Die Empörung und das Versagen von Simonetta Sommaruga 22.03.2015 23:07
Die von Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlamentsmehrheit gemeinsam
inszenierte Hintertreibung von Volksentscheiden zum
Ausländer- und zum Asylrecht erreicht neue Höhepunkte der vorsätzlichen Behörden-Dienstverweigerung.
Zu dutzenden Malen sandte sie uns ihre Empörung per Bildschirm in alle Stuben: Justizministerin
Simonetta Sommaruga, verantwortlich für die Umsetzung des geltenden Ausländer-
und Asylrechts. Sie demonstriert ihren Unmut geradezu bebend, weil die Schweiz
bezüglich Leistungen an Verfolgte aus Syrien europaweit angeblich an jämmerlich
letzter Stelle stünde. Damit glaubt sie die Begründung dafür zu liefern,
weshalb unser Land umgehend 3 000 Syrer aufzunehmen habe, die vor der Brutalität
blutrünstiger muslimischer Fundamentalisten fliehen mussten.
Hilfe oder Show? Dass mit den dafür aufzubringenden Millionen im arabischen
Raum, wo diese Flüchtlinge erste Aufnahme gefunden haben, nicht bloss
dreitausend, vielmehr Zehntausenden, vielleicht gar Hunderttausenden wirksam
geholfen werden könnte, klammert die Justizministerin anlässlich ihrer
fernsehgerecht inszenierten Empörung beharrlich aus. Warum wohl? Etwa deshalb,
weil wirksame Hilfe am Ort des bedenklichen Geschehens das ihr bereits
vorschwebende Fernsehbild der gutherzigen Bundesrätin inmitten glücklich
lächelnder Neuankömmlinge aus Syrien nicht Tatsache werden liesse? Man ist
hierzulande der Notaufnahme ganzer Kontingente von aus besonders gravierender
Notsituation Entkommenen nicht generell verschlossen. Die Aufnahme muss aber
davon abhängig gemacht werden, dass die Justizministerin endlich ihre Pflicht im
Asylwesen erfüllt und dass sie endlich all jene Zehntausende
ausschafft, die, weil keineswegs verfolgt, hier teilweise schon seit Jahren
illegal anwesend sind und von den hier gebotenen Annehmlichkeiten profitieren.
Dublin-Vertrag Die Ausschaffung hat entweder ins Herkunftsland der illegalen
Einwanderer zu erfolgen oder aber gemäss Dublin-Abkommen ins sogenannte ›Erstasylland‹, also ins erste EU-Land, das die Asylbegehrenden in Europa
betreten haben, da dieses gemäss Dublin-Abkommen für die Abklärung ihrer
Asylberechtigung, also für die Durchführung des Asylverfahrens, zuständig ist. Solange
Bundesrätin Sommaruga vor dieser Aufgabe versagt, bleibt ihre fernsehgerecht
inszenierte Empörung peinliches Ablenkungsmanöver.
Die wahren Kosten Wir haben bereits 2012 eine Vollkostenrechnung zur
Asyl-Katastrophe, welche die Schweiz
seit Jahren heimsucht, angestellt. Wir haben uns dabei nicht mit jenen vom Bund
isoliert veröffentlichten Kosten begnügt, welche allein bei der Bundeskasse
anfallen. Wir haben auch jene Kosten berechnet, die aufgrund des nach wie vor
völlig ungelösten Asylproblems bei Kantonen und Gemeinden entstehen. Es geht um
die Kosten für den täglichen Lebensaufwand
- so, wie dieser Aufwand von der
Sozialbürokratie verbindlich vorgeschrieben wird. Schliesslich leben auch
gegen 90 % der unter Asylrecht hier
Aufgenommenen von der Sozialhilfe. Nach wie vor ist die Ausländerkriminalität,
auch die von Asylanten begangene, erschreckend hoch. Die daraus resultierenden,
zumeist bei den Kantonen anfallenden Kosten sind horrend: Für den
Polizeieinsatz, für Rechtsverfahren, für die ›unentgeltliche Rechtshilfe‹ an in Verfahren verwickelte Asylbewerber und Asylanten, welche
dank dieser Unentgeltlichkeit sehr oft eigentliche Rekursfluten auslösen. Eine
keineswegs billige, vollständige Kammer des Bundesverwaltungsgerichts, früher ›Asylrekurs-Kommission‹ genannt, ist dafür samt ihres bürokratischen
Unterbaus im Einsatz. Kommt hinzu, dass der Anteil von Asylbewerbern im ebenfalls
äusserst kostspieligen Strafvollzug erschreckend gross ist. Zusätzlich müssen
Ausschaffungsgefängnisse unterhalten werden - nahezu ausschliesslich für
abgewiesene Asylbewerber. Die Kosten dafür gehen in die Millionen.
Hohe Kosten verursachen auch die Ausschaffungen
- die erfolgreichen wie die erfolglosen, die durchgesetzten wie die
hintertriebenen - erfolgen diese heute
doch fast ausnahmslos auf dem teuersten Weg, auf dem Luftweg. Dies selbst ins
Nachbarland Italien, weil die Überstellung an der Grenze längst zur Farce
verkommen ist. Sodann fallen auch für die Einschulung von Asylantenkindern bedeutende
Kosten an, vor allem in vielen Gemeinden. So auch für die erforderlichen
Sonderanstrengungen für Neuankömmlinge ohne Kenntnis hiesiger Sprachen.
8 Milliarden pro Jahr Wir haben 2012 aufgrund sorgfältig angestellter Berechnungen
und Schätzungen daraus jährliche Kosten der öffentlichen Hand von sicher 80‘000
Franken pro Asylant errechnet. Die Kosten für die Sans-Papiers sind, weil die
Zahlen dazu allzu ungenau sind, nicht miteinbezogen. Ende Oktober
2012 befanden sich rund 90.000 Personen unter der ebenfalls horrende Kosten
verursachenden Administration der hiesigen Asyl-Bürokratie. Daraus liessen sich
jährliche Gesamtkosten für die Asyl-Katastrophe von 7,132 Milliarden Franken
errechnen. Die Zahl der Asylbewerber ist seit 2012 bekanntlich nicht
zurückgegangen – im Gegenteil! Also dürfte die Grenze von 8 Milliarden bezüglich
der jährlichen Kosten fürs Asylwesen inzwischen deutlich überschritten sein.
Bern bleibt stumm Unsere Berechnung wurde, seit wir sie veröffentlicht haben,
von Dutzenden von Bürgern dem Bundesamt für Migration und dem Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartement unterbreitet. Es erfolgten dazu auch
parlamentarische Anfragen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben uns mit
Kopien über ihre Anfragen an die beiden Stellen sowie über deren Antworten
orientiert. Die Antwort war immer die gleiche: Bundesbern verweigert kategorisch
jegliche Stellungnahme zu unserer Berechnung. Wir ziehen aus dieser
Antwortverweigerung auch eine Schlussfolgerung: Unsere teilweise auf
Schätzungen beruhende Berechnung liefert eher ein zu tiefes als ein zu hohes
Resultat. Würde unser Resultat übertriebene Kosten ausweisen, wären längst
empörte Reaktionen aus dem Departement Sommaruga an die Öffentlichkeit
ergangen. Das Departement schweigt indessen. Weil es, wenn es zu unseren Zahlen
Stellung zu nehmen hätte, vielleicht noch höhere Kosten belegen müsste, als wir
sie berechnet haben.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga kann sich tatsächlich als
Rekordhalterin feiern lassen – allerdings als Rekordhalterin des Versagens.
Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_asylkatastrophe-2165 Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 20.
März von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit
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