Der zäh verfolgte Plan - Der EU-Beitritt der Schweiz

Der Bundesrat, so die SVP, leitet den EU-Beitritt ein. Diese lehnt das vom Bundesrat

jetzt in die Vernehmlassung gegebene Verhandlungsmandat für eine institutionelle Einbindung in die EU entschieden ab. Der Bundesrat will die Schweiz in die EU führen und beabsichtigt, diesen Weg mit einer dynamischen Übernahme von EU-Recht und einer Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit einzuleiten. Die Schweiz soll mit der EU einen Kolonialvertrag abschliessen, der sie zu einem Satelliten der EU macht. Der nächste Schritt ist dann der EU-Beitritt. Die SVP wird mit allen Mitteln gegen den Abschluss eines solchen Vertrages kämpfen.  

Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf eines Verhandlungsmandats bedeutet eine dynamische Übernahme des EU-Rechts in allen wichtigen Bereichen, die Unterwerfung unter fremde Richter, die Preisgabe einer eigenständigen Rechtsetzung und damit eine massive Einschränkung der Souveränität und der direkten Demokratie. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob sich die Schweiz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterwirft, wie der Bundesrat dies beabsichtigt, oder sich der EFTA-Gerichtsbarkeit unterordnet, wie sich dies heimatmüde Rechtsprofessoren wünschen. Im einen Fall wird die EU faktisch direkt zur höchsten Gerichtsinstanz in der Schweiz gemacht, im anderen Fall wird der Weg des vom Volk abgelehnten EWR gewählt, der auch gemäss Bundesrat nur eine Vorstufe zum EU-Beitritt sein kann. Beides ist für einen unabhängigen Staat unmöglich. Die Schweiz ist in keiner Weise auf eine institutionelle Anbindung an die EU angewiesen. Ganz im Gegenteil: Sie verdankt ihre freiheitliche Stellung und ihre gute wirtschaftliche Situation nur ihren eigenständigen Staatssäulen, welche durch das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen zerstört würden. Schliesst die Schweiz einen Vertrag mit der EU gemäss dem heute in die Vernehmlassung gegebenen Verhandlungsmandat ab, bedeutet dies eine schleichende Integration in die EU und eine Aufgabe der Eigenständigkeit der Schweiz. Der Bundesrat möchte dies gemäss dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten Thürer sogar ohne Volksentscheid erreichen. Die SVP wird mit allen Mitteln gegen diese für unser Land verhängnisvolle Entwicklung kämpfen.   

Der Bundesrat verkauft die Schweizer Souveränität 
Der Bundesrat leitet mit seiner Entscheidung, ein Verhandlungsmandat für ein institutionelles Abkommen mit der EU auszuhandeln, den Ausverkauf der Schweizer Souveränität ein. Am Volk vorbei soll die Schweiz schleichend in die EU eingegliedert werden, wodurch fremdes Recht übernommen und fremde Richter über unser Land gestellt werden sollen. Denn ein solches Abkommen bedeutet die dynamische Anpassung an die Entwicklung des EU-Rechts, die Regelung von Streitigkeiten, die Überwachung und Auslegung der Verträge bei fernen Gerichten und Institutionen, welche durch die Schweiz nicht demokratisch legitimiert sind. Diese institutionelle Einbindung meint eine dynamische oder auch mechanische, jedoch auf jeden Fall faktisch zwingende Übernahme von EU Recht. Daher spielt es auch keine Rolle, ob der fremde Europäische Gerichtshof oder die sehr verbindlichen und autoritativen EFTA/EWR-Strukturen zum Tragen kommen. Die Errichtung von institutionellen Mechanismen zur Anbindung an EU-Recht ist ein politischer respektive staatspolitischer Prozess und tangiert das Schweizer Politik-, Staats- und Demokratieverständnis in wesentlicher Weise. Eine institutionelle Einbindung ist, obwohl stets nur  von Recht, Gerichten und funktionalen Mechanismen gesprochen wird, ein politischer Vorgang und darf nicht nach juristischen, technischen und funktionalen Argumenten beurteilt werden; er sollte daher nach staatspolitischen Argumenten beurteilt werden, weil Recht zu übernehmen, d.h. zu setzen, zu interpretieren, zu überwachen und Recht sprechen zu dürfen, staatspolitisches Handeln ist.  

Es geht darum, wer Verbote und Gebote, Regeln und letzten Endes auch Steuern bestimmen und interpretieren darf. Dies ist eine Machttransformationsfrage, die entscheidend dafür ist, wie das politische Spiel in Zukunft gespielt wird, wer welche Kompetenzen zugesprochen bekommt. Eine institutionelle Einbindung bedeutet letztlich auch eine Verlagerung auf der Achse Volk-Parlament-Regierung-Verwaltung-Gerichte hin zu mehr Macht bei Verwaltung und Gerichten und beinhaltet die grosse Gefahr der Entwicklung eines Richter- und Beamtenstaats, wobei politisierte Gerichte und eine politisierte Administration, die als vermeintlich unabhängige und objektive Experteninstitutionen auftreten, politische Entscheide fällen und legislatorische Kompetenzen übernehmen, die aber dem Volk und dem Parlament vorenthalten wären. 

