Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern - Von Anian Liebrand

Die sifa - Sicherheit für alle - ruft zu Volksinitiativen auf: Auf Initiative

der sifa hin sollen in der ganzen Schweiz Volksinitiativen gestartet werden, die bezwecken, dass Gewaltverbrecher und Personen, die von der sozialen Fürsorge abhängig sind, nicht mehr eingebürgert werden. Nach einer erfolgreichen JSVP-Initiative im Kanton Bern von 2012 nimmt derzeit der Kanton Luzern eine Vorreiterrolle ein; dort befindet sich auf Hinwirken der sifa bereits eine SVP-Einbürgerungsinitiative in konkreter Vorbereitung. Um die Wirkung zu erhöhen, sollen weitere Kantone folgen. Die lasche Einbürgerungspraxis hat hierzulande in den letzten 20 Jahren zu einer massiven Zunahme an Einbürgerungen geführt.

Während in den 1990er Jahren durchschnittlich rund 16.000 Personen [ordentlich und erleichtert] eingebürgert wurden, waren es im Jahr 2006 bereits über 46.000 Personen; bei rund 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht dies einer Quote von 209 Einbürgerungen pro Tag! Seither hat die Zahl der Einbürgerungen zwar leicht abgenommen, blieb aber auf hohem Niveau. 2013 haben 34.061 Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erworben. Darunter sind leider auch viele, deren Berechtigung, Schweizer zu werden, mehr als fraglich ist. Da die Einbürgerungskriterien in den meisten Kantonen je nach Gemeinde völlig unterschiedlich sein können, kommt es immer wieder vor, dass verurteilte Kriminelle, Flüchtlinge oder Personen, die seit Jahren nur von der Sozialhilfe leben, eingebürgert werden. Um die Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts zu stoppen und kantonal einheitliche, faire Einbürgerungskriterien zu schaffen, forciert die sifa in möglichst vielen Kantonen Volksinitiativen mit folgendem Kerninhalt:

Nicht eingebürgert wird namentlich, wer

-  wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist;

-  Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat;

-  nicht nachweislich über gute Kenntnisse einer Amtssprache verfügt;

-   nicht nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügt;

-  nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.

Kurz-Argumente  
Endlich werden klare Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung definiert, nach dem Motto hart, aber fair. Dies stärkt vor allem die Einbürgerungsgremien [z.B. die Kommissionen], welche vielerorts überhaupt über keinen klaren Kriterienkatalog verfügen und deshalb im Zweifel lieber für Einbürgerungen votieren. Die obengenannten Kriterien können analog der Berner Initiative von 2012 wasserdicht und bundesrechtskonform umgesetzt werden. Dies hat das eidgenössische Parlament im Frühjahr 2015 auf Antrag des Bundesrates so festgehalten.

Kein Pass für rechtskräftig verurteilte Schwerkriminelle. Bei Verbrechen [z.B. Tötungsdelikte, Raub, Vergewaltigung] und Verurteilungen zu einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe gilt neu ein unbefristetes Einbürgerungsverbot. Schwerkriminelle dürfen nicht mit der Einbürgerung belohnt werden.

Der Schweizer Pass darf nur bei guten Kenntnissen der im Wohnort gesprochenen Amtssprache sowie bei ausreichenden Kenntnissen unseres Staatsaufbaus und seiner Geschichte erteilt werden. Denkbar wäre ein obligatorischer Sprachtest, wie das in gewissen Gemeinden schon Standard ist.

Kein Pass ohne Niederlassungsbewilligung! Asylanten oder vorläufig Aufgenommene sollen nicht mehr eingebürgert werden.  

Keine Einbürgerung von Personen, die wirtschaftlich nicht selbständig sind, d.h. von Sozialhilfeempfängern oder von Personen, die bezogene Sozialhilfegelder nicht zurückbezahlt haben. Mit dem Akt einer Einbürgerung bürgen die Schweizer Staatsbürger für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Eidgenossenschaft. Rechte sind auch mit gewissen Pflichten verbunden. 

Ein Einbürgerungsgremium einer Gemeinde darf im Rahmen des Zulässigen eine Einbürgerung auch aus anderen Gründen ablehnen, ohne gleich als rassistisch gebrandmarkt zu werden. Es darf keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geben.  [1] 

Sie unterstützen diese Idee und möchten sich in Ihrem Kanton dafür engagieren? Nehmen Sie mit der sifa Kontakt auf. Diese plant, Ende August 2015 eine Koordinationssitzung mit allen Interessierten durchzuführen. Wer auf dem Laufenden gehalten werden will, wird gebeten, sich zu melden: E-Mail: info@sifa-schweiz.ch

Tel. 052 301 31 00 zwecks Kontaktaufnahme mit Anian Liebrand

 

