CETA - TTIP - Eine geharnischte Rede

Der ganze Unmut über die in Brüssel herrschenden Zustände kommt in der nachfolgenden Rede

zum Ausdruck; diese hielt der Europa-Abgeordnete Godfrey Bloom anlässlich einer Debatte zur Besteuerung der Bürger in Europa am 21. November in Strassburg. Es ging um das Aktionsprogramm für Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum von 2014-2020.

Herr Präsident,
ich möchte den grossen amerikanischen Philosophen Murray Rothbard zitieren. Er sagte, dass der Staat eine Institution des Diebstahls ist, in der Politiker und Bürokraten mittels Steuern das Geld ihrer Bürger stehlen, um es dann auf schändlichste Weise zu verschleudern. Dieser Ort bildet keine Ausnahme!

Ich finde es faszinierend und kann es kaum glauben, wie ihr keine Miene dabei verzieht, wenn ihr über die Steuerflucht redet! Die gesamte Kommission und die damit verbundene Bürokratie zahlt keine Steuern! Ihr zahlt keine Steuern, wie gewöhnliche Bürger! Ihr habt alle möglichen Sonderregelungen! Zusammengesetzte Steuersätze, hohe Steuerschwellen, beitragsfreie Pensionen…. Ihr seid die grössten Steuerhinterzieher Europas und dennoch seid ihr hier am Predigen!

Diese Botschaft kommt bei den Bürgern der EU an! Ihr werdet sehen, wie die Euroskeptiker im Juni [nächsten Jahres] in noch größerer Zahl wiederkommen werden. Und ich kann euch sagen: Es wird noch schlimmer kommen! Wenn die Leute eure Nummer herausfinden, wird es nicht lange dauern, bis sie diesen Saal stürmen und euch aufhängen! Und sie werden im Recht sein!  [1]

Nun sind die Vergünstigungen, die die Brüsseler Funktionäre geniessen, längst Gegenstand zahlreicher Presseartikel gewesen  -  ohne die geringste Wirkung….. So können die rund 57.000 EU-Beamten mit steigenden Netto-Gehältern rechnen, da die EU- Kommission die Rentenbeiträge der Beamten rückwirkend ab Juli 2013 drastisch senken will, wodurch sie bis zu 240.- € netto mehr im Monat erhalten. Der Beitrag zum Pensions-System der EU-Beamten soll von derzeit 11,6 auf 10,3 % der Grundgehälter gesenkt werden. Bis Ende des Jahres summiert sich die Entlastung auf bis zu 1.440.- € für einen Spitzenbeamten.  [2]  Hierzu die  Deutschen Wirtschafts Nachrichten vom 26. 10. 13: »Für den Kommissionspräsidenten, Herrn Barroso, bedeutete die Gehaltserhöhung ein Plus von € 900 auf € 27.500.- monatlich. Seine Diäten machten ebenfalls einen Sprung um € 300 auf fast € 8.000. Natürlich erhöhten sich auch die Zulagen entsprechend. Nur kein Neid, liebe EU-Mitbürger, schließlich ging alles rechtens zu. Dafür haben die EU-Bürokraten in ihren Verträgen selbst vorgesorgt und ihre Privilegien werden sie mit Zähnen und Klauen knallhart verteidigen.«   

Am 20. Dezember fanden sich rund um den EU-Gipfel mehrere Tausend Menschen zu Protesten gegen das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) der EU mit der USA und gegen das Vorhaben, die gemeinsame Verteidigungs- und Rüstungspolitik (GSVP) zu stärken, ein. Der Protest ging vor allem von belgischen Gewerkschaften und Initiativen aus. Die Demonstranten blockierten zentrale Kreuzungen um das Europaviertel, so dass die Polizei das EU-Viertel mit Stacheldraht und  - man bedenke ! -  gepanzerten Fahrzeugen absperren musste.

Die anhaltende Kritik von Verbraucherschützern und Umweltverbänden an diesem Abkommen,    legte die Berliner Umschau am 2. Dezember dar, »alarmiert die EU-Kommission und die   Mitgliedsstaaten. Viele Ängste sind der Wahrnehmung geschuldet, daß die EU nicht wirklich stark genug ist, um sich mit der USA einzulassen. Wir müssen klarmachen, daß das nicht so ist, heißt es in einem nicht öffentlichen Strategiepapier. Mit einer koordinierten Kommunikation will die EU nun für einen erfolgreichen Abschluß des Abkommens sorgen. Wir müssen sicherstellen, daß die Öffentlichkeit ein Verständnis davon bekommt, was die TTIP [Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft] wirklich ist, nämlich eine Initiative, die Wachstum und Arbeitsplätze bringt. Die Mitgliedstaaten sollen proaktiv über TTIP reden und die Öffentlichkeit positivund zielgerichtet über alle Kanäle, einschließlich der sozialen Netzwerke, informieren.«   [3]

Mit anderen Worten: Mit unseren Steuergeldern soll nun auch noch eine entsprechende Propaganda aufgezogen werden.