Heimlich und umfassend werden am Volk  - und sogar teilweise am Parlament vorbei -  das Schweizer Politiksystem und unser Recht nach EU-konformen Kriterien umgebaut. Die Folge ist der stetige Verlust der direktdemokratischen Mitgestaltungsmacht des Volkes, die Aushebelung des Föderalismus, Zentralisierung und Entparlamentarisierung, die schrittweise Aufgabe der Vernehmlassungskultur und der Neutralität. So sieht man bei dieser weitreichenden Annäherung an den EU-Apparat die Übernahme von Demokratie- und Partizipationsdefiziten der EU, d.h. die Akzeptanz von bürgerfernen, technokratisch legitimierten, absichtlich von demokratischem Zugriff isolierten Institutionen, die nur über lange und intransparente Delegationsketten mit dem Volk verbunden sind. 

Schlagworte wie Rechtstaatlichkeit, Effizienz, Professionalität, Expertise, Wissenschaftlichkeit oder Objektivität dürfen uns nicht dazu verleiten, durch pseudowirtschaftliche und funktionale Sachzwänge getrieben, uns immer mehr in die EU-Technokratie eingliedern zu lassen. Freihandel, Zusammenarbeit und Austausch ist ohne politische und juristische Einbindung und   Vereinheitlichung möglich. Eine politische und diplomatische Kultur der Vermittlung, der Konsensfindung und der informellen Konfliktbewältigung sollte bevorzugt werden. Souveränität, Eigenständigkeit und Selbstbestimmung sind keine veralteten Prinzipien, sondern untrennbarer Teil unseres Staats- und Demokratieverständnisses, welches uns eine fast einmalige politische und wirtschaftliche Stabilität beschert hat, sowie Frieden, Wohlstand und Gleichheit. Freiheit wurde nach aussen im Sinne der Unabhängigkeit gewahrt und nach innen im Sinne der Mitgestaltung und einer liberalen Staats- und Wirtschaftsordnung gelebt. Eine institutionelle Einbindung an das EU-Recht, wie sie zur Zeit vom Bundesrat geplant ist, mit dynamischer Rechtsanpassung und fremden Richtern, widerspricht der Bundesverfassung und dem obersten Ziel des Landes, der Wahrung der Souveränität, der Freiheit und der Unabhängigkeit von Volk und Ständen. Eine ausführliche Analyse zeigt, dass eine institutionelle Einbindung an die EU aus staatspolitischen Gründen klar abzulehnen ist und einer eigentlichen Aufgabe der Schweiz, wie wir sie kennen, gleichkommt.  [2]  

Zurück zum Absolutismus  -  Von Ulrich Schlüer
Bundesrat Didier Burkhalter hat sich durchgesetzt: Eine Mehrheit des Bundesrats will die Schweiz «enger in die EU einbinden», indem unser Land dem EU-Gerichtshof unterworfen wird. Verträge zwischen Rechtsstaaten, die sich als gleichberechtigt anerkennen, sahen seit jeher bei   gegensätzlicher Auslegung von Vertragsklauseln eine Streitschlichtung vor; danach soll ein Schiedsgericht in Funktion treten, an welchem beide Vertrags- bzw. Konfliktparteien – meist unter Vorsitz eines zuvor ernannten Neutralen – je gleich stark beteiligt sind. 

Vom Vertragspartner zum Untertan 
Diese Zeiten gegenseitig respektierter Gleichberechtigung sollen für die Schweiz gegenüber der EU der Vergangenheit angehören. So will es die Mehrheit des Bundesrats. Entstehen künftig zwischen Bern und Brüssel Differenzen bezüglich der Auslegung eines beiderseits abgeschlossenen Vertrags, unterstellt sich die Schweiz vorbehaltlos dem Richterspruch des EU-Gerichts, dem Entscheid jenes Gerichts, das die Sache der Gegenpartei vertritt. Die Schweiz ist in diesem EU-Gericht nicht vertreten. Das EU-Gericht wendet Recht an, zu dessen Entstehung die Schweiz nichts zu sagen hatte und hat. Die Schweiz unterstellt sich nach Willen einer Bunderats-Mehrheit also einer Rechtsprechung, bei welcher fremde Richter fremdes Recht gegen die Schweiz anwenden. Damit wäre das Untertanenverhältnis der Schweiz gegenüber der EU besiegelt. 