Zur Frage der Zuwanderung 
Laut ihrer Medienmitteilung vom 30. Juli 2015 erwartet die SVP, dass der Bundesrat dem Kanton Tessin bei der Grenzgängerproblematik nicht in den Rücken fällt, sondern endlich den Verfassungsauftrag zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung umsetzt. Dieser enthält auch in diesem Bereich die nötigen Instrumente zur Bewältigung des Problems. Die Zahl der Grenzgänger, welche aus der EU in die Schweiz kommen, hat sich seit 1995 mehr als verdoppelt, von 144.000 Personen auf derzeit über 290.000 Personen. Der Kanton Tessin ist davon besonders betroffen, sind doch mittlerweile über 26 % aller Erwerbstätigen Grenzgänger. Die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte und der Lohndruck sind allgegenwärtig. Dass der Kanton Tessin vor diesem Hintergrund Massnahmen ergreift, ist selbstverständlich. Gleiches gilt für die Tatsache, dass der Kanton Vorkehrungen trifft, damit sich keine straffälligen Ausländer im Kanton niederlassen. Seit April 2015 verlangt der Kanton Tessin von Antragstellern einer Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug. Nun läuft Italien gegen diese Massnahme Sturm. Der Schweizer Botschafter in Rom wurde bereits ins Aussenministerium zitiert. Kriminelle Italiener sollen auch von der Personenfreizügigkeit profitieren können! Rom hat lautstark dagegen protestiert, dass das Tessin kriminellen Italienern keine  Aufenthaltsbewilligung ausstellen will; dies widerspräche dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Schweiz darf einen Italiener erst dann aus dem Land ausweisen, wenn dieser in der Schweiz straffällig geworden ist. Wurde er in Italien straffällig, so muss die Schweiz diesem eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht zwar vor, dass aus Gründen der Sicherheit von der Personenfreizügigkeit abgewichen werden kann, dagegen soll es jedoch offenbar nicht zulässig sein, die Sicherheitserfordernis im Rahmen der  Aufenthaltsbewilligung zu prüfen. Italienische Politiker fordern nun die Schweiz auf, den Kanton Tessin in die Schranken zu weisen und drohen gar mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Vor dem Hintergrund, dass Italien selbst internationale Vereinbarungen wie das Dublin-Abkommen nicht einhält oder Schweizer Gewerbebetrieben aus dem Tessin in Italien alle erdenklich möglichen Steine in den Weg gelegt werden, sind dies mehr als nur fragwürdige Einschüchterungsversuche.

Der Bundesrat muss handeln 
Er hat jedoch nicht dem italienischen Druck nachzugeben, sondern dem Kanton Tessin endlich die Möglichkeiten zu geben, seine Probleme wirkungsvoll anzugehen. Mit dem von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel hätte der Bundesrat alle Instrumente in der Hand, um auch den Zustrom von Grenzgängern nach den Bedürfnissen der einzelnen Regionen zu lenken, da der Einbezug der Grenzgänger in die Steuerung im Verfassungstext vorgesehen ist. Die entsprechenden Bedürfnisse sind im Tessin anders als in Basel oder in der Ostschweiz. Deshalb hat die SVP auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung gemacht, welche den Kantonen die nötige Flexibilität bringen und nun rasch zu realisieren sind: 

-  Separate Kontingente für Grenzgänger, die quartalsweise auf die Kantone verteilt werden und flexibel anpassbar sind (Puffer für Konjunkturschwankungen)

 -  Wiedereinführung der Grenzzonen, aus denen Grenzgänger in die Schweiz kommen können, inkl. EU [Grenzgänger z.B. aus Polen oder Süditalien sollen nicht mehr möglich sein] 

-  Wochenaufenthalter gelten nicht mehr als Grenzgänger  [begründete Ausnahmefälle können bewilligt werden, ansonsten müssen diese eine ordentliche L- oder B-Bewilligung beantragen] 

-  Die Bewilligungsdauer wird auch für Grenzgänger beschränkt

-  Der Inländervorrang gilt auch bei der Anstellung von Grenzgängern

-  Der Kanton legt die Beschränkung des Prozentes an Grenzgängern pro Betrieb (z.B. 50 %) fest. 