Während die Verhandlungen mit der USA somit erst am Anfang stehen, ist sich die EU mit Kanada einig geworden: Das Freihandelsabkommen CETA  [Comprehensive Economic and Trade Agreement] steht, auch wenn es noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten gebilligt werden muss. Der kanadische Premierminister Stephen Harper und Barroso feierten das Ceta als Katalysator für Wachstum und Beschäftigung. Wer allerdings die von den Deutschen Wirtschafts Nachrichten dankenswerterweise vorgenommene Analyse verinnerlicht hat, dürfte zu dem Schluss gelangen, dass das Abkommen eher die Interessen der Wirtschaft über die des Gemeinwohls stellt: 

»Das Freihandels-Abkommen der EU mit Kanada«, schrieben die DWN am 19. 11., »wird die europäische Gerichtsbarkeit für US-Investoren abschaffen. Die EU-Kommission setzt die Bürger Europas gigantischen Risiken aus. Vielen Multis wird mit diesem Abkommen die Tür zu Europa geöffnet. Im Wind-Schatten der NSA-Debatte opfert Brüssel das europäische Rechtssystem auf dem Altar der globalen Industrie-Lobby. Am 18. Oktober 2013 verkündeten EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premier Stephen Harper stolz die politische Einigung mit Kanada über ein Freihandels-Abkommen (CETA). Der Entwurf des Abkommens ist geheim: Auf Anfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten teilt die EU-Kommission mit, dass der Öffentlichkeit ein Entwurf leider noch nicht ausgehändigt werden könne, weil die Verhandler noch an der Transformation der Vereinbarung in ein Abkommen arbeiten. Es könne noch mehrere Monate dauern, bis der Text der Öffentlichkeit bekannt wird, weil er zuvor noch von den Anwälten der Vertragsparteien bearbeitet werden muss. Auch dem Bundestagsabgeordneten Michael Schlecht beschied das Bundeswirtschaftsministerium in einem Brief, der den DWN vorliegt, dass zunächst der Rechtstext des Abkommens finalisiert werden müsse. Das Abkommen bedarf dann nach Auffassung der Bundesregierung sowohl einer Ratifizierung auf europäischer Ebene als auch durch die Mitgliedstaaten.   

Das Problem: In der Regel bestehen die Fußangeln solcher Abkommen in scheinbar feinsinnigen juristischen Formulierungen, die die meisten Abgeordneten am Ende mangels Zeit, Interesse oder Sachverstand in ihrer Tragweite nicht beurteilen können. Einer der entscheidenden Punkte dieser Freihandelsabkommen ist in der Regel der Umgang mit den sogenannten Investment-Schutzklauseln. Diese Klauseln sollen sicherstellen, dass ein Unternehmen, welches in einem Land investiert, gewisse Sicherheiten erhält, dass eine Investition nicht willkürlich vom jeweiligen Gastland gefährdet wird. Diese Klauseln sind entstanden, als es in den sechziger Jahren in mehreren rohstoffreichen Ländern Afrikas und des Nahen Ostens zu Enteignungswellen kam.  Richtig in Fahrt kamen die Schutzklauseln nach den Enteignungen amerikanischer Firmen im Zuge der iranischen Revolution: 1981 einigten sich der Iran und die USA auf das Iran-US Claims Tribunal, in dem sämtliche Streitfälle zwischen US-Firmen und dem Iran behandelt wurden. Doch aus einem sinnvollen Schutzmechanismus ist mittlerweile ein knallhartes Geschäftsmodell geworden. Vor allem multinationale Konzerne können sich praktisch unbegrenzt an Staaten schadlos halten, wenn sie behaupten, dass ihre Investments durch falsche Behörden-Entscheidungen, neue Gesetze oder lästige Bürgerinitiativen an Wert verloren haben. 

