Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern - Von Anian Liebrand 02.08.2015 21:11
Die sifa - Sicherheit für alle - ruft zu Volksinitiativen auf: Auf Initiative
der sifa hin sollen in der ganzen Schweiz Volksinitiativen gestartet werden, die bezwecken, dass Gewaltverbrecher und Personen, die von der sozialen Fürsorge abhängig sind, nicht mehr eingebürgert werden. Nach einer erfolgreichen JSVP-Initiative im Kanton Bern von 2012 nimmt derzeit der Kanton Luzern eine Vorreiterrolle ein; dort befindet sich auf Hinwirken der sifa bereits eine SVP-Einbürgerungsinitiative in konkreter Vorbereitung. Um die Wirkung zu erhöhen, sollen weitere Kantone folgen. Die lasche Einbürgerungspraxis hat hierzulande in den letzten 20 Jahren zu einer massiven Zunahme an Einbürgerungen geführt.
Während in den 1990er Jahren durchschnittlich rund 16.000 Personen
[ordentlich und erleichtert] eingebürgert wurden, waren es im Jahr 2006 bereits
über 46.000 Personen; bei rund 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht dies einer Quote
von 209 Einbürgerungen pro Tag! Seither hat die Zahl der Einbürgerungen zwar
leicht abgenommen, blieb aber auf hohem Niveau. 2013 haben 34.061 Ausländer das
Schweizer Bürgerrecht erworben. Darunter sind leider auch viele, deren
Berechtigung, Schweizer zu werden, mehr als fraglich ist. Da die
Einbürgerungskriterien in den meisten Kantonen je nach Gemeinde völlig
unterschiedlich sein können, kommt es immer wieder vor, dass verurteilte
Kriminelle, Flüchtlinge oder Personen, die seit Jahren nur von der Sozialhilfe
leben, eingebürgert werden. Um die Verschleuderung des Schweizer
Bürgerrechts zu stoppen und kantonal einheitliche, faire
Einbürgerungskriterien zu schaffen, forciert die sifa in möglichst vielen
Kantonen Volksinitiativen mit folgendem Kerninhalt:
Nicht eingebürgert wird namentlich, wer
- wegen eines Verbrechens
rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer
Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Leistungen der Sozialhilfe bezieht
oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat;
- nicht nachweislich über gute
Kenntnisse einer Amtssprache verfügt;
- nicht nachweislich über
ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und
seiner Geschichte verfügt;
- nicht über eine
Niederlassungsbewilligung verfügt.
Kurz-Argumente Endlich werden klare Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung
definiert, nach dem Motto ›hart,
aber fair‹. Dies stärkt vor allem
die Einbürgerungsgremien [z.B. die Kommissionen], welche vielerorts überhaupt
über keinen klaren Kriterienkatalog verfügen und deshalb im Zweifel lieber für
Einbürgerungen votieren. Die obengenannten Kriterien können analog der Berner
Initiative von 2012 wasserdicht und bundesrechtskonform umgesetzt werden. Dies
hat das eidgenössische Parlament im Frühjahr 2015 auf Antrag des Bundesrates so
festgehalten.
Kein Pass für rechtskräftig verurteilte Schwerkriminelle. Bei
Verbrechen [z.B. Tötungsdelikte, Raub, Vergewaltigung] und Verurteilungen zu
einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe gilt neu ein unbefristetes
Einbürgerungsverbot. Schwerkriminelle dürfen nicht mit der Einbürgerung belohnt
werden.
Der Schweizer Pass darf nur bei guten Kenntnissen der im
Wohnort gesprochenen Amtssprache sowie bei ausreichenden Kenntnissen unseres
Staatsaufbaus und seiner Geschichte erteilt werden. Denkbar wäre ein
obligatorischer Sprachtest, wie das in gewissen Gemeinden schon Standard ist.
Kein Pass ohne Niederlassungsbewilligung! Asylanten oder
vorläufig Aufgenommene sollen nicht mehr eingebürgert werden.
Keine Einbürgerung von Personen, die wirtschaftlich nicht selbständig
sind, d.h. von Sozialhilfeempfängern oder von Personen, die bezogene
Sozialhilfegelder nicht zurückbezahlt haben. Mit dem Akt einer Einbürgerung ›bürgen‹ die Schweizer Staatsbürger für die Aufnahme in die Gemeinschaft
der Eidgenossenschaft. Rechte sind auch mit gewissen Pflichten verbunden.
