schweizer, liebe Freundinnen und Freunde im Ausland
Wir sind in grosser Sorge um unser Land und unsere Freiheit. Es geht um die Totalrevision des Epidemiengesetzes (rEpG) - die mit Abstand wichtigste politische Vorlage der letzten zehn Jahre. Sie können die Gesetzestexte unter folgenden Links mit der rechten Maustaste anklicken und als pdf-Dokumente speichern: EpG Revision, EpG in Kraft, Schlussabstimmung Nationalrat, Abstimmungsbüchlein (Quellen: parlament.ch und admin.ch

Am 17. Januar 2013 haben sieben EpG-Referendum-Komitees der Bundeskanzlei in Bern rund 80'000 Unterschriften übergeben. Warum? Das rEpG hat zwei Gesichter - ein freundlich fürsorgliches, das nur unser Wohl im Auge zu haben scheint - und ein düsteres im Verborgenen, das gegen unsere Gemeinschaft gerichtet ist. Das EpG verletzt unsere Verfassung, sprengt unsere direkt-demokratische Staatsordnung und hat auch für Sie und Ihre Familie gravierende Konsequenzen: Impfen wird obligatorisch. Weitreichende Kompetenzen werden beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zentralisiert. Wir Bürger werden praktisch entmündigt und fichiert. Für uns alle fordern wir: 

1. Keine Gesundheitsdiktatur internationaler Organisationen und Konzerne unter dem Vorwand des Bevölkerungsschutzes
Das revidierte Epidemiengesetz (rEpG) soll den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen. Dabei werden die Interessen inter­nationaler Konzerne über jene der Allgemeinheit gestellt

2. Keine Entmündigung und totale Machtkonzentration bei BAG und WHO - wir wollen souveräne Bürger/innen bleiben
Beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten haben sich das bestehende Epidemiengesetz und der föderalistische Weg bestens bewährt. Die Eigenverant­wortung gut vernetzter Bürger/innen, Ärzte/innen, Gemeinden und Kantone schützt uns wirksamer vor Krankhei­ten, als es zentralistische Obrigkeiten jemals könnten. Stattdessen wollen die Befürworter des rEpG nun alle Macht an die Spitze eines zentralisierten Behördenapparats verlagern (Art. 6-7). Nationale und internationale Behörden, die eng verflochten mit Weltkonzernen operieren, sollen über uns Bürger die totalitäre Macht erhalten. Wollen wir das Risiko von Machtmissbrauch - gestützt auf eine profitorientierte und manipulierte "Pharma-Wissenschaft" - auf unsere Kosten als Steuerzahler blind eingehen? 

3. Keine obligatorischen Massenimpfungen, Sanktionen und Zwangsmassnahmen auf Kommando von BAG und WHO
Gemäss rEPG soll uns die Weltgesundheitsorganisation WHO diktieren können, wann angeblich wieder eine neue Pandemie ausgebrochen sein soll (Art 6.1.b). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bundesrat, die von der WHO bestimmten obligatorischen Massnahmen - Zwangsimpfungen für «Risikogruppen» und «Personen in ge­wissen Berufen», Pflegepersonal, Polizei, Armeeangehörige –  in unserem Land durchzusetzen. Das heisst: die WHO stellt eine
»besondere Lage« fest, und schon gehen weitreichende Kompetenzen an sie über! Hier fehlt jegli­che Gewaltentrennung. Interessenkonflikte mahnen zur Vorsicht. Zur Erinnerung: 2009 riefen die WHO und ihre teils von Impfstoff-Herstellern finanzierten Berater für die Schweinegrippe völlig unnötig die höchste Pandemie­stufe aus. Weltweit beschafften die Behörden für Milliarden an Steuergeldern Impfstoffe, die dann tonnenweise als Sondermüll entsorgt wurden. Zum Glück für unsere Bevölkerung gab es 2009 kein nationales Impfobligatorium. 

4. Keine Kriminalisierung von Bürger/innen, die Transparenz fordern und behördliche Aussagen prüfen
Wollen wir als souveräne Bürger die
»besondere Lage« jedoch überprüfen und ohne behördliche Be­willigung in einem unabhängigem Labor eine mikrobiologische Untersuchung zur »Erkennung übertragbarer Krankheiten« durchführen, so werden wir (bzw. das Labor, welches keine Bewilligung zur Durchführung der Tests hat) mit einer Busse bestraft (Art. 16+83). Sollen die Impfstoffhersteller uns via WHO be­fehlen können, wann und womit wir Schweizer uns impfen lassen müssen? Die regelmässig von den Medien ge­schürte Angst vor Pandemien ist kein Grund, antidemokratischen Konzernmächten absolute Befehlsgewalt über uns zu geben. Be­wahren wir unsere verfassungsmässigen Grundrechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit! 