Eine detaillierte Analyse des 11. Berichts des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vom 23. Juni 2015, so Nationalrat Thomas Aeschi aus Baar (ZG), zeigt, dass sich die Befürchtungen der SVP zur Zuwanderung bewahrheiten: Der Migrationsdruck in die Schweiz hält trotz der Verschlechterung der Wirtschaftslage ungehindert an: Die Einwanderung findet in erster Linie in staatsnahe, nicht Export-orientierte Sektoren statt und die Schweiz hat weiterhin eine der weltweit höchsten Nettozuwanderungsraten pro Kopf. Als Ursache für die anhaltend hohe Zuwanderung identifiziert der Bericht in erster Linie das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU: »In den Jahren 1991 bis 2001  [also vor der Einführung der Personenfreizügigkeit]  zählte die Schweiz etwa gleich viele Einwanderer aus den heutigen EU/EFTA-Staaten wie Auswanderer, so dass der positive Gesamtsaldo über diesen Zeitraum ausschliesslich auf die Zuwanderung aus Drittstaaten zurückzuführen war.« Aus diesem Grund ist die SVP davon überzeugt, dass eine nachhaltige Beschränkung der Zuwanderung nur unter Einbezug der EU/EFTA-Länder und somit einer Neuverhandlung des EU-Freizügigkeitsabkommens erreicht wird. Gleichzeitig beleuchtet der Bericht aber auch andere Bereiche, wie z.B. die Grenzgängerthematik: »Der bedeutende Zuwachs der Grenzgängerbeschäftigung hat in  [der ersten Phase des FZA]  zu einem Rückgang der Beschäftigung bei der ansässigen Bevölkerung geführt.« Schliesslich zeigt der SECO-Observatoriumsbericht auf, dass unsere Sozialwerke durch die hohe Zuwanderung weiter unter Druck geraten. Bei der Arbeitslosenversicherung beziehen immer mehr EU/EFTA-Bürger finanzielle Leistungen, bei der AHV geht man jährlich Tausende von langfristigen Zahlungsversprechen ein, ohne dass deren Finanzierung ausreichend gesichert wäre, und die Zahl von ausländischen Ergänzungsleistungsbezügern nimmt ebenfalls rasant zu.   

Die SVP erwartet vom Bundesrat, dass dieser unverzüglich griffige Massnahmen zur Minderung der Einwanderungsproblematik ergreift. Das ziellose Sichdurchwursteln muss endlich zugunsten einer kohärenten Gesamtstrategie in Bezug auf die Einwanderung in die Schweiz, das Verhältnis Schweiz-EU und die langfristige Sicherung unserer Sozialwerke aufgegeben werden. Der Masseneinwanderungsartikel muss bis 2017 umgesetzt sein. Ist das Gesetz nicht so weit, muss der Bundesrat dies über eine Verordnung lösen.  

Wie Ulrich Schlüer in der Schweizerzeit vom 17. Juli festhielt, hat der führende Schweizer Wirtschaftsverband Economiesuisse zur Untermauerung der bundesrätlichen Ausverkaufs-Strategie kürzlich zwei Schriftstücke als Argumentarien zur Erneuerung des bilateralen Wegs veröffentlicht. Mit Argumenten, die jedem nicht völlig unkritischen Leser bereits nach den ersten Sätzen die Haare zu Berge stehen lassen. So wird zum Beispiel vom Profit geschwärmt, den die steigende Einwanderung aus der EU der Schweiz beschere: Es kämen vor allem hochqualifizierte Arbeitskräfte. Kein Wort davon, dass die Arbeitslosigkeit unter den EU-Einwanderern seit Monaten überdurchschnittlich zunimmt, auch seitens der sogenannten Hochqualifizierten. Dass EU-Länder an völlig untauglichen Berufsausbildungswegen festhalten und damit eine Unmasse arbeitsloser Akademiker aufweisen, darüber verliert die Economiesuisse kein Wort. In Italien schliessen rund 60 % aller Jugendlichen ihre Ausbildung mit einem Hochschulabschluss ab. Sie sind dann auf dem Papier zwar hochqualifiziert, erweisen sich aber in hoher Zahl schlicht als berufsuntauglich. Denn sie verfügen über Abschlüsse in Fächern, für welche die Wirtschaft keinen Bedarf hat. Vor allem in den EU-Südländern wächst das daraus resultierende akademische Proletariat besorgniserregend. Viele dieser auf dem Papier Hochqualifizierten drängen in die Schweiz. Mit prunkvollen Zeugnissen, aber untauglich für den Einsatz in der Wirtschaft. Uns deren Einwanderung, die allzu oft direkt in Schweizer Sozialeinrichtungen erfolgt, pauschal als profitabel verkaufen zu wollen, ist schlimmer als bloss ein schlechter Scherz.  

Am 1. August stehen Herkommen und Interessen des eigenen Landes und seiner gesamten Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Selbstbestimmung, aus welcher die persönliche Freiheit eines jeden und der Wohlstand aller erwächst, verdient gegenüber der Gewinnsucht, die die Ausverkäufer der Schweiz regiert, bevorzugt zu werden: Gestern, heute und morgen.   [2]  

 

[1]  http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2015/keine-einbuergerung-von-kriminellen-und.html   30. 7. 15 sifa ruft zu Volksinitiativen auf«

[2]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_gegner_und_ihre_absichten-2324   17. 7. 15