Die EU - ein Rechtsstaat?

Undeutliche Rechtsbegriffe machen die EU zum Rechtsanwalt totalitärer Gebilde.

Mit seinem neuesten Buch  - es trägt den Titel »Rettet Europa vor der EU - Wie ein Traum an der Gier nach Macht zerbricht« -  versetzt der deutsche Jurist, Publizist und Schriftsteller Carlos Alexander Gebauer die EU-Turbos in einen Schockzustand. Anhand einer detaillierten und tiefgründigen Analyse der EU-Vertragswerke zeigt er auf, dass die EU das pure Gegenteil des selbst deklarierten »Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« ist.

Olivier Kessler von der
Schweizerzeit hat das nachfolgende Interview mit Gebauer geführt:

Herr Gebauer, Ihr neuestes Werk trägt den Titel »Rettet Europa vor der EU - Wie ein Traum an der Gier nach Macht zerbricht«. Von welchem Traum ist hier die Rede?

Carlos A. Gebauer: Die Völker Europas haben allesamt spätestens nach 1945 davon geträumt, ihren kleinen Kontinent aus seinen ewigen Konfrontationen herauszuführen und ihn in einen Raum der friedlichen Kooperation zu verwandeln. An die Stelle des wiederholt mörderischen, destruktiven Gegeneinanders sollte ein humanes, konstruktives Miteinander treten, mindestens im Bereich diesseits des seinerzeitigen Ostblocks.

Und die EU steht diesem Traum im Weg?

Ich fürchte, die Idee einer politischen Einigkeit in Europa hat sich ungut verselbständigt. Die gegebenen organisatorischen und sprachlichen Barrieren zwischen den Ländern haben einer über Ländergrenzen hinweg gewachsenen politischen Elite erlaubt, jenseits öffentlicher Kontrolle über Jahrzehnte hinweg eigene, unangreifbare Machtstrukturen zu etablieren. Je grösser eine errungene Macht allerdings ist, desto schlimmer korrumpiert sie bekanntlich.

Für Sie ist das Prinzip der Herrschaft elementar für das Verständnis, weshalb die EU entstehen konnte und weshalb Nationalstaaten zunehmend Souveränität nach Brüssel abtreten. Diese Machtballung auf europäischer Ebene hatte sich durch die fortlaufende politische Zentralisierung schon länger abgezeichnet. Warum wurde nicht auf die Kritiker gehört?

Es hat beinahe etwas Tragisches. Weil die europäische Einigung als Friedensprojekt auf den Trümmern des Krieges und der wiederholten Verheerung errichtet wurde, konnte sie sich über ihre Zeit als das politisch Gute schlechthin verstehen und darstellen. Wer Kritik an den wachsenden Institutionen der EU übte, galt schnell als Nationalist, Ewiggestriger und schlimmstenfalls als Kriegstreiber. Dies hat eine übermässige Machtkonzentration auf dem zwischenstaatlichen Gebiet der EU geradezu befeuert.

Das Streben nach mehr Macht ist Ihrer Meinung nach also das entscheidende Element für die Geburt und das Wachstum der EU. Aber ist die EU denn nicht auch eine Notwendigkeit in Anbetracht der internationalen Probleme, die nach gemeinsamen Lösungen rufen und nicht vor nationalen Grenzen halt machen? Ins Feld geführt werden beispielsweise die organisierte Kriminalität, der Terrorismus oder der Klimawandel.

Auch hier lauert ein tragischer Denkfehler. Grösse ist für das Problemlösen nicht entscheidend. Hundert Ruderboote können einem Felsen im Meer noch dort unbeschadet ausweichen, wo ein Dampfer schon zur Kollision verdammt ist. Deutschland profitiert bis heute von seinen Flexibilitätsvorteilen aus der Zeit seiner Kleinstaaten im industriellen Aufbruch des 19. Jahrhunderts, als Frankreich  - zwangsläufig relativ träger - bereits zentral gesteuert wurde. Auch die erfolgreiche Bekämpfung von Gefahren braucht Kreativität. Das Gegenteil von Kreativität ist Einfalt. Dass man diese Art von Einfalt in Europa heute beschönigend Harmonisierung nennt, ändert nichts daran, dass sie diese Vielfältigkeit verhindert.  