Die Ebene, auf der Streitigkeiten zwischen Staaten und internationalen Unternehmen ausgetragen werden, sind Schiedsgerichte: Die Staaten und die Unternehmen einigen sich, Rechtsstreitigkeiten auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Auch das ist theoretisch vernünftig: Der Rechtsweg ist für ein internationales Unternehmen oft mühsam und mit erheblichen Risiken verbunden. Schließlich ist ein ordentliches Gericht für einen Staat meist eine Art Heimspiel, während sich der Investor mit einem ihm fremden Rechtssystem in fremder Sprache herumschlagen muss. Verfechter der Schiedsgerichtsbarkeit zitieren in diesem Zusammenhang gerne das Tagebuch eines irischen Landmanns aus dem Jahr 1831, in dem Humphrey O’Sullivan schrieb: Es hat wenig Sinn, gegen den Teufel vor Gericht zu ziehen, wenn die Verhandlung in der Hölle stattfindet.Für viele Staaten ist das eine sehr gefährliche Entwicklung: Vor den Schiedsgerichten werden zwar formal Sachverhalte auf Basis des Völkerrechts diskutiert. Doch das Ergebnis ist nicht ein Urteil durch ein unabhängiges Gericht, sondern ein Deal zwischen den Parteien. Fällt dieser zum Nachteil der Staaten und der Steuerzahler aus, haben sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Deal Berufung einzulegen. Die Steuerzahler müssen zahlen - egal, ob Mittel dafür im Haushalt vorgesehen sind oder nicht. Aus diesem Grund ist Australien im Frühjahr 2013 aus dem System ausgestiegen: Die Regierung schließt keine Handelsabkommen mehr, die im Streitfall vor einem Schiedsgericht landen. 

Die EU und Kanada gehen genau den umgekehrten Weg. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten konnten in die Vereinbarung zum Investment-Kapitel vom 17. Mai Einsicht nehmen. Darin haben beide Verhandlungspartner ihren Völkern eine sehr weitreichende Aufgabe der nationalen Gerichtsbarkeiten auferlegt. Das bedeutet: Auf beiden Seiten haben sich die Industrie-Lobbyisten durchgesetzt - auf Kosten der Völker Europas und Kanadas. Denn obwohl das EU-Parlament darauf gedrungen hatte, daß im Streitfall zuerst die ordentlichen Gerichte angerufen  werden müssen, findet sich der vom Parlament geforderte Wortlaut zum Paragraph 31 der Vereinbarung mit keinem Wort wieder. Das Parlament hatte gefordert, daß die vorliegende Form der Vereinbarung dahingehend geändert werden muß, daß sie eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der gewöhnlichen Rechtsweges vorsehen – zumindest in dem Fall, wo die Gerichte in der Lage sind, eine vernünftige Lösung von Streitfällen sicherzustellen. Die EU-Kommission und die kanadische Regierung haben diese Forderung schlicht ignoriert. Auch noch an anderen Stellen ist die Vereinbarung ausgesprochen unvorteilhaft für die Staaten und damit die Steuerzahler: Ein Unternehmen, das etwa in Deutschland investieren will, kann Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen, schon bevor das Unternehmen in Deutschland überhaupt investiert hat. Es könnte also eine kanadische Firma eine Holzhütte in die Pfalz stellen und sagen, daß sie damit Chemikalien herstellen will. Wenn dann die lokale Behörde die Genehmigung untersagt oder eine aufrechte Pfälzer Bürgerinitiative partout nicht will, daß ihre Gegend verschmutzt wird, kann die Firma auf den entgangenen Gewinnklagen, also faktisch unbegrenzt.

Wenn man nun denkt, daß es nicht allzu viele kanadische Chemiefirmen gibt, könnte man denken, daß das ein sehr unwahrscheinlicher Fall ist. Doch die Vereinbarung sieht vor, daß anspruchsberechtigt für die insgesamt sehr unklar und teilweise widersprüchlich gehaltenen Meistbegünstigungs- und Gleichbehandlungs-Regeln  [most favoured nation treatment, MFN; fair and equitable treatment, FET]  nur Unternehmen sind, die in dem jeweils anderen Land ein substantielles Geschäft betreiben.