5. Keine Abwälzung der Haftung für Impfschäden von der Pharmaindustrie auf uns Steuerzahler
Mit unseren Steuergeldern soll der Bund Gesundheitsschäden, die infolge obligatorischer Massenimpfungen eintreten, übernehmen, doch nur bis maximal Fr. 70'000 pro geschädigte Person (Art. 65). Die Kosten für die langjährige Betreuung einer geschädigten Person können jedoch in die Tausende gehen. Fehlende Verantwortlichkeit schafft bei den Herstellern Anreize, un­zureichend getestete Impfstoffe während einer Pandemie direkt an der Bevölkerung zu testen - mit dem erhöhten Risiko von Impfschäden. Da viele Impfstoffe toxische Zusätze enthalten, möchten auch Impfbefürworter selbst entscheiden, wann und was geimpft wird. Unter dem Link Impfentscheidung finden Sie Hinweise, woran Sie bedenkliche Präparate erkennen. Niemand soll Sie unter Androhung von Sanktionen unter Druck setzen dürfen, sich Gifte wie Quecksilber/Thiomersal (Nervengift), Alumini­umhydroxid (Hirnschäden), Natriumglutamat (Gehirnzerstörer), Formaldehyd (Krebs), Polysorbat (Unfruchtbar­keit), GVO (bösartige Tumore), Nanopartikel (ungeklärte Wirkungen) etc., spritzen zu lassen. Unsere Gesundheit soll nicht zugunsten von Machtinteressen und Pharmaprofiten behördlich verordnet aufs Spiel gesetzt werden! 

6. Keine Fichierung und weltweite Verbreitung unserer Gesundheitsdaten und Reisegewohnheiten
Soll eine nationale Gesundheitsdatenbank Ihre fichierten Daten (Art. 60+62) auch an ausländische Behörden weitergeben können? Nach dem Bankgeheimnis wird nun auch das Arztgeheimnis ausgehebelt. Als unbescholtene Bür­ger/innen können Sie aufgrund von - eventuell falschen - medizinischen Daten an einem ausländischen Zoll fest­gehalten, in Quarantäne genommen und einer medizinischen Zwangsbehandlung unterzogen werden. 

Darum am 22.09.2013 NEIN zum revidierten Epidemiengesetz!

Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse sich persönlich in die Abstimmungskampagne einzubringen. 

 

Wir lassen uns von der Propaganda des Herrn Berset nicht verwirren - Wir stimmen NEIN zum Epidemiengesetz!
Bundesrat Bersets dreiste Irreführung, mit der er Stimmung für sein interventionistisches Gesetz macht: »2000 Menschen sterben jedes Jahr an Spitalinfektione«. Dies behauptet er in der Abstimmungsbroschüre zum Epidemiengesetz. Ein Anwalt will nun diese Irreführung nun stoppen. Hierzu der Artikel von

Paul Engeler  -  Bersets Propaganda-Tote
Seine erste Falschinformation im Abstimmungskampf um das Epidemiengesetz hat der Bundesrat bereits korrigieren müssen. In den von Bern offiziell versandten Unterlagen macht er den Bürgern weis, sämtliche Akteure des Gesundheitswesens, so auch der Verband der Drogistinnen und Drogisten, unterstützten den umstrittenen Erlass, über den am 22. September abgestimmt wird. Nach der Intervention der kritischen Organisation musste die Landesregierung kleinlaut eingestehen, dass gar nicht stimme, was sie schreibe. Die behördliche Irreführung ist bereits gedruckt und wird verteilt. Der Berner BDP-Politiker und Drogist Peter Eberhart hat darum eine erste Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Die Manipulationen zwei und drei im Abstimmungsbüchlein, das bereits in die Briefkästen gesteckt wurde, sind noch wesentlich gravierender. In seltener Frechheit macht Innenminister Alain Berset (SP) auf Seite 18 mit Tausenden von Toten Stimmung für sein interventionistisches Gesetz: »Ansteckungen in Spitälern führen in der Schweiz jedes Jahr zu schätzungsweise 2000 Todesfällen und zu Kosten von 240 Millionen Franken. Ausserdem können die zunehmenden Resistenzen gegen Antibiotika dank den neuen Gesetzesbestimmungen gezielt überwacht und bekämpft werden.«

Als fest installierte Lautsprecherin der Berner Behörden verbreitete die Schweizerische Depeschenagentur Bersets schockierende Botschaft mit einem zusätzlichen Warnruf [»Die Zahl rüttelt auf«] und generierte so schweizweit schlimme Schlagzeilen. »«Täglich sterben sechs Personen an Spitalinfektion«, titelte zum Beispiel die renommierte Handelszeitung. Sie insinuierte, ganz im Sinne Bersets, mit dem neuen Gesetz könnte diese Zahl gesenkt werden. Nur: Die offiziell kundgemachten jährlich 2000 infizierten Spitaltoten, die mit Hilfe des Impfzwang-Gesetzes gerettet werden sollen, die gibt es gar nicht, auf jeden Fall nicht in der Schweizer Realität. [Zum Vergleich: Bei Verkehrsunfällen sterben jährlich sechsmal weniger Menschen]