Sie beklagen in Ihrem Buch, dass der Vertrag von Lissabon, also die Quasi-Verfassung der Europäischen Union, von undeutlichen Begrifflichkeiten, die juristisch unendlichen Interpretationsspielraum eröffnen, gespickt voll ist. Können Sie Beispiele nennen?

Nehmen Sie nur die Befugnis des Rates, angemessene Massnahmen zu beschliessen, falls gravierende Schwierigkeiten auftreten, wie Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) formuliert. So etwas ist, juristisch betrachtet, alles und nichts zugleich. Man hätte auch schreiben können: Erlaubt ist, was gefällt. Rechtsstaatlich ausgebildeten Juristen stehen bei solchen Normtexten die Haare zu Berge. 

Die Frage der Auslegung der unklaren EU-Normen wird bei dieser Undeutlichkeit zu einer Machtfrage. Sind die wahren Herrscher in der EU deshalb letzten Endes die Richter? 

Teils ja, teils nein. Zwar werden diese Richter im Ernstfall bisweilen gefragt. Da sie aber regelhaft im Nachhinein über abgeschlossene Sachverhalte urteilen, produzieren sie faktisch nur historische Fussnoten in Gestalt juristischer Literatur, auf die anschliessend  - je nach aktuellem politischen Tagesbedarf-  argumentativ zurückgegriffen wird oder nicht. Gegenwart und Zukunft gehören in der EU dem Primat des Politischen, das sich mal an gegebene Regeln hält und mal nicht. 

Ein mehrmals vorkommender, undeutlicher Begriff im Vertrag von Lissabon ist das Verbot der Diskriminierung, das faktisch ein Freipass für planwirtschaftliche Gleichmacherei darstellt. Können Sie diesen Zusammenhang erläutern? 

Im Alltagsgebrauch sind Diskriminierung und beleidigende Benachteiligung inzwischen schon fast zu Synonymen geworden. Eine Diskriminierung ist aber in ihrer Wortbedeutung nichts anderes als eine blosse Unterscheidung. Interessanterweise beginne ich jeden Tag mit einer Diskriminierung: Ich esse, was auf dem Teller liegt, den Teller selbst aber nicht. Antidiskriminierende Gleichstellungspolitik ist daher in Wahrheit nichts anderes als eine Sünde gegen das altehrwürdige Gleichberechtigungsprinzip. Es fordert die Gleichbehandlung gleicher und die Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. 

Welche Konsequenzen haben undeutliche Begrifflichkeiten in den Vertragswerken der EU für die Bürger? 

Terrordiktaturen lieben die Verwendung unklarer Rechtsbegriffe, Rechtsstaaten hingegen lieben exakte Begriffe. In der Innenstadt markiert der Begriff 50 km/h Höchstgeschwindigkeit für den Bürger eine erfreulich rechtssichere Situation. Würde das Gesetz ihm statt dessen z.B. verbieten, schneller zu fahren als es der anwesende Polizist für konkret wünschenswert hält, dann kann er im Vorhinein nicht mehr wissen, wann er sich rechtmässig verhält. Allgemeine Verunsicherung der Rechtsunterworfenen  -  auch übrigens des genannten Polizisten! – ist die Folge derartiger Unklarheiten. Rechtsstaatlich ist so etwas nicht zu tolerieren. 

Implizit unterstellen Sie der EU, wegen sogenannter Ermächtigungsnormen, von denen es im Vertrag von Lissabon wimmelt, ein totalitäres Gebilde zu sein. Was sind Ermächtigungsnormen und weshalb können diese in den Totalitarismus führen?