Ein Einbürgerungsgremium einer Gemeinde darf im Rahmen des Zulässigen
eine Einbürgerung auch aus anderen Gründen ablehnen, ohne gleich als
rassistisch gebrandmarkt zu werden. Es darf keinen Rechtsanspruch auf
Einbürgerung geben. [1]
Sie unterstützen diese Idee und möchten sich in Ihrem Kanton dafür
engagieren? Nehmen Sie mit der sifa Kontakt
auf. Diese plant, Ende August 2015 eine Koordinationssitzung mit allen
Interessierten durchzuführen. Wer auf dem Laufenden gehalten werden will, wird
gebeten, sich zu melden: E-Mail: info@sifa-schweiz.ch
Tel. 052 301 31 00 zwecks Kontaktaufnahme
mit Anian Liebrand
Zur Frage der Zuwanderung Laut ihrer Medienmitteilung vom 30. Juli 2015 erwartet
die SVP, dass der Bundesrat dem Kanton Tessin bei der Grenzgängerproblematik
nicht in den Rücken fällt, sondern endlich den Verfassungsauftrag zur Steuerung
und Begrenzung der Zuwanderung umsetzt. Dieser enthält auch in diesem Bereich
die nötigen Instrumente zur Bewältigung des Problems. Die Zahl der Grenzgänger,
welche aus der EU in die Schweiz kommen, hat sich seit 1995 mehr als
verdoppelt, von 144.000 Personen auf derzeit über 290.000 Personen. Der Kanton
Tessin ist davon besonders betroffen, sind doch mittlerweile über 26 % aller
Erwerbstätigen Grenzgänger. Die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte und der
Lohndruck sind allgegenwärtig. Dass der Kanton Tessin vor diesem Hintergrund
Massnahmen ergreift, ist selbstverständlich. Gleiches gilt für die Tatsache, dass
der Kanton Vorkehrungen trifft, damit sich keine straffälligen Ausländer im
Kanton niederlassen. Seit April 2015 verlangt der Kanton Tessin von
Antragstellern einer Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug. Nun
läuft Italien gegen diese Massnahme Sturm. Der Schweizer Botschafter in Rom
wurde bereits ins Aussenministerium zitiert. Kriminelle Italiener sollen auch
von der Personenfreizügigkeit profitieren können! Rom hat lautstark dagegen
protestiert, dass das Tessin kriminellen Italienern keine Aufenthaltsbewilligung ausstellen will; dies
widerspräche dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Schweiz darf einen
Italiener erst dann aus dem Land ausweisen, wenn dieser in der Schweiz
straffällig geworden ist. Wurde er in Italien straffällig, so muss die Schweiz
diesem eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen. Das
Personenfreizügigkeitsabkommen sieht zwar vor, dass aus Gründen der Sicherheit
von der Personenfreizügigkeit abgewichen werden kann, dagegen soll es jedoch
offenbar nicht zulässig sein, die Sicherheitserfordernis im Rahmen der Aufenthaltsbewilligung zu prüfen.
Italienische Politiker fordern nun die Schweiz auf, den Kanton Tessin in die
Schranken zu weisen und drohen gar mit dem Gang vor den Europäischen
Gerichtshof. Vor dem Hintergrund, dass Italien selbst internationale
Vereinbarungen wie das Dublin-Abkommen nicht einhält oder Schweizer Gewerbebetrieben
aus dem Tessin in Italien alle erdenklich möglichen Steine in den Weg gelegt
werden, sind dies mehr als nur fragwürdige Einschüchterungsversuche.
Der Bundesrat muss handeln Er hat jedoch nicht dem italienischen Druck
nachzugeben, sondern dem Kanton Tessin endlich die Möglichkeiten zu geben,
seine Probleme wirkungsvoll anzugehen. Mit dem von Volk und Ständen am 9.
Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel hätte der Bundesrat alle
Instrumente in der Hand, um auch den Zustrom von Grenzgängern nach den
Bedürfnissen der einzelnen Regionen zu lenken, da der Einbezug der Grenzgänger
in die Steuerung im Verfassungstext vorgesehen ist. Die entsprechenden
Bedürfnisse sind im Tessin anders als in Basel oder in der Ostschweiz. Deshalb
hat die SVP auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung gemacht, welche den Kantonen
die nötige Flexibilität bringen und nun rasch zu realisieren sind:
- Separate
Kontingente für Grenzgänger, die quartalsweise auf die Kantone verteilt werden
und flexibel anpassbar sind (Puffer für Konjunkturschwankungen)
-
Wiedereinführung der Grenzzonen, aus denen Grenzgänger in die Schweiz
kommen können, inkl. EU [Grenzgänger z.B. aus Polen oder Süditalien sollen
nicht mehr möglich sein]
-
Wochenaufenthalter gelten nicht mehr als Grenzgänger [begründete Ausnahmefälle können bewilligt
werden, ansonsten müssen diese eine ordentliche L- oder B-Bewilligung
beantragen]
- Die
Bewilligungsdauer wird auch für Grenzgänger beschränkt
- Der
Inländervorrang gilt auch bei der Anstellung von Grenzgängern
- Der Kanton
legt die Beschränkung des Prozentes an Grenzgängern pro Betrieb (z.B. 50 %)
fest.
Eine detaillierte Analyse des 11. ›Berichts des
Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU‹ des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) vom 23.