Diese Regel ist eigentlich vernünftig, weil sie ausschließen soll, daß es zu einem Art Freihandels-Tourismus kommt: Das mußten die Australier erleben, als sie von einer Firma verklagt wurden, die einmal angab, ein Schweizer Unternehmen zu sein, und dann wieder einen Sitz auf Mauritius zur Grundlage ihres Rechtsstreits machten. Vordergründig will CETA dieses Rosinen-Picken zugunsten der Multis unterbinden.  Doch genau hier ist das Einfallstor für US-Unternehmen: Jedes große US-Unternehmen hat ein substantielles Geschäft in Kanada – schon wegen des Freihandelsabkommens zwischen der USA und Kanada (NAFTA). Monsanto etwa rühmt sich auf seiner kanadischen Website, einer der Top 100 Arbeitgeber in Kanada zu sein. Die deutschen Mittelständler können von CETA im Hinblick auf die USA dagegen kaum profitieren: Nur die wenigsten haben in Kanada ein substantielles Geschäft, mit dem sie sich über NAFTA in die USA oder nach Mexiko katapultieren können. Damit ist klar: Wenn CETA in Kraft tritt, brauchen die Amerikaner kein eigenes Freihandelsabkommen mit der EU mehr. Denn sie können über den Umweg Kanada in jedes EU-Land expandieren. Sollten sie auf Schwierigkeiten stoßen, können sie über die mehr oder weniger intransparent arbeitenden  Schiedsgerichte von den jeweiligen Staaten gewaltige Summen fordern, wenn es nicht nach ihrem Willen läuft. Im Fall der pfälzischen Hütte kann sich jeder US-Multi, der eine solche Hütte einmal errichtet hat, Milliarden an Schadenersatzzahlungen von den deutschen Steuerzahlern erstreiten. Anders als bei normalen Gerichten sind die Sprüche von Schiedsgerichten verbindlich. In der Regel legen drei Schiedsrichter, von denen je einer von den Parteien benannt wird, eine Summe fest, die den Multis satte Gewinne und den Staaten erhebliche Kosten auferlegen. Zwar versucht die Vereinbarung, eine gewisse Kultur der Unabhängigkeit in die Schiedsgerichte zu bringen. Doch die Formulierungen sind windelweich. Insbesondere kann es dazu kommen, daß eine Vereinbarung über die Befangenheit eines Schiedsrichters [code of conduct] erst nach der Ratifizierung von CETA getroffen wird. Die EU verweist in diesem Zusammenhang auf das Freihandelsabkommen mit Singapur, in dem ein solcher Code of Conduct vorgesehen ist. 

Doch faktisch schafft CETA die nationale Gerichtsbarkeit ab, wenn es um richtig viel Geld geht. Die Völker Europas und Kanadas sind dem Spiel der unkontrollierbaren Finanz-Eliten ausgeliefert. Die Konzerne haben, von der EU-Kommission am Parlament vorbei dazu ermutigt, ein gewaltiges Umsatzpotential – ohne das geringste Risiko. Die von Angela Merkel angedrohte Gefährdung des Freihandelsabkommens mit der USA (TTIP) im Zuge des NSA-Skandals erweist sich in diesem Licht als eine klassische Nebelkerze, schlimmer noch – als ein echter Schuß ins eigene Knie: Denn die Amerikaner brauchen TTIP nicht, wenn CETA ratifiziert wird. Die Europäer dagegen können in die USA nur über TTIP gelangen – wenn sie nicht zuvor mit erheblichen, realen Investments ein Geschäft in Kanada aufbauen wollen. Die EU-Kommission erwartet, daß CETA Mitte 2014 in Kraft treten kann. Wenn sich die EU-Staaten in den kommenden Monaten weiter von der Scheindebatte um die NSA ablenken lassen, werden die großen US-Multis bald damit beginnen können, Europa aufzurollen. Hans-Christian Ströbele kann dann seinem Mandanten Edward Snowden in Berlin jede Menge Genfutter kredenzen; Gregor Gysi kann Seminare über die unvollendete deutsche Souveränität in Chemnitz halten. Die EU-Staaten werden zu diesem Zeitpunkt endgültig wehrlose Kolonien der US-Konzerne sein. Früher hätte die Kommunisten gesagt: Zu jeder tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderung braucht man neben eiskalten ideologischen Positionen auch immer ein paar nützliche Idioten. 

Den Völkern Europas kann es angesichts dieser Entwicklung eigentlich nur die Sprache verschlagen.   [4]   


[1]  http://netzfrauen.org/2013/12/19/video-godfrey-bloom-in-strassburg-sie-werden-euch-aufhaengen-und-sie-haben-recht/    19. 12. 13  Godfrey Bloom in Straßburg – Lisa Natterer [2]  http://www.berliner-umschau.de/news.php?id=22251&title=Trotz+Nullrunden%3A+EU-Beamte+k%F6nnen+mit+steigenden+Netto-Geh%E4ltern+rechnen&storyid=1384498520520   15. 11. 13  
[3]  http://www.berliner-umschau.de/news.php?id=23352&title=EU+will+Kommunikation+%FCber+Freihandelsabkommens+mit+USA+verbessern&storyid=1386003618472   2. 12. 13  

[4]  http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/19/eu-freihandel-mit-kanada-schafft-den-rechtsstaat-fuer-konzerne-ab/  19. 11. 13  Freihandel mit Kanada: EU gibt Europa zur Plünderung frei

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