Wenn zum Beispiel die EU eine Verzerrung des Rechts in Europa feststellen zu können glaubt, dann kann sie mit ihren Organen alle zweckdienlichen Massnahmen zu deren Beseitigung   erlassen, ohne die Bürger oder ihre Mitgliedstaaten zu beteiligen (Artikel 116 AEUV). Selbst wenn sich die Betroffenen selbst also nicht verzerrt fühlen, werden sie von der Union nach deren Gusto entzerrt». Das ist in unserem rechtsstaatlichen Europa doch total faszinierend, oder nicht?

In Ihrem Buch kommen Sie zu dem Schluss: »Die Weite der Tatbestandsmerkmale und der Umfang der Ermächtigungsmöglichkeiten sind faktisch unbeschränkt. Die Europäische Union kann tun und lassen was sie will. Erforderlich ist allein der Konsens unter den intern Beteiligten.« Einen Konsens unter den intern Beteiligten ist aber wohl nicht so einfach herzustellen, wie Sie das beschreiben. 

Ich fürchte, es ist doch sehr gut möglich. Denn der Konsens muss ja nur unter den handelnden Organen bzw. ihren Vertretern hergestellt werden, nicht aber unter den betroffenen Bürgern aller Völker. So hat z.B. der Bürgerbeauftragte im Sinne von Artikel 228 AEUV einen erkennbaren Anreiz, den übrigen Organen der EU bei seiner auftragsmässigen Arbeit im Sinne Bürger nicht allzu lästig zu werden. Denn sicher will er wiedergewählt werden. Dies haben aber just jene zu bewirken, die er kontrollieren soll. 

»Das Ende der Schweiz«

Die Elite der EU hat also faktisch die totale Herrschaft über die Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten. Was würden die Schweizerinnen und Schweizer erwarten, wenn sie sich dazu entschliessen sollten, diesem Gebilde eines Tages beizutreten oder sich mittels Rahmenvertrag den Vertragswerken der EU zu unterwerfen? 

Primär wäre es natürlich das Ende der Schweiz, wie wir sie bisher kannten. Die Kantone und der Bund würden faktisch politisch marginalisiert bis irrelevant. Brüssel könnte letztgültig bestimmen. Und die Schweizer hätten sich der irgendwie konstituierten Mehrheit innerhalb der EU zu fügen. Wie Griechenland, Zypern, Malta oder Deutschland. 

Sie kritisieren das fehlende Legitimationsband zwischen Bürgern und den politisch handelnden Instanzen der EU. Wie konnte das passieren, dass sich die politische Elite quasi ohne den Willen der Bevölkerung verselbständigt hat? 

Das Projekt Europa war politisch sakrosankt und diskursiv praktisch unangreifbar, weil es den totalen Frieden verhiess. Die politische Elite ergriff ihre Chance und der gutgläubige Bürger erging sich in braver Bequemlichkeit. Ernsthaft relevante kritische Fragen wurden nicht gestellt. Aller Dissens beschränkte sich auf die gelegentliche Verwendung des Wortes Eurokrat oder auf ein halbherziges Lamento über die scheinbar allein problematischen Gurkenkrümmungsgrade. Bitter ist, dass Juristen bei allem mitspielten und Journalisten zu allem schwiegen. Kein Ruhmesblatt für beide Professionen.  

Trotz der fehlenden demokratischen Legitimation der heutigen EU sind Sie der Meinung, dass eine Demokratisierung nicht die Lösung ist. Warum nicht?  

In den gegenwärtigen Diskursen wird Demokratie allzu sehr auf blosse Mehrheitsentscheidungen verkürzt. Alle Mehrheiten neigen aber erfahrungsgemäss dazu, Minderheiten zu unterdrücken. Eine wirkliche Volksherrschaft aber braucht in erster Linie und ganz grundlegend die substantielle Herrschaft eines jeden Bürgers über sich selbst. Meist wird übersehen: Völker sind gedankliche Abstraktionen, nur Bürger existieren in unserer Welt konkret anfassbar.   

Was Sie also sagen ist, dass man dem Bürger mehr Selbstbestimmungsrechte und Freiheiten zusprechen sollte, anstatt auf EU-Stufe mehr Demokratie mit Millionen von Teilnehmern anzustreben?