Juni 2015, so Nationalrat Thomas Aeschi aus Baar (ZG), zeigt, dass sich die
Befürchtungen der SVP zur Zuwanderung bewahrheiten: Der Migrationsdruck in die
Schweiz hält trotz der Verschlechterung der Wirtschaftslage ungehindert an: Die
Einwanderung findet in erster Linie in staatsnahe, nicht Export-orientierte
Sektoren statt und die Schweiz hat weiterhin eine der weltweit höchsten
Nettozuwanderungsraten pro Kopf. Als Ursache für die anhaltend hohe Zuwanderung
identifiziert der Bericht in erster Linie das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit
der EU: »In den Jahren 1991 bis 2001 [also vor der Einführung der
Personenfreizügigkeit] zählte die
Schweiz etwa gleich viele Einwanderer aus den heutigen EU/EFTA-Staaten wie
Auswanderer, so dass der positive Gesamtsaldo über diesen Zeitraum
ausschliesslich auf die Zuwanderung aus Drittstaaten zurückzuführen war.« Aus diesem Grund ist die SVP davon überzeugt, dass eine
nachhaltige Beschränkung der Zuwanderung nur unter Einbezug der EU/EFTA-Länder
und somit einer Neuverhandlung des EU-Freizügigkeitsabkommens erreicht wird.
Gleichzeitig beleuchtet der Bericht aber auch andere Bereiche, wie z.B. die
Grenzgängerthematik: »Der bedeutende Zuwachs
der Grenzgängerbeschäftigung hat in [der
ersten Phase des FZA] zu einem Rückgang
der Beschäftigung bei der ansässigen Bevölkerung geführt.« Schliesslich zeigt der SECO-Observatoriumsbericht auf,
dass unsere Sozialwerke durch die hohe Zuwanderung weiter unter Druck geraten.
Bei der Arbeitslosenversicherung beziehen immer mehr EU/EFTA-Bürger finanzielle
Leistungen, bei der AHV geht man jährlich Tausende von langfristigen
Zahlungsversprechen ein, ohne dass deren Finanzierung ausreichend gesichert
wäre, und die Zahl von ausländischen Ergänzungsleistungsbezügern nimmt
ebenfalls rasant zu.
Die SVP erwartet vom Bundesrat, dass dieser
unverzüglich griffige Massnahmen zur Minderung der Einwanderungsproblematik
ergreift. Das ziellose ›Sichdurchwursteln‹ muss endlich
zugunsten einer kohärenten Gesamtstrategie in Bezug auf die Einwanderung in die
Schweiz, das Verhältnis Schweiz-EU und die langfristige Sicherung unserer
Sozialwerke aufgegeben werden. Der Masseneinwanderungsartikel muss bis 2017
umgesetzt sein. Ist das Gesetz nicht so weit, muss der Bundesrat dies über eine
Verordnung lösen.
Wie Ulrich Schlüer in
der ›Schweizerzeit‹ vom 17. Juli
festhielt, hat der führende Schweizer Wirtschaftsverband Economiesuisse zur
Untermauerung der bundesrätlichen Ausverkaufs-Strategie kürzlich zwei
Schriftstücke als Argumentarien zur ›Erneuerung des bilateralen Wegs‹ veröffentlicht. Mit Argumenten, die jedem nicht völlig unkritischen
Leser bereits nach den ersten Sätzen die Haare zu Berge stehen lassen. So wird
zum Beispiel vom Profit geschwärmt, den die steigende Einwanderung aus der EU
der Schweiz beschere: Es kämen vor allem hochqualifizierte Arbeitskräfte. Kein Wort davon, dass die Arbeitslosigkeit
unter den EU-Einwanderern seit Monaten überdurchschnittlich zunimmt,
auch seitens der sogenannten Hochqualifizierten. Dass EU-Länder an völlig
untauglichen Berufsausbildungswegen festhalten und damit eine Unmasse
arbeitsloser Akademiker aufweisen, darüber verliert die Economiesuisse kein
Wort. In Italien schliessen rund 60 % aller Jugendlichen ihre Ausbildung mit
einem Hochschulabschluss ab. Sie sind dann auf dem Papier zwar ›hochqualifiziert‹, erweisen sich aber in hoher Zahl schlicht
als berufsuntauglich. Denn sie verfügen über Abschlüsse in Fächern, für welche
die Wirtschaft keinen Bedarf hat. Vor allem in den EU-Südländern wächst das
daraus resultierende ›akademische Proletariat‹ besorgniserregend. Viele dieser auf dem Papier Hochqualifizierten
drängen in die Schweiz. Mit prunkvollen Zeugnissen, aber untauglich für den
Einsatz in der Wirtschaft. Uns deren Einwanderung, die allzu oft direkt in
Schweizer Sozialeinrichtungen erfolgt, pauschal als profitabel verkaufen zu
wollen, ist schlimmer als bloss ein schlechter Scherz.
Am 1. August stehen
Herkommen und Interessen des eigenen Landes und seiner gesamten Bevölkerung im
Mittelpunkt. Die Selbstbestimmung, aus welcher die persönliche Freiheit eines jeden
und der Wohlstand aller erwächst, verdient gegenüber der Gewinnsucht, die die
Ausverkäufer der Schweiz regiert, bevorzugt zu werden: Gestern, heute und
morgen. [2]
[1] http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2015/keine-einbuergerung-von-kriminellen-und.html 30. 7. 15 sifa ruft zu Volksinitiativen auf«
[2] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_gegner_und_ihre_absichten-2324 17. 7. 15
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