Das EU-Gericht ist kein unabhängiges Gericht 
Damit nicht genug: Der EU-Gerichtshof kann nach dem in Demokratien geltenden Massstab der Gewaltentrennung nicht als Gericht bezeichnet werden. In einer Demokratie werden Richter von den gesetzgebenden Behörden, also von der Volksvertretung gewählt, in der Schweiz in einzelnen Kantonen sogar vom Volk. Die Richter des EU-Gerichtshofs werden indessen nicht von einer Legislative gewählt. Sie werden vielmehr von den der EU angeschlossenen Staaten – in Wahrheit von den Regierungen dieser Staaten – ernannt. Die EU-Richter sind auch keine unabhängigen, allein dem Gesetz verpflichteten Richter. Sie unterstehen vielmehr der ausdrücklichen Verpflichtung, ihre Entscheide so zu treffen, dass damit immer «der europäische Gedanke», das Zusammenwachsen der Länder Europas gestärkt wird

Der EU-Gerichtshof gleicht damit in erschreckendem Ausmass den Gerichten im inzwischen untergegangenen sozialistischen Imperium, also einer unverblümten Diktatur. Auch die Gerichte der sozialistischen Staaten hatten nicht – zumindest nicht nur – dem Recht zu dienen. Sie hatten mit ihren Entscheiden immer in erster Linie die Idee des Sozialismus zu stärken, im Sinne der Stärkung der Diktatur des Proletariats, wie das im Sozialismus hiess. Der EU-Gerichtshof ist also einer klar politischen Zielsetzung verpflichtet. Er hat mit all seinen Entscheiden immer einen politischen, ihm von der EU-Elite vorgeschriebenen Auftrag zu erfüllen. Aber dieses Gericht soll fortan Recht sprechen, wenn die Schweiz einen Vertrag anders auslegen zu können glaubt als Brüssel. Die Diener Brüssels haben dann über das Verhalten der Schweiz gegenüber Brüssel zu urteilen. Wir Schweizer wären, sollte sich die bundesrätliche Idee künftig vorbehaltloser Anerkennung der vom EU-Gerichtshof bestimmten Rechtssprechung durchsetzen, zurück im Absolutismus. Auch damals, als Kaiser und Könige eine absolute, vom Gottesgnadentum abgeleitete Herrschaft ausübten, existierten Gerichte, die Reichsgerichte. Auch damals wurde die personelle Zusammensetzung der obersten Gerichte von den Herrschern bestimmt. Auftrag dieser Gerichte war es, das ausdrücklich als heilig erklärte Reich zu schützen, also die Macht der sich auf das Gottesgnadentum berufenden Herrscher zu stärken. Nicht unabhängig gesprochenes Recht, vielmehr Stärkung der Machtfülle der Herrschenden war die Aufgabe dieser von oben ernannten Gerichte. Die Ähnlichkeit zu der Leitlinie, die das EU-Gericht heute zu befolgen hat, ist schlicht frappant. Es fehlt in den verweltlichten Herrschaften von heute nur noch der Bezug aufs Gottesgnadentum.

Entdemokratisierung bereits in Gang 
Es sind im EU-Raum auch bereits tiefgreifende, in Richtung Diktatur zielende Veränderungen in der Rechtsauffassung festzustellen: Die für die Medien verantwortliche EU-Kommissarin hat bekanntlich eine Richtlinie erlassen, welche die EU-Mitgliedländer dazu verpflichtet, eine Begleitkommission für die Medien des Landes ins Leben zu rufen. Diese Begleitkommission hat darauf zu achten, dass die Berichterstattung aller Medien unablässig der Idee Europa zudient sowie die Gemeinschaft der EU-Mitglieder stärkt und fördert. Nun ist eine derartige Anweisung von oben nichts Neues unter der Sonne. Medienkommissionen mit gleichem Auftrag gab es in Europa letztmals im sozialistischen Imperium. Auch damals hatten von den Politikern eingesetzte Funktionäre sicherzustellen, dass die Medien und die Medienschaffenden die Idee des Sozialismus unablässig stärkten. Wer sich dieser Zielsetzung widersetzte, wurde sanktioniert. So sieht auch der EU-Medienerlass vor, dass Medienschaffende, die nach Meinung der Oberen der Idee Europa nicht genügend dienen, sanktioniert werden sollen, bis hin zum Berufsverbot. 

Hat irgend jemand je irgendeine Äusserung eines EU-Richters gehört, wonach eine Medienlenkung dieser Art durch die herrschende EU-Elite im Widerspruch zu elementaren Freiheitsrechten, wie sie demokratische Verfassungen bislang garantiert haben, stünde?

Das EU-Gericht, dem die Schweiz unterworfen werden soll, dient nicht dem Recht, sondern hat, gemäss dem Auftrag derer, welche die Richter für dieses Gericht ernennen, die Idee Europa zu stärken und die Institutionen Brüssels zu schützen. Wir wären, sollte die Schweiz einem derartigen Gericht unterstellt werden, tatsächlich zurück im Absolutismus. Nicht als Bestimmende, sondern als Unterdrückte.  [3]  

 

Siehe auch  http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2143   21. 7. 13  Europapolitik: Abgekartetes Spiel

 
[1]  http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3543/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC   21. 8. 13  
[2]  Editorial und Aufsatz von Urs Vögeli, wissenschaftlicher Mitarbeiter SVP Schweiz
http://www.google.ch/#q=++%22Warum+eine+institutionelle+Einbindung+an+die+EU+aus+staatspolitischen+Gr%C3%BCnden+abzulehnen+ist%22
 
Der
Politikwissenschaftler Vögeli ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der SVP Schweiz
voegeli@svp.ch 
[3]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Zurueck_zum_Absolutismus-1261 23. 8. 13  Zurück zum Absolutismus