Genau. Nur derjenige Bürger darf politisch und administrativ kollektiviert werden, der sich jeweils persönlich und ausdrücklich dafür entschieden hat, sich diesem Kollektiv freiwillig anzuschliessen. Jeder, der für sich selbst abseits stehen möchte, muss hierzu das Recht haben. Beschliesst er für sich, seine bisherigen Rechte aufzugeben und sich anderen anzuschliessen, dann mag er das tun. Aber legitim ist dieser Schritt stets nur für sich selbst und nicht, wenn er es für andere über deren Köpfe hinweg entscheidet. 

Herr Gebauer, herzlichen Dank für das Gespräch.

Über hundert Persönlichkeiten, insbesondere aus Politik und staatsnahen Betrieben, so Olivier Kessler ferner, taten kürzlich ihre Absicht kund, die Bilateralen retten zu wollen. Wohin dieser bilaterale Weg führen soll, sagen sie gleich selbst: »Den Beitritt der Schweiz zur EU a priori und auf immer aus den europa-politischen Debatten zu verbannen, sei töricht und gefährlich«.  Die Elite der Schweiz versucht ihre wahre Intention zu verschleiern, indem sie sich in einem Manifest über die drohende Selbstisolierung der Schweiz tief besorgt zeigen. Da die  Eidgenossenschaft eines der weltoffensten Länder überhaupt ist, ist diese Argumentation nicht glaubwürdig. Es geht um etwas anderes. Es geht nicht um die Angst vor Isolation, sondern um persönlichen Machtzugewinn, den man sich durch einen EU-Beitritt verspricht. Über hundert Vertreter der Elite in diesem Land haben einen Appell unterzeichnet, den EU-Beitritt der Schweiz nicht a priori auszuschliessen und eine faktenbasierte Diskussion anzustossen. Diesem Wunsch kommen wir nach. Getreu den Fakten zeigen wir im Folgenden auf, was ein EU-Beitritt denn für die Schweizer bedeuten würde, dies anhand der Betrachtung von drei konkreten Erfolgssäulen der Schweiz: Der Neutralität, der direkten Demokratie und der relativ tiefen Regulierungsdichte.

Die Neutralität wird eingeäschert 
Ein EU-Beitritt kommt der Zertrümmerung der Erfolgssäule Neutralität gleich, denn die Beteiligung an der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) ist für jedes EU-Mitglied obligatorisch. Ziel von GASP ist die Verwirklichung eines europäischen Verteidigungsbündnisses, das auch Aktivitäten ausserhalb des EU-Territoriums vorsieht. Art. 42, Abs. 7 des EUV-Vertrags, des Lissabon-Vertrags, verbietet jedem EU-Mitgliedstaat explizit die Neutralität, wie sein Wortlaut beweist: »Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.« Gemäss einem Bericht des Bundesrats vom September 2010 müsste sich die Schweiz den aussenpolitischen Strategien, Aktionen und Standpunkten der EU vorbehaltlos anschliessen. Eine eigenständige Neutralitätspolitik wäre ihr damit verwehrt. Die Beteiligung an fremden Kriegen ist, wenn die EU-Organe solches beschliessen, für alle EU-Mitglieder verbindlich, im Falle eines EU-Beitritts auch für die bis heute noch neutrale Schweiz. Für militärische Einsätze hat die EU bekanntlich auch die Battle Groups konstituiert; für diese muss jeder EU-Mitgliedstaat im Turnus für jeweils sechs Monate die dafür erforderlichen Soldaten stellen. Auch ursprünglich neutrale Länder wie beispielsweise Österreich sind dazu verpflichtet. Um diese Säule vor der geplanten Zerstörung schon etwas aufzuweichen, schloss sich die politische Elite neutralitätswidrig der Sanktionspolitik der EU an. Mit der Ausrufung einer aktiven Neutralität erfuhr die Aushöhlung der Neutralitätspolitik eine weitere Beschleunigung. Die Fähigkeit, unparteiisch gute Dienste zwischen Konfliktparteien zu leisten, wird damit beeinträchtigt, ja verspielt.  