Der Bundesrat führt in seiner Propagandaschrift als Beleg für diese Schock-Zahlen eine Studie an, die der Präventivmediziner Hugo Sax im Jahr 2006 in der bundeseigenen Publikation Die Volkswirtschaftveröffentlicht hat. Dort allerdings kann der beflissene Leser, der die drei Seiten des Originalartikels von Dr. med. Sax  [Qualitätsmanagement: Hygiene in den Spitälern]  sogar mehrmals und stets gründlich durcharbeitet, erstens keinen einzigen Bezug zum umstrittenen Epidemiengesetz erkennen und vor allem die Zahl von 2000 Toten nirgends auffinden.  Sax selbst plädiert auch nicht für ein neues Impfgesetz, sondern, ganz pragmatisch, für eine konsequentere (Hand-)Hygiene in den Krankenhäusern. Und er nennt keine Zahl von Todesfällen, wie der Bundesrat die Bürger glauben machen will. Dies ist die dritte und äusserst geschmacklose behördliche Lüge im Abstimmungskampf.  

Die 2000 Patienten, die jährlich im Spitalbett elendiglich sterben sollen, weil kein neues Epidemiengesetz herrscht, entspringen somit allein der tollkühnen Fantasie Bersets und   dessen Beamtenschaft. Trotzdem wiederholt Berset die imaginäre Zahl Interview für Interview;  in diesen wirft er den Gegnern des Erlasses übrigens dauernd vor, nicht mit Fakten zu   argumentieren. Auch das Komitee Ja zum neuen Epidemiengesetz verbreitet im jüngsten Communiqué  - ausgerechnet unter dem Slogan Fakten statt Emotionen! -  die willkürliche Zahl von beinahe 2000 Todesfällen, die um bis zu 30 %» gesenkt werden könnte. Was das umstrittene Gesetz dazu beitragen kann oder soll, geht aus dem Communiqué nicht hervor. Nach Auskunft von Fachärzten besteht denn auch kein Zusammenhang zwischen Spitalhygiene und Impfzwang. Das Komitee bezieht sich bei den behaupteten 2000 Toten auf »Schätzungen der Expertengruppe Swissnoso«.   

Mit dem Segen des Bundesrats 
Swissnoso ist ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ins Leben gerufener Verein von Ärzten, der sich mit der Reduktion der Zahl von Spitalinfektionen befasst. Auf der Website von Swissnoso ist die ominöse Zahl allerdings nirgends zu finden. Auf Nachfrage krebst darum das Komitee zurück und nennt als einzige Quelle für die plakativ vorgebrachten 2000 Todesfälle nicht mehr Swissnoso, sondern das nachweislich lügenhafte Bundesbüchlein. Erfunden hat die 2000 Propaganda-Toten [und die Drogisten-Falschmeldung] eine Arbeitsgruppe, die unter Federführung des Bundesratssprechers André Simonazzi das Abstimmungsbüchlein konzipierte und formulierte. Die Bundeskanzlei präzisiert, sämtliche Sachinformationen würden jeweils vom zuständigen Departement eingebracht. Das bedeutet, dass das BAG und Bersets Generalsekretariat für die falschen Zahlen und Zitate verantwortlich sind. In letzter Instanz hat der Bundesrat das Dokument abgesegnet – offenbar ohne dessen Inhalt überhaupt zu prüfen. Die dreiste Desinformation der Bevölkerung durch die Gesundheitsbeamten will der Zürcher Rechtsanwalt Markus Erb kurz vor dem Urnengang noch stoppen. Er arbeitet derzeit eine weitere Abstimmungsbeschwerde aus, die er dieser Tage einreichen wird.  [2] 


Siehe auch http://freie-meinung.ch/images/Medienmitteilungen/20130829_Abstimmungszeitung_Forum%20Schweiz.pdf

[1]  http://www.zeitpunkt.ch/news/artikel-einzelansicht/artikel/die-kampagne-gegen-das-revidierte-epidemiengesetzt-braucht-ihre-unterstuetzung.html   Daniel Trappitsch 
[2]  http://www.weltwoche.ch/weiche/hinweisgesperrt.html?hidID=548622  
22. 8. 13 Ausgabe 34/2013  -  Bersets Propaganda-Tote  -  Von Urs Paul Engeler

  
http://epidemiengesetz-achtung.ch/

http://www.nein-zum-impfzwang.ch

EpG_Revision_de.pdf

EpG_in_Kraft_de.pdf

EpG_Revision_Botschaft_BR.pdf

EpG_Revision_Schlussabstimmung_Nationalrat_20120928.pdf

International_Health_Regulations_WHO_2005_en.pdf

Studie-beweist-Gefaehrlichkeit-von-Aluminium-in-Impfstoffen_Chris-Shaw-Neurotoxikologe_2009.pdf

Aerztliche_Impferklaerung.pdf

UN-DePopulation-Division-Policy-Brief-2009.pdf

Impfproblematik-Maul-und-Klauenseuche-Vetion.pdf

Volksabstimmung-2013-09-22-Erlaeuterungen-BR.pdf

http://www.nein-zum-impfzwang.ch/mithilfe/spenden/