NEIN ZUR OST-ZUWANDERUNG

Noch ist nichts entschieden. Es muss bis zuletzt um jede Stimme gekämpft werden. Ganz selten steht die Schweiz vor einer derart schicksalshaften Entscheidung, welche die Schweizer Einwanderungspolitik über Jahrzehnte prägen wird. Die Befürworter versuchen mit ihrer millionenschweren und unfairen Kampagne tatsachenwidrige Behauptungen zu verbreiten. Darauf ist zu reagieren. Das steht tatsächlich im Abkommen: Personenfreizügigkeit heisst ungebremste Zuwanderung. Jeder EU-Osteuropäer ? ob aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Malta, Ungarn, Estland, Lettland, Zypern, Litauen oder Slowenien ? erhält einen Rechtsanspruch, in die Schweiz einzuwandern, hier Arbeit zu suchen und unsere Sozialwerke in Anspruch zu nehmen. Und bald erhalten auch 68 Millionen Türken diesen Rechtsanspruch. Denn die EU hat beschlossen, am 3. Oktober Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen. Schon 2008 sollen Bulgarien und Rumänien beitreten. Ebenfalls noch vor der Türkei soll Ex-Jugoslawien in die EU integriert werden.

  • Wer eine Stelle findet, erhält eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens fünf Jahren. Er kann bleiben, selbst wenn er die Stelle nicht antritt. (Anhang I, Art. 6, [6])
  • Jeder Osteuropäer kann in der Schweiz 6 Monate lang Arbeit suchen. Er «hat das Recht», sich in die Schweiz «zu begeben, um sich eine Beschäftigung zu suchen (…) und sich während sechs Monaten dort aufzuhalten». (Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vom 21. 6. 1999,Art. 2, [1])
  • Die Aufenthaltsbewilligung gilt auch für Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Grosseltern (auch die des Ehepartners). (Anhang I, Art. 3, [2], a und b)
  • «Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. » Grenzgänger ist, wer «einmal in der Woche an seinen Wohnort zurückkehrt» (z. B. per Bus in die Oststaaten). (Anhang I, Art. 7)
  • Jeder EU-Oststudent erhält ein Aufenthaltsrecht – mit Ehegatte und Kindern. (Anhang I, Art. 3, [2], c)
    Jeder EU-Osteuropäer hat Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen. Er erhält Arbeitslosengelder, Invalidenrenten, Krankentaggeld, Ergänzungsleistungen. Jeder ist sofort nach Schweizer Standard krankenversichert, inklusive seiner Familie in seiner Heimat.

    Ost-Personenfreizügigkeit heisst:
    Jeder hat das Recht auf Zuwanderung in die Schweiz!