Schluss mit der direkten Demokratie  
Die EU verpflichtet sich einer Regierungsform, die sie als gubernative Demokratie bezeichnet. Diese ist ein schlecht getarnter Rückfall in die Diktatur: Dafür das Wort Demokratie zu benutzen ist an Zynismus kaum noch zu übertreffen. Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung wird durch ein von der Elite durchgesetztes Diktat von oben verdrängt. Dem Bürger wird dabei lediglich noch ein vage formulierter Anspruch auf funktionierende, ihn freilich in allen Belangen lenkende Verwaltung zugestanden. Im Rahmen der Euro-Rettung wird die gubernative Demokratie ohne jede Ermächtigung von Seiten der Bevölkerung in zunehmendem Mass selbstherrlich von oben durchgesetzt: Da werden geltende Verträge  - z.B. die No-Bailout-Vereinbarung, Abkommen über Verschuldungsobergrenzen, etc. -  reihenweise gebrochen, mit den schwerwiegendsten negativen Auswirkungen für Bürger und Steuerzahler. Die EU kennt keine Volksinitiative. Sie hat sich allein dazu durchgerungen, eine Bürgerinitiative zu etablieren. Diese hat jedoch keinerlei bindende Wirkung. Sie hat  - auf der Sammlung einer Million Unterschriften von EU-Bürgern beruhend -  vielmehr den Charakter einer lediglich unverbindlichen Petition. In der Schweiz hingegen kann eine Minderheit der Stimmberechtigten die politische Elite selbst gegen deren ausdrücklichen Willen dazu zwingen, eine Volksabstimmung über gewisse Forderungen durchzuführen. Diese Form der praktischen Partizipation ist weltweit einzigartig. Die direkte Demokratie verhindert damit, dass sich politische Spannungen nur auf der Strasse entladen können. Die direkte Demokratie stellt ausserdem sicher, dass sich die Politiker und das Volk nicht allzu weit voneinander entfernen.  

Der dritte und letzte Pfeiler 
auf den wir hier eingehen wollen, ist der Wohlstand. Unzählige Untersuchungen beweisen, dass dieser hauptsächlich von folgenden Rahmenbedingungen abhängt: Geschützte Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit, sowie möglichst geringe Staatstätigkeit und Bürokratie. Die EU schreitet jedoch mit grossen Schritten auf eine gegenteilige Ordnung zu: Sie will eine eigene Steuer, um die Bürger noch mehr zu enteignen. In immer mehr Lebensbereichen soll es der Staat richten, was zu einer überbordenden Bürokratie und zur Totalentmündigung der Bürger führt. Die EU will jedes Detail im Leben der Bürger regeln und kontrollieren. Welch absurde Züge diese Bürokratisierung inzwischen angenommen hat, zeigt beispielhaft die Richtlinie 2002/44, die vorschreibt, dass sich  Menschen, die mit einem Presslufthammer arbeiten, an Grenzwerte für Hand-, Arm-, und Ganzkörperschwingungen zu halten haben. Diese wird nach einer exakt festgelegten Formel berechnet, nämlich der Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen. Und dies ist keineswegs nur ein aufgebauschter Einzelfall. Die EU schreitet wacker in Richtung überregulierter Superstaat, der früher oder später an seiner dekadenten und idiotischen Gesetzgebung zugrunde gehen wird.  

Die EU-affinen Eliten unseres Landes wollen eine faktenbasierte Diskussion. Wir lassen uns, wie diese Darlegungen zeigen, gerne darauf ein. Nur erwarten wir  - wenn die Diskussion weitergeführt werden soll -  ebenfalls faktenbasierte Argumente fernab jeglicher Abschottungspolemik. Die Beitrittsbefürworter müssen endlich ihre Karten offenlegen, weshalb sie sich unbedingt an den untergehenden EU-Tanker anbinden wollen, bringen sie damit doch die ganze Schiffsbesatzung in Gefahr.

 

Quelle:  
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_eu_ist_kein_rechtsstaat-2070 
12. 1. 15  Interview mit Carlos A. Gebauer  -  Das Interview führte Olivier Kessler